Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:
Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 1 thematisch ein. Dieser sei nur als Information gegliedert, da der TOP, um möglichst effizient zu agieren, bereits nichtöffentlich in einer vorangegangenen Sitzung behandelt wurde. Es sei Eile geboten. Bis zum 6. Oktober habe die Gemeinde die Möglichkeit, einen Antrag für die Aufnahme in die Städtebauförderung zu stellen. Der Zeitplan werde sportlich, da die notwendigen Informationen und das Angebot erst kurz vor der letzten Gemeinderatssitzung veröffentlicht wurden. Mit Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung konnten die vergangenen beiden Wochen genutzt werden, die nächsten Schritte einzuleiten. Von der KE habe man in den letzten Monaten bereits ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept (ISEK) ausarbeiten lassen, wie sich die Kommune in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aufstellen könnte und wie sich die Gemeinde weiterentwickeln kann. Dieses Konzept ist ein Teil des Antrags zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm. Auch ein so genanntes Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) müsse daraus entwickelt werden. Diese beiden Konstrukte werden so dargelegt und aufbereitet, dass es für einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ausreiche. Deshalb habe der Gemeinderat bereits erste Schritte begangen und einen positiven Beschluss zur weiteren Zusammenarbeit mit der KE gefasst. Es ging dabei um Projektkosten von rund 26.000 Euro, die im Falle der Aufnahme über die Städtebauförderung querfinanziert werden können. Mit der Beauftragung können die Voraussetzungen geschaffen werden, ein Sanierungsgebiet in der Gemeinde auszuweisen und darin verschiedenste Förderungen zuzulassen. Auch kommunale Projekte können damit gefördert werden. Aktuell sei es das größte Förderprogramm in Baden-Württemberg mit dem größten Fördervolumen. Die Gemeinde könne froh sein, dort aufgenommen zu werden, da es flächendeckend sehr viele Fördermöglichkeiten eröffne und viel Geld zur Verfügung stehe. Die zur Verfügung stehenden Mittel seien bei einer Aufnahme in das Förderprogramm sicher. Das bedeute, über einen Zeitraum von acht bis zwölf Jahren habe man die Möglichkeit, voraussichtlich bis zu zwölf Millionen Euro Fördermittel verausgaben zu können. Man habe mehrere Projekte, die in den nächsten Jahren auf die Gemeinde zukommen könnten. Dafür sei die Städtebauförderung nach vorliegender Aufstellung die richtige Maßnahme.
Der Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer nahmen dies zur Kenntnis.
Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 2 auf und teilte mit, dass die Nachfrage nach Urnengrabstätten in den vergangenen Jahren stetig zugenommen habe. Immer mehr Angehörige entscheiden sich für diese Form der Beisetzung, nicht zuletzt wegen des geringeren Pflegeaufwands und der geringeren Folgekosten im Vergleich zu klassischen Erdgräbern. Um den geänderten Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden und eine moderne, pflegeleichte Bestattungsform anzubieten, wurde eine Masterplanung für die Weiterentwicklung der Urnengrabanlage und den gesamten Schlater Friedhof erstellt. Die Gemeinde habe daraufhin mehrere Unternehmen im Umkreis angefragt und um Angebote für die Erstellung der Urnengrabanlage gebeten. Hierzu seien von fünf Firmen vier Rückmeldungen eingegangen. Lediglich zwei Unternehmen haben Interesse an dem Projekt. Eines der Unternehmen führte an, erst ein Angebot zu erstellen, wenn die Thematik mit der Grabpflege geklärt sei. Für das Unternehmen sei das Vorhaben erst lukrativ, wenn auch die Grabpflege übernommen werden könne. In mehreren Besprechungen mit dem Unternehmer und der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass diese die privatwirtschaftliche Tätigkeit gesetzlich nicht selbst übernehmen dürfe und man um die Grabpflege nicht umhinkomme. Neben der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses durch einen Gemeinderat wurde besprochen, eine Umfrage bei den anderen Gemeinden im Landkreis durchzuführen, um deren Art der Grabpflege zu erfragen. Zudem sollte ein anderer Unternehmer, der ebenfalls Grabpflege übernimmt, gefragt werden. Ein zentraler Punkt bei der Errichtung der neuen Anlage sei die Entscheidung über die dauerhafte Grabpflege. Zwei Optionen stünden zur Verfügung. Zum einen die Vergabe eines Grabpflegevertrags an einen externen Dienstleister, beispielsweise eine Friedhofsgärtnerei. Zum anderen die Pflege durch den gemeindlichen Bauhof/Grünpflege. Zur fundierten Entscheidungsfindung wurde eine Umfrage unter den 38 Kommunen des Landkreises durchgeführt. Von siebzehn umliegenden Kommunen wurde Rückmeldung gegeben. Das Ergebnis zeige, dass lediglich zwei Kommunen die Grabpflege über den eigenen Bauhof abwickeln. Die übrigen fünfzehn Kommunen setzen auf externe Grabpflegeverträge, meist in Kooperation mit einer Friedhofsgärtnerei oder einem gärtnerbetreuten Grabfeld, beispielsweise im Rahmen von Treuhandmodellen mit Friedhofsgärtnergenossenschaften. Die mehrheitlich von anderen Kommunen praktizierte Auslagerung der Grabpflege stelle auch für die Gemeinde Schlat die wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollste Lösung dar. Sie gewährleiste eine gleichbleibend hochwertige Pflege, entlaste den Bauhof und verursache keine dauerhaften Folgekosten im Haushalt. Da sich nicht jeder einen Grabpflegevertrag leisten kann, sollten zwei Ausschreibungen zur Errichtung einer Urnengrabanlage erfolgen, eine mit und eine ohne Grabpflegevereinbarung. Zum Vergleich solle der Betrieb der bisherigen Urnengemeinschaftsgrabanlage inklusive Bauhofleistungen und Grünpflege kalkuliert werden.
Der Gemeinderat stimmte nach ausführlicher Fragerunde einstimmig für die Durchführung von zwei Ausschreibungen zur Errichtung einer Urnengrabanlage, eine mit und eine ohne Grabpflegevereinbarung. Der Erstellung eines Kostenvergleichs mit der bestehenden Urnengemeinschaftsgrabanlage wurde ebenfalls zugestimmt.
Bürgermeisterin Gansloser berichtet in Tagesordnungspunkt 3, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Landkreis wurde in der Sitzung vom 3. Februar das Flutinformations- und Warnsystem (FLIWAS) vorgestellt. FLIWAS sei ein webbasiertes Hochwasserkrisenmanagementsystem, das Städte, Kommunen und Wasserverbände bei der Alarm- und Einsatzplanung unterstützt. Es bündle alle relevanten Informationen zu Hochwasser- und Starkregenereignissen auf einer gemeinsamen Oberfläche und biete eine Vielzahl funktionaler Möglichkeiten zur Lageeinschätzung und Einsatzkoordination. In der aktuellen Version können auch Daten des Starkregenrisikomanagements integriert werden. Der Landkreis nutze FLIWAS bereits und ermutige die Kreiskommunen ausdrücklich, sich an der Nutzung zu beteiligen, um Synergien zu schaffen und den Nutzen für alle Beteiligten zu maximieren. Die Vorteile von FLIWAS umfassen unter anderem individuell konfigurierbare Übersichtsseiten („Cockpits“), eine ortsunabhängige Nutzung, die Integration eigener Pegelstände sowie die automatische Benachrichtigung bei Schwellenwertüberschreitungen. Darüber hinaus biete das System eine automatische Protokollierung zur Dokumentation sowie einen schwellenwertbasierten Maßnahmenplan, der eine strukturierte und schnelle Reaktion im Ereignisfall ermöglicht. Die Anwender/-innen profitieren von einer erheblichen Zeitersparnis bei der Informationsbeschaffung und beim Austausch innerhalb der Einsatzorganisationen. Der Einrichtungs- und Schulungsaufwand sei gering, da dieser durch die Unterstützung des Landkreises und die begleitende Betreuung durch das Rechenzentrum Komm.ONE minimiert werde. Der Landkreis biete den Gemeinden an, stellvertretend und flächendeckend die Einführung von FLIWAS in den Gemeinden zu übernehmen und federführend zu leiten. Ziel sei es, für jede Kommune ein individuelles „Cockpit“ bereitzustellen, in dem alle relevanten Informationen für die Lagebeurteilung zentral zusammengeführt werden. Die Einführung des Systems beinhalte zudem die Schulung von Mitarbeitenden, um eine effektive Nutzung sicherzustellen. 18 der 38 Landkreiskommunen nehmen bereits an der flächendeckenden Einführung teil. Es werde davon ausgegangen, dass auch noch weitere Kommunen teilnehmen werden. Wie das System in der Praxis genutzt werde und welche Zusatzmodule hierfür gewählt werden, entscheide jede Kommune in eigener Regie und nach eigenem Befinden. Das Umweltschutzamt habe nach der positiven Resonanz auf die Präsentation von FLIWAS in der Bürgermeisterversammlung bei der Komm.ONE eine Kostenschätzung sowie einen Zeitplan zur Umsetzung eingeholt. Bei Beteiligung aller Kreiskommunen belaufen sich die einmaligen Installationskosten auf rund 750 Euro pro Kommune. In den Folgejahren entstehen jährliche Betriebskosten in Höhe von etwa 495 Euro, abhängig von der Größe der Kommune und etwaigen Zusatzleistungen. Als Umsetzungszeitraum sei der Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Dezember 2025 vorgesehen. Auch die örtlichen Feuerwehren werden einen Nutzen davon haben.
Nach kontroverser Diskussion stimmte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen der Einführung von FLIWAS in Schlat zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und Komm.ONE einzuleiten. Die benötigten Haushaltsmittel für die einmalige Installation und den laufenden Betrieb werden bereitgestellt.
Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 4 ein. In Deutschland seien die Gemeinden dazu gesetzlich verpflichtet, die Fundtiere, welche in ihrem Gemeindegebiet auflaufen, unterzubringen. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem betroffenen Gebiet freilebenden Katzen erforderlich ist. Die Landesregierung hat diese Pflicht auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Viele Gemeinden in BW und im Landkreis Göppingen haben daher bereits eine Katzenschutzverordnung (KVO) erlassen. Bis Dezember 2016 bestand eine Fundtiervereinbarung mit dem Tierheim Göppingen. Diese wurde durch das Tierheim auf 31.12.2016 gekündigt. Für ein weiteres Jahr wurde eine neue Vereinbarung mit dem Tierheim Göppingen abgeschlossen. Seit 2018 werden die Fundtiere aus dem Stadtgebiet und den Stadtteilen von Göppingen nur noch vom Tierheim Göppingen aufgenommen und versorgt.
Fundtiere aus den übrigen Gemeinden im Landkreis werden nur noch von den Tierheimen der Tierschutz-Kooperation – also der Tierherberge Donzdorf – für Hunde, dem Katzenschutz in Donzdorf – für Katzen – und vom Tierheim Geislingen-Türkheim (für Katzen und Hunde aus Geislingen und Umgebung) aufgenommen und versorgt. Die Tierheime im Landkreis, insbesondere das Tierheim des Katzenschutzes in Donzdorf, übernehmen seitdem verlässlich die Versorgung von Fundtieren – mit starkem Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher. Der Katzenschutz Donzdorf weise aktuell auf eine deutliche Verschärfung der Problemlage hin: Durch klimatische Veränderungen komme es zu einer signifikanten Zunahme unkontrolliert wachsender Katzenpopulationen. Während früher zweimal jährlich Nachwuchs bei Kätzinnen zu erwarten war, komme es inzwischen zu bis zu drei Würfen pro Jahr – mit einem daraus resultierenden exponentiellen Populationswachstum.
Die aktuelle Rechtsprechung (BVG-Urteil vom 26. April 2018) stelle klar, dass auch freilebende, herrenlose Katzen rechtlich als Fundtiere und damit als Fundsache gelten. Damit unterliege ihre Versorgung der kommunalen Zuständigkeit. Die kommunale Verpflichtung umfasse somit neben der Aufnahme auch medizinische Versorgung, Kastration und Kennzeichnung – unabhängig davon, ob eine Katzenschutzverordnung (KVO) bestehe.
Der Katzenschutz in Donzdorf sei in dieser Hinsicht vor allem im Bereich der Kastration und Versorgung streunender Katzen stark belastet. Die Aufnahmefrequenz sowie medizinische Notwendigkeiten und Versorgungszeiten führen zu gestiegenen Kosten, die nicht mehr allein durch Spenden getragen werden dürfen. Das steuerliche Gebot verbiete ausdrücklich eine Subventionierung kommunaler Pflichtaufgaben durch Spendenmittel des Tierheims.
Ein weiterer Aspekt betreffe die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten: Entgegen vereinzelter Kritik legen die Tierheime geprüfte, nachvollziehbare Finanzberichte vor. Alle Leistungen erfolgen gemäß den rechtlichen und tiermedizinischen Standards. Unstimmigkeiten über angeblich „unverhältnismäßige Rechnungen“ konnten bisher nicht belegt werden.
Eine flächendeckende KVO wäre aus Sicht des Katzenschutzes zwar die wirksamste Maßnahme zur Reduzierung der Streunerkatzenpopulation. Alternativ könnten auch individuelle Vereinbarungen über die Kostenübernahme aller streunenden Katzen außerhalb der regulären Fundtierpauschale getroffen werden.
Die KOOP-Tierheime weisen darauf hin, dass sie die Kommunen in den letzten zwei Jahrzehnten durch pauschalierte Vereinbarungen finanziell stark entlastet haben – Einsparungen in Millionenhöhe konnten realisiert werden. Aufgrund gestiegener Versorgungszahlen, notwendiger Kastrationsmaßnahmen und gesetzlicher Rahmenbedingungen sei eine Anpassung der Fundtierpauschale erforderlich.
Der vorgeschlagene neue Beitrag entspreche etwa dem doppelten bis dreifachen des bisherigen Pauschalbetrags. Die Tierheime halten dies für die aktuell günstigste und unbürokratischste Lösung, da eine Abrechnung einzelner Fälle – etwa nach Verwaltungsverfahrensrecht – zu deutlich höheren Kosten und Verwaltungsaufwand führen würde.
Die tatsächlichen Kosten pro Fundtier (inklusive 30-tägiger Unterbringung, tierärztlicher Versorgung, gegebenenfalls Kastration und Kennzeichnung) liegen in vielen Fällen bei mindestens 600 €. Gleichzeitig mache der Katzenschutz deutlich, dass selbst der vorgeschlagene neue Beitrag noch unter dem liege, was zur vollständigen Kostendeckung notwendig wäre (nämlich dem 3,8-fachen Satz der bisherigen Pauschale).
Kommunen mit gültiger KVO tragen zudem rund 200 € pro kastriertem Tier, was zur nachhaltigen Reduzierung der Straßenkatzen beitrage. Gemeinden ohne KVO lehnten bisher meist eine solche Kostenbeteiligung ab, obwohl auch sie hierzu verpflichtet wären.
In einem zweiten Schritt gelte es zu entscheiden, ob eine Katzenschutzverordnung erlassen werden soll: Kernziel der Katzenschutzverordnung sei vorbeugender Tierschutz durch die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Halterkatzen. Andere Maßnahmen, zum Beispiel gezieltes „Einfangen-Kastrieren-Freisetzen“ freilebender Tiere, Aufklärungsmaßnahmen der Katzenhalter sowie das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder freiwillige Unfruchtbarmachung, haben sich im Landkreis als nicht ausreichend erwiesen. Finanzierung und Folgekosten: Die Tierheime übernehmen mit der Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen öffentliche Aufgaben, für die die Gemeinden gesetzlich zuständig sind. Im Rahmen der Tierschutz-Kooperation erhalten die Einrichtungen eine anteilige Kostenerstattung der Gemeinden aus dem Landkreis Göppingen. Die mit der Katzenschutzverordnung verfolgte Eindämmung der Population solle mit dazu beitragen, diese Kosten zu begrenzen. Bei Maßnahmen gegenüber Katzenhalter/-innen oder freilebenden Katzen können der Gemeinde Kosten entstehen, für die gegebenenfalls kein Ersatz erlangt werden könne. Dennoch seien die Aufwendungen hierfür im öffentlichen Interesse geboten. Der Vorstandsvorsitzende des Katzenschutzes Donzdorf, Herr Carl Friedrich Giese, spreche sich klar für den kreisweiten Erlass von Katzenschutzverordnungen aus. Abschließend gelte es zu sagen: Bislang habe die Gemeinde Schlat die Fundtiervereinbarung noch nicht unterzeichnet. Im Jahr 2024 waren 12 Fundtiere auf Schlater Gemarkung festgestellt und im Katzenschutz abgegeben worden.
Nach ausführlicher Fragerunde beschloss der Gemeinderat einstimmig, Bürgermeisterin Gansloser vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Katzenschutz Donzdorf beziehungsweise den KOOP-Tierheimen wegen den nicht ausreichend abschätzbaren Kosten, welche auf die Gemeinde Schlat zukommen könnten, mit Verhandlungen zu beauftragen, damit das bestmögliche Ergebnis für die Gemeinde zu erzielen. Grund dafür waren die vorliegenden Zahlen der Fundtiere in den erfassten Jahren, welche dem Gemeinderat wenig transparent erschienen und stark voneinander abwichen. Nach Klärung der Verpflichtung zur Kostenübernahme bei Streunerkatzen solle geprüft werden, ob eine rechtssichere Katzenschutzverordnung (KVO) in der Gemeinde Schlat eingeführt werden soll.
Im weiteren Verlauf wird berichtet.
Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 5 auf, übergab das Wort an Herrn Wolff, der das geplante Bauvorhaben vorstellt. Dieses liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kirchweg, 4. Änderung“. Die Bauherrschaft plane die Aufstellung eines Whirlpools außerhalb der Baugrenze. Der Bebauungsplan sehe überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen vor, deren Abgrenzung durch Baugrenzen bestimmt werden. Im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen seien lediglich Garagen sowie offene und überdachte Stellplätze zulässig. Wegen der Überschreitung der Baugrenze und der Grenzbebauung werde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für zwei mögliche Aufstellungsorte beantragt. Eine Benachrichtigung der Angrenzer sei nicht erforderlich.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans hinsichtlich der sich teilweise beziehungsweise vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche befindlichen beiden vorgeschlagenen Aufstellungsorte für einen Whirlpool. Einer Aufstellung ohne beziehungsweise mit zu geringem Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken Fichtenweg 3 beziehungsweise Rommentaler Straße 67 wurde zugestimmt.
Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 6 auf, und Herr Wolff erläuterte das geplante Bauvorhaben. Dieses liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Süßener Wiesen II“. Die Bauherrschaft plane den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Es handle sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem Einzel- und Doppelhäuser mit bis zu zwei Wohneinheiten errichtet werden dürfen. Hier sei ein Einzelhaus mit einer Wohneinheit geplant. Das geplante Wohngebäude weise ein Satteldach und eine Dachneigung von 40 Grad auf. Konkret sei eine Firsthöhe von 8,00 Metern und eine Traufhöhe von 4,28 Metern geplant. Der Quergiebel weise eine Dachneigung von 12 Grad auf und halte die Vorschriften für Dachaufbauten ein. Je Wohneinheit seien mindestens 1,5 PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück herzustellen. Geplant sei die Herstellung von zwei PKW-Stellplätzen für eine Wohneinheit. Die Stellplatzverpflichtung sei damit erfüllt. Bei Nebengebäuden und Garagen seien Flachdächer bis maximal 8 Grad Dachneigung nur zulässig, wenn sie extensiv begrünt werden. Die Garage habe eine entsprechende Dachneigung und erhalte deshalb eine extensive Begrünung. Die Garage und der nicht überdachte PKW-Stellplatz seien als Grenzbau ohne eigene Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg zulässig. Die Durchführung einer vierwöchigen Angrenzeranhörung sei nicht erforderlich.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Entfall der Gemeinderatssitzung am 23.06.2025
Die Bürgermeisterin gab bekannt, die Gemeinderatssitzung am 23.06.2025 könne wegen mehrerer urlaubsbedingter Abwesenheiten nicht stattfinden. Da jedoch im Mai und im Juli jeweils zwei Gemeinderatssitzungen geplant seien, werde es ausreichend Gelegenheit geben, aktuelle Themen zeitnah im Gremium zu behandeln.
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
Ein Bürger aus der Wasserbergstraße nahm zu TOP 2 Stellung und bat darum, dass sich der Bauhof mit nun aktuell drei Mitarbeitenden zukünftig auf die Kernaufgaben eines Bauhofs konzentrieren sollte. In Schlat gebe es so viel zu tun, dass der Bauhof mit seinen Pflichtaufgaben auf der großen Gemarkung der Gemeinde bereits voll ausgelastet sei. In der Vergangenheit sei es schwer gewesen, alle Aufgaben mit dem vorhandenen Personal erfüllen zu können.
Bürgermeisterin Gansloser dankte. Sie werde dies Bauhofleiter Scholz ausrichten.