Aus den Rathäusern

Bericht zur Gemeinderatsitzung vom 25.04.2024

1. Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“ - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung...

1. Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“

- Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

- Billigung geänderter Planentwurf

- Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Bei diesem Tagesordnungspunkt erklärte sich ein Gemeinderat für befangen.

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Fauth Frau Gfrörer vom Ingenieurbüro Gfrörer begrüßen.

Frau Gfrörer stellte anhand einer ausführlichen PowerPoint-Präsentation das Abwägungsprotokoll sowie den geänderten Bebauungsplanentwurf vor.

Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,09 ha beinhaltet die Flurstücke 1124/6, 1120 in Teilen, 1122, 1120/1 in Teilen („Unterm Wäldle“) und 1040 in Teilen.

Im Zuge der Begehungen der einzelnen Einrichtungen hat sich der Kindergarten im Ortsteil Dachtel als der Kindergarten gezeigt, der den größten Sanierungsbedarf hat und bei dem die unbefriedigende Containerlösung im Krippenbereich dringend gelöst werden muss.

Im Bereich der Krippeneinrichtungen bestehen bereits heute in allen Krippengruppen Wartelisten.

Die Gemeindeverwaltung Aidlingen strebt daher eine möglichst zeitnahe Realisierung eines neuen Kindergartens im Ortsteil Dachtel an. Grund hierfür ist die derzeit bereits vorhandene Überlastung des Kindergartens in Dachtel entlang der „Vogelsangstraße“.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Überlastung des Kindergartens durch Genehmigung und Realisierung einer Container-Modullösung beholfen, für welche die Genehmigung allerdings im Oktober 2023 abgelaufen ist. Einer letztmaligen Verlängerung der Genehmigung wurde seitens des Landratsamtes Böblingen bis Ende 2026 zugestimmt.

Für die Errichtung des neuen Kindergartens wurden im Vorfeld bereits mögliche Standorte geprüft und bewertet. Der Gemeinderat hat sich für die Realisierung des Kindergartens in Dachtel am Standort „Unterm Wäldle“ entschieden, da dies einen erheblichen Kostenvorteil für die Gemeinde durch die Veräußerung des aktuellen Kindergartengrundstücks mit sich bringt und dieser darüber hinaus noch als Übergangslösung genutzt werden kann.

Neben dem Kindergarten soll im Plangebiet entsprechend der Ausweisung im gültigen FNP zusätzlich Wohnraum geschaffen werden. Hier wurde bereits in einer vergangenen Sitzung die zusätzliche Berücksichtigung von Geschosswohnungsbau östlich des geplanten Kindergartens diskutiert.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 01.06.2023 bis 07.07.2023 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 01.06.2023 bis 07.07.2023. Auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste der Bebauungsplanvorentwurf – neben kleineren Ergänzungen und Anpassungen – insbesondere in folgenden Punkten geändert werden.

• Problem Parksituation Sportanlage bei Veranstaltungen im Bestand

durch Kiga weiter verschärft

• Erhalt Pachtverhältnisse angrenzender Eigentümer / Grundstückserwerb

• Verkehrsuntersuchung/-gutachten

zu erwartender Verkehr durch Kiga und neue Bebauung

ggf. Ausbau Holzweg aufgrund Verkehr

• Immissionen durch Sportanlage

Prüfung schalltechn. Untersuchung

• Lärmschutzwall südlich Kiga

• Fehlender Ausgleich

Neben der Entscheidung über das Abwägungsergebnis aus den Stellungnahmen sind weitere Themen seitens des Gemeinderats zu beraten, wodurch der Bebauungsplanentwurf vor der Offenlage ggf. nochmals angepasst werden muss:

  • Gehwegbreite entlang „Schallenbergweg“ zum Kindergarten

  • Vergrößerung Außenspielbereich Kindergarten

  • Verschiebung Heckenpflanzung PFG1 auf privat

Aufgrund der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen aus dem Jahr 2023 und der Stellungnahmen und Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Anlieger sind weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen bis im Herbst 2024 notwendig. Erst wenn diese vollständig abgeschlossen sind, können die Ausgleichsmaßnahmen insgesamt final festgelegt werden und es ist eine erneute Beteiligung durchzuführen.

Auch die umweltrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden erst im weiteren Verfahren festgelegt, da diese teilweise mit den artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen kombiniert werden. Eine der Ausgleichsmaßnahmen könnte die Neupflanzung von Bäumen auf der Gemarkung Dachtel sein, was gleichzeitig anlässlich des 750-jährigen Jubiläums der Gemarkung in 2025 geplant ist.

Allerdings sind derzeit neben den artenschutzrechtlichen Themen und umweltrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen weitere Belange, wie das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung u. s. w. abzustimmen, weshalb die Zeit bis zum Ende der artenschutzrechtlichen Kartierungen genutzt werden soll, um die noch offenen Themen in Form einer Beteiligung zu klären.

Ziel ist also die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Durchführung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im Mai 2024, um Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Unterlagen einzuholen und diese bei Bedarf erneut anzupassen.

Der Gemeinderat beschloss, den Gehweg am Kindergarten mit 1,50 m Breite zu planen.

Der Außenspielbereich des Kindergartens wird so belassen, wie es die jetzige Planung des Ingenieursbüros Gfrörer vorsieht

Die Heckenpflanzung auf Höhe des Kindergartengebäudes wird auf die privaten Grundstücke verschoben.

Die Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf wird in der Fassung vom 19.03.2024 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

2. Bebauungsplan „Oberdorfstraße, 1. Änderung“

- Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

- Kenntnisnahme Planunterlagen

- Satzungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Fauth Frau Gfrörer vom Ingenieurbüro Gfrörer begrüßen.

Frau Gfrörer stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt dar.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Siedlungsbereich im Ortsteil Dachtel und ist ringsherum von Wohnbauflächen umgeben. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 774 m² beinhaltet das Flurstück 21/1.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll durch die Festlegung einer Baugrenze die geplante Erweiterung ermöglicht werden. Gleichzeitig wird das bestehende Wohnhaus, welches sich bisher auf einer nicht überbaubaren Fläche befindet, ebenfalls durch das Baufenster gesichert.

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 02.11.2023 bis zum 08.12.2023 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 02.11.2023 bis zum 08.12.2023.

Durch die erneuten eingegangenen Anregungen und Bedenken mussten für den Bebauungsplanentwurf lediglich kleine Ergänzungen und Anpassungen erfolgen, sodass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.

Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan der Satzung zu beschließen.

3. K1063

- Sachstandsbericht

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Fauth Frau Erlenmaier und Herrn Hahnstein vom Landratsamt Böblingen begrüßen.

Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläuterte Herr Hahnstein die bisherigen Planungen. Knackpunkt bei der Umsetzung ist das auf der östlichen Straßenseite gelegene FFH-Gebiet. Dies hat zur Folge, dass dort nicht eingegriffen werden darf, weshalb die Bäume auf der westlichen Straßenseite gefällt werden müssen und der Hang entsprechend abgetragen werden muss, damit die Straße Richtung Westen verbreitert werden kann.

Herr Hahnstein informierte darüber, dass die Planung zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Aktuell ist der Landkreis dabei, Ausgleichsflächen zu suchen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Sobald dies abgeschlossen ist, kann das Planfeststellungverfahren durchgeführt werden. Für das Planfeststellungsverfahren muss mit mindestens 2 Jahren Dauer gerechnet werden. Anschließend könnte der Bau ausgeschrieben und begonnen werden. Bis zum Baubeginn werden dann nochmals ca. 1,5 Jahre vergehen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilte Herr Hahnstein mit, dass zwischenzeitlich von 13.000.000 € bis 14.000.000 € an Kosten ausgegangen wird. Hierin sind 30 % Kostensteigerung, ausgehend von der aktuellsten Kalkulation von knapp 10.000.000 € inkludiert.

Herr Hahnstein teilte mit, dass an der maroden Straße wöchentliche Kontrollen durch die Straßenmeisterei erfolgen. Alleine vom Jahreswechsel 2022 auf 2023 investierte der Landkreis dort 160.000 € in Straßenausbesserungsarbeiten.

Des Weiteren teilte Herr Hahnstein mit, dass eine GVG-Förderung nicht in Frage kommt, weil die Straße im Verhältnis zum Gesamtverkehrsaufkommen im Landkreis zu gering befahren wird. Das Landratsamt steht aber mit dem Regierungspräsidium in Verhandlungen bezüglich möglicher Förderungen.

Ein Gemeinderat merke kritisch an, dass das Schutzgut Mensch vollständig ignoriert wird, denn die Straße ist im jetzigen Zustand sehr gefährlich. Deswegen ist eine Teillösung sinnvoll und notwendig.

Der Eingriff in den Wald ist nicht nachvollziehbar. Auf Nachfrage, wie viel Waldfläche betroffen sein wird, teilte Herr Hahnstein mit, dass ca. 1 Hektar Wald gerodet werden muss. Auch dieser muss vollständig über Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Ein Gemeinderat schlug vor, lediglich die Straße und den Unterbau zu sanieren. Hierzu teilte Herr Hahnstein mit, dass eine Sanierung nicht dem Stand der Technik entspricht, weil die Straße zu schmal ist. Es wäre lediglich der Erhaltungszustand verbessert.

Ein Gemeinderat äußerte die Sorge, dass bei einem Verkehrsunfall mit einem Tankfahrzeug eine sehr große Umweltkatastrophe droht.

Der Gemeinderat nahm den Bericht von Herrn Hahnstein und Frau Erlenmaier zur Kenntnis.

4. Jahresbericht der Ortsbücherei

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Fauth abgesetzt.

5. Unterbringung von Geflüchteten

- Finale Standortentscheidung

Herr Koch teilte mit, dass der Gemeinderat am 21.03.2024 eine Rangliste mit folgenden Standorten für eine Unterbringung von Geflüchteten mit Containern beschlossen hat:

Rang 1: Lehmtal in Aidlingen, Flurstücksnummern 160 und ggf. 165

Rang 2: Parkplatz des Paul-Wirth-Bürgerhauses in Dachtel, Flurstücksnummer 1246

Rang 3: Berggasse 7 in Aidlingen, Flurstücksnummer 64/4

Die Verwaltung hatte daraufhin Kontakt mit der Baurechtsbehörde aufgenommen, um abzuklären, welche Standorte baurechtlich am schnellsten umzusetzen wären.

Aufgrund der Rückmeldung des Landratsamts Böblingen kommt das Paul-Wirth-Bürgerhaus für einen möglichen Geflüchteten-Standort nicht in Frage. Die beiden Standorte Lehmtal und Berggasse 7 können von der Verwaltung empfohlen werden.

Der Standort Berggasse 7 eignet sich aufgrund der Grundstücksgröße allerdings nur für einen kleineren Containerstandort.

Eine mögliche Förderung ist von verschiedenen Bedingungen abhängig.

Um bei der Aufstellung mit Containern eine Förderung zu erhalten, müssten hochwertige Container beschafft werden, diese müssten einen entsprechenden energetischen Wärmeschutz aufweisen. Außerdem ist beim Standort im Lehmtal die vollständige Einhaltung des Bebauungsplans notwendig, um eine unbefristete Genehmigung und damit eine Förderung in Aussicht gestellt zu bekommen. Beim Standort in der Berggasse 7 wird eine unbefristete Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn sich das Gebäude vollständig in die umgebende Bebauung einfügt.

Hier vertrat das Gremium die Auffassung, dass man zusätzlich zu Containerlösungen auf die Hausbesitzer von leerstehenden Gebäuden zugehen solle und entsprechende Gebäude kaufen solle. Hierzu teilte Bürgermeister Fauth mit, dass die Verwaltung keinen Überblick über leerstehende Gebäude hat.

Ein Gemeinderat erinnerte daran, dass im Gewerbegebiet Neuwiesenweg entsprechende Flächen zur Verfügung stehen.

Ein Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass die Fläche neben dem Wertstoffhof im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens entwickelt werden soll, sodass dann dort ein weiterer Standort entstehen könnte.

Nachdem sich die Berggasse als einzig realisierbarer Standort herauskristallisierte, beschloss das Gremium mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, die Berggasse 7 für eine Flüchtlingsunterbringung vorzusehen.

6. Richtlinien der Vereinsförderung

- Änderung der Jugendförderung

Die Kämmerin, Frau Rennert informierte darüber, dass die Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Aidlingen vom 08.02.2022 für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Jugendförderbeitrag in Höhe von jährlich 13 Euro vorsieht.

Die Sportvereine FSV Deufringen und Spvgg Aidlingen haben bereits vor einiger Zeit einen Antrag auf Erhöhung der Jugendförderbeiträge gestellt. Diesen hat die Verwaltung bislang zurückgestellt.

Die Kämmerei steht dem Antrag kritisch gegenüber. In der aktuellen finanzwirtschaftlichen Lage, Mittel für freiwillige Leistungen (Vereinsförderung) zu erhöhen, ist das falsche Signal zur sparsamen Bewirtschaftung von Mitteln. Eine Umfrage der umliegenden Gemeinden zeigt auf, dass es zwar vereinzelt Gemeinden mit hohen Jugendförderbeiträgen gibt, die große Mehrheit allerdings zwischen 5 Euro und 15 Euro liegt. Die Gemeinde Aidlingen hat somit bereits derzeit nicht die niedrigsten Sätze. Das Anliegen der Vereine wird dennoch ernst genommen. Mit Blick auf die problematische finanzielle Situation schlägt die Verwaltung vor, maximal auf 18 Euro/Jugendlicher zu erhöhen. Damit läge die Vereinsförderung statt den bisherigen 7.500 Euro bei rd. 10.300 Euro für Jugendliche und die Mehrkosten liegen bei rd. 2.900 Euro.

Die Verwaltung schlägt mit Blick auf die allgemein gestiegenen Kosten eine Pauschalförderung analog zum DRK für Jugendlichen-Vereinsförderung vor. Mit dieser Pauschale bekommt der Verein eine personenunabhängige Unterstützung für den Bereich der Jugendlichen. Hierfür schlägt die Verwaltung eine Pauschale in Höhe von 15.000 Euro für beide Vereine (FSV Deufringen und Spvgg Aidlingen) zusammen vor. Diese Pauschale soll zunächst für drei Jahre festgesetzt werden.

Weiter wurde seitens der Sportvereine angeregt, eine Sporthalle zur ausschließlichen Vereinsnutzung zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Verwaltung kann den Forderungen nach einer solchen Halle mit den anstehenden Herausforderungen (Ganztagesbetreuung, Kindergartenneubau, Geflüchtetenunterbringung, etc.) nicht nachgekommen werden. Der Verein kann selbst tätig werden und eine Halle mit Antrag auf Vereinsförderung und andere Förderungen bauen.

Diesem Vorschlag ist der Verwaltungsausschuss gefolgt.

An jährlichen Folgekosten kämen rd. 3.000 € Mehrkosten, abhängig von der tatsächlichen Anzahl der Jugendlichen auf die Gemeinde zu.

Nach kurzer Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig einer jährlichen Pauschale an die Sportvereine FSV und SVA für die Jugend in Höhe von 15.000 € zu. Diese Maßnahme wird auf 3 Jahre befristet.

Die Vereinsförderung für Jugendliche wird auf 18 €/Jugendlicher erhöht.

7. Windkraftstandorte auf den Gemarkungen Aidlingen und Grafenau

- Interkommunale Zusammenarbeit und Kriterienkatalog

Bürgermeister Fauth informierte darüber, dass am 29. Januar 2024 der Gemeinderat im Rahmen der Regionalplanfortschreibung Windkraft gegenüber dem Verband der Region Stuttgart eine Stellungnahme abgegeben hat.

Unter anderem wurde in Ergänzung zu einer früheren Stellungnahme noch der Standort BB-18 am nordwestlichen Rand des Aidlinger Gemeindegebiets aufgenommen. Dieses Gebiet betrifft auch die Gemarkung von Grafenau. Innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Aidlingen-Grafenau haben die Gemeindeverwaltungen deshalb abgesprochen, bei der Ausweisung und Entwicklung dieser Flächen zu kooperieren. Diese Kooperation ist auch offen für weitere kommunale Partner.

Mittlerweile sind Unternehmen unterwegs, die Eigentümern von möglichen Flächen Pachtverträge anbieten. Die beiden Gemeindeverwaltungen kennen diese Pachtverträge nicht im Detail und sind auch nicht in die Vorgehensweise eingebunden.

Aus Nachbargemeinden ist allerdings bekannt, dass manche Pachtverträge rechtliche Komponenten enthalten, die eine geordnete Entwicklung von Windkraftanlagen unter Umständen stören können. Oft wird den Eigentümern ein Pachtversprechen abgegeben, welches bei genauer rechtlicher Würdigung mit Vorbehaltsklauseln hinterlegt ist. Es ist zu befürchten, dass ein Wettbewerb von Investoren und Unternehmen die Ansiedlung von Windkraftanlagen verhindern wird, wenn solche einseitigen Vorfestlegungen bis hin zu Sperrwirkungen erfolgen. Es ist zu befürchten, dass ein gerechter Ausgleich auch für die Eigentümer unterbleibt.

In einem gemeinsamen Schreiben haben die beiden Bürgermeister von Aidlingen und Grafenau öffentlich darauf hingewiesen. Im Zuge der Anhörung zu den Vorranggebieten haben die Gemeinden Aidlingen, Gärtringen und Deckenpfronn bereits Kriterien erarbeitet, an denen die Gemeinden die Unterstützung und Beteiligung an Windkraftanlagen ausrichten möchten. Diese Kriterien sollen nun auch für die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Aidlingen und Grafenau übernommen werden.

Nach kurzer Aussprache nahm der Gemeinderat von der Kooperation mit der Gemeinde Grafenau bei den Standorten für Windkraft sowie über den Sachstand zur Ansiedlung von Windkraftanlagen Kenntnis. Grundsätzlich stimmt der Gemeinderat den Kriterien nach der Anlage zur Entwicklung von Windkraftanlagen auf der Gemarkung Aidlingen zu.

8. Teilregionalplan Solarenergie für die Region Nordschwarzwald

- Abgabe einer Stellungnahme

Herr Koch teilte mit, dass der Gemeinde Aidlingen durch den Regionalverband Nordschwarzwald am 01.02.2024 mitgeteilt wurde, dass als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben wird, zu dem vorgesehenen Entwurf des Teilregionalplanes Solarenergie bis spätestens 05.05.2024 Stellung zu nehmen.

Die Verwaltung hatte daraufhin alle von der Region Nordschwarzwald untersuchten Standorte im Kreis Calw gesichtet. Von den insgesamt 20 potentiellen Flächen-PV-Standorten im Kreis Calw ist kein einziger in unmittelbarer Nachbarschaft zu Aidlingen. Der nächstgelegene Standort ist Standort PC8, der sich beim interkommunalen Gewerbepark Lindenrain befindet. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, sich im Beteiligungsverfahren positiv zu äußern und keine Bedenken vorzubringen.

In der nichtöffentlichen Vorberatung zu diesem Thema am 04.03.2024 empfahl der Technische Ausschuss dem Gemeinderat einstimmig, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens positiv zu äußern und keine Bedenken vorzubringen.

Ohne Aussprache stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung zu, dass sich die Gemeinde Aidlingen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens positiv äußert und keine Bedenken vorbringt.

9. Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald

- Abgabe einer Stellungnahme

Herr Koch informierte darüber, dass der Gemeinde Aidlingen durch den Regionalverband Nordschwarzwald am 01.02.2024 mitgeteilt wurde, dass als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben wird, zu dem vorgesehenen Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie bis spätestens 05.05.2024 Stellung zu nehmen.

Die Verwaltung hatte daraufhin alle von der Region Nordschwarzwald untersuchten Standorte im Kreis Calw gesichtet. Von den insgesamt 28 potentiellen Standorten im Kreis Calw können insbesondere folgende sechs Standorte möglicherweise die Aidlinger Interessen tangieren:

Standort WC4 (zwischen Ernstmühl und Möttlingen)

Standort WC12 (zwischen Althengstett und Ostelsheim)

Standort WC13 (südöstlich Ostelsheim)

Standort WC16 (ca. 2,5 bis 3 km westlich der Haselstaller Höfe)

Standort WC17 (südlich Stammheim)

Standort WC28(direkt an der Gemarkungsgrenze zu Dachtel)

Zu jedem Standort ist durch ein Planungsbüro ein Steckbrief erstellt worden.

Die Angelegenheit wurde am 04.03.2024 im Technischen Ausschuss vorberaten. Durch den Technischen Ausschuss wurde die Angelegenheit an die Ortschaftsräte Deufringen (Standorte WC12 und WC13) und Dachtel (Standorte WC12, WC13, WC16, WC17, WC28) zur Vorberatung verwiesen.

Der OR Deufringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2024 entschieden, dass dem Gemeinderat empfohlen wird, die beiden Standorte WC12 und WC13 abzulehnen.

Der OR Dachtel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.04.2024 entschieden, dass dem Gemeinderat empfohlen wird, dem Standort

- WC 12 zuzustimmen (einstimmig)

- WC 13 zuzustimmen (mehrheitlich bei 1 Gegenstimme)

- WC 16 zuzustimmen (einstimmig)

- WC 17 abzulehnen(4 Dafür-Stimmen und 4 Gegen-Stimmen)

- WC 28 abzulehnen (1 Dafür-Stimme, 5 Gegen-Stimmen)

(Zu Standort WC 28 gaben zwei Ortschaftsräte wegen Befangenheit keine Stimme ab)

Je nach Entfernung zu unserer Gemarkung könnte die Gemeinde Aidlingen anteilig von den Einnahmen partizipieren.

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat zu den jeweiligen Standortvorschlägen der
Region Nordschwarzwald folgendes Statement abzugeben:

Dem Standort WC4 wird zugestimmt (eine Gegenstimme)

Dem Standort WC12 wird zugestimmt (5 Gegenstimmen)

Dem Standort WC13 wird zugestimmt (5 Gegenstimmen)

Dem Standort WC16 wird zugestimmt (3 Gegenstimmen)

Dem Standort WC17 wird zugestimmt (6 Gegenstimmen)

Dem Standort WC28 wird zugestimmt (7 Gegenstimmen, eine Enthaltung). Hier erklärte sich ein Gemeinderat vorsorglich für befangen.

10. Ausübung von Vorkaufsrechten

Frau Rennert teilte mit, dass bei der Gemeinde ein Kaufvertrag über die Gebäude- und Freifläche Alte Steige 10 (FlSt.: 49) in Aidlingen eingegangen ist.

Der Gemeinde gehören keine direkt umliegenden Grundstücke. Das Grundstück liegt in dem von der Vorkaufsrechtsatzung erfassten Gebiet.

Der Ortschaftsrat Deufringen wurde angehört, dieser lehnte einen Kauf ab.

Ohne Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

11. Bekanntgaben/Verschiedenes

1. Bürgermeister Fauth gab folgende Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung bekannt:

Zeitlich befristete Einstellung von Frau Jasmin Besteinreiner als neue Leiterin des Kindergartens Sonnenschein zum 1. Juli 2024.

Die seitherige Leiterin des Kindergartens Sonnenschein, ist seit Anfang April 2024 nicht mehr verfügbar (Schwangerschaft/Resturlaub/Elternzeit).

Um die Leitungsstelle im Kindergarten zeitnah zu besetzen, erfolgte eine Stellenausschreibung. Frau Bestenreiner ging aus dem Bewerbungsverfahren als geeignetste Kandidatin hervor.

Um sicherzustellen, dass Frau Bestenreiner zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 im Kindergarten Sonnenschein beginnen kann, musste die Stellenzusage noch Ende März folgen, damit Frau Bestenreiner ihre bisherige Arbeitsstelle fristgerecht kündigen konnte.

Aufgrund von § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung entschied der Bürgermeister daher anstelle des Gemeinderats, Frau Bestenreiner als neue Leiterin des Kindergartens Sonnenschein zum 1. Juli 2024 zeitlich befristet für die Elternzeit der bisherigen Leiterin einzustellen.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis.

2. Bürgermeister Fauth informierte darüber, dass das Landratsamt Böblingen den Haushaltsantrag 2024 genehmigt hat.

3. Bürgermeister Fauth informierte darüber, dass die Gemeinde Aidlingen in das Programm der Ortskernsanierung aufgenommen wurde. Dadurch können Maßnahmen, die sich innerhalb des Sanierungsgebiets befinden, mit insgesamt bis zu 1.000.000 € gefördert werden.

4. Ein Gemeinderat informierte darüber, dass die Einladung für die Einweihung des Martin-Häge-Platzes lediglich in der Kreiszeitung erschienen war. Hierzu teilte Bürgermeister Fauth mit, dass das tatsächlich etwas unglücklich war, weil es nicht im Amtsblatt beworben wurde, die Vereine wurden allerdings eingeladen.

Im nichtöffentlichen Teil ging es um Personalangelegenheiten und um die medizinische Versorgungssicherheit.

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2024

Orte

Aidlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Aidlingen
05.06.2024
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