Aus den Rathäusern

Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Gomaringen vom 09.12.2025

Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter https://gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden. Änderung...

Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden.

Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Gomaringen – Neufassung

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Gomaringen nach Anlage 2.

Änderung der Feuerwehrsatzung – Neufassung

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung nach Anlage 2.

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Landtagswahl im Jahr 2026

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Landtagswahl im Jahr 2026 wird entsprechend festgelegt:

Wahlvorstand und Stellvertretung85 €
Wahlhelfende, die während der Wahlzeit und zur Auszählung eingesetzt werden75 €
Wahlhelfende, die im Briefwahlausschuss tätig sind65 €

Haushalt 2026

Anträge des Gemeinderats zum Haushalt 2026

Der Antrag der Fraktion der Grünen Liste Gomaringen auf künftige Erhebung einer Grundsteuer C wurde beraten und mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion auf Veräußerung der im Jahr 2024 erworbenen Immobilien in der Hinterweilerstraße 4, 4/1, 6 und 6/1 inclusive der Grundstücke wurde beraten. Eine mehrheitliche Ablehnung zeichnete sich ab. Der Antrag wurde dann jedoch vor der Abstimmung von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

Der Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion für eine Wiederbesetzungssperre in der Kernverwaltung für drei Monate wurde beraten und mehrheitlich abgelehnt.

Kalkulation Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2026 und Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2026

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationsgrundlage der Anlage 1 zur
Sitzungsvorlage Nr. 2025/294 zu.

2. Der Gemeinderat setzt auf der Grundlage der Berechnungsdaten in Anlage 1 zur
Sitzungsvorlage 2025/294 die Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2026
auf 3,11 € je m³ Frischwasserbezug fest.

3. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 formulierte Satzung zur Änderung

der Wasserversorgungssatzung auf der Grundlage der Kalkulation
(Vorlage Nr. 2025/294).

Kalkulation Abwassergebühren zum 01.01.2026 und Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2026

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationsgrundlagen in der Sachdarstellung sowie in den Anlagen 1-3 zur Sitzungsvorlage zu.

2. Die noch nicht ausgeglichenen Überdeckungen der Jahre 2021 und anteilig 2022 (Anlage 3) werden bei der Schmutzwassergebühr mit 172.300 €, bei der Niederschlagswassergebühr mit 86.600 € in die Kalkulation eingestellt.

3. Der kostendeckende Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung wird zum 01.01.2026 auf 2,76 € je m³ Frischwasserbezug bzw. je pauschaler Schmutzwassermenge festgesetzt.

4. Der kostendeckende Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung wird zum 01.01.2025 auf 0,76 € je m² abflussrelevanter Fläche festgesetzt.

5. Der Gemeinderat beschließt die in Anlage 4 angefügte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 22. Juli 2003 i. d. Fassung vom 10.12.2024.

Verkauf Teilflächen Flst. 779/6 und Teilfläche Flst. 6390/2

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen Teilflächen zu vermarkten, welche als Verkehrsfläche entbehrlich sind.

In der öffentlichen Ausschreibung der Flächen sind folgende Vorgaben festzulegen:

  • Das Grundstück soll zeitnah genutzt werden (Bauverpflichtung).
  • Die Wohnungen sollen altersgerecht und barrierearm sein.
  • Ein Verkehrskonzept soll vorgelegt werden, das auch angrenzende kommunale Flächen (Straßenraum im Kreuzungsbereich und Teilflächen des Flst. 6390/2) berücksichtigt.
  • Entsprechend der Nutzung des geplanten Gebäudes muss der Investor ausreichend Stellplätze sicherstellen und sich dabei an der Stellplatzsatzung orientieren.
  • Basierend auf Baukonzept und architektonischer Gestaltung / Visualisierung erfolgt dann im Weiteren der Zuschlag durch den Gemeinderat.

2. Der Verkaufspreis für die noch zu vermessenden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 779/6 und 6390/2 wird auf 455 €/m² festgesetzt.

3. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der vorliegenden Topographie keine Flächen für einen Kreisverkehr freizuhalten.

Behandlung von Baugesuchen und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Dem Bauantrag wurde das Einvernehmen erteilt.

Fortschreiben Flächennutzungsplan 2. Änderung

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

1. Streichung der kompletten Fläche MI “Kappeläcker“ aus dem FNP:

- einstimmiger Beschluss

2. Streichung einer Teilfläche W “Engelhagstraße“ von 1 ha aus dem FNP –

- mehrheitlicher Beschluss

3. Neuaufnahme der Fläche W “Hindenburgstraße West“ in den FNP

- einstimmiger Beschluss

4. Neuaufnahme der Fläche W “Niederäcker“ in den FNP

- mehrheitlicher Beschluss

5. Neuaufnahme der Fläche W “Talmorgen“ in den FNP

-mehrheitlicher Beschluss

6. Neuaufnahme der Fläche G “Greutställe“ in den FNP

- einstimiger Beschluss

7. Neuaufnahme der Fläche G “Auchtert“ in den FNP

- einstimmiger Beschluss

8. Neuaufnahme der Fläche G “Bronnweiler“ Wiesen II“ in den FNP

- einstimmiger Beschluss

Festlegung Straßennamen im Gebiet 2. BA Kreuzäcker

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich den Empfehlungsbeschlüssen des Ortschaftsrats und des Bau- und Umweltausschusses an und legt den Straßennamen im Gebiet 2. Bauabschnitt „Kreuzäcker“ Stockach fest wie folgt: „Beim Freiheitsplatz“.

Abschlussbericht und Kostenzusammenstellung Projekt Neubau und Erweiterung Hublandschule

Der Gemeinderat nahm den Abschlussbericht und die Kostenzusammenstellung Projekt Neubau- und Erweiterung Hublandschule inkl. Ertüchtigung Sporthalle zur Kenntnis.

Umrüstung Wasserzähler – Aufbau einer LoRaWAN-Infrastruktur samt Lieferung und Austausch von Wasserzählern

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Der Auftrag für die Umrüstung der Wasserzähler in Höhe von 326.143,00 € brutto wird an die Firma Zenner International GmbH & Co. KG aus Saarbrücken vergeben.

2. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 31.143 € werden durch Einsparungen bei I-5330-035 gedeckt.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 50/2025
von Gemeinde Gomaringen
12.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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