Bürgermeister Michler begrüßt die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
zu 1 | Bürgerfragen |
Ein Bürger fragte nach, ob es absehbar ist, wann offenes WLAN in Möckmühl kommt. Bürgermeister Michler entgegnete, dass hier die Meinungen auseinandergehen und dies oft auch kritisch gesehen wird. Die Verwaltung wird dies nochmals prüfen. Ein anderer Bürger erkundigte sich, nach dem Sachstand der fehlenden Schikane im Lehle nach der Verkehrsschau. Bürgermeister Michler erklärte, dass das Landratsamt hier keine verkehrsbremsende bauliche Maßnahme vorsieht, sondern hier verstärkt Blitzer einsetzen möchte. Dann sprach der Bürger an, dass die Platanen in der Lehlestraße leiden. Bürgermeister Michler wird dies an den Bauhof weitergeben. Eine Bürgerin sprach die fehlende Aufenthaltsqualität für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 7 und 16 Jahren im Wohngebiet Brandhölzle an: auf dem neuen Stadtteilspielplatz gibt es – wie im gesamten Wohngebiet – für diese Altersgruppe leider keine Angebote. Sie bat im Zuge der modernen Stadtentwicklung auch diese Altersgruppe im Blick zu haben. Bürgermeister Michler bestätigte, dass es viele Bereiche gibt, die verbesserungsbedürftig sind und möchte diese Punkte angehen. Ein weiterer Bürger bemängelte im Bereich der Züttlinger Straße/Lampolshäuser Straße aufgrund der fehlenden Fußgängerüberwege die gefährliche Situation für Fußgänger und hakte nach, ob hier Zebrastreifen machbar sind. Bürgermeister Michler erklärte, dass dies von der Verkehrsschau erneut abgelehnt wurde, aber das Landratsamt die Entscheidung überprüfen soll. Wieder ein weiterer Bürger beanstandete einen fehlenden Fußweg aus dem Wohngebiet Brandhölzle, um Kinder fußläufig in den Waldkindergarten bringen zu können. Bürgermeister Michler berichtete, dass dies zeitnah geändert werden soll. Die Verwaltung konnte mit einem Landwirt eine Vereinbarung treffen, dass ein verbindender Pfad am Feldrand eingerichtet werden kann. Zuletzt fragt wieder ein anderer Bürger, ob die Schaltung der Baustellen-Ampel geändert werden kann. Bürgermeister Michler entgegnet, dass dies leider nicht mit der Stadt abgestimmt wird. Aber das Ordnungsamt meldet regelmäßig die langen Staus an das Landratsamt. Vorausschliche Fertigstellung der Umbaumaßnahme ist am 13.6.2025. | |
zu 2 | Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse |
Es erfolgten keine Bekanntgaben. | |
zu 3 | Jahresbericht Mediathek 2024 |
Frau Witlif und Frau Schwall, Leiterinnen der Mediathek, stellten dem Gemeinderat anhand einer Präsentation den Jahresbericht 2024 der Mediathek vor und beantworteten anschließend die Fragen aus der Mitte des Gremiums. Der Gemeinderat lobte die gute Arbeit und den professionellen Vortrag. Die Mediathek ist Frequenzbringer für die Altstadt und auch kostenloses WLAN ist hier verfügbar. | |
Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2024 der Mediathek zur Kenntnis. | |
zu 4 | Änderung der Benutzungsordnung der Mediathek – Neufestlegung der Jahresgebühr für die Bibliocard HeilbronnFranken |
Die Bibliocard wurde am 24.10.2012 eingeführt. Sie berechtigt die Bibliothekskunden ab 19 Jahren, in allen teilnehmenden Bibliotheken mit nur einer Karte Medien zu entleihen. Die teilnehmenden Bibliotheken sind Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Brackenheim, Güglingen, Heilbronn, Kirchardt, Möckmühl, Neckarsulm, Obersulm, Öhringen und Weinsberg. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 25 Euro. Die Stadtbücherei Heilbronn musste zum 1.7.2025 die Jahresgebühr für den eigenen Leseausweis auf 24 Euro erhöhen. In der Folge stellt sie den Antrag, die Jahresgebühr für die Bibliocard zum 1.7.2025 auf 29 Euro zu erhöhen. Vor Einführung der Bibliocard wurde vereinbart, dass die Gebühr für die Bibliocard um fünf Euro über der höchsten Jahresgebühr einer der teilnehmenden Bibliotheken liegen muss. | |
Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat der Änderung der Benutzungsordnung der Mediathek zu. Die Jahresgebühr der Bibiocard HeilbronnFranken (12 Monate) für Personen ab 19 Jahren erhöht sich zum 1.7.2025 auf € 29,00. | |
zu 5 | Einbau einer Arztpraxis in das Hauptgebäude Züttlinger Straße 8 – Beauftragung Architektin Windmüller und Fachingenieure |
Das Erdgeschoss im Hauptgebäude der Züttlinger Straße 8 soll entsprechend dem der Beratungsunterlage beigefügten Plan in eine Arztpraxis für bis zu drei Ärzte umgebaut werden. Entsprechende vorvertragliche Bestätigungen vonseiten der Ärzte liegen der Stadtverwaltung vor. Die Stadt kann nach dem Umbau mit langfristigen und marktüblichen Mieteinnahmen für die 261 qm rechnen. Damit die Umbaumaßnahmen schnellstmöglich beginnen können, wird vorgeschlagen, Architektin Windmüller für diese Arbeiten zu beauftragen. Da zudem Fachingenieurleistungen im Bereich Elektro, Statik, Heizung-Klima-Sanitär sowie Brandschutz erforderlich sind, sollten diese ebenfalls gleich beauftragt werden. Es wurden mehrere Fachingenieure verschiedener Gewerke angefragt. Zum Teil wurden die Anfragen bereits im Vorfeld aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Folgende Angebote (s. Anlagen) liegen der Verwaltung bis dato vor: - Angebot Heimo Herbel, Ingenieurbüro für Elektroplanung - Angebot Ingenieure Wulli, Lichti, Walz - Statik - Angebot Ingenieurbüro Bunse - Heizung Klima Sanitär Angebote für den Bereich Brandschutz sind angefragt. Die Beauftragung von Fachingenieurleistungen im Bereich Brandschutz sollten für ein zügiges Vorankommen der Maßnahme aber ebenfalls bereits dem Grunde nach beschlossen werden. Da sich die Planungen von Architektin Windmüller sowie die Gutachten der Fachingenieure im Grundsatz auf den gesamten Erdgeschossbereich beziehen müssen und sich räumlich nicht in die Bereiche Arztpraxis sowie Restfläche trennen lassen, sollten diese Leistungen für den gesamten Bereich Erdgeschoss beauftragt werden. Für die verbleibende Ladenfläche gibt es aktuell mehrere Interessenten. Weitere Maßnahmen hier erfolgen jedoch erst bei Kenntnis des künftigen Verwendungszwecks, dennoch sind unabhängig von der künftigen Nutzung Vorarbeiten bezüglich der Gutachten erforderlich, damit diese Fläche ebenfalls zeitnah nutzbar ist. Architektin Windmüller geht von einer Kostenprognose für den Umbau in Höhe von ca. 500.000,- Euro aus. Diese Prognose wurde ohne die Beteiligung von Fachingenieuren erstellt, sodass sie nur einen groben Anhaltswert darstellen kann. Eine genauere Schätzung ist erst nach Auswertung der Ergebnisse der Gutachten der jeweiligen Fachingenieure möglich. | |
Der Auftrag wird an Architektin Windmüller vergeben. Ebenso erfolgt die Beauftragung der Fachingenieurleitungen in den Bereichen Elektro, Statik, Heizung-Klima-Sanitär sowie Brandschutz. Beide Beauftragungen gelten für den Gesamtbereich des Erdgeschosses. | |
zu 6 | Bebauungsplan „Hahnenäcker 5. Änderung" in Möckmühl – Satzungsbeschluss |
Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.2.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hahnenäcker 5. Änderung“ gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Möckmühl am 9.3.2023 veröffentlicht. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB). Das Planungsgebiet der 5. Änderung des Bebauungsplans „Hahnenäcker“ liegt im östlichen Stadtgebiet von Möckmühl, nördliche der Reichertshäuser Straße. Der Geltungsbereich der 5. Änderung ist deckungsgleich mit dem, im ursprünglichen Bebauungsplan „Hahnenäcker“, festgesetztem Sondergebiet und hat eine Größe von ca. 4,3 ha. Mit der letzten Änderung des Bebauungsplans (4. Änderung – rechtskräftig seit dem 7.7.2022) wurde die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, das leerstehende Gebäude des Krankenhauses wieder nutzbar zu machen. Momentan wird an der Umnutzung des Krankenhauses in ein Pflegeheim gearbeitet. Die Baugenehmigung liegt seit November 2024 vor. Um das Potenzial des Grundstücks angemessen nutzen zu können, ist es nötig, neben den bereits festgesetzten Sondergebiet-Nutzungen auch weitere Nutzungen zu ermöglichen. Es bietet sich an, neben der Sondergebiet-Nutzung auch eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Das Planungsziel der 5. Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Entstehung neuen Wohnraums zu schaffen. Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.2.2025 den Beschluss zur erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung (gemäß § 4a Abs. 3 BauGB) des Bebauungsplans „Hahnenäcker 5. Änderung“ gefasst. Die fristgerechte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amtsblatt am 6.3.2025. Die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit) fand in der Zeit vom 10. März 2025 bis 24. April 2025 – je einschließlich – statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10. März 2025 bis 24. März 2025 – je einschließlich – statt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie deren Behandlung und Abwägung sind in der Abwägungstabelle, gefertigt durch das Büro Krannich Architekten, Nürnberg, Stand: 30.4.2025, dargestellt. Diese Abwägungstabelle war als Anlage der Beratungsunterlage beigefügt. | |
Ohne weitere Aussprache erging der folgende Beschluss: 1. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden entsprechend der Abwägungstabelle des Büros Krannich Architekten, Nürnberg, Stand 30.4.2025 wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abgewogen und behandelt. 2. Der Erlass der entsprechenden Satzung über den Bebauungsplan „Hahnenäcker“ – 5. Änderung mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. | |
zu 7 | Errichtung einer Fahrradabstellanlage beim Jagsttal-Gymnasium |
Die beiden Schulleitungen des Schulverbunds haben in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt Kern eine Planung von zwei Radabstelleinrichtungen erarbeitet und der Verwaltung als Antrag vorgelegt, um dringend benötigte Abstellplätze für ihre Schüler und Lehrpersonal künftig zur Verfügung stellen zu können. Für die Finanzierung solcher Anlagen werden Zuschüsse i.H. v. 75 % d. Kosten im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ( VwV-LGVFG ) zur Verfügung gestellt. Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.9.2023 abgestimmt, wurde beschlossen, den Förderantrag für die Anlage zu stellen und bei Erhalt des Zuschusses den Bau in Angriff zu nehmen. Ein dementsprechender Beschluss wurde so auch in der Schulverbandsversammlung gefasst und daraufhin wurden die geplanten Kosten sowie der Förderbetrag in die Haushaltsplanungen aufgenommen. Mit Bescheid vom 2.4.2025 wurde nun für beide Anlagen die Förderung gewährt, sodass die Maßnahmen in Angriff genommen werden können. Hier wird die Maßnahme für das Gymnasium vorgestellt; die zweite Anlage ist in der Schulverbandsversammlung zu beraten. Da die Förderung jedoch nicht 75 % der Gesamtkosten der Maßnahme beträgt, sondern nur 75 % der zuschussfähigen Kosten, die sich nach Pauschalsätzen berechnet, ergibt sich nun eine leicht veränderte Finanzierung: Im Antrag und Haushalt 2025 eingestellte geplante Gesamtkosten 57.000 € Geplanter Zuschuss LGVFG 48.400 € Geplanter Restkostenanteil Stadt 8.600 € Zuschussfähige Kosten nach Pauschalsätzen f. Bügel u. Boxen 36.850 € 20 % Zuschlag Planungskostenpauschale 7.370 € Zuwendungsfähige Gesamtkosten 44.220 € Gewährter Zuschuss LGVFG 75% 33.165 € Neuer Eigenanteil Stadt 23.835 € Der Restkostenanteil erhöht sich um 15.235 € von 8.600 € auf 23.835 €. | |
Der Gemeinderat hat der Umsetzung der Maßnahme wird zu oben genannten Bedingungen zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Angebote einzuholen. | |
zu 8 | Sanierungsgebiet „Altstadt“ – Beratung und Beschlussfassung über die 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets |
Mit dem Beschluss des Gemeinderats im Mai 2019 wurde die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beschlossen und im November 2019 bekannt gemacht. Am 28.1.2025 wurde in der Sitzung des Gemeinderats beraten und beschlossen, den Grunderwerb einer brachliegenden Fläche außerhalb des Sanierungsgebiets zu tätigen. Bei dem Anwesen handelt es sich um eine direkt an der L 1095 gelegenen Fläche, die sich für die Ausweisung von zentrumsnahen, öffentlichen Stellplätzen anbietet. Trotz direkter Anbindung an die Ortsdurchfahrt empfiehlt sich aus verkehrlichen Gründen jedoch eine Erschließung der Fläche über den rückwärtigen Flurstücksbereich. Hier wurden Gespräche der Stadt mit dem Eigentümer eines Flurstücks geführt, welche die potenzielle Parkplatzfläche mit der Bahnhofstraße verbindet. Der Eigentümer zeigt sich gesprächsbereit zur Duldung einer öffentlichen Überfahrt seiner Privatfläche. Die angedachte Schaffung von öffentlichen Stellplätzen entspricht den Sanierungszielen im Hinblick auf Entlastung des Parkdrucks im Innenstadtbereich mit einhergehender Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fahrrad- und Fußverkehr. Der Bedarf wird aktuell durch die STEG über eine Stellplatzbedarfsermittlung überprüft. Die 2. Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ umfasst alle im Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 15.5.2025 abgegrenzten Flächen. Die voraussichtlichen Kosten sowie die etwaige Förderung für den Erweiterungsbereich werden in den Sachstandsbericht 2026 aufgenommen und entsprechend im Haushalt bereitgestellt. | |
Nach einem kurzen Austausch fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
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zu 9 | Bebauungsplan „Schwärz- und Pappelhäldenweg“ – Erschließung Kanal/Wasser |
Die Stadt Möckmühl hat mit Satzungsbeschluss v. 28.7.2015 den o.g. Bebauungsplan aufgestellt. Nun sollen die beiden dort ausgewiesenen Baugrundstücke bebaut werden. Die Baugrundstücke haben keinen Anschluss an die Kanalisation sowie an die Wasserversorgung. Eine verkehrliche Anbindung ist an den Pappelhäldenweg vorhanden. Die Anbindung der beiden Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung ist über den südlich in einer Schotterfläche befindlichen Schacht problemlos möglich. Hierzu sind auf öffentlichem Grund zwei circa 19 m lange Hausanschlussleitungen zu verlegen. Für die Anbindung an die Mischwasserkanalisation ist ein circa 71 m langer Hausanschlusskanal im Pappelhäldenweg herzustellen. Es ist geplant, diesen im Spülbohrverfahren herzustellen, um den Asphaltaufbruch auf das Mindestmaß zu beschränken. Vergleich Einnahmen/Ausgaben Stadt Möckmühl: Einnahmen: Beiträge: +45.370,28 € Aufwand: Baukosten: -46.496,58 € (brutto) Ing. Leistungen: -4.500,00 € (brutto) Summe: -50.996,58 € Saldo: -5.626,30 € (brutto) Für die Stadt Möckmühl entsteht durch die Erschließung ein negatives Saldo von 5.626,30 Euro. Sofern die Spühlbohrung nicht im Fels ausgeführt werden muss, wird diese um 6.681,13 Euro (netto) günstiger. | |
Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
zu beauftragen.
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zu 10 | 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung |
In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung wurden die enthaltenen Beträge (Stammkapitalhöhe und Bewirtschaftungswertgrenzen) seit 1993 nicht verändert. Mit Einführung des € bedeutete das, dass die enthaltenen DM-Beträge einfach mit dem offiziellen Umrechnungskurs umzurechnen waren. Das Stammkapital des Eigenbetriebs Wasserversorgung in Höhe von damals 2.500.000 DM wurde in der 1. Änderungssatzung zum 1.1.2023 in € umgerechnet und in der neuen Satzung auf 1.278.229,70 € festgesetzt. Der Betrag, für den der Bürgermeister zur Bewirtschaftung zuständig ist, wurde bei dieser Gelegenheit übersehen und blieb damit bei 30.000 DM, d.h. die Zuständigkeit liegt bei umgerechnet 15.338,75 €. Aus Gründen der Praktikabilität und um ein rasches und einheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit des Bürgermeisters analog dem in der Hauptsatzung der Stadt Möckmühl festgelegten Betrag auf 30.000 € festzusetzen. | |
Ohne weitere Aussprache hat der Gemeinderat die 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen. | |
zu 11 | Breitbandausbau in Möckmühl |
Bürgermeister Michler berichtet über den aktuellen Stand: Das Weiße-Flecken-Programm ist nahezu umgesetzt, Kostenvolumen ca. 10 Mio. € mit 90 % Förderung. In der Kernstadt, Wohngebiet Brandhölzle I, Korb und Ruchsen hat noch kein Glasfaserausbau stattgefunden. Hierfür kann die BK TeleConsult für 50.000 € die Ausschreibung vornehmen, Zeitraum ½ Jahr. Wahrscheinlicher Bewerber: NetCom, Telekom. Ende 2026 könnte der Ausbau beginnen, mögliche Fertigstellung bis Ende 2028, Kostenvolumen ca. 10 Mio. € mit 90 % Förderung. Parallel hierzu liegt der Verwaltung eine Bewerbung von GlasfaserPlus, Telekom-Tochter, vor, die ohne Vorvermarktungsquote eigenwirtschaftlich den Glasfaserausbau für die Wohngebiete Binsach, Schlot, Hahnenäcker für 3,5 – 4 Mio. € ausbauen würde, die Wohngebiete Lehle und Ruchsen werden nochmals überprüft. Die der Verwaltung vorliegende Präsentation mit Angebot kann an den Gemeinderat gesendet werden. Bürgermeister Michler schlug vor, den Auftrag an GlasfaserPlus zu vergeben und die restlichen Gebiete über die zuerst vorgestellte Variante ausbauen zu lassen. Der Gemeinderat befürwortete diese Vorgehensweise. Die Verwaltung wird die entsprechenden Vorlagen auf die Tagesordnung zur Beschlussfassung bringen. | |
zu 12 | Bekanntgaben, Anträge, Anfragen |
Bekanntgaben Bürgermeister Michler gab bekannt, dass
Anfragen/Anträge Ein Stadtrat sprach in Bezug auf den Zeitungsbericht in der Heilbronner Stimme vor einigen Tagen bezüglich der Ehrenamtskarte an, dass er nicht verstehen kann, weshalb der Landkreis Heilbronn dies nicht umsetzt, wenn es bei der Stadt Heilbronn auch funktioniert und fände dies für Möckmühl einen Gewinn. Bürgermeister Michler betonte, dass Möckmühl die Ehrenamtskarte ohne den Landkreis nicht umsetzen kann, aber wird das Thema nochmals ansprechen. Stadträtin erinnerte an die nächste Bürgerversammlung und die dort vorgesehenen Ehrungen durch die Stadt Möckmühl, dass hierfür bald die Vereine angeschrieben werden sollten. Bürgermeister Michler antwortete, dass die Verwaltung dies bis September erledigen wird. Dann erkundigte sich die Stadträtin nach dem Sachstand des GPA-Berichts. Bürgermeister Michler informierte, dass das abschließende Schreiben gerade vorbereitet wird. Ein anderer Stadtrat bezog sich auf die Zeitschrift des Gemeindetags „die Gemeinde“ und wies auf Fördermöglichkeiten bei Stilllegungen von Kleinkläranlagen hin, ebenso auf das Sofortprogramm Innenstadt/Einzelhandel. Anschließend hakte er nach, wie das finanzielle Ergebnis des Mittelaltermarkts ausgefallen ist. Bürgermeister Michler berichtete, dass ein Gewinn erzielt wurde, genaue Zahlen werden beim Jahresbericht durch Stadtmanagerin Keck präsentiert. Danach erkundigt sich der Stadtrat nach dem Stand der Baumaßnahme in der Südstraße wegen des Gehwegs. Bürgermeister Michler informierte, dass dies vom Ordnungsamt an das Landratsamt weitergegeben wurde und der Gemeinderat dann die Rückmeldung erhält, sobald die Antwort des Landratsamts vorliegt. Dann wünschte der Stadtrat, dass vor dem Stadtfest die Stelen der Partnerstädte gereinigt werden sollten. Bürgermeister Michler gibt dies an den Bauhof weiter. |