Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.
Ortsvorsteher Junghans begrüßt Herrn Bürgermeister Oeldorf, alle anwesenden Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte, den Ursenbacher Ortsvorsteher Herrn Pfrang, Herrn Hauptamtsleiter Morast, Herrn Eszterle vom Hauptamt, Herrn Dr. Hörnle von der Rhein-Neckar-Zeitung sowie alle erschienenen Bürgerinnen und Bürger. Ortschaftsrätin Stern und Ortschaftsrat Leibinger seien entschuldigt.
Danach weist Ortsvorsteher Junghans die Anwesenden auf das Verhalten im Evakuierungsfall hin. Vor dem Beginn der Sitzung werde er auf ausgewählte Themen seit der letzten Sitzung eingehen:
Zum Thema Fahrbahndeckenerneuerung der L 596 zwischen Altenbach und Wilhelmsfeld führt Ortsvorsteher Junghans aus, dass nach aktueller Auskunft des Regierungspräsidiums in Karlsruhe der Termin für den Beginn der Maßnahme Anfang August bestätigt worden sei. Auch die Baufirma habe den Termin bestätigt, so dass die Arbeiten pünktlich beginnen könnten.
Anfang Juli habe gemeinsam mit dem Organisationsteam und Vertretern der Vereine eine Kerwenachbesprechung stattgefunden, bei der über den Ablauf und auch Rückläufer aus der Bevölkerung diskutiert worden sei. Im Wesentlichen sei nur Positives zu berichten gewesen, einige Anregungen seien eingegangen und würden bei der nächsten Kerwe berücksichtigt.
Ortsvorsteher Junghans erläutert, dass Mitte Mai eine Sitzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Eichelberg stattgefunden habe. Es sei festgelegt worden, die Bauarbeiten zur Erneuerung der Hauptwasserleitung, die über den Bereich Estenklinge und Katzensäuf führen werde, im Herbst zu beginnen. Neu sei, dass die alte Leitung, die über den Weißenacker führe, nicht stillgelegt werde, sondern wahrscheinlich im Inliner-Verfahren ertüchtigt und als Notleitung erhalten bleibe.
Der Glasfaserausbau in Altenbach sei in vollem Gange. Der erste Bauabschnitt, d. h. Eichelberg, Dreibüchelackerstraße, Im Klingen, Hässelackerstraße, Köhlerweg und Bärsbacher Weg, werde bald beendet. Im Hostackerweg werde auch bereits gearbeitet. Der Beginn des zweiten Bauabschnittes stehe bevor, dies betreffe die Straßen „Neue Anlage“, Gernackerweg und Krückenbergweg. Die Erdkabel für die Stromversorgung würden dabei gleich eingebracht. Die Dachständer würden in Zukunft entfernt, sobald alle, die an einem Strang hängen, ihre Hausinstallation ertüchtigt hätten. Die EnBW gehe davon aus, dass dafür drei Jahre Zeit bleibe. Zu diesem Thema würden die Eigentümer separat von Netze BW angeschrieben. Die Begehung für den dritten Bauabschnitt sei bereits für Ende Juli terminiert, es gehe zügig voran.
Ortsvorsteher Junghans sagt, dass die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Kinderspielplatzes weitgehend abgeschlossen wären. Die Eröffnung sei im Sommer geplant, wahrscheinlich in der ersten oder zweiten Ferienwoche. Die Gewerke seien weitgehend von externen Dienstleistern geprüft und abgenommen. Grund für die Verschiebung sei ein Hydrant, der noch eingebaut werden müsse. Er bitte dafür um Verständnis.
Zu den neu eingeführten kombinierten Sprechstunden erklärt Ortsvorsteher Junghans, dass die Termine abgestimmt und festgelegt worden wären. Begonnen habe es mit der Grünen Liste Altenbach, der Termin mit der CDU habe bereits stattgefunden. In Kürze werde der nächste Termin mit der SPD stattfinden.
Zur Sanierung des Kinderhauses gebe es die Information, dass wahrscheinlich ein Ausweichquartier in Form einer Container-Lösung errichtet werde. Die Planungsphase werde bis 2026 andauern, so dass ein Umzugstermin zum jetzigen Zeitpunkt nicht festgelegt werden könne. Gegen Ende der Planungsphase werde man konkrete Angaben machen können.
Der Umzug der Verwaltungsstelle in die Räume des evangelischen Gemeindehauses rücke näher. Die IT-Anschlüsse würden gesetzt, müssten jedoch auf die hohe Datensicherheit ausgelegt werden. Nach aktuellem Stand solle der Umzug bis zum Ende der Sommerpause abgeschlossen sein. Für die zukünftige Nutzung der Verwaltungsstelle würden aktuell gerade Schutzgitter um die Freiflächen angebracht, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Ortsvorsteher Junghans führt aus, dass beabsichtigt sei, die Verwaltung etwas moderner aufzustellen. Gemeinsam mit der Stadt sei ein Weg gefunden worden, die Ortsverwaltung an das SD.net anzubinden. Das habe zur Folge, dass die Vorgänge und Unterlagen direkt im Schriesheimer System abgebildet würden, ohne dass wie in der Vergangenheit Umwege oder zusätzliche Personalressourcen eingesetzt werden müssten. Dies spare Zeit, entlaste die Mitarbeiter und spare Geld.
Ortsvorsteher Junghans weist darauf hin, dass für die anstehende Urlaubszeit eine Vertretungslösung für die Verwaltungsstelle mit der Stadt vereinbart worden sei, so dass zumindest eine Grundversorgung mit fixen Öffnungszeiten gewährleistet werde.
Ortsvorsteher Junghans eröffnet die zweite Ortschaftsratssitzung in Altenbach 2025 um 19:11 Uhr und stellt fest, dass die Ortschaftsräte und die Bevölkerung mit Einladung vom 04.07.2025 form- und fristgerecht eingeladen worden seien. Des Weiteren stellt er fest, dass acht von zehn Ortschaftsräten anwesend wären und das Gremium damit beschlussfähig sei. Ortsvorsteher Junghans fragt, ob es Einwände gegen die Tagesordnung gebe. Dies ist nicht der Fall.
TOP Ö 001 – Einwohnerfragestunde
BESCHLUSSANTRAG: Keine Beschlussfassung notwendig
Ortsvorsteher Junghans bittet um Fragen aus dem Zuschauerraum. Es werden keine Fragen gestellt.
TOP Ö 002 – Kinderhaus Altenbach
hier: Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für das
Kinderhaus Altenbach
BESCHLUSSANTRAG:
Der Ortschaftsrat möge dem Gemeinderat vorschlagen, die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für das Kinderhaus Altenbach wie aus der Anlage ersichtlich zu beschließen.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Benutzungsgebühren für das Kinderhaus Altenbach wurden letztmalig zum 01. Oktober 2023 erhöht.
Die kommunalen Landesverbände sowie die kirchlichen Fachverbände empfohlen bereits im Jahr 2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 eine Steigerung um 7,3 %, basierend auf den Empfehlungen für 2024/2025. Somit ergibt sich in einem Schritt mathematisch errechnet eine Erhöhung um 15,3% (wegen Zinseszins).
Im Jahr 2024 war die empfohlene Erhöhung für das Kindergartenjahr 2024/2025 in Höhe von 7,5% von der Verwaltung geplant, wurde jedoch wegen Personalknappheit in der Kämmerei nicht auf den Weg gebracht.
Seit dem Jahr 2023 erhöhte sich das Defizit der Stadt Schriesheim für die städtischen Kindergärten und für das Kinderhaus Altenbach von 3,02 Mio. € (2023) auf 3,63 Mio. € (2025). Für das Kinderhaus Altenbach (Kindergarten und Schulkindbetreuung) wird das Defizit im Jahr 2025 ca. 730.000 € betragen. Diese Erhöhung erklärt sich insbesondere durch erhebliche Steigerungen bei den Personalausgaben. Die Steigerung bei den Personalausgaben ist sowohl auf Tariferhöhungen als auch auf Neueinstellungen (u.a. für eine im April 2024 neu eingerichtete Gruppe im Kindergarten Kunterbunt und auch um Krankheitsausfälle besser kompensieren zu können) zurückzuführen. Im Übrigen wird von der Verwaltung festgestellt, dass weniger Stellen vakant sind, was wiederum eine Personalkostensteigerung bewirkt.
Die geschilderten Maßnahmen führten dazu, dass es bisher im Jahr 2025 keine Kündigungen im Kindergartenbereich gab und somit auch die Stabilität des Kindergartenbetriebs insgesamt erhöht wurde.
Der Anteil der Kindergartengebühren an den Gesamtaufwendungen sank von 19,85% im Jahr 2020 auf 16,87% im Jahr 2023 und verringerte sich trotz der Gebührenerhöhung im Jahr 2023 nun im Jahr 2025 auf 16,42%. Die kommunalen Landesverbände und die kirchlichen Fachverbände empfehlen, dass durch die Benutzungsgebühren 20% der Aufwendungen gedeckt werden sollen. Der empfohlene Prozentsatz wird somit weiterhin erheblich unterschritten.
Aus den genannten Gründen hält es die Verwaltung für erforderlich, nun die Benutzungsgebühren für die Kindertagesbetreuung anzupassen.
Vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat sollen neben der Haupt- und Finanzausschuss, die Elternbeiräte der städtischen Kindergärten und des Kinderhauses Altenbach sowie der Ortschaftsrat Altenbach zu diesem Sachverhalt gehört werden.
Die Elternbeiräte wurden über die geplante Erhöhung um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
Kalkulation der kostendeckenden Gebühr für jedes Betreuungsmodell jeweils getrennt für die städtischen Kindergärten in der Kernstadt und für das Kinderhaus Altenbach
Wie bei der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2023 wurden die Kalkulationen für die städtischen Kindergärten in der Kernstadt und für das Kinderhaus Altenbach getrennt vorgenommen. Dies ist notwendig, weil sich die Betreuungssituation im Kinderhaus Altenbach (mit der Schulkindbetreuung) anders darstellt als in den Kindergärten der Kernstadt, weshalb seit dem Jahr 2008 auch eine eigene Gebührenordnung für das Kinderhaus Altenbach besteht
In der Kalkulation wurde bei der Verteilung der Personalkosten und –erträge je Betreuungsmodell die von der Personalverwaltung je Betreuungsgruppe berechneten wöchentlichen Arbeitszeiten berücksichtigt.
Die Kalkulationen wurden unter folgenden Annahmen erstellt:
Bei den Personalausgaben wurden die Haushaltsätze jedoch um 5% wegen möglicher Vakanzen gekürzt.
Die Kalkulation der kostendeckenden Gebühr (Gebührenobergrenze) je Betreuungsmodell ist aus Nr. 3 der Kalkulation zu ersehen.
Die nach den Gebührenordnungen zur Benutzungsordnung für das Kinderhaus Altenbach für die Grundbetreuungsmodelle (ohne Kombi-Modelle) geltenden monatlichen Benutzungsgebühren können wie die vorgeschlagenen neuen Benutzungsgebühren aus Nr. 4 der beigefügten Kalkulation entnommen werden.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsgebühren für die jeweiligen Betreuungsmodelle liegen entsprechend der Empfehlung der kommunalen Landesverbände sowie der kirchlichen Fachverbände bei etwa 15,3% gegenüber der letzten Erhöhung im Jahr 2023. Die kleinen Schwankungen erklären sich durch gerundete Beträge.
Durch die vorgesehene Erhöhung wird sich der Anteil der Gebühren an den Betriebskosten auf 20,8% in Altenbach erhöhen. Dieser Prozentsatz ist in Altenbach höher, da es für die Schulkindbetreuung wesentlich weniger Landeszuschüsse gibt als für die Kindergartenbetreuung. Somit muss der Gebührenanteil für die Schulkindbetreuung höher sein.
Das Defizit der Stadt Schriesheim verringert sich durch die Mehreinnahmen auf ca. 702.000 € für das Kinderhaus Altenbach inkl. Schulkindbetreuung.
Zu beachten ist, dass bezüglich der Benutzungsgebühren weiterhin folgende Regelungen gelten:
Besuchen von einer Familie zwei oder mehr Kinder gleichzeitig eine Kindergartengruppe bzw. gleichzeitig die Schulkindbetreuung, so ist für das zweite Kind die Hälfte der vollen Gebühr zu entrichten. Für alle weiteren Kinder wird keine Benutzungsgebühr erhoben.
Zusätzlich gewährt die Stadt Schriesheim nach den Richtlinien der Stadt Schriesheim über Maßnahmen der Familienförderung bei Vorliegen gewisser Merkmale Familien und Alleinerziehenden auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 25% bzw. 10% zu den Benutzungsgebühren für die Betreuung in den Kindergartengruppen (3 Jahre bis zum Schuleintritt). Diese Förderung betrug im Jahr 2024 für die im Kinderhaus Altenbach betreuten Kinder ca. 6.000 €.
Für den Vorschlag der Verwaltung spielen die vorstehenden Angaben ebenso eine Rolle wie folgende Überlegungen:
prozentuale Anteil der Gebühr an der kostendeckenden Gebühr wesentlich höher als bei den anderen Betreuungsmodellen. Dies begründet sich dadurch, dass es für Ganztagesgruppen eine geringere Höchstgruppenstärke (max. Anzahl der Kinder in der Gruppe) gibt.
Bei den Kombi-Modellen wird der Anteil der Ganztagesbetreuung am jeweiligen Modell entsprechend berücksichtigt.
§ 3 Absätze 1 bis 3 sind entsprechend zu ändern.
STELLUNGNAHME des Ortschaftsrates Altenbach:
Ortsvorsteher Junghans verweist bezüglich des Sachverhalts und der Stellungnahme der Verwaltung auf den umfangreichen Text in der Beschlussvorlage hin. Die Beschlussvorlage läge hier zur Information für die Bürger öffentlich aus.
Zur weiteren fachlichen Erläuterung übergibt er das Wort an Herrn Eszterle (Hauptamt).
Herr Eszterle erklärt, dass die letzte Gebührenerhöhung zum 1. Oktober 2023 erfolgt sei, davor habe eine Erhöhung im Jahre 2017 stattgefunden. Eine für 2024 geplante Anpassung der Gebühren habe wegen der damaligen Unterbesetzung der Kämmerei nicht durchgeführt werden können. Eine Empfehlung der kommunalen Landesverbände sowie der kirchlichen Fachverbände besage, dass rund 20 % der gesamten Aufwendungen durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden sollten.
Außerdem werde empfohlen, die Gebühren für das Jahr 2024/2025 um 7,5 % und für das Jahr 2025/2026 um 7,3 % zu erhöhen. Somit ergebe sich mathematisch durch den Zinseszins eine Steigerung um 15,3 %.
Das Defizit habe sich von 2,3 Mio. € im Jahre 2020 auf 3,6 Mio. € in 2025 erhöht. Das Ziel, 20 % der Aufwendungen durch Gebühren zu decken, sei 2020 fast erreicht worden. Trotz der Gebühren erhöhung im Jahr 2023 sei in diesem Jahr ein Deckungsgrad von 16,42 % festzustellen. Der wesentliche Grund hierfür seien die deutlich gestiegenen Personalausgaben. Sie hätten für die Kernstadt und Altenbach zusammen 2020 ca. 3,5 Mio € betragen und würden laut Prognose 2025 etwa 5,25 Mio. € betragen. Rund 80 % der Gesamtausgaben seien Personalausgaben.
Die geplante Gebührenerhöhung sei deshalb so wichtig, weil einerseits durch Tariferhöhungen in 2024 und 2025 die Personalausgaben um rund 15 % gestiegen wären, zudem hätten Neueinstellungen zu einer Stabilisierung der Personalsituation und damit des Betriebes auch im Kinderhaus Altenbach beigetragen.
Zur Gebührensystematik erläutert HerrEszterle, dass für das erste Kind der volle Betrag zu zahlen sei. Wenn zwei Kinder einer Familie gleichzeitig im Kindergarten betreut würden, würde für das zweite Kind nur die halbe Gebühr fällig. Die Betreuung für ein drittes Kind wäre gebührenfrei. Im Rahmen der Familienförderung sei eine Ermäßigung für Alleinerziehende von 25 % vorgesehen. Eine Ermäßigung von 25 % gelte auch für Familien mit drei oder mehr Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren. Außerdem könnten Familien mit geringem Einkommen beim Jugendamt die komplette Übernahme der Gebühren beantragen. Er fügt hinzu, dass die Ferienbetreuung in Altenbach im Gegensatz zu den Einrichtungen in der Kernstadt inklusiv sei.
Zur Stellungnahme des Elternbeirats betont Herr Eszterle, dass die Gebührenerhöhung durch die Steigerung der Personalausgaben verursacht werde und nicht mit der Gebäudeunterhaltung oder den Abschreibungen des Gebäudes im Zusammenhang stehe.
Er bittet die Elternbeiräte um Entschuldigung für die Kurzfristigkeit der Information über die Gebührenerhöhung. Der Grund dafür sei eine Umstrukturierung im Sachgebiet.
Ortsvorsteher Junghans dankt Herrn Eszterle für die ausführliche Darstellung und betont, dass es hier in Altenbach die Ferienbetreuung gebe und dass die Gebührenerhöhung nicht wegen der Baumaßnahme notwendig sei. Im Brief des Elternbeirates werde dargelegt, dass sich die Betreuungssituation durch die letzte Gebührenerhöhung spürbar verbessert habe. Herr Eszterle habe auch das Thema der Kurzfristigkeit begründet. Ortsvorsteher Junghans fragt das Gremium, ob es Fragen dazu gebe. Dies ist nicht der Fall.
Ortschaftsrat Wilhelm, AL/FW, sagt, er spreche nicht nur als Ortschaftsrat, sondern auch als Vater eines Kindes, das das Kinderhaus Räuberhöhle besuche. Als er zum ersten Mal von der Gebührenerhöhung um 15 % gehört habe, sei sein erster Gedanke gewesen, sie nicht mittragen zu können. In der heutigen Zeit wären viele Familien ohnehin durch Preissteigerungen belastet. Es sei nicht leicht, etwa 250 € pro Jahr zusätzlich zu bezahlen. Daher sei er anfangs fest entschlossen gewesen, dagegen zu stimmen. Er habe sich intensiv mit den Hintergründen beschäftigt, auch Gespräche geführt und festgestellt, dass eine Erhöhung notwendig sei. Der Kindergarten Räuberhöhle stehe vor einer enormen Herausforderung, die Betriebskosten stiegen stetig, sei es durch gestiegene Personalkosten oder gestiegene Nebenkosten. Gleichzeitig wolle man eine gute Betreuung und Förderung der Kinder mit engagierten Fachkräften und in einem sicheren, kindgerechten Umfeld. Voraussichtlich würden die Kinder in 2026 in Container auf den Altenbacher Sportplatz umziehen, so dass das Gebäude grundlegend saniert werden könne. Diese Sanierung sei dringend notwendig, was allerdings zusätzliche Kosten und logistischen Aufwand erfordere. Wenn jetzt nicht verantwortungsvoll gehandelt werde, würde der dauerhafte und konstante Betrieb eines zukunftsfähigen Kindergartens in Altenbach gefährdet. Diese Entscheidung sei schmerzhaft, aber notwendig. Sie werde die Schwächsten nicht belasten, denn soziale Härtefälle würden von der Stadt unterstützt. Im Vergleich zu anderen Kommunen lägen die Gebühren nach der Erhöhung in Schriesheim im Mittelfeld. Eine gestaffelte Erhöhung in diesem und im nächsten Jahr wäre für viele Eltern eher tragbar gewesen. Dennoch habe die Fraktion der Altenbacher Liste/Freie Wähler beschlossen, diesem Antrag einstimmig zuzustimmen, weil es unumgänglich sei.
Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, dass er in der Kurzfristigkeit ein großes Problem sehe, zudem sei eine Erhöhung um 15 % sehr viel. Die Erhöhung solle bereits am 1. September in Kraft treten. Eine Aufteilung der Erhöhung auf zwei Jahre wäre aus seiner Sicht besser gewesen. Er bemängelt zudem, dass man mit den Betroffenen rechtzeitig hätte reden müssen, der Elternbeirat habe erst in der vergangenen Woche davon erfahren. Positiv sei zu erwähnen, dass sich krankheitsbedingte Ausfälle verringert hätten. Die neue Leiterin des Kindergartens mache ihre Arbeit sehr gut. Er habe auch einen Sohn, der den Kindergarten besuche. Von Dezember bis März habe Ortschaftsrat Ullrich, GL, regelmäßig E-Mails vom Kindergarten erhalten, dass die Eltern ihre Kinder zu Hause lassen oder bis 14 Uhr abholen sollten. Ein Raum sei lange geschlossen gewesen. Ihm sei bewusst, dass die Gebühren erhöht werden müssten, jedoch falle die Erhöhung zu hoch aus und sie erfolge zu kurzfristig.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, sagt, die vorgesehene Erhöhung der Kindergartengebühren und der Gebühren für die Schulkindbetreuung wären durch Einstellungen von Personal und Tariferhöhungen begründet. Dadurch entstehe ein Defizit, das im Haushalt nicht auszugleichen sei. Aus Sicht der Verwaltung könne das nachvollziehbar sein. Man befinde sich in einem Spagat zwischen den genannten Preiserhöhungen und der betroffenen Elternschaft. Trotz der Erhöhung vor zwei Jahren wären jetzt wieder massive Steigerungen eingepreist. Mit den geplanten Anhebungen von ca. 15 % und steigenden Lebenshaltungskosten werde die derzeitige Inflation weit überschritten und vermindere bei ebenfalls gestiegenen Miet- und Energiekosten die Lebensbedingungen von Eltern und Kindern. Ein Anstieg der Gebühren um die Hälfte der vorgesehenen Höhe dürfe für den Kindergarten Räuberhöhle genügend sein. Es komme noch erschwerend hinzu, dass bedingt durch die Sanierung des Kindergartens die Betreuung in Containern auf das Gelände außerhalb des Ortes auf die Kipp verlegt werde. Dies habe zusätzliche organisatorische Schwierigkeiten für die Eltern zur Folge. Aus diesen Gründen stelle er den Antrag, bis zur Beendigung der Baumaßnahme die Gebühren für den Besuch des Kindergartens Räuberhöhle auf die Hälfte der vorgesehenen Erhöhung zu reduzieren.
Ortsvorsteher Junghans fragt, ob er das Thema separat behandelt haben wolle.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, antwortet, dass es ein weiterführender Antrag sei.
Ortsvorsteher Junghans bittet bis zur Abstimmung darüber noch um die Stellungnahmen der SPD und der BgA.
Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, führt aus, dass Gebührenerhöhungen zum Erhalt des Angebots vor allem angesichts der leeren Kassen unerlässlich wären. Die SPD setze sich schon lange für eine Gebührenfreiheit bei Bildungseinrichtungen ein. Dazu gehöre auch die Betreuung der Kleinkinder, wo der Grundstock gelegt werde. Andere Bundesländer würden dies beispielhaft praktizieren. Die kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg erwarteten einen anteiligen Beitrag von ca. 20 % an den Kosten, der nach der Erhöhung auch fast erreicht werde. In Altenbach seien die erhöhten Betriebskosten auch wegen der sehr gut genutzten Schulkindbetreuung zu erklären, die wesentlich geringer gefördert werde als die Kindergartenbetreuung. Positiv sei, dass weniger Stellen vakant wären. Das führe zwar zu höheren Personalkosten, trage aber zu einer zuverlässigeren Betreuung bei. Das sei nicht immer so gewesen. Überlastungsbedingte Krankheitsausfälle würden damit unwahrscheinlicher und eine qualitativ gute und fördernde Grundlage für die nächste Stufe, das Schulkind, sei sehr wichtig. Sie sei selbst Oma von Kindergarten- und Schulkindern und wisse, wovon sie rede. Wenn nur Zeit für Betreuung und nicht für Projekte bleibe, könnten sich bei der Einschulung Defizite zeigen. Deshalb stimme sie der Änderung der Gebührenordnung, wenn auch schweren Herzens, und bei allem Verständnis für die angeprangerte Mehrbelastung, zu.
Ortschaftsrat Bernauer, BgA, sagt, dass er allem, was er von den Vorrednern gehört habe, zustimmen könne. Er wolle wieder auf die Nicht-Relevanz des Gremiums bei relevanten Entscheidungen hinweisen. Hier würden keine Entscheidungen getroffen. Ein wichtiger Punkt habe bei den Ausführungen bisher gefehlt, das müsse auch mit der Öffentlichkeit besprochen werden. Er werde einige Zitate aus Sitzungen vom Gemeindetag, vom Städtetag und vom Landkreistag Baden-Württemberg vortragen, herausgegeben als gemeinsame Pressemitteilung von den kommunalen Landesverbänden Baden-Württemberg am 30.10.2024:
Kommunale Finanzen auch für 2025 im freien Fall. Kommunale Gestaltungskraft, Zukunftsinvestitionen und der gesellschaftliche Zusammenhalt gerieten in Gefahr. Die schlechte Konjunktur werde auch in den kommenden Jahren die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise nochmals deutlich stärker belasten als bisher angenommen. Damit sei die finanzielle Handlungsfähigkeit der Baden-Württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war. Diese Entwicklung zeige, wovor die Kommunen schon lange gewarnt hätten: Aufgaben seien auf die Kommunen übertragen worden und rissen dort immer größere Haushaltslücken: Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, die kommunale Ausfallbürgschaft für ein hochdefizitäres Krankenhauswesen oder bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Die unzureichende Beteiligung von Bund und Land an den Kosten für Geflüchtete sowie die Erfüllung von Rechtsansprüchen in Kita und Grundschule seien einige der großen Themen, die zu dieser dramatischen Entwicklung betragen würden. Die Präsidenten der kommunalen Landesverbände mahnten, dass es deshalb notwendig sei, den Bürgern reinen Wein einzuschenken (Ende der Zitate).
Ortschaftsrat Bernauer, BgA, fährt fort, es gebe eine Ursache dafür, dass er in diesem Gremium ungern zu etwas zustimmen würde, was offenbar vollkommen notwendig sei: Es sei nur deshalb notwendig, weil es auf einer anderen politischen Ebene notwendig gemacht worden wäre. Die Ortschaftsräte seien dafür nicht verantwortlich, man werde hier vor vollendete Tatsachen gestellt. Er solle dem Gemeinderat vorschlagen, die Gebührenerhöhung, welche die Altenbacher Bürger zahlen müssten, die den Nachwuchs für die Gesellschaft großziehen würden, zu beschließen. Er weigere sich, mit seiner Ja-Stimme sein Einverständnis zu erklären, dass die große Politik den Kommunen immer mehr den finanziellen Hahn zudrehe. Im Vorwort der Landesverfassung Baden-Württemberg stehe unter anderem, dass das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit geordnet und der wirtschaftliche Fortschritt aller gefördert werde. Es stehe nicht darin, dass Deutschland Milliarden Schulden für andere Länder aufzunehmen habe, um die Interessen von Lobby-Gruppen zu bedienen und die daraus resultierenden Lasten dann über die Familien mit Kindern verteilten. Wenn er als Ortschaftsrat keine guten Entscheidungen mehr für die Bürger treffen könne, weil das Geld für Kinder fehle, welches die große Politik in andere Kanäle lenke, dann sollte man anfangen, über grundsätzliche Schieflagen zu reden. Die Politik in einer Demokratie sollte für die Bürger gemacht werden und nicht für Lobby-Verbände, die ihre Interessen durchsetzten. Wer solle die Unzufriedenheit der Bürger artikulieren, wenn die Ortschaftsräte das ebenfalls einfach durchwinkten. Er wünsche sich eine breite Diskussion der Ursachen. Die Gebührenerhöhung werde kommen, jedoch nicht mit seiner Ja-Stimme. Um nicht falsch verstanden zu werden: Er kritisiere keinen Ortschaftsrat, der mit Ja stimme, auch nicht die Verwaltung.
Er habe in der aktuellen Situation auch keine andere mehrheitsfähige Lösung für die Defizite der Stadt. Er wolle mit seiner Gegenstimme die Forderung nach einer öffentlichen Debatte, die die Ursachen klar benenne, unterstreichen. Es werde der Mangel verwaltet, den andere verursachten.
Das Gremium wisse, dass er an einem direkten Austausch mit den Bürgern interessiert sei.
Ortsvorsteher Junghans dankt für die Ausführungen und fragt das Gremium nach weiteren Wortmeldungen. Da dies nicht der Fall ist, erkundigt er sich bei Ortschaftsrat Reidinger, CDU, ob dessen Ergänzungsantrag eine Gebührenerhöhung nur um 7,5 % vorsehen solle.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, erwidert, dass der Ergänzungsantrag eine Erhöhung der Gebühren um 7,5 % enthalten und dass dies dann bis zum Ende der Sanierungsmaßnahme gelten solle.
Ortsvorsteher Junghans trägt den Ergänzungsantrag vor:
Der Ortschaftsrat möge dem Gemeinderat vorschlagen, die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für das Kinderhaus Altenbach auf 7,5 Prozent zu reduzieren bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (5): 1 AL/FW (Wilhelm)
1 GL (Ullrich)
1 CDU (Reidinger)
1 SPD (Malmberg-Weber)
1 BgA (Bernauer)
Gegenstimmen (3): 3 AL/FW (Beckenbach, Hüller, Junghans)
Enthaltung (0)
BESCHLUSS:
Der Ortschaftsrat schlägt mehrheitlich (5) dem Gemeinderat vor, die Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Benutzungsordnung für das Kinderhaus Altenbach auf 7,5 Prozent zu reduzieren bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahme.
Ortsvorsteher Junghans stellt fest, dass damit der ursprüngliche Antrag der Stadtverwaltung Schriesheim abgelehnt worden sei und der Tagesordnungspunkt beendet werde.
TOP Ö 003 – Teilnahme am Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2026
hier: Antrag der SPD
BESCHLUSSANTRAG:
Der Ortschaftsrat möge beschließen, die Orts- und Stadtverwaltung zu beauftragen, die Aufnahme in das ELR-Programm 2027 vorzubereiten und zu beantragen.
SACHVERHALT:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes in Baden-Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.
Einer der Förderschwerpunkte ist Innenentwicklung/Wohnen. Ziel ist es, für diesen Schwerpunkt rund die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Bestandsgebäuden, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtungen mit Mehrfamilienhäusern sowie die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen. Bei Antragstellung ist dies mit einem Lageplan nachzuweisen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm ist ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Der Zusammenhang zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Im Zuge der Kommunalwahl 2024 hatte sich die Verwaltung zum Ziel gesetzt, die Aufnahme in die Förderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) vorzubereiten, die Unterlagen hierzu liegen bereits vor.
Ziel der Förderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist es, lebenswerte Ortsmitten, Teilorte und Wohnräume zu schaffen. Von einer hohen Aufenthaltsqualität profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2026 wäre ein kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Jedes geförderte Projekt leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden. Projekte sind grundsätzlich im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen.
Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindlichen Aufnahmeantrags. Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025einzureichen. Antragsteller kann immer nur der Eigentümer einer Sache sein. Für die Aufnahme in das Programm müssen die jeweiligen Projektziele im Detail beschrieben und die Investitionssumme erarbeitet sein, eventuelle Eigentumsverhältnisse geklärt und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme beschrieben sein. Hierzu wäre auch eine Aufnahme der benötigten Eigenmittel in den Haushalt 2026 notwendig. Die verbleibende Zeit bis zur Einreichung der Unterlagen beträgt 10 Kalenderwochen, was aus Sicht der Verwaltung als nicht ausreichend eingeschätzt wird. Die Verwaltung schlägt dem Ortschaftsrat daher vor, gemeinsam ein Zielprojekt zu definieren, die notwendigen Vorarbeiten zu erledigen und eine Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2027 anzustreben.
STELLUNGNAHME des Ortschaftsrates Altenbach:
Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt vor und übergibt das Wort an die antragstellende SPD.
Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, erklärt, dass eine Aufstockung von Bestandsgebäuden wegen der vorhandenen Dachständer problematisch sei. Sie wolle, dass das ELR-Programm nicht in Vergessenheit gerate. Ein Artikel des Rhein-Neckar-Kreises im Mitteilungsblatt Heft 24 habe auf die Abgabefrist für das Programm 2026 hingewiesen. Daher habe sie die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht und gebeten, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die Vorbereitung für eine Teilnahme am ELR-Programm sei aufwändig, daher wäre die Frist für das Programm 2026 zu kurz. Ohne das Engagement der Altenbacher Bürger gehe es nicht. Sie erinnere an das gemeinsame Wirken bei der Suche nach einer Lösung für die Nahversorgung. Laut Aussage der Wirtschaftsförderin sei es sehr schwierig, eine Lösung dafür zu finden. Dennoch sei das Anliegen von Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, dass neue Ziele gemeinsam definiert und verfolgt würden. Jeder Altenbach sei dazu eingeladen, seine Ideen zur Aufwertung des Ortes einzubringen. Förderschwerpunkte und Bedarfsthemen wären bereits in der Vergangenheit gesammelt und protokolliert worden, jedoch sei dies leider nicht weiterverfolgt worden. Ihr falle dabei immer das Thema offene Jugendarbeit ein, das seinerzeit begeistert beschlossen worden sei, aber nie in ein konkretes Projekt gemündet wäre. Sie nennt weitere Themen, z.B. ein Nähstübchen, in dem Wissen weitergegeben werden könne, ein Reparatur-Café, ein Treff für Modellbau oder einen Ort für Sprachförderung. Dafür würden passende Räumlichkeiten benötigt. Voraussetzung wäre, mit den Eigentümern der leerstehenden Gebäude in Kontakt zu treten. So könnten schließlich auch neue Orte der Kommunikation entstehen. Sie bittet um die Unterstützung des Ortschaftsrates.
Ortsvorsteher Junghans dankt für die Erläuterungen. Er weist darauf hin, dass die Hoheit für Verhandlungen mit Eigentümern, finanzielle Ausgestaltungen etc. bei der Stadt Schriesheim liege. Das ELR-Programm könne nur durch den Eigentümer beantragt werden. Danach trägt er die Stellungnahme der Verwaltung vor.
Ortschaftsrat Hüller, AL/FW, sagt, dass die Fraktion Altenbacher Liste / Freie Wähler dem Anliegen und dem ELR-Programm grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Es sei wichtig, die Entwicklung der Gemeinde aktiv voranzutreiben und die entsprechenden Fördermöglichkeiten zu nutzen. Allerdings halte die AL/FW es für notwendig, zunächst konkrete Projekte zu beschließen, um eine klare und realistische Grundlage für die Antragsteller zu schaffen. Die Zeitspanne bis Ende September reiche dafür nicht aus. Des Weiteren sei zu beachten, dass nur städtische oder private Grundstücke förderfähig wären. Dies sei bei der Projektplanung zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Antragstellung zu gewährleisten. Daher schlage die AL/FW vor, die Beantragung auf das nächste Jahr für das ELR-Programm 2027 zu verschieben. Somit habe man ausreichend Zeit, um konkrete Projekte zu entwickeln, die Bevölkerung einzubinden und alle Förderkriterien zu erfüllen.
Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, es sei immer das Wichtigste, Altenbach zu verschönern und Verbesserungen zu erzielen. Er stimme seinem Vorredner zu, dass man zunächst ein Projekt bestimmen müsse. Man solle Themen sammeln, gemeinsam bearbeiten und die Fördermittel für das ELR-Programm 2027 beantragen.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, führt aus, dass seit 2011 auf Initiative der CDU in Zusammenarbeit mit der Stadt Schriesheim und dem Stadtentwicklungsbüro Steg Förderungsmöglichkeiten angeboten worden wären, um Zuschüsse für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten aus dem ELR-Programm zu erhalten. Davon hätten inzwischen Hauseigentümer und die Stadt selbst Fördermittel genutzt. Er nennt beispielsweise den Abbruch eines Wohnhauses in der Ortsmitte, den Ausbau des Schulhofes und die Neugestaltung des Dorfplatzes. Auch das evangelische Gemeindehaus sei beim Umbau zu Räumen für ein öffentliches Café mit ELR-Mitteln unterstützt worden. Die SPD rege nun wieder zur Teilnahme am ELR-Förderprogramm an, um Möglichkeiten auszuloten, von der Förderung profitieren zu können. Ein Schwerpunkt läge auf Gebäudesanierungen und der Umnutzung von Gebäuden. Er werde einer künftigen Antragstellung für das ELR-Programm 2027 zustimmen.
Ortschaftsrat Bernauer, BgA, sagt, er wolle ebenfalls zustimmen.
Ortsvorsteher Junghans bekräftigt, dass zunächst ein Projekt beschrieben werden müsse, um dann dafür Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig (8)
BESCHLUSS:
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig (8), die Orts- und Stadtverwaltung zu beauftragen, die Aufnahme in das ELR-Programm 2027 vorzubereiten und zu beantragen.
TOP Ö 004 - Namensgebung für den Ortsmittelpunkt
hier: Antrag der SPD
BESCHLUSSANTRAG:
Der Ortschaftsrat möge dem Antrag zur Namensfindung für den Ortsmittelpunkt zustimmen.
SACHVERHALT:
Gemäß § 18 (2) Satz 4 der Hauptsatzung der Stadt Schriesheim vom 25.10.2023 liegt die Entscheidung über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortschaft Altenbach beim Ortschaftsrat.
STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Die Verwaltung schlägt dem Ortschaftsrat vor, dem Antrag zuzustimmen.
STELLUNGNAHME des Ortschaftsrates Altenbach:
Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt vor und übergibt das Wort an die antragstellende SPD.
Ortschaftsrätin Malmberg-Weber, SPD, sagt, dass sie anregen wolle, dem Ortsmittelpunkt einen Namen zu geben. Die Ortsverwaltung solle eine Bürgerbeteiligung veranlassen, z.B. durch einen Abschnitt zum Ausfüllen im Mitteilungsblatt, durch Flyer, durch einen Aufruf in den Tageszeitungen oder mit Hilfe der neuen Medien. Unter dem Begriff Ortsmittelpunkt sei der Platz vor dem Feuerwehrgebäude bis zum Ausläufer parallel zur Treppe der Johanniskirche bis zur Rathausstraße gemeint, der begrünte Platz, der zum Aufhalten einlade. Es stelle sich die Frage, ob dieser Vorschlag Zustimmung im Ortschaftsrat finde.
Ortschaftsrat Beckenbach, AL/FW, äußert, dass die AL/FW prinzipiell den Antrag unterstütze. Es solle darauf geachtet werden, dass der Aufwand dafür nicht zu groß werde. Er schlage einen Aufruf zur Namensfindung im Mitteilungsblatt vor, so dass die Bürger ihre Vorschläge bei der Verwaltung abgeben könnten. Die eingesandten Vorschläge müssten dann ausgewertet werden. Zu klären sei, ob die Vorschläge anonym oder unter Angabe des Namens abzugeben wären und ob der Name im Falle der Umsetzung eines Vorschlags veröffentlicht werden dürfte. Grundsätzlich würden die AL/FW dem Antrag zustimmen.
Ortschaftsrat Ullrich, GL, sagt, dass er den Antrag der SPD befürworte und lobe dabei die Einbeziehung der Bürger. Er plädiere dafür, keine Namen von Personen dafür auszuwählen. Er werde den Antrag unterstützen.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, bemerkt, dass es einen Schulhof, einen Dorfplatz, die Mehrzweckhalle mit Feuerwehr, verschiedene Praxen im Ort, einen Kiosk und die evangelische Kirche mit dem Café Drehscheibe in der Ortsmitte gebe. Alle genannten Einrichtungen befänden sich auf einem größeren Gebiet entlang der Hauptstraße. Diesem gesamten Bereich einen bestimmten Namen zu geben, sorge nur für Unübersichtlichkeit und Ungenauigkeit. Denn wo solle die Abgrenzung zum neuen Namen beginnen und wo solle sie enden. Alternativ hierzu könne er sich einen Namen für die Mehrzweckhalle vorstellen. Es solle auf die beantragte Namensgebung verzichtet werden.
Ortschaftsrat Bernauer, BgA, stellt fest, dass es endlich ein Thema gebe, bei dem der Ortschaftsrat etwas entscheiden dürfe. Für ihn sei das Thema der Namensgebung für den Ortsmittelpunkt nicht so wichtig, jedoch könnten viele Bürger das anders sehen. Die Befragung der Bürger finde er sehr wichtig, daher werde er den Antrag unterstützen. Er lehne es ab, die Bürger nur bei der Ideensammlung zu beteiligen. Die Bürger sollten auch über die endgültige Namensgebung abstimmen können. Dabei könne es auch passieren, dass eine Mehrheit der Bürger eine Namensgebung ablehne. Er weise darauf hin, dass eine Abstimmung auch online per Handy möglich wäre.
Ortsvorsteher Junghans bittet um weitere Wortmeldungen. Dies ist nicht der Fall. Ihm sei wichtig, dass bei einer Abstimmung die Bürger auch die Alternative hätten, den Begriff Ortsmittelpunkt beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung (7): 4 AL/FW (Beckenbach, Hüller, Junghans, Wilhelm)
1 GL (Ullrich)
1 SPD (Malmberg-Weber)
1 BgA (Bernauer)
Gegenstimmen (1): 1 CDU (Reidinger)
Enthaltung (0)
BESCHLUSS:
Der Ortschaftsrat stimmt mehrheitlich (7) dem Antrag zur Namensfindung für den Ortsmittelpunkt zu.
TOP Ö 005 – Niederschrift über die öffentliche Ortschaftsratssitzung vom 09.04.2025
hier: Genehmigung der Niederschrift
BESCHLUSSANTRAG:
Der Ortschaftsrat möge feststellen, dass gegen die Niederschrift über die öffentliche Ortschaftsratssitzung vom 09.04.2025 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.
SACHVERHALT UND STELLUNGNAHME DER VERWALTUNG:
Nach § 72 i.V.m. § 38 Abs. 2 Satz 2 GemO müssen die Niederschriften über die Ortschaftsratssitzung dem Ortschaftsrat spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis gebracht werden. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Sitzungen. Damit ist die Kontrolle über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschriften gewährleistet.
§ 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung bestimmt, dass den Ortschaftsräten jederzeit die Niederschriften über die öffentlichen und über die nichtöffentlichen Sitzungen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates vom 09.04.2025 liegt während der heutigen Sitzung aus.
Über Einwendungen gegen die Niederschrift entscheidet der Ortschaftsrat.
STELLUNGNAHME des Ortschaftsrates Altenbach:
Ortsvorsteher Junghans trägt den Sachverhalt und die Stellungnahme der Verwaltung vor und fragt das Gremium, ob es Einwendungen gebe. Dies ist nicht der Fall.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig (8)
BESCHLUSS:
Der Ortschaftsrat stellt einstimmig (8) fest, dass gegen die Niederschrift über die öffentliche Ortschaftsratssitzung vom 09.04.2025 keine Einwendungen erhoben werden und die Niederschrift genehmigt wird.
TOP Ö 006 - Fragen des Ortschaftsrates
BESCHLUSSANTRAG: Keine Beschlussfassung notwendig
STELLUNGNAHME des Ortschaftsrates Altenbach:
Ortsvorsteher Junghans bittet um Fragen aus dem Gremium.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, erwähnt das Thema Fahrbahnerneuerung der L 596. Er regt an, im Mitteilungsblatt auf die Zeiträume der einzelnen Sanierungsabschnitte und auch auf den Beginn sowie das Ende der gesamten Maßnahme hinzuweisen.
Ortsvorsteher Junghans antwortet, dass auf Sperrungen ohnehin öffentlich hingewiesen werde. Das Regierungspräsidium werde darüber informieren.
Ortschaftsrat Reidinger, CDU, äußert zudem, dass die Bürger auf das Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken im Mitteilungsblatt hingewiesen werden sollten.
Ortsvorsteher Junghans erwidert, dass dies auch regelmäßig im Mitteilungsblatt veröffentlicht werde. Die meisten führten daraufhin den Rückschnitt durch. Auch dieses Thema werde ins Protokoll aufgenommen und bearbeitet.
Ortschaftsrat Wilhelm, AL/FW, bemängelt, dass der Gehweg im Abtsweg zum Kindergarten am meisten benutzte werde und gleichermaßen den schlechtesten Zustand im Ort aufweise. Kleinkinder könnten tatsächlich mit ihren Füßen in den Löchern versinken und blieben darin stecken. Dies sei für die Klein- und Schulkinder ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Er mahne an, diesen Gehweg auch ohne Grundsanierung des Abtsweges instand zu setzen.
Als zweites spricht Ortschaftsrat Wilhelm, AL/FW, an, dass an bestimmten Stellen im Ort die städtischen Arbeiter täglich vorbeigingen, ohne zu handeln. Sie müssten sehen, dass ein Mülleimer auf dem Boden liege. Sie müssten auch den Grünschnittabfall nach der Arbeit beseitigen. Es gehe auch um den Bereich zwischen dem Abtsweg und der Mehrzweckhalle. Er wolle, dass die Ortsverwaltung mit den Arbeitern ein ernsthaftes Gespräch führe.
Ortsvorsteher Junghans stellt klar, dass seit dem letzten Jahr regelmäßige Gesprächstermine mit dem Hausmeister und der Kolonne stattfänden. Dabei würden diese Themen angesprochen. Leider habe er als Ortsvorsteher weder eine disziplinarische noch eine organisatorische Hoheit über die Arbeiter. Er informiere deren Vorgesetzte, die die Informationen an die betroffenen Mitarbeiter weiterleiteten.
Zum ersten Thema berichtet Ortsvorsteher Junghans, dass das Problem bekannt sei und Fotos mit einem Hinweis auf die Dringlichkeit an das Bauamt in Schriesheim weitergeleitet worden wären. Abhilfe sei bereits geplant.
Ortschaftsrat Ullrich, GL, fragt insbesondere Herrn Bürgermeister Oeldorf nach einer Lösung zur Parksituation in der Hauptstraße. Er wisse, dass dafür der Kreis zuständig sei und dass die Problematik bei einer Verkehrstagefahrt zu besprechen wäre. Er fragt nach einer Möglichkeit, den Verantwortlichen auf Kreisebene die Dringlichkeit des Problems deutlich machen zu können. Die Situation unter den Verkehrsteilnehmern sei oft aggressiv. Es werde auf den Gehweg ausgewichen, was sehr gefährlich sei. Dies wäre keine gute Werbung für den Ort.
Bürgermeister Oeldorf antwortet, er stehe regelmäßig mit der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Kontakt. Die beschriebene Problematik sei bekannt. Er werde darüber mit der Behörde reden.
Ortschaftsrat Bernauer, BgA, fragt, ob es ein kleines Fest zur Eröffnung des Spielplatzes geben werde.
Ortsvorsteher Junghans antwortet, dass sicherlich eine Eröffnungszeremonie stattfinden werde, sobald ein Termin dafür bekannt sei.
Er fragt nach weiteren Wortmeldungen. Da dies nicht der Fall ist, schließt er um 20:26 Uhr die letzte Sitzung vor der Sommerpause und wünscht allen Anwesenden schöne und erholsame Urlaubstage.