In der Sitzung des Gemeinderats wurde die Vorstellung des neu erarbeiteten Leitbilds des Familienzentrums ausführlich behandelt.
Zu Beginn berichtete die Leitung des Familienzentrums, Tanja Alford zusammen mit ihrer Stellvertreterin Birgit Vielhauer, über die Entstehungsgeschichte des Projekts und erläuterte, dass das bisherige Leitbild mehr als zwanzig Jahre alt gewesen sei und sowohl inhaltlich als auch optisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprochen habe. Im Rahmen des zu Jahresbeginn 2024 gestarteten Qualitätsmanagementprozesses, insbesondere im Qualitätsbereich „Zusammenarbeit mit Familien“, sei daher die Entscheidung getroffen worden, ein neues Leitbild zu entwickeln.
Es wurde dargelegt, dass im Januar 2024 zunächst eine Situationsanalyse sowie die Erstellung eines Qualitätsprofils erfolgt seien. Beide hätten bestätigt, dass eine grundlegende Überarbeitung notwendig war. Im Februar beschäftigten sie sich intensiv mit der Funktion und Bedeutung eines Leitbilds, bevor im März an einem pädagogischen Tag eine umfassende Auseinandersetzung mit dem bisherigen Leitbild stattfand. Dabei wurden veraltete Inhalte identifiziert und fehlende Themenbereiche ergänzt. Der daraus resultierende Maßnahmenplan bildete anschließend die Grundlage für die weitere Umsetzung.
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass auch die Eltern in diesen Entwicklungsprozess einbezogen wurden. Im April 2024 fand hierzu ein Elternabend zum Thema Werte statt, bei dem insbesondere die für die Erziehung der Kinder wichtigen Grundhaltungen thematisiert wurden. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung flossen unmittelbar in die Erarbeitung der neuen Leitsätze ein.
Im Juni 2024 wurden die Formulierungen der neuen Leitsätze im Team des Familienzentrums vorgestellt und diskutiert. Nach intensiver Abstimmung konnte ein gemeinsamer Konsens erzielt und die Texte dem Träger vorgelegt werden. Damit war die inhaltliche Ausarbeitung abgeschlossen, und der Prozess der gestalterischen Umsetzung wurde eingeleitet. Hierzu gehörte die Erstellung verschiedener Layoutvorschläge, organisatorische Absprachen, Fototermine sowie weitere textliche Anpassungen.
Ein weiterer Punkt der Darstellung betraf die Einholung der Einverständniserklärungen zur Nutzung von Kinderfotos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien umfassend geprüft worden, wobei die Zustimmung der Eltern zunächst mündlich, anschließend schriftlich eingeholt wurde. Nach finalen Änderungen konnte der Druck des Leitbilds freigegeben werden.
Im Anschluss wurden die zentralen Werte des neuen Leitbilds vorgestellt, darunter
Erziehungspartnerschaft: „Im Rahmen der Erziehungspartnerschaft arbeiten wir mit den Eltern als kompetente Partner zum Wohle der Kinder zusammen“,
Übergänge: „Wir gestalten fließende Übergänge, um den Kindern Neuanfänge zu erleichtern“,
Bindung und Beziehung: „Durch Bindung und Erziehung geben wir den Kindern Halt und Sicherheit“,
Funktionsräume: „In unserem Haus mit Funktionsräumen haben alle Kinder die Chance, ihrem individuellen Spiel-, Erlebnis- und Bildungsbedürfnis nachzukommen“,
Eigenständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit: „Die Eigenständigkeit sowie die Gemeinschaftsfähigkeit aller Kinder sehen wir als zentrale Aufgabe unseres pädagogischen Handelns“,
Bedürfnisse: „Wir regen die Kinder dazu an, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern sowie die Bedürfnisse anderer zu respektieren“,
Sprache: „Sprache ist der Schlüssel zur Welt und zu sich selbst. Sprachentwicklung und Sprachförderung sind in unseren Alltag integriert“,
Partizipation: „Wir entwickeln zusammen mit Kindern und Erwachsenen Regeln für das Zusammenleben sowie Regeln für das Austragen von Konflikten“,
Ernährung sowie Ruhe und Bewegung: „Um die Kinder in ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung zu unterstützen, achten wir auf eine ausgewogene Ernährung sowie genügend Ruhe und Bewegung“. Ebenso wurden die Bereiche
Naturschutz und Nachhaltigkeit: „Wir regen die Kinder an, die Welt zu verstehen, die Natur zu achten und wertschätzend mit all unseren Ressourcen umzugehen“,
Projektarbeit: „In Projekten greifen wir Themen der Kinder auf und muten ihnen Themen zu“,
Inklusion: „In unserem Haus werden Kinder mit einem erhöhten Betreuungs- und Förderbedarf integriert und unterstützt“,
Kultur und Religion: „Wir sind offen für Kinder aller Religionen, unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft. Unsere religiöse Erziehung ist eingebettet in das gesamte Alltagsleben der Kinder. Sie ist bereits da, wo eine soziale Atmosphäre herrscht, in der sich das Kind angenommen und geborgen fühlt“,
Gemeinschaft: „Durch Feste und Begegnungen stärken wir die Gemeinschaft“ und
Kooperation: „Wir kooperieren mit anderen Institutionen zum Wohle der Kinder und der Familien“ genannt.
Diese Werte bilden künftig die pädagogische Ausrichtung des Familienzentrums.
Das neu erarbeitete Leitbild des Familienzentrums wird in der vorgelegten Form vom Gemeinderat angenommen. Dieser befürwortet zudem seine Veröffentlichung sowie die Nutzung im Familienzentrum. Frau Alford und Frau Vielhauer erhielten hierfür großes Lob und Applaus.
Für Interessierte liegt das Leitbild im Familienzentrum und im Rathaus aus.
Die im Vorfeld übermittelte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Neubaugebiet mit dreistufiger Entwicklung und Vermarktung im Zeitraum 2025 bis 2032 wurden erläutert. Weiterhin wurde dargelegt, dass zur Absicherung der Projektfinanzierung sowie zur Abdeckung zu erwartender Baupreis- und Inflationssteigerungen nach Überprüfung vermutlich eine geringfügige jährliche Preissteigerung erforderlich sein wird. Der Ausgangswert liegt bei 198 €/m² im Jahr 2025 und erhöht sich gestaffelt bis zum Jahr 2032. Für Reihen- und Doppelhausflächen wird ein Festpreis von 215 €/m², für Mehrfamilienhausflächen ein Festpreis von 230 €/m² festgelegt, jeweils ohne Preissteigerung.
Die prognostizierte Saldenentwicklung zeigt anfängliche Negativsalden in den Jahren 2026 bis 2030, einen Ausgleich im Jahr 2031 sowie ein positives Gesamtergebnis im Jahr 2032.
Die Durchschnittswerte der Bauplätze belegen eine markt- und flächengerechte Struktur. So ergibt sich im ersten Bauabschnitt für Einfamilienhäuser eine durchschnittliche Grundstücksgröße von 623 m² und ein Kaufpreis von rund 126.425 €, für Doppel- bzw. Reihenhäuser 281 m² mit rund 60.468 € und für Mehrfamilienhausflächen 786 m² mit etwa 180.838 €. Die Einordnung gegenüber den Bodenrichtwerten 2024 zeigt eine marktübliche Positionierung. Mit dem angesetzten Basiswert von 198 €/m² für EFH-Bauplätze liegt die Gemeinde im regional üblichen Rahmen (145 - 350 €/m²).
Der Gemeinderat beschließt, dass der Verkaufspreis für Einfamilienhausgrundstücke auf 198 €/m² festgesetzt wird und einer jährlichen Preissteigerung bis ins Jahr 2032 unterliegt. Reihen- und Doppelhausgrundstücke werden zu einem Festpreis von 215 €/m² veräußert, Mehrfamilienhausgrundstücke zu einem Festpreis von 230 €/m². Die Preisstrategie bildet die verbindliche Grundlage für die Vermarktung des gesamten Baugebiets. Die Gemeinde wird beauftragt, die erforderlichen Vermarktungsschritte einzuleiten und die Beschlussinhalte in den Grundstücksverträgen zu berücksichtigen.
Im Zuge der Umstellung auf den Digitalfunk müssen die Funkgeräte, die in den Fahrzeugen verbaut sind, ausgetauscht werden.
Die Geräte sollten Anfang 2026 beschafft werden, die Mittel waren schon für den Haushalt 2026 angemeldet.
Von der Firma abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH, die der Gemeinde die Geräte angeboten hat, kam der Hinweis, dass für das nächste Jahr mit nicht unerheblichen Preissteigerungen zu rechnen ist. Wenn die Funkgeräte noch in diesem Jahr bestellt werden können, beträgt die Gesamtsumme für 16 Funkgeräte laut Angebot 18.026,57 €, sodass rund 2.000 € eingespart werden können.
Da die Mittel für die Gerätebeschaffung für die Feuerwehr bereits ausgeschöpft sind, stellt diese Anschaffung eine überplanmäßige Ausgabe dar.
Für die Beschaffung der Funkgeräte erhält die Gemeinde außerdem einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € aus der Z-Feu (Zuwendung Feuerwehrwesen).
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der 16 HRT-Funkgeräte zum Preis von 18.026,57 € im Rahmen der Umstellung auf den Digitalfunk. Der überplanmäßigen Ausgabe für die Gerätebeschaffung der freiwilligen Feuerwehr wird zugestimmt.
Die Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 13 und 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Bei der Wasserversorgung handelt es sich gem. § 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde um eine öffentliche Einrichtung, d.h. die Gebühren werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert, sodass die Gebühren mindestens kostendeckend sind.
Um die Gebühren rechtssicher zu kalkulieren, wurde die Allevo Kommunalberatung damit beauftragt. Herr Jens Colberg von Allevo stand in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.
Eine Neukalkulation der Gebühren war notwendig, da in den letzten Jahren im Bereich der Wasserversorgung einiges investiert wurde, was zu einer Erhöhung der Abschreibungen geführt hat.
Da das Leitungsnetz in vielen Bereichen bereits ein gewisses Alter hat, ist die Gefahr von Rohrbrüchen aufgrund von Materialermüdung oder Frostschäden größer geworden, sodass im Laufe der letzten Jahre einige Rohrbrüche repariert werden mussten.
Außerdem war die Entwicklung der Wasserabnahme durch die Bevölkerung leicht rückläufig.
Gemäß § 78 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge soweit möglich aus eigener Kraft zu beschaffen. Im Bereich Wasserversorgung wird von einer 100 % Kostendeckung ausgegangen. Eine Gebühr, die niedriger angesetzt würde, kann unter Umständen zu Einbußen im Bereich einer möglichen Förderung führen.
Aufgrund der Entwicklungen zur Preisangabenverordnung ist es außerdem notwendig, alle aufgeführten Beträge inklusive Umsatzsteuer mit vier Nachkommastellen aufzuführen. Daher werden die betroffenen Paragrafen ebenfalls angepasst.
Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 1.12.2025 zu. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Sie wählt als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und erhebt die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße (Q3).
Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 wurde zugestimmt.
Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wurde ausdrücklich zugestimmt.
Die Gebühren sollen nach abgabenrechtlichen Aspekten erhoben werden. Ein Ausgleich von Vorjahresergebnissen soll nicht erfolgen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 wie folgt festgesetzt:
Wasserverbrauchsgebühr netto brutto (mit 7 % USt)
Wasserverbrauchsgebühr bis 5.000 m³ 1,98 €/m³ 2,1186 €/m³
Wasserverbrauchsgebühr ab 5.001 m³ 1,88 €/m³ 2,0116 €/m³
Wasserverbrauchsgebühr ab 20.001 m³ 1,78 €/m³ 1,9046 €/m³
Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser wurde zugestimmt.
Seit dem 1.1.2020 besteht die gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn.
Die Kostenverteilung zwischen den Mitgliedern soll nun einheitlich geregelt werden, da die anfallenden Arbeiten für den privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Bereich vergleichbar sind.
Künftig soll daher der verbleibende Aufwand im privatwirtschaftlichen Bereich (Erstellung von Wertgutachten) nicht mehr nach Fallzahlen, sondern – wie bereits im hoheitlichen Bereich empfohlen – nach Einwohnerzahlen verteilt werden. Grund ist, dass in allen Gemeinden vergleichbare Arbeiten anfallen, insbesondere die Erfassung und Bewertung sämtlicher Kaufverträge.
Die Abrechnung für 2023 sollte ursprünglich bereits nach dem neuen Modell erfolgen. Da eine Mitgliedsgemeinde widersprochen hat, kann die Änderung jedoch erst ab dem 1.1.2026 angewendet werden.
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 192-197 BauGB (Wertermittlung) von den Beteiligten auf die Stadt Bad Friedrichshall.
Der Vorsitzende verliest die im Jahr 2025 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse und gibt diese somit bekannt.