Da das Thema Waschbär überall und auch in Heiningen zunehmend wichtiger wird, haben die Stadtjäger der Gemeinde Heiningen (Pfeffer & Frey Wildtiermanagement GbR) bei einer Veranstaltung am 06.10.2024 von ihrer Arbeit berichtet und Verhaltensweisen und Tipps aufgezeigt, wie Probleme mit Waschbären reduziert oder vermieden werden können. Diese sollten von der Bevölkerung beachtet werden!
Der richtige Umgang mit Hausabfällen ist ein wichtiger Bestandteil: Die gelben und blauen Säcke sollten so spät wie möglich rausgestellt werden. Bei blauen Säcken ist es vorteilhaft, wenn die Säcke an einem Haken aufgehängt – weg vom Boden – werden, anstatt auf dem Boden zu liegen. Dieser Haken kann an der Hausmauer, einem Gartenzaun oder einem extra dafür aufgestellten Pfahl installiert werden. Das hilft nicht nur bei Waschbären, sondern auch gegen Fuchs und Rabenkrähen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamt Göppingen unter: www.landkreisgoeppingen.de/landratsamt/aemter/umweltschutzamt/wildtierbeauftragter
Eine weitere, aber „größere“ Maßnahme wäre die Anbringung von Elektro-Abwehrzäunen, was allerdings mit einigen Kosten und Aufwand verbunden ist.
Umgang mit dem Problem „Rasenlöcher“: Das typische Graben von Löchern im Rasen ist auf das Vorhandensein von Insektenlarven (Engerlingen) zurückzuführen, welche den Waschbären besonders gut schmecken. Hier hilft nur eine Behandlung des Rasens gegen die Insekten, da diese die Graswurzeln fressen und der Rasen dann ohnehin „kaputt“ ist. Die Löcher des Waschbären sind Symptom, nicht Ursache. Entweder muss eine komplette Neuanlage erfolgen oder eine Behandlung mit Nematoden (Fadenwürmer), die im Land-/ Gartenbedarf von Fachfirmen bezogen werden können.
Viele Gemeinden im Landkreis Göppingen haben Stadtjäger eingesetzt, die im sogenannten befriedeten Bezirk die Jagd ausüben dürfen. Stadtjäger beraten bei Konflikten mit Waschbären und anderen Wildtieren und dürfen diese im befriedeten Bezirk auch fangen. Für die Beratung, Bejagung bzw. Bekämpfung der Waschbären wurden vor zwei Jahren die Stadtjäger nach § 13a JWMG seitens der Gemeinde Heiningen bestellt. Betroffene können sich bei diesen melden:
Pfeffer und Frey Wildtiermanagement GbR
Telefon: 07162 94 13 16 9 oder unter Mail: kontakt@stadtjagd-gp.de
Für den Einsatz der Stadtjäger fallen Gebühren an, die der Auftraggeber zu tragen hat.
Die Alternative ist, dass ein betroffener Grundstückseigentümer für die von der Gemeinde außerhalb des befriedeten Bezirks eingesetzten Jagdpächter beim Landratsamt Göppingen (untere Jagdbehörde) den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für Maßnahmen im befriedeten Bezirk stellt. Dann besteht die Möglichkeit, dass die Jagdpächter auch innerorts tätig werden und bspw. eine Falle aufstellen darf. Für die Ausnahmegenehmigung fallen Gebühren an, die der Antragsteller zu tragen hat. Kontakt zu den Jagdpächtern über die Gemeinde Heiningen (Herr Heim, heim@heiningen-online.de oder Tel.: 4034-42).