Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/7 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
1. Den Wahlen von Herrn René Wurster zum Abteilungskommandanten und des Herrn Markus Pflumm als 1. stv. Abteilungskommandanten sowie des Herrn Thorsten Kühbauch als 2. stv. Abteilungskommandanten der Freiw. Feuerwehr, Abteilung Gomaringen wird gemäß § 15 (5) Feuerwehrsatzung i.V.m. § 8 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg zugestimmt.
2. Der Wahl von Herrn Stefan Röhm zum Kommandanten und des Herrn Daniel Junger als 1. stv. Kommandanten sowie des Herrn Jochen Ankele als 2. stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gomaringen wird ebenfalls zugestimmt.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2024/297 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs | |
"Wasserversorgung Gomaringen" | |
Wirtschaftsjahr 2022 (01.01. bis 31.12.) | |
1. Feststellung des Jahresabschlusses | € |
1.1 Bilanzsumme | 4.853.223,56 |
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
- das Anlagevermögen | 3.805.198,47 |
- das Umlaufvermögen | 1.047.849,20 |
- Rechnungsabgrenzungsposten | 175,89 |
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf | |
- das Eigenkapital | 1.122.164,60 |
- empfangene Ertragszuschüsse | 5.765,85 |
- die Rückstellungen | 28.146,80 |
- die Verbindlichkeiten | 3.697.146,31 |
1.2 Jahresergebnis | 48.868,30 |
1.2.1 Summe der Erträge | 1.120.067,34 |
1.2.2 Summe der Aufwendungen | 1.071.199,04 |
2. Verwendung des Jahresgewinns | |
a) zur Tilgung des Verlustvortrags: | 0,00 |
b) zur Einstellung in Rücklagen | 0,00 |
c) zur Abführung an den Gde.Haushalt | 0,00 |
d) auf neue Rechnung vorzutragen: | 48.868,30 |
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2024/320 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs | |
"Abwasserbeseitigung Gomaringen" | |
Wirtschaftsjahr 2022 (01.01. bis 31.12.) | |
1. Feststellung des Jahresabschlusses | € |
1.1 Bilanzsumme | 14.517.892,12 |
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
- das Anlagevermögen | 13.810.808,48 |
- das Umlaufvermögen | 707.088,64 |
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf | |
- das Eigenkapital | 0,00 |
- empfangene Ertragszuschüsse | 2.545.339,20 |
- die Rückstellungen | 1.002.031,88 |
- die Verbindlichkeiten | 10.970.521,04 |
1.2 Jahresgewinn | 0,00 |
1.2.1 Summe der Erträge | 1.440.222,19 |
1.2.2 Summe der Aufwendungen | 1.440.222,19 |
2. Verwendung des Jahresgewinns | |
a) zur Tilgung des Verlustvortrags: | 0,00 |
b) zur Einstellung in Rücklagen | 0,00 |
c) zur Abführung an den Gde.Haushalt | 0,00 |
d) auf neue Rechnung vorzutragen: | 0,00 |
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/3 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat stellt das abgabenrechtliche Ergebnis der Abwasserbeseitigung gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage für das Jahr 2022 mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 14.555,03 € fest.
Hiervon entfallen auf die Schmutzwasserbeseitigung 10.721,33 € und auf die Niederschlagswasserbeseitigung 3.833,70 €.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/8 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
1. Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung wird gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8 beschlossen. Enthalten sind hier die folgenden Verwaltungsänderungen zum eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans:
a) Verpflichtungsermächtigung über 550.000 € zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs LF/10 im Jahr 2028.
b) Reduzierung der Kreisumlage um 182.797 € auf 4.938.720 €, basierend auf dem vom Kreistag endgültig beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage 2025.
c) Reduzierung der FAG-Umlage um 6.381 € auf 3.355.233 €.
2. Der Stellenplan 2025 wird gemäß Anlage 1 zum Haushaltsplan 2025 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8) beschlossen.
3. Finanzplanung/Investitionsprogramm 2026-2028
a) Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanungsansätze des Ergebnis- und Finanzhaushalts mit Investitionsübersicht 2026 bis 2028 gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8.
Enthalten sind hier die folgenden Verwaltungsänderungen:
- Mittel in Höhe von 550.000 € werden bei I-1260-017 Feuerwehrlöschfahrzeug im Jahr 2028 eingeplant.
- Mittel in Höhe von 550.000 € werden bei I-2110-012 Umbau/Sanierung
Hublandschule auf 4.450.000 € im Jahr 2028 reduziert.
b) Der Gemeinderat beschließt die Liquiditätsplanung im Finanzplanungszeitraum entsprechend Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8.
4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm gemäß Anlage Nr. 12 zum Haushaltsplan 2025 (Sitzungsvorlage Nr. 2025/8).
5. Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2028 gemäß Anlage Nr. 13 zum Haushaltsplan 2025 (Sitzungsvorlage Nr. 2025/8).
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/9 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem veränderten Abschluss des Vertrags rückwirkend zum 01.01.2025 hinsichtlich der Reduzierung der Gruppen von drei auf zwei zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Zwergenkindi entsprechend fortzuschreiben. Im Fall der Auflösung des Vereins sieht der Gemeinderat einer Übernahme entgegen.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/10 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Die Firma Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG wird mit der Herstellung, Satz & Layouterstellung des amtlichen und nicht amtlichen Teils, Verwaltung der Werbeanzeigen – Lieferung/Verteilung des Amtsblattes der Gemeinde Gomaringen mit Ortsteil Stockach vom 1.4.2025 – 30.3.2027 von 63.573,41 € bei einer sich anschließenden Vertragsverlängerung und mit einer Preisgleitklausel beauftragt.
Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/6 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
Herr Stephan Walter, Freie Wähler, wird für die Arbeitsgruppe des Interessenbekundungsverfahrens für Windenergienutzung benannt.
Die Verwaltung informiert das Gremium zu folgenden Themen:
Die Sanierung der Lubbachstraße steht schon mehrere Jahre im Fokus der Gemeinde und der Anwohner.
Mit den geforderten Auflagen vom Landratsamt Tübingen, die RÜBs (Regenüberlaufbecken) der Gemeinde teilweise auszubauen bzw. zwei weitere zu bauen, verschob sich aufgrund von Priorisierungen der Abwasserentsorgung die Sanierung der Lubbachstraße.
Das RÜB Gotthold-Kindler muss zuerst fertiggestellt werden, bevor man den Kanal der Lubbachstraße dort anschließen kann. Das RÜB wird derzeit überplant, da sich zu einem die Niederschlagsmengen und die Zahl der angeschlossenen Häuser geändert hat. Zum anderen gab es Änderungen bei den Richtlinien der Abwasserentsorgung, so dass die Planung aus 2009 überarbeitet und angepasst werden musste.
Diese Planungen wurden im März 2024 neu beauftragt und werden in enger Absprache mit dem Landratsamt ausgeführt.
Die Lubbachstraße soll ein Trennsystem erhalten, d.h. Regenwasser und Mischwasser soll getrennt voneinander entsorgt werden. Der als stillgelegt/trockengelegt geltende Ochsengraben entwässert im oberen Teil der Lubbachstraße noch viele Häuser. Hier müssten alle Leitungen durchs Haus oder Grundstück hindurch zur Lubbachstraße hingeführt werden.
Daher wird derzeit geprüft, wie hoch der Aufwand zur Sanierung des „Ochsengrabenkanals“ sein würde und man behält diesen zumindest bis zur Vögwiestraße bei.
Der Abbruch der Bestandsbebauung soll im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Überlegungen zu Regenrückhaltungen, wie zum Beispiel Baumrigolen zu platzieren, sind den Planern mit an die Hand gegeben.
Verkehrs- oder widmungsrechtliche Veränderungen, ob es eine Einbahnregelung oder eine andere Verkehrsregelung geben könnte, wurden von Seite des Tiefbauamts und des Planungsbüros noch nicht abgearbeitet. Hier gilt es dann auch, die Anwohnerschaft einzubinden.
In den ersten Schritten wurde geprüft, ob die Dimension der Kanäle ausreichend ist und die Wasserleitung somit neu verlegt werden kann, wie man die Infrastruktur in der Straße anordnet und welche technischen Dinge dazu notwendig sind.
Beim Ing.-Büro Henne wurde hinsichtlich der angedachten Zeitschiene einer realistischen Umsetzung des RÜB Gotthold-Kindler-Straße und der Lubbachstraße nachgefragt. Eine Rückmeldung steht noch aus.
Wie in der Vergangenheit bei anderen Projekten ist angedacht, dass eine Bürgerbeteiligung, also eine Informationsveranstaltung, stattfinden soll.
Im Zuge der Einwohnerversammlung soll über den aktuellen Stand informiert werden.
Weiter sollen im Planungszeitraum von unseren Fachleuten alle Eigentümer persönlich aufgesucht und vor Ort die Leitungsführungen, Hofzufahrt usw. besprochen werden.
Bezugnehmend auf die Besprechung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen Reutlingen, Pfullingen, Mössingen, Nehren und Gomaringen, Herrn Dr. Seidemann vom RVNA und Herrn Dr. Staiger vom Umweltministerium zum Thema Stellungnahme Bundeswehr, Auswirkungen Hubschrauber-Tiefflugstrecke teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Ausgangslage:
Sachstand Bundeswehr:
Einschätzung Kommunen:
Weiteres Vorgehen: