Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden.
Auch 2024 hat Gomaringen wieder beim „STADTRADELN“ teilgenommen. Die Aktion unter dem Dach des Landkreises Tübingen startete am Dienstag, 4. Juni 2024 und endet am Montag, 24. Juni 2024.
Auf den gesonderten Bericht zu den Teilnehmern im Amtsblatt wird verwiesen.
Auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/196 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Leiter des Polizeipostens Gomaringen, Herr Usenbenz, stellte dem Gremium die Kriminalstatistik für das Jahr 2023 vor.
Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kriminalstatistik zur Kenntnis.
Auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/203 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Herr Schneider von der Agentur für Klimaschutz stellte dem Gremium die PV-Potenziale für die gemeindeeigenen Gebäude vor.
1. Abbruch Scheune und Neubau Wohnhaus mit 1 WE und 4 Ferienwohnungen, Schwabstr. 5, Flst. 1450
2. Einbau einer Einliegerwohnung im Erdgeschoss, Lindenstraße 12, Flst. 3280
3. Neubau 1-Familienwohnhaus mit Garage und Carport, Hermann-Hesse-Straße, Flst. 8406 und 8406/1.
Der Gemeinderat fasste die einstimmigen Beschlüsse:
Den Bauanträgen wurde zugestimmt.
Auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/186 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Friedhofsmauer in Stockach mit folgender Variante:
Sanierung der Bestandsmauer; beschädigte Putzstellen entfernen und durch Sanierputz ersetzen. Putzflächen komplett streichen. Offene Stoßfugen in der Abdeckung verschließen. Abbruch des stark beschädigten Teilabschnittes Richtung Süden.
Auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2024/195 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Spendenannahmen zu.
Die Verwaltung informiert das Gremium zu folgenden Themen:
In der Sitzung vom 28.09.2021 wurde im Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde ein Starkregenrisikomanagement erstellen lässt und das Büro IB Heberle damit beauftragt. Darüber wurde letztmalig im Amtsblatt im Mai 2024 berichtet.
Das Büro Heberle erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung Tiefbau das Konzept nach den gesetzlichen Vorgaben.
1. hydraulische Gefährdungsanalyse
2. Risikoanalyse
3. Ausarbeitung eines kommunalen Handlungskonzeptes
Die Begehung und Abgleichung der Risikogefahrenkarten der gemeindeeigenen kritischen Objekte erfolgte am 05.09.2024. Der nächste Workshop „Handlungskonzept“ ist für Mitte Oktober geplant.
Ende 2024 soll eine Informationsveranstaltung stattfinden, in der die Starkregengefahrenkarten der Bevölkerung vorgestellt und anschließend veröffentlicht werden. Dabei soll aufgezeigt werden, wie sich jeder Einzelne besser vor Starkregenereignissen und den damit möglichen verbundenen Überschwemmungen schützen kann. Auch werden die Maßnahmen vorgestellt, welche die Gemeinde ausführen kann, um den Auswirkungen eines möglichen Starkregenereignisses vorzubeugen. Hierüber hat dann der Gemeinderat zu entscheiden.
Ergänzungen:
Aufgrund der Tatsache, dass dieses Thema auch die Nachbargemeinde Reutlingen, Ortsteil Bronnweiler betrifft, hat man hierzu Kontakt aufgenommen. Es ist zu erörtern, welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit hier für die beiden Kommunen an der Wiesaz zu diesem Aufgabenfeld bestehen.
Seit Anfang 2023 wurde bei dem Thema Ausbau Windenergie in Gomaringen folgende Schritte unternommen. Erstmalig wurde begonnen mit:
Zustimmung des Gemeinderats zur Ausweisung von Suchräumen
Verwaltung wird zur weiteren Abstimmung mit RVNA beauftragt
Zudem wurde Klarheit gefordert, ob ein Teil der Flächen für mögliche Windkraftanlagen der Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr entgegenstehen könnte. Nach wie vor gibt es keine klare Aussage hierzu.
Anschreiben Mitglieder Landtag BW: Herrn. Lede Abal, Herrn Hailfinger, Frau Dr. Kliche-Behnke, Herrn Poreski
Anschreiben Bundeswehr hinsichtlich Hubschrauber-Tiefflugstrecke der Bundeswehr
Kontakt zur Stabsstelle Windenergie RPT bzgl. militärischer Belange
Anfrage beim RVNA bzgl. militärischer Belange
Austausch mit MdL Herrn Hailfinger
Anschreiben Bundeswirtschaftsminister Hr. Dr. Habeck bzgl. militärischer Belange
Der Landkreis Tübingen errichtet an der Landesstraße L 230 in der Tübinger Straße in Gomaringen auf Höhe der Hurschstraße/Lubbachstraße eine neue Fußgängerschutzanlage mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen.
Die Arbeiten haben am Montag, dem 9. September 2024, begonnen und sollen in KW 38/39 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit wurde die Landesstraße halbseitig gesperrt. Die Kosten für die Maßnahme trägt zum größten Teil das Land Baden-Württemberg.
Für die Ampelanlage hat sich die Verwaltung eingesetzt, damit auch in Richtung Bronnweiler Kinder aus dem Heckberg usw. sicher über die Straße kommen können. Es wird zudem noch einen positiven Nebeneffekt haben, dass der Straßenverkehr aus Richtung Bronnweiler entschleunigt wird.
Die Gemeindeverwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Schlossschule und dem Planungsbüro Wöhrle Beratung & Mobilitätsmanagement das Schulwegekonzept aktualisieren.
Ziel eines Schulwegekonzeptes ist es, Schulwegpläne zu erstellen, die potenzielle Problemstellen identifizieren und sowohl Kindern als auch Eltern einen möglichst sicheren Schulweg aufzeigen.
Darüber hinaus dienen die Schulwege als Instrument zur Erkennung verkehrlicher Mängel.
Das Schulwegekonzept wird in mehreren Schritten erstellt:
1. Datenerfassung und Auswertung
2. Begehung
3. Erstellung Schulwegpläne und Handlungsempfehlungen
Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 €.
Die Sondernutzungserlaubnis für die laufende Baustelle in der Schillerstraße wurde vom Landratsamt Tübingen bis einschließlich 01.12.2024 verlängert. Bis dahin ist der Straßenbereich sowie Teile des Gehwegs gesperrt.
Die Gemeindeverwaltung hat schon beim Erst-Antrag gegenüber dem Landratsamt geäußert, dass die Notwendigkeit der Vollsperrung der Schillerstraße nicht gesehen wird. Die Schillerstraße wird als Lagerplatz für die Baustelle genutzt, wofür nach Ansicht der Verwaltung auch Platz auf dem Gelände wäre. Der Antrag auf Vollsperrung wurde vom Landratsamt dennoch genehmigt.
Für die Sondernutzung der Straße und des Gehwegs ist eine Sondernutzungsgebühr von 2,50 € pro m² pro Monat an die Gemeinde zu entrichten. In Anbetracht dieser gemachten Erfahrungen soll diese in Zukunft angepasst werden.
Nach vielen Jahren konnte nun wieder ein Schulschwimmangebot für die Klassen 3 und 4 der Schlossschule Gomaringen bewirkt werden.
Ab diesem Schuljahr werden die Klassen 3 und 4 im Wechsel sowohl von Hinterweiler als auch vom Hauptschulstandort nach Nehren ins Lehrschwimmbecken gehen, um dort Schwimmunterricht zu erhalten.
Die Verwaltung ist froh und dankbar, dass die Gemeinde Nehren entsprechende Kapazitäten dort zur Verfügung stellen konnte.
Der Schultransport wird über ein Busunternehmen erfolgen.
Schulträger und Schulleitung ist es wichtig, dieses wertvolle und ggf. überlebensnotwendige Schwimmangebot im Rahmen der Grundschule künftig wieder ermöglichen zu können.