Gemeinderat

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.6.2025

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen...
Bürgermeister Michler (links) verabschiedet Thorsten Kern (Mitte) mit Fraktionssprecher FWV Ralf Krämer (rechts) aus dem Gemeinderat.

Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt, beginnend mit Klassenstufe 1 und erweitert sich sukzessive auf alle Klassenstufen.

Die vorhandenen Räumlichkeiten der Grundschule sind im laufenden Betrieb bereits voll ausgelastet. Ebenso ist eine Erweiterung des Horts aufgrund von Kapazitätsproblemen weder räumlich noch in Bezug auf die Betriebserlaubnis möglich.

Es ist daher die Schaffung weiterer Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Möckmühl erforderlich. Die Ganztagsbetreuung der Grundschule stellt in Kombination mit der Hortbetreuung einen zentralen Baustein zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung dar.

Zur Ermittlung des Raumbedarfs sowie möglicher Standorte fanden bereits Vor-Ort-Termine mit dem Gemeinderat und Absprachen mit der Schulleitung sowie der Hortleitung statt.

Als eine Möglichkeit, die auch auf vorhandene Räume und Strukturen zurückgreift, wurde ein Vorschlag erarbeitet, der einen Anbau an das bestehende Gebäude der Grundschule Möckmühl, rückseitig im Bereich des sogenannten „kleinen Pausenhofs“ vorsieht.

Um das Vorhaben weiter voranzutreiben, sind in einem nächsten Schritt Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2 zu vergeben. Dies hat der Gemeinderat beschlossen.

zu 1Bürgerfragen

Ein Bürger verwies auf den Bericht in den Möckmühler Nachrichten vom 13.6.2025 bezüglich der Befüllung von Schwimmbecken und hakte nach, ob über eine Zisterne befüllt werden darf. Kämmerin Maier erklärte, dass der Bericht aufgrund der vermehrten unzulässigen Nutzung von Bauwassers klarstellend geschrieben wurde und das Befüllen über eine Zisterne in Ordnung geht.

Der Bürger sprach anschließend noch die schlechte technische Ausstattung im Ratssaal für die Zuschauer an, da diese die Präsentationen nicht nachverfolgen können. Bürgermeister Michler bestätigte dies und berichtete, dass der Verwaltung bereits Angebote dazu vorliegen und im Laufe des Jahres noch eine Lösung eingerichtet werden kann.

Eine Bürgerin stellte wegen ihrer unzulässig errichteten Garage im Brandhölzle nochmals dar, wie wichtig die Garage für die Familie ist und appelliert unter menschlichen Gesichtspunkten an den Gemeinderat die Entscheidung nochmals zu überdenken, da sich an der Garage niemand stört. Bürgermeister Michler antwortete, dass das Gremium nach gründlicher Überlegung wegen Nachahmung keine Abweichungen des neuen Bebauungsplans einräumt und nun das Landratsamt die baurechtliche Entscheidung trifft.

Zuletzt fragte ein Bürger nach der Umleitung, wenn in den Sommerferien die Autobahnauffahrt in Fahrtrichtung Heilbronn gesperrt wird. Bauamtsleiterin Czarnecki bestätigte, dass die Sperrung für 6 bis 8 Wochen vorgesehen ist und die Umleitung vom Landratsamt organisiert wird.

zu 2Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Die Stabsstelle ist seit 1.6.2025 durch Frau Tanja Ehmann, mit 50 % Beschäftigungsumfang, besetzt.

Herr Thorsten Kern wird zum 1.8.2025 Bauamtsleiter mit 100 % Beschäftigungsumfang und Herr Michael Vogt wird zum 1.8.2025 Abteilungsleiter im Bauamt „Technischer Bereich“ mit 100 % Beschäftigungsumfang.

Frau Marta Czarnecki bleibt Abteilungsleiterin im Bauamt „Planung und allgemeine Bauverwaltung“.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, mit der Firma ASW einen Kaufvertrag über Gebäudeteil Objekt Züttlinger Straße 8 abzuschließen.

zu 3Förderung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt und Erarbeitung von Gestaltungsrichtlinien

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Herrn Stegmaier, STEG.

Um in einem Sanierungsgebiet eine umfassende Aufwertung und Verbesserung der vorhandenen Baustrukur und Lebensqualität zu erzielen und um den Sanierungszweck auch zu erreichen, ist es notwendig, nicht nur kommunale Maßnahmen im betroffenen Gebiet zu verfolgen, sondern auch private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet die Möglichkeit zu geben, ihre Gebäude im Sinne der beschlossenen Sanierungsziele zu renovieren und zu modernisieren und dafür Zuschüsse zu erhalten. Es sollen zusammen mit der STEG die Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine solche Förderung künftig möglich wird.

Dazu muss die Stadt die Fördersätze festsetzen, mit der die vorgelegten Baukosten der Eigentümer gefördert werden können. Der Höchstfördersatz laut Städtebauförderungsrichtlinien liegt bei 35 %. Die STEG schlägt die Festsetzung bei etwa 25 % vor, mit einem Zuschlag von 15 % bei denkmalgeschützten Gebäuden. Um die Fördermittel gleichmäßig verteilen zu können, wird gleichzeitig ein Deckelungsbetrag für den einzelnen Zuschuss in Höhe von z.B. 30.000 € und 50.000 € bei Denkmalen vorgeschlagen. Ebenfalls vorgesehen ist die Festlegung einer Bagatellgrenze von z.B. 20.000€ Baukosten, ab der eine Förderung beantragt werden kann. Es kann auch eine Förderung von Abbrüchen erfolgen, jedoch nur für nicht denkmalgeschützte Gebäude. Bei Abbrüchen können bis zu 100 % gefördert werden, empfohlen wird hier aber die Förderung an eine Ersatz-Neubaumaßnahme zu knüpfen und auch eine Deckelung einzuführen.

Der aus den vorgelegten Planungen und aus den von der Stadt festgelegten Fördersätzen errechnete Förderbetrag wird von der Stadt zu 100 % nach Umsetzung der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen an die Eigentümer ausbezahlt. Die Stadt bekommt dann vom Land davon wieder 60 % als Finanzhilfe erstattet.

Damit die geplanten Maßnahmen der Eigentümer auch mit den Zielen der Sanierung übereinstimmen und die Förderwürdigkeit geprüft werden kann, müssen Gestaltungsrichtlinien erarbeitet und festgelegt werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit der STEG und einer Arbeitsgruppe geschehen, dafür soll aus jeder Fraktion ein Mitglied als Teilnehmer benannt werden.

Im Haushaltsplan 2025 und ff. sind bereits vorsorglich Mittel für die Förderung von Privatmaßnahmen eingestellt worden. (2025: 40.000 €; 2026: 100.000 €, ff. jew. 50.000 €)

Anhand einer Präsentation stellte Herr Stegmaier die privaten Fördermöglichkeiten vor und betont dazu die Wichtigkeit der Gestaltungsrichtlinien. Anschließend beantwortete er die Frage aus der Mitte des Gremiums.

Danach wurde der folgende Beschluss gefasst:

Die Stadt Möckmühl beschließt die Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet und erarbeitet zu diesem Zweck in der Folge Gestaltungsrichtlinien und legt die Fördersätze sowie Deckelungsbeträge fest.

Die STEG legt ein Angebot zu Erarbeitung eines Grundlagenkatalogs für die Richtlinien vor, über die dann in der zu bildenden Arbeitsgruppe vorberaten wird.

Die Fraktionen benennen jeweils ein Mitglied für die Arbeitsgruppe zur Vorberatung der Förderkriterien und der Gestaltungsrichtlinien.

zu 4Erweiterung Grundschule Möckmühl – Schaffung von Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb, Beauftragung von Architektenleistungen
zu 5Erweiterung Grundschule Züttlingen – Beauftragung von Architektenleistungen

Für die Grundschule Züttlingen ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes dringend notwendig, da sich hier in den letzten Jahren die Schülerzahlen verdoppelt haben und diese in den nächsten Jahren auch auf diesem Niveau bleiben werden. Die aktuelle Unterbringung der Klassen im Rathaus stellt nur eine Übergangslösung dar. Es werden zwei zusätzliche, große Klassenzimmer, ein großes Betreuungszimmer sowie ein Lehrerzimmer benötigt.

Aufgrund des zusätzlichen Raumbedarfs hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.2.2024 das Architekturbüro Drees & Sommer, Stuttgart mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese liegt zwischenzeitlich vor und wurde dem Gemeinderat bereits zur Kenntnisnahme und Diskussion vorgelegt.

Angesichts des finanziellen Umfangs der Maßnahme sollen weitere Alternativen geprüft werden.

Ohne weitere Aussprache erging der Beschluss, dass das Architekturbüro Joachim Huber mit den Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragt wird.

zu 6Sanierung des Kindergartens Ruchsener Straße – Vergabe von Nachträgen

In der Sitzung am 28.1.2025 hat der Gemeinderat der Sanierung des Kindergartens „Ruchsener Straße“ auf Grundlage der Planung des Architekturbüros Huber zugestimmt.

Das Büro Huber wurde ermächtigt, notwendige Angebote von Fachbüros für die weitere Planung und Ausführung einzuholen. Die Sanierung der Fassade wurde abgeschlossen. Durch die Unterbrechung der Sanierung und nachträgliche Fertigstellung der Innenarbeiten ist für das Büro ein erheblicher Mehraufwand entstanden.

Der Mehraufwand wurde auf eine Höhe von ca. 5.000 bis ca. 10.000 Euro geschätzt und freigegeben.

Die zusätzlichen Aufwendungen werden als besondere Leistungen festgehalten und nach Zeitaufwand zusätzlich zum beauftragten Honorar in Rechnung gestellt.

Die pädagogische Seite und die Erzieherinnen des Kindergartens wurden in den weiteren Planungsprozess erneut einbezogen.

Die aktuellen Pläne sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

In der letzten Sitzung wurde festgelegt, die Aufträge aufgrund der ursprünglichen Ausschreibung zu vergeben.

Das Architekturbüro Huber hat mit den Firmen Kontakt aufgenommen, ob die Angebote noch verbindlich sind.

- Gipser (Innenbereich), Trockenbau und Malerarbeiten

Die Firma Heinrich Schmid besteht auf einen Aufschlag von 5 % zuzüglich des damaligen Angebots.

Das geprüfte Angebot liegt bei 162.651,18 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 154.905,87 €.

- Elektroarbeiten

Die Firma Knapp besteht auf einen Aufschlag von 5 % zuzüglich des damaligen Angebots. Das ehemalige Angebot liegt bei 175.653,48 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Ebenso die Bestätigung bzgl. des Aufschlags von 5 %. Der neue Preis liegt bei 184.436,15 €

-Flachdacharbeiten

Die Firma Lutz Hofmann GmbH besteht auf einen Aufschlag von 5 % zuzüglich des damaligen Angebots. Das geprüfte Angebot liegt bei 32.184,31 € und ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 30.651,72 €.

-Heizung

Die Firma ASW Sascha Wagner hat ein Angebot für den 2. Bauabschnitt eingereicht. Bauabschnitt 1 wurde fertiggestellt. Die Preise weisen Zuschläge zwischen 5 % und 10 % auf. Das gerpüfte Angebot liegt bei 16.601,57 € und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Ebenso wurde Nachtrag bzgl. zusätzlich benötigter Leitungen eingereicht. Der geprüfte Nachtrag liegt bei 4.209,60 € und ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

-Sanitärarbeiten

Die Firma Gramlich besteht auf einen Aufschlag von 6 % zuzüglich des damaligen Angebots. Das geprüfte Nachtragsangebot liegt bei 74.323,20 € und ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Das ursprüngliche Angebot lag bei 70.116,23 €.

-Honorar der Planungsbüros

Die jeweiligen Büros berechnen den entsprechenden Mehraufwand.

Die Aufträge werden jeweils zu den dargestellten überarbeiteten Angeboten vergeben.

zu 7Digitalfunk für die Feuerwehr

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Michler Kommandant Weißmann.

Digitalfunk

Im Rahmen der landesweiten Umstellungen der Feuerwehren von analog auf Digitalfunk ist eine Ersatzbeschaffung der Funkgeräte für die Feuerwehr Möckmühl notwendig. Sämtliche Funkgeräte in den Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern sowie die Handfunkgeräte müssen ersetzt werden.

Die Umstellung von Analogfunk auf Digitalfunk der Feuerwehrhäuser sowie aller Fahrzeuge erfolgt im Zuge der gemeinsamen Ausschreibung des Landkreises Heilbronn für alle Feuerwehren in unserem Landkreis. Die Sammelbestellung wurde bereits im Jahr 2021 durch den Landkreis getätigt, den Auftrag erhielt damals die Firma Abel & Käufl.

Die Umstellungsphase im Landkreis hat bereits begonnen, aktuell befindet sich der Feuerwehrbezirk 4 in der Umstellung. Nach der kompletten Umstellung Ende 2025 steht der Analogfunk nicht mehr zur Verfügung.

Einsatzstellenfunk

Ebenfalls der Einsatzstellenfunk wird im Landkreis Heilbronn erneuert. Die Geräte, die derzeit in Betrieb sind, sind nicht mehr zeitgemäß, häufig kommt es bereits zum Ausfall im Einsatzbetrieb, wodurch z.B. der Angriffstrupp in einem Brandobjekt komplett von der Außenwelt abgeschnitten ist. Im kompletten Landkreis wird im Zuge der Umstellung auf Digitalfunk auch gleich der Einsatzstellenfunk mit umgestellt. Somit wäre eine Kommunikation zwischen der Feuerwehr Möckmühl und anderen Feuerwehren in gemeinsamen Einsätzen nicht mehr möglich. Als überörtliche Feuerwehr wird die Feuerwehr häufig zur Überlandhilfe in andere Gemeinden gerufen. Die neuen digitalen Geräte sind kompatibel mit dem neuen Digitalfunk. Im Zuge der Umstellung auf Digitalfunk kann auch der Einsatzstellenfunk kostengünstiger in den Digitalfunk integiert werden. Hierzu liegt uns ebenfalls ein Angebot der Firma Abel & Käufl vor, welches nach der Umstellung auf Digitalfunk Ende 2025 deutlich teurer wird.

Für die Umstellungen gibt es Zuschüsse vom Landkreis, die Anträge wurden bereits 2021 sowie 2025 gestellt. Das Landratsamt hat bereits schriftlich bestätigt, dass eine Bestellung auch vor Zuschussbewilligung zulässig ist.

Ersatzbeschafft werden müssen:

Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser: Digitalfunk 21 Geräte, Gesamtkosten ca. 130.000,- €; hierfür gibt es 12.600 € Zuschuss.

Einsatzstellenfunk 52 Geräte, Gesamtkosten ca. 69.000,- €; hierfür gibt es 13.000 € Zuschuss. Hier ist mit Preiserhöhungen zu rechnen, jedoch stehen noch keine Preise für 2026 fest. Die Erhöhung von Sommer 2024 bis Stand heute lag bei 15 %.

Für die Umstellung auf den Digitalfunk sind im Haushalt 2025 130.000 € eingestellt und zur Verfügung. Für den Einsatzstellenfunk waren erst für das Haushaltsjahr 2026 75.000 € bereitgestellt. Wenn die Beschaffung aus Kostengründen nun bereits 2025 erfolgen soll, müssen die Mittel für 2025 überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die Firma Abel & Käufl wird mit dem Umbau von Digitalfunk und Einsatzstellenfunk beauftragt. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.000 € wird genehmigt.

zu 8Änderung der Kindertagesstätten- und Krippenordnung

In der Gemeinderatssitzung vom 14.5.2024 hat der Gemeinderat bereits in Anlehnung an die landeseinheitlichen Empfehlungen von den Kirchen und Kommunalverbänden (Städte- und Gemeindetag) die Anpassung der Elternbeiträge – eine Erhöhung um 7,3 Prozent – für das Kindergartenjahr 2025/2026 beschlossen.

In der aktuellen Satzung sind Beiträge für die Ganztagsbetreuung (GT = mehr als 7 Stunden) von 10 Stunden enthalten, die in der Praxis aufgrund von Personalmangel nicht angeboten werden kann. Bei Platzkapazität soll allerdings innerhalb des gängigen Öffnungszeitenfensters der Kitas in Möckmühl in räumlich dafür ausgelegten Kindergärten von 7.00 bis 15.00 Uhr eine Ganztagsbetreuung von 8 Stunden ermöglicht werden.

Dafür sind nun die Beitragssätze auf Ganztagsbetreuung (GT) auf 8 Stunden anzupassen.

Ganztagsbetreuung (GT)

(10 Stunden) 2024/2025 2025/2026

für Familien mit 1 Kind 295,00€ 316,00€

für Familien mit 2 Kindern 260,00€ 279,00€

für Familien mit 3 Kindern 224,00€ 240,00€

für Familien mit 4 und mehr Kindern 189,00€ 203,00€

jeweils unter 18 Jahren

Ganztagsbetreuung (GT)

(8 Stunden)2025/2026

für Familien mit 1 Kind 253,00€

für Familien mit 2 Kindern 223,00€

für Familien mit 3 Kindern 192,00€

für Familien mit 4 und mehr Kindern 162,00€

jeweils unter 18 Jahren

Zudem wird in der Satzung klarstellend ergänzt, dass beim Zukauf der zusätzlichen Kindergartenbetreuung sowie der zusätzlichen Krippenbetreuung von ½ Stunde vor und ½ Stunde nach der regulären Betreuungszeit, nicht die Beiträge von 2 x ½ Stunde, sondern von 1 Stunde festgesetzt werden.

Und folgende Korrektur ist in der Satzung vorzunehmen:

Zusätzliche Krippenbetreuung: 2025/2026

1 Stunde täglich 74,00€ (nicht 93,00€)

zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

Die Kindertagesstätten- und Krippenordnung wird mit den erläuterten Änderungen beschlossen.

zu 9Vergabe Austausch Belüfter Kläranlage Möckmühl

Die Belüfter in den Belebungsbecken 1 und 2 sind nicht mehr funktionstüchtig und müssen dringend getauscht werden. Das Ingenieurbüro IAT, das die Kläranlage technisch betreut, hat eine Ausschreibung zum Austausch der Belüfter vorbereitet und durchgeführt. Es sind erfreulicherweise drei Angebote eingegangen. Im Anhang befindet sich die Angebotsauswertung und der sich daraus ergebende Vergabevorschlag.

Mittel i.H. v. 120.000 € stehen insgesamt für Unterhaltungsmaßnahmen bei der Kläranlage im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung, die Einzelmaßnahme war dabei mit 80.000 € bereits eingerechnet.

Die Vergabe des Auftrags erfolgte an den günstigsten Bieter Firma ScharrTec GmbH & Co.KG zum Angebotspreis i.H. v. 70.496,79 €.

zu 10Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Anfragen/Anträge

Ein Stadtrat schlug bezüglich der Umleitung wegen der Sperrung in Züttlingen vor, den Verkehr über Ernstein zu leiten. Bauamtsleiterin Czarnecki antwortete, dass dies vom Landratsamt festgelegt wird.

Eine Stadträtin hakte nach, ob wegen dem geplanten Anbau an der Grundschule Möckmühl bereits eine Anwohnerbefragung stattgefunden hat.

Bürgermeister Michler antwortete, dass vorab baurechtlich und brandschutztechnisch erst alles geprüft werden musste und wenn die Details stehen auch die Anwohner gehört werden.

zu 11Ausscheiden eines Stadtrats

Der Gemeinderat hat in der letzten Gemeinderatsitzung beschlossen, dass Stadtrat Thorsten Kern (FWV) die Stelle „Leiter des Bauamts“ erhält. Die Beschäftigung bei der Stadtverwaltung stellt einen Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) der Gemeindeordnung dar.

Stadtrat Kern scheidet demzufolge aus dem Gemeinderat aus.

Bürgermeister Michler bedankte sich bei Thorsten Kern für 6 Jahre konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat und freut sich auf die baldige Zusammenarbeit als Bauamtsleiter der Stadt Möckmühl.

Bürgermeister Michler hat Thorsten Kern ein Präsent und eine Urkunde übergeben.

Als Fraktionsvorsitzender der FWV bedankte sich Stadtrat Krämer ebenfalls bei Thorsten Kern für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und hat ihm ebenfalls ein Präsent übergeben.

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Erscheinung
Möckmühler Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
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