- Standorte für Wohncontainer
Sechs Gemeinderäte erklärten sich vorsorglich für befangen und begaben sich in den Zuschauerbereich.
Bürgermeister Fauth teilte mit, dass durch den Gemeinderat am 29.01.2024 beschlossen wurde, dass mind. eines der Flurstücke 4831/34, 2821 und 4809 zur möglichen Bebauung mit Wohncontainern vorgesehen werden soll. Das Landratsamt Böblingen wurde daraufhin durch die Verwaltung gebeten, zu prüfen, auf welchem der drei Flurstücke der Aufbau der Container am schnellsten realisiert werden kann.
Im Ergebnis äußerte sich die Untere Baurechtsbehörde beim Landratsamt Böblingen dahingehend, dass alle vorgeschlagenen Standorte nur eingeschränkt bzw. unter erheblichem Aufwand und Zurückstellung von Bedenken geeignet sind.
Aufgrund dieses Fazits muss also der Fokus auf Innenbereichsgrundstücken liegen. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass eine Förderung durch Bund oder Land nur in Frage kommt, wenn die Container unbefristet lange stehen bleiben können – dies ist im Außenbereich ausgeschlossen. Aus diesen Gründen wurde die Matrix zur Flurstückssuche angepasst.
Wenngleich in der Presse zu verlauten war, dass die Flüchtlingszahlen im Landkreis Böblingen aktuell sinken, hat das Amt für Migration und Flüchtlinge beim LRA Böblingen die Hoffnungen auf eine kurzfristige Entlastung zerschlagen: „… tatsächlich sind die Aufnahmezahlen gesunken, sie verbleiben jedoch im Ergebnis auf hohem Niveau. Beim aktuellen Stand der Informationen können wir dabei weder erklären, wie es zu dem Peak im Herbst gekommen ist, noch wie sich die aktuelleren niedrigeren Zahlen begründen. Daher können wir auch den Aufnahmeverlauf für dieses Jahr unzureichend vorhersagen. Die Anschlussunterbringungsprognose basiert zudem immer auf der Aufnahme des Vorjahres. Die Aufnahmeprognose für Aidlingen kann daher nicht an die monatliche aktuelle Aufnahme gekoppelt werden, sondern basiert auf den Aufnahmen des vergangenen Jahres. Dies bedeutet, dass wir die Aufnahmeverpflichtung nicht unmittelbar erhöhen, wenn die Zuweisungszahlen für uns hochgehen, aber eben auch, dass wir die AU-Prognose nicht unmittelbar anpassen können, wenn wir wenige Monate mit niedriger Aufnahme verzeichnet haben …“
Ein größerer Standort würde den Vorteil bieten, dass die Baukosten geringer wären als bei Aufteilung auf zwei kleinere Standorte. Organisatorisch ist für die Verwaltung ein Standort einfacher abzuwickeln als zwei Standorte. Die Flüchtlinge, die auf zwei kleinere Standorte verteilt werden, lassen sich allerdings leichter integrieren, als wenn Flüchtlinge an einem größeren Standort wohnen. Das Risiko von Spannungen, Lärmbelästigungen und Streitereien steigt mit zunehmender Größe der Unterkunft.
Um eine Belegung der Hallen mit Geflüchteten zu vermeiden, muss die Standortfrage final geklärt und im Anschluss zeitnah umgesetzt werden. Auswirkungen auf die Umwelt können erst beantwortet werden, wenn der Standort feststeht.
Die Haushaltsmittel wurden entsprechend dem Angebot im Haushalt korrigiert.
Container:
Ein Angebot für die Anschaffung von 40 Containern mit mittlerer Ausstattung über ca. 1,3 Mio. € brutto liegt vor.
Weitere Kosten in Form von Errichtungskosten (Tiefbauarbeiten, Elektrik, Sanitär, Brandmeldeanlage, Schließanlage …) entstehen nach Orientierung an den aktuellen Kosten eines vergleichbaren Projekts in Renningen in der Höhe von ca. 275.000 €. Je nach Auswahl des Standorts und Umfang der Umsetzung variieren diese Kosten aber stark. Insbesondere muss noch geprüft werden, ob an dem entsprechenden Standort ausreichend Strom zur Verfügung steht, denn die Container müssen im Sommer gekühlt und im Winter beheizt werden. Wenn nicht genügend Strom zur Verfügung stehen sollte, muss eine Trafostation errichtet werden. Dann fallen zusätzliche Kosten im voraussichtlich hohen fünfstelligen Bereich an.
Hier wurde aus der Mitte des Gremiums bemängelt, dass sich die Verwaltung nicht gegen das Vorgehen des Landratsamts wehren würde. Allerdings sind die im BauGB aufgeführte Voraussetzungen zum Bau von Flüchtlingsunterkünften praktisch bindend, worüber sich das Landratsamt nicht hinwegsetzen kann.
Die im Vorfeld der Sitzung durch die Verwaltung erstellte Matrix ergab folgende Standorte:
Die Verwaltung schlug vor, dass die Gemeinderäte über die sechs Standorte abstimmen, die laut Matrix die höchsten Ränge erzielt haben. Das Gremium vertrat die Auffassung, dass auch über die übrigen vier Standorte abgestimmt werden soll. Diese Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:
Schlosshof 2:eine Ja-Stimme, zehn Nein-Stimmen, eine Enthaltung
Paul-Wirth-Parkplatz:sieben Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen
WoMo-Stellplatz:sieben Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen
Verkehrsübungsplatz:eine Ja-Stimme, elf Nein-Stimmen
Somit waren mehrheitlich zwei weitere Standorte in die engere Auswahl gewählt.
Anschließend verteilte die Verwaltung an jeden Gemeinderat zur Abfrage eines Stimmungsbildes einen Stimmzettel, bei dem jeder Gemeinderat bei den Standorten Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8, Nr. 6, Nr. 1, Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 10 jeweils zwischen 0 und 10 Punkten vergeben konnte, wobei 10 Punkte die bestmögliche und 0 Punkte die schlechteste mögliche Wahl waren.
Das Stimmungsbild ergab folgende Rangfolge:
Rang 1: Lehmtal (Aidlingen)
Rang 2: Paul-Wirth-Parkplatz (Dachtel)
Rang 3: Berggasse 7 (Aidlingen)
Rang 4: WoMo-Stellplatz (Aidlingen)
Rang 5: Gewerbegebiet Neuwiesenweg (Deufringen)
Rang 6: Neuwiesenweg 5 (Deufringen)
Rang 7: Im Unterdorf (Dachtel)
Rang 8: Wiese zwischen Sonnenbergschule und Kindergarten (Aidlingen)
Abschließend beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich, dass die drei Standorte mit den höchsten Rängen durch die Verwaltung hinsichtlich einer möglichen Bebauung mit Containern für Flüchtlinge weiter untersucht werden sollen. Nach Möglichkeit sollen die Container an zwei dieser drei Standorte aufgestellt werden.
- Aufbau eines kreisweiten Sirenennetzes
Bürgermeister Fauth führte in folgende Thematik ein: Im Nachgang zu den schrecklichen Ereignissen im Ahrtal im Sommer 2021 haben sich der Landkreis Böblingen sowie seine Städte und Gemeinden mit dem Aufbau eines gemeinsamen Warn- und Bevölkerungsschutzes beschäftigt. Grundlage für gemeinsame, interkommunale Strukturen sollen die Ergebnisse einer Risiko- und Schwachstellenanalyse werden, die von der Kreisverwaltung beauftragt wurde und derzeit erarbeitet wird.
Bereits jetzt ist erkennbar, dass der Bevölkerungswarnung eine besondere Bedeutung zukommt. Nachdem der Bund mit dem Ende des Kalten Krieges sein Sirenennetz aufgegeben hat, wurde lange Zeit keine Notwendigkeit für eine entsprechende Warninfrastruktur gesehen. Leider haben die Ereignisse an der Ahr gezeigt, dass ein zuverlässiger Warn-Mix auch in Friedenszeiten unabdingbar ist.
Der Kreisverband des Gemeindetags Landkreis Böblingen hat daher die Kreisverwaltung gebeten, mögliche Strukturen eines kreisweiten Sirenennetzes zu erarbeiten. Auch der Gemeinderat hat sich damit befasst und am 20.10.2022 (Vorlage 71/2022) einen Beschluss für die Beteiligung der Gemeinde Aidlingen an einem kreisweiten Sirenennetz getroffen. Entsprechende Beschlüsse liegen mittlerweile von allen weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis vor.
Die künftige Möglichkeit zur kreisweiten, flächendeckenden oder auch auf gezielte Bereiche begrenzten Bevölkerungswarnung wird somit auch unabhängig von anderen Medien oder von der Nutzung mobiler Endgeräte möglich sein. Dies ist ein großer Schritt hin zu einem funktionierenden und zuverlässigen Warn-Mix, der möglichst große Teile der Bevölkerung erreicht. Die Einwohnerinnen und Einwohner können damit zeitkritisch und umfassend vor Bedrohungs- und Gefahrenlagen gewarnt werden.
Gemäß der zwischen Kreis und Kommunen vereinbarten Aufgabenteilung, werden die Planungsleistungen durch den Landkreis erbracht und die Sirenen nach Anforderung der Kommunen zentral beschafft. Die Kosten für die Sirenenanlagen wie auch für die am Standort erforderliche Infrastruktur trägt die jeweilige Standortkommune.
Der Landkreis hat mittlerweile die Fach- und Feinplanung ausgeschrieben und die Firma Bergmann Engineering GmbH aus Senden mit dieser betraut. In Absprache zwischen Landkreisverwaltung und dem Kreisverband Gemeindetag des Landkreises Böblingen wurden hierbei zwei Szenarien betrachtet:
- Sirenennetz mit Sprachdurchsage
- Sirenennetz ohne Sprachdurchsage
Für beide Szenarien wurde die notwendige Anzahl, mögliche Standorte und die Leistung der erforderlichen Sirenen je Kommune ermittelt. Bei den Standorten wurde versucht, möglichst kommunale oder öffentliche Gebäude zu nutzen, um weitere Schnittstellen (zu privaten Gebäudeeigentümern) zu vermeiden. Nicht enthalten in der bisherigen Planung war eine Begehung der einzelnen Standortvorschläge. Diese wird nach positiver Rückmeldung der Städte und Gemeinden in Vorbereitung der eigentlichen Ausschreibung der Sirenen erfolgen. Nach den Erfahrungen aus anderen Projekten können sich laut Auskunft des Fachplaners einzelne Standorte nach der Begehung noch verschieben, größere Abweichungen im Gesamtprojekt und bei den voraussichtlichen Gesamtprojektkosten sind jedoch nicht zu erwarten.
Die voraussichtlichen Kosten wurden für die beiden Szenarien durch die Firma Bergmann Engineering überschlägig ermittelt. Durch die physikalischen und technischen Grenzen werden beim Szenario „Sirenennetz mit Sprachdurchsage“ mehr Sirenen benötigt. Dies bedingt höhere Kosten und einen gewissen Mehraufwand für die Erschließung der gestiegenen Anzahl an Standorten durch die Verwaltungen.
Derzeit kann kein Hersteller auf dem Markt zentralisierte Sprachdurchsagen in Echtzeit technisch realisieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorgefertigte Texte wiederzugeben oder direkt an einer Sirene Texte einzusprechen. Da eine großflächige Beschallung hohe qualitative Ansprüche an die eingesprochenen Durchsagen stellt und bspw. Dialekte oder Aussprache die Verständlichkeit stark beeinflussen können, wird in der Nutzung vorgefertigter Texte ein Vorteil gesehen. Diese geben die Möglichkeit, eine Vielzahl an Durchsagen auf Grundlage unterschiedlichster Schadensszenarien durch professionelle Sprecher eingeben zu lassen und so die eingegebene Sprachqualität sicherzustellen. Zudem bieten vorgefertigte Texte die Möglichkeit, weitere Sprachen zu inkludieren.
Zugleich wurden in den vergangenen Jahrzehnten nur sehr wenige Sirenennetze aufgebaut. Infolge der Starkregenereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 sowie durch das geänderte Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung u. a. durch den Ukrainekrieg hat die Nachfrage nach Sirenenanlagen wieder stark zugenommen. Dies wirkt sich auch auf die Sirenenanlagen aus: Während die Technik sich zuletzt sehr langsam veränderte, entwickeln derzeit alle Hersteller neue und innovative Lösungen. So ist nicht ausgeschlossen, dass bis zum Vergabezeitpunkt flächendeckende Sprachdurchsagen in Echtzeit auf dem Markt angeboten werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird empfohlen, die Vergabe auf dem zum Vergabezeitpunkt aktuellen Stand der Technik durchzuführen.
Eine abstrakte „Alarmierung“ der Bevölkerung ist durch einen reinen Sirenenton sicher auch möglich und der Aufbau eines Sirenennetzes ausschließlich zur Warnung mittels Warntons bedarf aufgrund der weiterreichenden akustischen Wirkung (einen Ton muss man nicht verstehen können) deutlich weniger Sirenen. Gleichwohl bietet die Alarmierung mit Sprachdurchsage ebenfalls eine Reihe von Vorteilen:
1. Sirenensignale sind in der Bevölkerung mittlerweile weitgehend unbekannt. Mit der Sprachdurchsage wird ermöglicht, direkte Handlungsanweisungen und -konsequenzen aus der Warnung zu vermitteln. Es wird somit ermöglicht, dass bei einer Sirenenwarnung auch die richtigen Schlüsse gezogen werden. Auch Berufspendler, Touristen oder andere Gruppen mit einem Wohnsitz außerhalb des Landkreises, bei denen auch langfristig keine Kenntnis über Sirenensignale zu erwarten ist, können so angemessen reagieren.
2. Mit der Sprachdurchsage können direkte Handlungsanweisungen vermittelt werden, der Zwischenschritt bei „Warnton Radio einschalten oder auf eine Webseite gehen“ entfällt. Dadurch erzielt die Warnung deutlich schneller und auch stromausfallsicher die gewünschte Folge.
3. Ggf. können Synergieeffekte für die Sicherheit von Großveranstaltungen wie Stadtfeste erzielt werden, indem die Sirenen bei Bedarf auch für die Warnung, Evakuierung, o. Ä. eingesetzt werden. Die Schnittstellen hierfür sind an den Sirenenanlagen grundsätzlich vorhanden. Zugleich ist eine Lösung aufgrund der Vielzahl an bestehenden Systemen und den unterschiedlichen Bedürfnissen nicht einheitlich zu gestalten und wird daher individuell mit den Verantwortlichen auf Standortebene gesucht.
4. Zuletzt lassen sich Sirenen mit Sprachdurchsage für eine gezielte Information bestimmter Orts- oder Stadtbereiche (z. B. ein Abkochgebot für Trinkwasser, eine kurzzeitige Unterbrechung von Gas, Wasser oder Strom infolge von Baumaßnahmen oder eine vorsorgliche Evakuierung wegen der Entschärfung einer gefundenen Weltkriegsbombe) besser nutzen als Sirenen ohne Sprachdurchsage.
Zu beachten ist, dass in Randbereichen oder durch eventuelle Überlappung der Schallquellen („Bahnhofseffekt“) qualitative Unterschiede bemerkbar sein können. Dies macht sich bei Sprachdurchsagen deutlich stärker als bei einfachen Signalen bemerkbar, da es hier nicht nur auf das Bemerken des Warntons ankommt, sondern Texte verstanden werden sollen.
Grundsätzlich sind akustische Übermittlungen – unabhängig davon, ob es sich um reine Signaltöne oder Sprachdurchsagen handelt – immer auch von den Wetterbedingungen, insbesondere Regen und Wind, abhängig. Es gilt auch zu entscheiden, ob die Warnungen auch auf allen Aussiedlerhöfen wahrgenommen werden sollen oder ob man sich auf die Kern- und Randbereiche der vier Ortsteile konzentriert.
Neben der Alarmierung rein über das POCSAG-Netz des Landkreises (entsprechend den digitalen Alarmmeldern bei den Feuerwehrangehörigen) wurde nun auch eine Alarmierung über Digitalfunk (FRT) vorgesehen, was die Kosten je Sirene geringfügig erhöhte.
Andere zugrunde gelegten Planungsparameter, wie beispielsweise die redundante Stromversorgung bei einem Stromausfall, redundante Alarmierungswege usw. stellen keine Schwierigkeiten dar, sondern können im Gegenteil sogar noch umfassender als bisher angenommen gestaltet werden. Für die Notstromversorgung standen zum Beispiel anfänglich 72 Stunden Akkupufferung im Raum. Nach Aussage des Fachplaners lassen sich jedoch bis zu 30 Tage (abhängig von der Anzahl der Warnungen) ohne Mehrkosten realisieren.
Für die weitere Planung und Ausschreibung ist die Frage, ob die Sirenen mit oder ohne Sprachdurchsage auszustatten sind, entscheidend. Dies ist von jeder Gemeinde selbst zu bestimmen. Der Gemeindetag Kreisverband Landkreis Böblingen hat sich zuletzt am 15. März 2023 auf Basis der ersten Ergebnisse der Fachplanung mit dem Projekt befasst. Überwiegend sprachen sich die anwesenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für ein flächendeckendes Sirenennetz mit Sprachdurchsage aus. Auch die Kreisverwaltung und der gemeinsam zwischen Landkreis und Kommunen eingerichtete Steuerungskreis haben sich dafür ausgesprochen.
Auf Basis der kommunalen Rückmeldungen begeht das beauftragte Ingenieurbüro die Standorte, erstellt eine Detailplanung für jeden einzelnen Standort sowie die Vergabeunterlagen. Die Kommunen stehen hierzu bereits im engen Austausch mit dem Fachplaner zu den Sirenenstandorten. Sollte es nach der Standortbegehung zu weiteren Standorten oder zu einer gravierend abweichenden Kostenschätzung (+15 %) bei einer einzelnen Gemeinde kommen, wird die Kreisverwaltung vor Ausschreibung dies direkt an die jeweilige Gemeinde zurückspiegeln und das weitere Vorgehen mit dieser abstimmen. Auf das Gesamtprojekt für die restlichen Kommunen hat dies keinen Einfluss.
Bestätigen hingegen die Standortbegehungen die bisherigen Annahmen des Fachbüros, wird die Landkreisverwaltung die Vergabeunterlagen zusammenstellen und die Sirenen europaweit ausschreiben. Da die Kosten für die Sirenenanlagen wie auch für die am Standort erforderliche Infrastruktur durch die jeweilige Standortkommune zu tragen sind, vergibt der Landkreis für die Kommunen, geht hinsichtlich dieser Kosten in Vorleistung und rechnet am Ende des Gesamtprojekts mit den Kommunen ab.
Um die Standortbegehungen bald zu beginnen und die daran anschließende Ausschreibung der Sirenen vornehmen zu können, ist eine Rückmeldung der Gemeinden zeitnah, spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2024, erforderlich.
Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass bei positiver Rückmeldung sämtlicher Kommunen bis zum Ende des 2. Quartals 2024, die Standortbegehungen bis zum 3. Quartal 2024 abgeschlossen sind und die Ausschreibung gestartet werden kann. Für diese ist etwa 6 Monate zu rechnen, so dass eine Vergabe frühestens Anfang 2025 erfolgt. Bei positivem Verlauf könnten ab 2025 die ersten Sirenen installiert werden und in Betrieb gehen. Das Gesamtprojekt wird nicht vor 2028 abgeschlossen sein.
Die auf die Gemeinde Aidlingen voraussichtlich entfallenden Kosten werden daher frühestens 2026 haushaltswirksam. Die Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung auszuweisen.
Der Bund hat in einer einmaligen Aktion unmittelbar nach den Ereignissen im Ahrtal kommunale Sireneninfrastruktur gefördert. Das Programm selbst war hoffnungslos überzeichnet. Leider wurden in der Folge weder vom Bund noch vom Land weitere Förderprogramme aufgelegt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren Förderprogrammen kommt, zumal Sirenen im immer wichtiger werdenden Zivilschutz eine große Bedeutung einnehmen.
Der Technische Ausschuss hatte am 04.03.2024 in einer nichtöffentlichen Vorberatung bei drei Gegenstimmen für ein Sirenennetz ohne Sprachalarmierung gestimmt und empfiehlt dem Gemeinderat daher, dass der Aufbau eines gemeindeweiten Sirenennetzes ohne Sprachdurchsage erfolgt.
Kreisweit steigen die durch den Fachplaner ursprünglich geschätzten Kosten für die Ausschreibung, Beschaffung und den Aufbau der Sirenen durch die nun vorliegende Feinplanung auf 5,1 Mio. Euro (netto) ohne Sprachdurchsage bzw. 7,4 Mio. Euro (netto) mit Sprachdurchsage, die in den kommenden Haushaltsjahren zu berücksichtigen sind. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Anzahl der notwendigen Sirenenanlagen im Gemeindegebiet. Für Aidlingen wurden folgende anteilige Kosten berechnet: mit Sprachdurchsage 289.527,00 € und ohne Sprachdurchsage 217.532,00 €. Die Zahlen sind Kostenschätzungen des Fachplaners, die tatsächlichen Kosten lassen sich erst anhand der Ausschreibung ermitteln. Zusätzlich zu diesen Kosten sind ca. 650 Euro (netto) je Standort für die redundante Alarmierung über Digitalfunk vorzusehen.
Der Landkreis geht in Vorleistung für die Gesamtbauleistung. Die Abrechnung mit den Gemeinden erfolgt nach Fertigstellung aller Sirenenstandorte einer Stadt oder Gemeinde. In den Folgejahren wird voraussichtlich mit Wartungskosten zu rechnen sein. Diese Kosten können noch nicht beziffert werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Aufbau eines gemeindeweiten Sirenennetzes ohne Sprachdurchsage. Dabei konzentriert man sich nur auf die Kern- und Randbereiche der Ortsteile.
- Auslegungsbeschluss
Bürgermeister Fauth teilte mit, dass die Gemeinde Aidlingen bereits im Jahr 1992 die erste Dachgaubensatzung für Häuser im Gemeindegebiet erlassen hat. Diese regelte, wie nachträgliche oder beim Neubau in alten Bebauungsplangebieten geplante Dachgauben auszusehen haben. In den vergangenen Jahren gab es immer häufiger Befreiungsanträge, da die Möglichkeiten, durch Dachgauben mehr Wohnraum in Bestandsgebäuden zu schaffen, in den letzten Jahren weiter vorangeschritten sind. Heutige Bauherren achten bei der Ausrichtung ihres Bauvorhabens beispielsweise nicht mehr nur darauf, mehr Wohnraum zu gewinnen, sondern wollen die Dachflächen so ausrichten, dass sie eine solare Nutzung zulassen. Auch Umweltaspekte, wie z. B. Begrünen von Dächern, spielen eine immer größere Rolle bei den Bauherren.
Die Gemeinde Aidlingen ist bestrebt, das Wohnen im Bestand und das Bauen auch in älteren Baugebieten attraktiv zu gestalten. Dies fordert auch der Grundsatz der Nachverdichtung und der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Daher möchte die Gemeinde Aidlingen die Dachgaubensatzung komplett überarbeiten und vereinfachen. Diese soll neben den gelockerten Vorschriften zur Gestaltung von Dachaufbauten auch die mittlerweile vorgeschriebene Verwendung von Photovoltaik- oder anderen solaren Energiegewinnungsanlagen bei Neubauten oder Altbausanierungen ermöglichen und begünstigen.
Bereits am 25.11.2019 hatte sich der Technische Ausschuss erstmalig mit der Änderung der Gaubensatzung befasst. Am 01.02.2021 wurde der Entwurf der geänderten Gaubensatzung dem Technischen Ausschuss vorgestellt und darum gebeten, dass die Fraktionen mögliche weitere Änderungen vorbesprechen sollen. Nachdem es keinen weiteren Änderungs- bzw. Aussprachebedarf gegeben hatte, wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 01.03.2021 beschlossen, dass die Gaubensatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen werden soll, so wie sie in der Sitzung vom 01.02.2021 im Technischen Ausschuss vorgestellt wurde.
Bislang hatte zu dem Entwurf des Textteils noch der zeichnerische Teil gefehlt. Dieser wurde zwischenzeitlich vorbereitet und liegt dem Entwurf bei.
Vor einer endgültigen Verabschiedung der geänderten Gaubensatzung muss die Öffentlichkeit angehört und die Träger öffentlicher Belange (das LRA Böblingen) müssen beteiligt werden.
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig die öffentliche Auslegung der Gaubensatzung.
Umsetzung der Landesheimbauverordnung
- Vergabe der Arbeiten und Lieferungen
Bürgermeister Fauth teilte mit, dass auf der Grundlage der Landesheimbauverordnung Umbaumaßnahmen im Pflegeheim „Haus am Zehnthof“ erforderlich sind. Die Gemeinde Aidlingen übernimmt nach der Vereinbarung vom 03.03.2022 zunächst die Umbaukosten und das DRK erstattet der Gemeinde 50 % der Kosten in zehn gleichen Jahresbeträgen.
Das DRK hat für die Innenausstattung eine Planung durchgeführt und die Kosten für die Ausstattung mit zwei Küchen und Möbeln sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen berechnet. Die Zustimmung der Gemeinde Aidlingen vorausgesetzt, wird das DRK die Einrichtung und Möbel bestellen, die Abrechnung erfolgt über die Gemeinde.
Die Gesamtkosten für die Bestellung der Innenausstattung belaufen sich auf 71.967,76 € inkl. MwSt. Im Haushalt sind für die Umbaumaßnahmen im Pflegeheim 130.000 € bereitgestellt. Die Finanzierung ist damit gesichert.
Falls der Umbau nicht erfolgt, ist damit zu rechnen, dass das Pflegeheim nicht mehr weiterbetrieben werden darf.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, weshalb der Vermieter für die Ausstattungsgegenstände wie beispielsweise Sessel, Bilder, Teppiche aufkommen soll. Das Gremium bat diesbezüglich um Prüfung, ob diese Dinge Angelegenheit des Vermieters wären. Des Weiteren soll dem Gemeinderat über die Mieteinnahmen berichtet werden.
Der Gemeinderat fasste daraufhin mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen folgenden Beschluss:
Unter dem Vorbehalt, dass die Verwaltung prüft, ob die in der „Artikelliste mit Gesamtkosten Nr. 064-231218“ aufgeführten Artikel tatsächlich alle durch die Gemeindeverwaltung als Vermieter beschafft werden müssen, wird der Vergabe an das Planungsbüro Bliestle zugestimmt.
Bürgermeister Fauth teilte mit, dass in alten Ortsansichten deutlich zu erkennen ist, dass die Hauptstraße in Aidlingen einst direkt vor dem Rathaus vorbeigeführt hat. Im Zuge der Erneuerung der Ortsmitte Ende der 80er-/Anfang der 90er-Jahre hat sich dieses Bild grundsätzlich geändert. Mit der Neugestaltung der Ortsmitte hatte das „Straßendorf Aidlingen“ ein Ende. Der heutige Rathausvorplatz wurde im Juni 1992 feierlich eingeweiht.
Dass Aidlingen heute in der Ortsmitte vor dem Rathaus einen repräsentativen Platz zu bieten hat, ist zu einem Großteil das Verdienst des damaligen Bürgermeisters Martin Häge, der sich gegen viele Widerstände mit der Leitidee, in der Ortsmitte einen Dorfplatz zu errichten, durchgesetzt hat. Heute möchte diesen Platz sicherlich niemand mehr missen.
Martin Häge war von 1964 bis 2000, also 36 Jahre lang, Bürgermeister der Gemeinde Aidlingen. Bei seiner Verabschiedung wurde er zum Ehrenbürger der Gemeinde ernannt. Martin Häge ist im Juli des vergangenen Jahres verstorben. Als Wertschätzung seiner Leistung als Bürgermeister, insbesondere für die neue Aidlinger Ortsmitte und den in diesem Zusammenhang entstandenen Dorfplatz, schlägt die Verwaltung vor, den Rathausvorplatz, der bislang noch keinen festen Namen hat, als „Martin-Häge-Platz“ zu benennen. Die Witwe von Martin Häge ist damit einverstanden und freut sich über die dadurch zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung und Anerkennung ihres verstorbenen Mannes.
Der Verwaltungsausschuss hat am 4. März 2024 die Angelegenheit vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
Voraussichtlich entstehen Kosten für ein Schild mit Pfosten und Fundament. Diese sind nicht explizit im Haushalt vorgesehen, die Finanzierung ist über die allgemeinen Verfügungsmittel gesichert.
Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, den „Rathausvorplatz“ als Martin-Häge-Platz zu benennen.
- Böblinger Straße 16
Die Kämmerin Frau Rennert teilte mit, dass bei der Gemeinde ein Kaufvertrag über die Gebäude- und Freifläche Böblinger Str. 16 (FlSt.: 127) in Aidlingen eingegangen ist. Der Gemeinde gehören keine direkt umliegenden Grundstücke. Das Grundstück liegt in dem von der Vorkaufsrechtsatzung erfassten Gebiet.
Grundsätzlich sind Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken in den Gemeindehaushalt eingeplant. Dieser Erwerb würde die eingestellten Planansätze ausschöpfen, sodass zum einen keine Mittel für weitere Erwerbe zur Verfügung stehen würden und zusätzlich Mittel aus einem anderen Projekt als Deckungsmittel einzusetzen wären.
Ohne Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
1. Ein Gemeinderat informierte darüber, dass die Netze BW unlängst in verschiedenen Straßen in Deufringen Gasleitungen verlegt haben. Es ist unklar, ob die dort in diesem Zuge installierten Leerrohre durch die deutsche Glasfaser genutzt werden.
2. Ein Gemeinderat erkundigte sich, weshalb die Obere Straße kurz nach Fertigstellung bereits wieder aufgerissen wurde. Hierzu teilte der Ortsbaumeister Herr Dürr mit, dass eine Störung an einer der Leitungen vorlag und deshalb der Straßenbelag punktuell aufgerissen werden musste, um die Störung zu beseitigen.
3. Eine Gemeinderätin teilte mit, dass laut der Aussage eines Gärtners der durch den Bauhof vorgenommene radikale Rückschnitt der Bäume nicht fachgerecht durchgeführt worden wäre. Hierzu teilte Bürgermeister Fauth mit, dass man mit dem Bauhof reden werde, dass mit Maß geschnitten wird. Ergänzend teilte Herr Dürr mit, dass eine externe Schulung zum Baumschnitt durchgeführt wird.
4. Eine Gemeinderätin bemängelte, dass das Schnittgut an der Hauptstraße nach wie vor nicht geräumt wäre. Hierzu teilte Herr Dürr mit, dass er mit dem Käufer reden wird.
Im nichtöffentlichen Teil wurde dem Gemeinderat der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Bauprüfung der Jahre 2017 bis 2021 vorgestellt.