Die 1. außerordentliche Mitgliederversammlung am Sonntag, 18. Mai 2025 konnte nicht über die Auflösung des Caritasvereins entscheiden, da nur 24 der 124 Mitglieder erschienen waren. Die Satzung schreibt jedoch vor, dass 50 % der Mitglieder anwesend sein müssen und 75 % dieser Anwesenden dem Antrag zustimmen. Die 1. außerordentliche Versammlung war also nicht beschlussfähig.
Nach einer Frist von 4 Wochen ist eine 2. außerordentliche Versammlung beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden. Zu dieser 2. Versammlung wurde bereits vorsorglich im April in einem persönlichen Brief an alle Mitglieder eingeladen. Diese Versammlung ist am Sonntag, 15. Juni um 11.30 Uhr wieder im Johannesheim. Einziger Tagesordnungspunkt: Auflösung des Caritasvereins Untergriesheim 1921 e.V.
Der Vorstand lädt herzlich ein und bittet um die Zustimmung für seinen Antrag, den er bereits mehrfach begründet hat.
G. Müller, Vors.