Gemeinderat

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10.06.2025

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt: Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“ - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen...

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Einbeziehungssatzung „Flurstück 75“

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Satzungsbeschluss

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung und den Tagesordnungspunkt 1. Wegen eines noch ausstehenden Vertrags musste dieser Tagesordnungspunkt kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt werden. Die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts sei für die nächste Gemeinderatssitzung am 07.07.2025 erneut eingeplant.

Bauantrag auf Errichtung eines Naturkindergartens mit Terrasse, Überdachung und Toilettenhaus, Flurstück 224/68, Heiligenbergstraße 70

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 2 ein und erläuterte den Sachverhalt. Es fand bereits eine Informationsveranstaltung mit großer Teilnehmerzahl und viel Resonanz statt. Dazu wurde der Naturkindergartenwagen vom Bauhof bereits auf das Baugrundstück gezogen, danach wieder entfernt. Sie erläuterte anhand des Übersichtsplans die genaue Lage des Baugrundstücks, die Stellung der baulichen Anlagen, die Erschließung und die Lage der PKW-Stellplätze, die dem Naturkindergarten mittels Baulast zugeordnet werden sollen. Mit den benachbarten Grundstückseigentümern habe sie sich auf eine Überfahrtsmöglichkeit verständigt. Das Toilettenhaus werde möglicherweise noch etwas anders positioniert. Die geplante Terrasse werde nicht mehr ganz so breit. Bei den Parkplätzen in der Heiligenbergstraße sei das Ziel, die Eltern dort parken und diese mit ihren Kindern bis zum Baugrundstück laufen zu lassen, wo sie ihre Kinder dann abgeben können. Da die meisten Nachfragen der Baugenehmigungsbehörde telefonisch geklärt werden konnten, gab es nur noch wenig Klärungsbedarf in deren Stellungnahme, beispielsweise dass eine Heizung in das Toilettenhaus eingebaut werden muss. Es sei bei diesem Bauvorhaben mit keinen großen Überraschungen zu rechnen. Herr Wolff habe die rechtliche Würdigung des Bauvorhabens aufgearbeitet, dafür übergebe sie nun das Wort.

Herr Wolff erläuterte, das geplante Bauvorhaben liege im baurechtlichen Außenbereich. Zur Errichtung eines Gebäudes im Außenbereich müsse ein Privilegierungstatbestand vorliegen. Nach Auskunft des Landwirtschaftsamts liege kein Privilegierungstatbestand vor. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das sei hier der Fall, sofern der Gemeinderat sein kommunales Einvernehmen erteilen könne. Eine Angrenzeranhörung nach der Landesbauordnung sei nicht erforderlich.

Bürgermeisterin Gansloser fuhr fort, an der Südseite des Grundstücks sei die Errichtung eines Zauns mit Holzschwarten geplant. Seitlich bilde ein nicht dauerhaft fließendes Gewässer die natürliche Grundstücksgrenze. Eventuell sei im nördlichen Bereich noch eine Abgrenzung in Form von nicht statischen Bändern vorgesehen. Durch die eigene Ergänzung der von der Gemeinde Rechberghausen vorliegenden Bauzeichnungen, von der die Gemeinde den gebrauchten Wagen abkaufen konnte, waren weitere Kosteneinsparungen möglich. Spätestens im September werde der Naturkindergarten in Anlehnung an die Ferien des Kinderhauses seinen vollen Betrieb aufnehmen. Bereits im Juli und August seien in Etappen Eingewöhnungstage für Kinder ab drei Jahren angedacht, die vom Kinderhaus in den Naturkindergarten wechseln wollen. Die personellen Kapazitäten bei den Erzieherinnen seien bereits vorhanden. Die Leiterin des Naturkindergartens Frau Mittner und Erzieherin Frau Hauser kümmern sich bereits aktuell um konzeptionelle Arbeiten wie Materialbestellung und Einkäufe. Diese können Kinder betreuen, die bereits vor September zwei bis drei Tage in der Woche im Naturkindergarten sein werden. Im September werden zwei weitere Kräfte hinzukommen. Feste Anmeldungen liegen bereits vor, aber es werden auch Kinder erst ab Dezember oder Januar hinzukommen. Verbindliche Zusagen für die Einrichtungen werde es nach Fristablauf nach den Pfingstferien geben. Das neue Team vom Naturkindergarten und alle neuen Mitarbeiterinnen im Kinderhaus Sonnenschein werden sich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 07.07.2025 dem Gemeinderat und der interessierten Bürgerschaft vorstellen.

Der Gemeinderat erteilte nach kurzer Fragerunde einstimmig sein kommunales Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Stellungnahmen aus dem Gemeinderat

Ein Gemeinderat erkundigte sich, welcher Verwendungszweck auf der Überweisung anzugeben sei, wenn man etwas im Jubiläumsjahr an die Stiftung stiften wolle.

Bürgermeisterin Gansloser antwortete, man solle „Spende für Gründung Stiftung“ oder „Gründung einer Gemeindestiftung“ angeben. Einige hätten bereits etwas überwiesen. Bei allen Fragen zur Gemeindestiftung könne man sich gerne an sie wenden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
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