Tagesordnungspunkt 2 Forstbetrieb
Dem Gemeinderat wurde der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgestellt. Nachdem das Jahr 2025 weitgehend ohne großen Schadholzanfall durch den Borkenkäfer enden wird, geht man auch im Jahr 2026 von einem normalen Einschlag von rund 4.400 FM aus. Damit soll ein Überschuss von rund 50.000 € für den Gemeindehaushalt erzielt werden. Die Brennholzpreise sollen wie im Vorjahr unverändert bleiben.
Fachdienstleiter Steffen Meyer vom Forstamt Adelsheim stellte zusammen mit Revierförster Christof Hilgers die Zwischenrevision der Forsteinrichtung nach 5 Jahren vor. Der hohe außerplanmäßige Einschlag durch den Borkenkäfer sowie Trockenschäden an Buchen haben besonders in den Jahren 2023 und 2024 zu einem sehr hohen außerplanmäßigen Einschlag geführt. Der planmäßige Einschlag wurde in diesen Jahren soweit möglich zurückgefahren, um die Holzmengen nachhaltig zu erhalten. Aufgrund des hohen Käferholzanteils wurden aber bereits 75 % der geplanten Holzmengen für den 10-jährigen Zeitraum geerntet. Mit einer Erhöhung der Holzmenge möchte man in den kommenden 5 Jahren insbesondere Pflegearbeiten vornehmen, um die Strukturen für den Wald der Zukunft zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Holzmenge von 42.000 FM auf 52.600 FM für den Gemeindewald zu erhöhen.
Tagesordnungspunkt 3: Beteiligung der Gemeinde an der Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW
Die Gemeinde Rosenberg ist mit rund 897.000 € an der Beteiligungsgesellschaft der Netze-BW beteiligt. Die Netze-BW führt nun eine Kapitalerhöhung durch und die Gemeinden müssen entscheiden, ob diese mitgetragen wird. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, an einer Kapitalerhöhung nicht teilzunehmen.
Tagesordnungspunkt 4: Gründung eines Abwasserzweckverbandes „Kirnautal“
In den Kläranlagen der Gemeinde Ahorn (Hohenstadt und Schillingstadt), Rosenberg und Walldürn (Altheim) stehen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen zum Weiterbetrieb der Kläranlagen an. Die Kläranlagen wurden vor rund 50 Jahren gebaut und halten bis heute die gesetzlichen Anforderungen ein. Die Gemeinden haben sich in den vergangenen Jahrzehnten aber weiterentwickelt, und damit muss sich auch die Abwasserbeseitigung den kommenden Anforderungen stellen. Gerade die Kläranlagen in Altheim und Rosenberg haben keine hydraulischen Reserven mehr.
Die Gemeinden haben im Jahr 2022 ein Strukturkonzept beauftragt, um damit die Möglichkeiten der Abwasserbeseitigung zu untersuchen und über einen Zeitraum von 60 Jahren wirtschaftlich zu betrachten. Dabei wurden mehrere Varianten untersucht:
Variante 0: jeder ertüchtigt seine Kläranlagen
Variante 1: Anschluss der Kläranlage Altheim an Rosenberg
Variante 2: Anschluss der Kläranlage Altheim und Hohenstadt nach Rosenberg
Variante 3: Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt und Schillingstadt nach Rosenberg
In der Betrachtung hat die Variante 3 den niedrigsten Kostenbarwert und wird damit als wirtschaftlichste Variante vorgeschlagen. Die Variante 3 sieht den Neubau einer Kläranlage mit rund 7.500 Einwohnergleichwerten am Standort Rosenberg vor. Aufgrund der engen Tallage ist eine Teilverlegung der Kirnau erforderlich. Die Investitionskosten liegen bei rund 18,3 Mio. Euro. Für das Projekt ist eine Fachförderung aus Mitteln der Wasserwirtschaft möglich und soll beantragt werden.
Das gesamte Verfahren der Machbarkeitsstudie wurde in enger Abstimmung mit den technischen Fachbehörden in den Landratsämtern sowie den Regierungspräsidien begleitet. Zur Umsetzung der Abwasserbeseitigung soll ein neuer Abwasserzweckverband mit Sitz in Rosenberg gegründet werden. Die Satzung des Zweckverbandes einschließlich der Systemskizze sowie der Kostenverteilung ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Investitionskosten der neuen Kläranlage einschließlich der Pumpwerke und Zuleitungen von Altheim sowie Hohenstadt sollen nach Abzug von öffentlichen Fördermitteln nach den Einwohnergleichwerten verteilt werden. Die Investitionskosten für das Pumpwerk Schillingstadt sowie die Zuleitung nach Berolzheim trägt nach Abzug der öffentlichen Fördermittel die Gemeinde Ahorn. Die Gemeinde Rosenberg trägt zusätzlich einen Anteil für die Sammelleitungen, die gleichzeitig die Funktion der Ortskanalisation wahrnehmen. Die Einwohnergleichwerte sind für alle Gemeinden neu zu ermitteln, und die Investitionskosten teilen sich nach vorläufigen Zahlen wie folgt auf:
Investitionskosten: 18.300.000 €
Zuschüsse Abwasserwirtschaft (25 %) 13.725.000 €
Investitionskostenanteil der Gemeinden 4.575.000 €
Davon zu tragen
Gemeinde Ahorn: 1.895.000 €
Gemeinde Rosenberg: 1.650.000 €
Gemeinde Walldürn: 1.030.000 €
Es ist davon auszugehen, dass bei der Umsetzung der Variante 0 keine Fördermittel gewährt werden. Bei allen drei Gemeinden liegen die Investitionskostenanteile der Variante 3 unter den Eigenkosten der eigenen Lösung (Variante 0)
Betriebskosten: Der Abwasseranfall unter den drei Gemeinden ist unterschiedlich, in Bezug auf die Verschmutzung sowie den Fremdwasseranteil. Die Betriebskosten sollen dabei jeweils zu einem Drittel nach den Kriterien Einwohnergleichwerte, Qmax (max. Abfluss) sowie der Jahresschmutzwassermenge berechnet werden. Die Einwohnergleichwerte sollen alle drei Jahre fortgeschrieben werden.
Der Neubau der größeren Kläranlage trägt den zukünftigen Anforderungen einer Gemeindeentwicklung Rechnung. Die Gemeinden können im Prozess die Entwicklungsflächen und Potenziale berücksichtigen. Gleichzeitig wird die neue Kläranlage zweistraßig betrieben, um damit Revisionsarbeiten zu ermöglichen und bei einem Havariefall (z.B. Ölunfall) Umweltauswirkungen auf das Gewässer zu vermeiden oder zu verringern. Die Größenordnung der neuen Kläranlage bietet auch die besseren Möglichkeiten, sich den Anforderungen einer 4. Reinigungsstufe zu stellen. Der Betrieb der Kläranlage wird damit wirtschaftlicher.
Mit der heutigen Sitzung soll der Grundsatzbeschluss zur Gründung des Abwasserzweckverbandes „Kläranlage Kirnautal“ gefasst sowie die Satzung beschlossen werden. Gleichzeitig sind die Vertreter für den Verband zu wählen. Vorgeschlagen wird je Gemeinde jeweils zwei Vertreter inklusive eines Stellvertreters. Die nächsten Schritte sind die Genehmigung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie die Ausschreibung der Ingenieurleistung. Im Anschluss ist die Genehmigungsplanung fertigzustellen, sowie den Zuschussantrag zu stellen. Mit einem Baubeginn wird im Jahr 2031 gerechnet.
Der Gemeinderat stimmt der Gründung des Abwasserzweckverbandes „Kläranlage Kirnautal“ sowie der Satzung und dem Investitionskostenanteil für die Gemeinde Rosenberg zu. Als Vertreter für die Verbandsversammlung wurde neben Bürgermeister Ralph Matousek, Carmela Palinkas und als Stellvertreter Sven Baumann gewählt.
Tagesordnungspunkt 5: Fischereipacht
Der Gemeinderat vergab die Fischereirechte für die nächsten 6 Jahre an die Anglerfreunde Rosenberg sowie den Angelsportverein Altheim.
Tagesordnungspunkt 6: kommunale Wärmeplanung
Der Gemeinderat vergab die kommunale Wärmeplanung an die Netze-BW zum Angebotspreis von 37.485 € brutto. Die Gemeinde muss die Wärmeplanung bis zum Jahr 2028 erstellen.
Tagesordnungspunkt 7: Bürgerfragestunde
Bei der Bürgerfragestunde nutzen mehrere Bürger die Möglichkeit von Rückfragen. Dabei ging es um den Dank für den Seniorenausflug, dem Nahwärmenetz der Biogasanlage sowie Fragen zur Einstufung der Bodenrichtwerte.