Gemeinderat

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 26.05.2025

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt: Bürgerfragestunde Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung. Aus der Bürgerschaft...

Folgende Punkte wurden im Bürgersaal vom Gemeinderat behandelt:

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete die Sitzung. Aus der Bürgerschaft waren keine Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend. Die Bürgerfragestunde werde im Juli erneut aufgerufen.

Tierschutzkooperation Landkreis Göppingen

  • Einbringung Katzenschutzverordnung
  • Vertragsunterzeichnung Fundtiervereinbarung

Bürgermeisterin Gansloser stieg in den Tagesordnungspunkt 2 ein und begrüßte dazu den Vorsitzenden vom Verein Katzenschutz Göppingen-Donzdorf e. V. Herr Giese habe in der Bürgermeisterversammlung im Dezember eine Anpassung angekündigt, da es verschiedenste Themen gab und das Geld knapp geworden sei. Die Kommunen seien verantwortlich, sich um die Fundtiere zu kümmern, da es strenggenommen Fundsachen seien und für diese wiederum die Ortspolizeibehörden zuständig seien.

Sie erinnerte, in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats am 12.05.2025 wurde bereits recht ausführlich über dieses Thema diskutiert und Fragen an Herrn Giese gesammelt. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, Herrn Giese zu kontaktieren.

Die erste große Frage, warum die Raumschaft Geislingen laut Statistik viel weniger Fundkatzen habe, die in das Tierheim in Geislingen-Türkheim gebracht werden, als das Tierheim in Donzdorf, konnte Herr Giese direkt beantworten, indem er mitteilte, seiner Statistik liegen nur die Zahlen des Katzenschutzes in Donzdorf vor. Damit sind auch nur die Katzen, welche aus der Raumschaft Geislingen ins Tierheim nach Donzdorf gebracht werden, erfasst.

Eine weitere Frage war, wie es sich mit den 600 Euro Kosten pro Fundtier verhalte. Diese Kosten sollten gegen die Kosten aufgewogen werden, welche die Kommune beim Abschluss einer Fundtiervereinbarung bezahlen müsste. Bürgermeisterin Gansloser ergänzt, dass bisher fälschlicherweise davon ausgegangen wurde, dass die Gemeinde Schlat nichts für ihre Fundtiere an die Tierschutzkooperation bezahle. Das müsse korrigiert werden. In jedem Jahr werde in Anlehnung an die Einwohnerzahl aktuell ein Betrag von 0,84 Euro pro Einwohner/-in bezahlt. Dennoch bezahle die Gemeinde Schlat aktuell zu wenig. Auf den Abschluss einer neuen Fundtiervereinbarung könne laut Herrn Giese nicht verzichtet werden. Die bisher jährlich an die Tierschutzkooperation bezahlten 1.397,76 Euro können nach dem Gerichtsurteil von 2018 nicht mehr gehalten werden, da Fundkatzen seitdem als Fundtiere beziehungsweise Fundsachen gelten und damit in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen gelangt seien. Durch Änderung der Vertragsgrundlage könne der Katzenschutz Donzdorf den Vertrag mit der Gemeinde Schlat kündigen.

Thema ihres Gesprächs mit Herrn Giese im Vorfeld war auch eine E-Mail, welche vier verschiedene Varianten für eine neue Fundtiervereinbarung aufzeige. Die Variante 1 sehe eine Fundtierpauschale von 1,66 Euro pro Jahr und Einwohner/-in mit Katzenschutzverordnung vor. Die Variante 2 sehe eine Fundtierpauschale von ebenfalls 1,66 Euro pro Jahr und Einwohner/-in ohne Katzenschutzverordnung vor. Wenn die Gemeinde aber keine Katzenschutzverordnung erlasse, müsse sie für herrenlose Streuner ohne Besitzer-Zuordnung die im Tierheim anfallenden Kosten für die Kastration und das Chippen selbst bezahlen. Das mache etwa 200 Euro pro Streuner aus. Die Variante 3 sehe wiederum eine erhöhte Fundtierpauschale von 2,49 Euro ohne Katzenschutzverordnung vor, bei der die Übernahme der Streunerkosten allerdings durch die Tierheime erfolge. Die Variante 4 sehe gar keine Pauschalen, sondern eine Vollkosten-Abrechnung vor, was aus aktueller Sicht die teuerste Option für die Gemeinde wäre.

Wenn die Gemeinde eine Katzenschutzverordnung erlasse, müssen auch die Freigänger-Katzen aller privaten Katzenbesitzer/-innen kastriert, gechippt oder tätowiert und registriert sein. Das habe aber auch den Vorteil, dass verlorengegangene Freigänger-Katzen bei Auffinden selbst nach einem langen Zeitraum wieder an ihre/-n Besitzer/-in zurückgegeben werden können und liegt deshalb im eigenen Interesse der Katzenhalter/-innen.

Herr Giese empfahl den Abschluss einer Katzenschutzverordnung. Den Streunern sei es egal, ob sie sich mit anderen Streunern oder mit Freigängern paaren. Wenn man nicht auch alle Freigänger-Katzen kastriere, bekomme man die Population nicht in den Griff. Man könne sich kaum vorstellen, wie schnell sich Katzen vermehren können. Durch den Klimawandel finden mittlerweile drei Würfe statt zwei pro Jahr statt und auch die Katzenzahlen pro Wurf seien gestiegen. Er gehe davon aus, dass man die Streunerkatzen-Population mit konsequentem Vorgehen spätestens nach fünf Jahren im Griff haben sollte. Die Variante 2 ohne Katzenschutzverordnung wäre die günstigste Variante. Mit dieser bekomme man aber die Streunerkatzen nicht in den Griff.

Die Vorsitzende fasste nach ausführlicher Diskussion zusammen, sie würde lieber zu einer Variante mit 1,66 Euro pro Einwohner/-in tendieren. Damit sei nur noch fraglich, ob mit oder ohne Katzenschutzverordnung. An den Gesamtkosten der Fundtierversorgung ändere sich dadurch nichts. Der Gemeinderat solle die am besten passende Variante für die Situation in Schlat auswählen. Siebzehn Gemeinden im Landkreis haben sich bereits für die Variante mit Katzenschutzverordnung entschieden.

Schließlich entschied sich der Gemeinderat mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und ohne Enthaltungen für die Variante 1. Diese sieht den Abschluss einer neuen Fundtiervereinbarung mit einer Kostenpauschale von 1,66 Euro pro Einwohner und Jahr vor, mit einer generellen Erhöhungsmöglichkeit von einem Cent pro Jahr. Streuner ohne Besitzerzuordnung werden auf Kosten der Kommune kastriert und gechippt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, eine Katzenschutzverordnung auszuarbeiten und zu veröffentlichen.

Rommentaler Burgstüble – Aktueller Umbaustand, Sanierungsstand und Information über die weitere Vorgehensweise, Flurstück 1161/5, Burgstraße 8

Bürgermeisterin Gansloser rief den Tagesordnungspunkt 3 auf und teilte den aktuellen Baustand mit. Für das Erdgeschoss gebe es eine nichtöffentliche Anfrage zur Nachnutzung, die mittlerweile recht konkret sei. Im ersten und zweiten Obergeschoss sei die Fertigstellung der Wohnungen erreicht. Linkerhand (wenn man vor dem Gebäude in der Burgstraße stehe) werden Mietwohnungen für Mieterinnen und Mieter erstellt und rechterhand sollen Obdachlose untergebracht werden. Rechterhand seien bereits zwei Wohnungen belegt.

Bei der Unterbringung von Geflüchteten befinde man sich auf einem guten Weg. Mit der Zuweisung von zwei Personen in die Reichenbacher Straße, den fünf bereits in der Burgstraße eingezogenen Personen und zwei weiteren Personen, die noch kommen werden, habe die Gemeinde ihr Soll in naher Zukunft erreicht. Von einigen Geflüchteten habe sie schon Rückmeldung erhalten, dass sie bereits auf Wohnungssuche seien und nicht in Schlat bleiben wollen. Man habe damit gute Möglichkeiten, statistisch in ein gutes Plus zu kommen und das Thema Flüchtlingsunterbringung bald von nachrangiger Bedeutung anzusehen.

Ein weiteres Thema sei die Rückmeldung von Frau Hagmeyer vom Landratsamt zu den drei Wohnungen linkerhand in der Burgstraße 8. Der Förderantrag wurde vom Landratsamt an die L-Bank versandt. Beim Sachbearbeiter der L-Bank sei dieser jedoch nie gelandet. Die Gemeinde habe den Antrag bereits im letzten Jahr Anfang Juli gestellt. Die L-Bank hatte zugesichert, die Gemeinde bis Anfang April zu kontaktieren, habe es aber bis jetzt nicht geschafft. Seit drei Wochen versuche sie nun, den zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen. Frau Schleicher-Frey von der Stadtkämmerei Göppingen unterstütze sie dabei. Bislang vergeblich.

Wenn man die ortsübliche Vergleichsmiete ansetze, könne die Gemeinde höhere Mieteinnahmen erzielen. Aktuell stehe aus, ob die Gemeinde das beantragte Darlehen noch zinslos bekomme oder nur noch zinsvergünstigt und nur auf einen Teil der beantragten Summe. Wenn letzteres der Fall sein sollte, wäre es für die Gemeinde wirtschaftlicher, die Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Denn wenn man von der Förderung Gebrauch mache, müsse man dreiunddreißig Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben, was wirtschaftlich eine andere Situation darstelle und nur mit zinslosem Darlehen umsetzbar sei. Es gelte nun abzuwarten, welche Rückmeldungen seitens der L-Bank eingehen.

Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach den Wohnungsgrößen der Mietwohnungen für eine normale Vermietung. Die Wohnungen sollten ansprechend sein, damit auch Mieter/-innen gefunden werden.

Bürgermeisterin Gansloser antwortete, dass die drei geplanten Wohnungen sehr unterschiedlich in Größe, Schnitt und Ausmaß seien, wodurch die Wohnungen sich sicherlich gut vermarkten ließen.

Ein Gemeinderat hielt es für wichtig, dass die Gemeinde keine höheren Mieten verlangen sollte als Private. Der soziale Wohnungsbau solle gestärkt werden. Deshalb sollte weiterhin versucht werden, dass die Gemeinde ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen von der L-Bank erhalte.

Die Vorsitzende entgegnete, sobald die vielen Unsicherheitsfaktoren mit der L-Bank geklärt seien, werde das Thema erneut im Gemeinderat diskutiert. Die Kosten im Burgstüble würden sich sehr im Rahmen halten, da der Bauhof viel in Eigenleistung erledigt habe. Für den weiteren Umbau seien Mittel übrig. Die noch leerstehenden beiden Wohnungen in der rechten Haushälfte werden von Mitte Juni an vergeben.

Rathaussanierung – Antragstellung auf ELR-Rückflussmittel 2024 bis 16.05.2025 – Aktueller Sachstand

Bürgermeisterin Gansloser eröffnete den Tagesordnungspunkt 4 und berichtete, sie habe zwei Förderanträge auf ELR-Rückflussmittel fristgerecht gestellt. Ein Antrag betreffe ein privates Vorhaben mit einem Einfamilienhaus. Der zweite Antrag betreffe die Gemeinde. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus wurden dafür im Vorfeld bewertet. Rückmeldung zum Antrag erhalte man normalerweise Ende Juli, Anfang August. Die ELR-Rückflussmittel seien für besonders dringliche Maßnahmen vorgesehen, mit denen dann auch gleich begonnen werden kann. Für das Ortsjubiläum wurden die besonders schlechten Holzfensterläden am Rathaus bereits jetzt hinter das Gebäude umgehängt, damit die Fassade einigermaßen ansehnlich sei. Nach dem Jubiläumswochenende könne dann mit der Sanierung begonnen werden, sobald die Rückmeldung vorliege.

Bekanntgaben und Verschiedenes

Gemeinderatssitzungen im Juni und Juli

Die Bürgermeisterin gab bekannt, die ursprünglich für den 23.06.2025 geplante Gemeinderatssitzung werde bereits am 10.06.2025 stattfinden. Die Sitzung werde voraussichtlich regulär um 19.30 Uhr starten. Es sollen die Tagesordnungspunkte „Naturkindergarten“ und „Einbeziehungssatzung Flurstück 75“ behandelt werden. Im Juli seien Gemeinderatssitzungen am 07.07.2025 und am 21.07.2025 geplant.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Schlat
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
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