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Bericht V-Sitzung 07.01.2025

Am 20.07.2022 hat der Deutsche Bundestag – gültig für die gesamte BRD – das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) beschlossen. In Baden-Württemberg...
Planungsentwurf Standorte WKA
Planungsentwurf Standorte WKAFoto: Albert Weinlein

Am 20.07.2022 hat der Deutsche Bundestag – gültig für die gesamte BRD – das „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) beschlossen. In Baden-Württemberg wurde die Aufgabe, mindestens 1,8 % der Fläche als sogenannte „privilegierte Vorrangflächen“ festzulegen, an regional zuständige Verbände übertragen. St. Leon-Rot ist gemäß den Planungsentwürfen im Grenzbereich St. Leon / Kirrlach tangiert sowohl vom „Regionalverband Rhein-Neckar“ als aber auch vom „Regionalverband Mittlerer Oberrhein“. Auf der Gemarkungsfläche selbst sind jedoch keine Windkraftanlagen/WKA vorgesehen (die in den Entwürfen vorgesehenen WKA-Standorte im Bereich Walldorf sowie auch im Bereich des Lußhardtwaldes ab Kirrlacher Gemarkung siehe beigefügte Plandarstellung).

In Verbindung mit der ehemaligen Offenlage der Planungsentwürfe beider Verbände im Frühjahr 2024 lud die 1. Vorsitzende der „Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot“ im neuen Jahr die Vorstandschaft des Vereins ein, um über den aktuellen Stand der Dinge zu berichten. Da die Informationen auch das Interesse der gesamten Bevölkerung berühren, stellen wir die vorgetragenen Informationen gerne auch der Bürgerschaft zur Verfügung:

  1. Gemäß dem o.g. „WindBG“ sind alle Bundesländer verpflichtet, spätestens bis zum 30.09.2025 per Satzungsbeschluss rechtsverbindliche Vorrangflächen auszuweisen.
  2. Im Frühjahr 2024 waren nach der förmlichen Offenlage der beiden Planungsentwürfe sowohl alle betroffenen Behörden als aber auch alle Bürgerinnen und Bürger berechtigt, Anregungen oder Einwände beim jeweiligen Regionalverband vorzutragen.
  3. Im Rahmen der vor Kurzem stattgefundenen Telefonate mit beiden Verbänden kam zum Ausdruck, dass jeweils mehrere tausend Anregungen/Einwände eingegangen waren und diese wegen des Zeitaufwandes noch nicht alle abgearbeitet sind.
  4. Beide Verbände brachten darüber hinaus zum Ausdruck, dass aufgrund der Anregungen bzw. Einwände Korrekturen an den Planungsentwürfen stattfinden werden und deshalb bei beiden Verbänden in absehbarer Zeit nochmals eine zweite Offenlage stattfinden wird.

Am Schluss der Informationen und Diskussionen waren alle Anwesenden ausgesprochen skeptisch, ob mit den nochmals bevorstehenden zweiten Anhörungsverfahren und der Möglichkeit, erneut Einwendungen vorzutragen, ein rechtsverbindlicher Satzungsbeschluss rechtzeitig noch vor dem 30.09.2025 möglich sein wird. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, werden wir die Bürgerinnen und Bürger von St. Leon-Rot informieren.

„Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot“

(Pia Hilswicht, 1. Vorsitzende)

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Amtsblatt der Gemeinde St. Leon-Rot
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Ausgabe 03/2025
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