Aus den Rathäusern

Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Gomaringen vom 28.01.2025

Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter https://gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden. Bestätigung...

Die Sitzungsvorlagen können im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter gomaringen.ris-portal.de/sitzungen eingesehen werden.

Bestätigung der Wahl des Abteilungskommandanten und der beiden Stellvertreter der Freiw. Feuerwehr, Abteilung Gomaringen und Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und der beiden Stellvertreter der Freiw. Feuerwehr Gomaringen

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/7 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Den Wahlen von Herrn René Wurster zum Abteilungskommandanten und des Herrn Markus Pflumm als 1. stv. Abteilungskommandanten sowie des Herrn Thorsten Kühbauch als 2. stv. Abteilungskommandanten der Freiw. Feuerwehr, Abteilung Gomaringen wird gemäß § 15 (5) Feuerwehrsatzung i.V.m. § 8 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg zugestimmt.

2. Der Wahl von Herrn Stefan Röhm zum Kommandanten und des Herrn Daniel Junger als 1. stv. Kommandanten sowie des Herrn Jochen Ankele als 2. stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Gomaringen wird ebenfalls zugestimmt.

Feststellung Jahresabschluss 2022 - Eigenbetrieb Wasserversorgung Gomaringen

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2024/297 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
"Wasserversorgung Gomaringen"
Wirtschaftsjahr 2022 (01.01. bis 31.12.)
1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Bilanzsumme

4.853.223,56

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen

3.805.198,47

- das Umlaufvermögen

1.047.849,20

- Rechnungsabgrenzungsposten

175,89

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital

1.122.164,60

- empfangene Ertragszuschüsse

5.765,85

- die Rückstellungen

28.146,80

- die Verbindlichkeiten

3.697.146,31

1.2 Jahresergebnis

48.868,30

1.2.1 Summe der Erträge

1.120.067,34

1.2.2 Summe der Aufwendungen

1.071.199,04

2. Verwendung des Jahresgewinns
a) zur Tilgung des Verlustvortrags:

0,00

b) zur Einstellung in Rücklagen

0,00

c) zur Abführung an den Gde.Haushalt

0,00

d) auf neue Rechnung vorzutragen:

48.868,30

Feststellung Jahresabschluss 2022 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gomaringen

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2024/320 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
"Abwasserbeseitigung Gomaringen"
Wirtschaftsjahr 2022 (01.01. bis 31.12.)
1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Bilanzsumme

14.517.892,12

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen

13.810.808,48

- das Umlaufvermögen

707.088,64

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital

0,00

- empfangene Ertragszuschüsse

2.545.339,20

- die Rückstellungen

1.002.031,88

- die Verbindlichkeiten

10.970.521,04

1.2 Jahresgewinn

0,00

1.2.1 Summe der Erträge

1.440.222,19

1.2.2 Summe der Aufwendungen

1.440.222,19

2. Verwendung des Jahresgewinns
a) zur Tilgung des Verlustvortrags:

0,00

b) zur Einstellung in Rücklagen

0,00

c) zur Abführung an den Gde.Haushalt

0,00

d) auf neue Rechnung vorzutragen:

0,00

Feststellung abgabenrechtliches Ergebnis 2022 - Abwasserbeseitigung Gomaringen

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/3 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das abgabenrechtliche Ergebnis der Abwasserbeseitigung gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage für das Jahr 2022 mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 14.555,03 € fest.

Hiervon entfallen auf die Schmutzwasserbeseitigung 10.721,33 € und auf die Niederschlagswasserbeseitigung 3.833,70 €.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/8 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

1. Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung wird gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8 beschlossen. Enthalten sind hier die folgenden Verwaltungsänderungen zum eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans:
a) Verpflichtungsermächtigung über 550.000 € zum Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs LF/10 im Jahr 2028.

b) Reduzierung der Kreisumlage um 182.797 € auf 4.938.720 €, basierend auf dem vom Kreistag endgültig beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage 2025.

c) Reduzierung der FAG-Umlage um 6.381 € auf 3.355.233 €.

2. Der Stellenplan 2025 wird gemäß Anlage 1 zum Haushaltsplan 2025 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8) beschlossen.

3. Finanzplanung/Investitionsprogramm 2026-2028

a) Der Gemeinderat beschließt die Finanzplanungsansätze des Ergebnis- und Finanzhaushalts mit Investitionsübersicht 2026 bis 2028 gemäß Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8.
Enthalten sind hier die folgenden Verwaltungsänderungen:
- Mittel in Höhe von 550.000 € werden bei I-1260-017 Feuerwehrlöschfahrzeug im Jahr 2028 eingeplant.

- Mittel in Höhe von 550.000 € werden bei I-2110-012 Umbau/Sanierung

Hublandschule auf 4.450.000 € im Jahr 2028 reduziert.

b) Der Gemeinderat beschließt die Liquiditätsplanung im Finanzplanungszeitraum entsprechend Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2025/8.

4. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm gemäß Anlage Nr. 12 zum Haushaltsplan 2025 (Sitzungsvorlage Nr. 2025/8).

5. Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2028 gemäß Anlage Nr. 13 zum Haushaltsplan 2025 (Sitzungsvorlage Nr. 2025/8).

Vertrag für die Förderung und Betrieb des Kindergartens „Zwergenkindi“

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/9 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem veränderten Abschluss des Vertrags rückwirkend zum 01.01.2025 hinsichtlich der Reduzierung der Gruppen von drei auf zwei zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Zwergenkindi entsprechend fortzuschreiben. Im Fall der Auflösung des Vereins sieht der Gemeinderat einer Übernahme entgegen.

Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen – Vergabe der Amtsblattleistungen – Herstellung, Lieferung und Verteilung

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/10 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Die Firma Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG wird mit der Herstellung, Satz & Layouterstellung des amtlichen und nicht amtlichen Teils, Verwaltung der Werbeanzeigen – Lieferung/Verteilung des Amtsblattes der Gemeinde Gomaringen mit Ortsteil Stockach vom 1.4.2025 – 30.3.2027 von 63.573,41 € bei einer sich anschließenden Vertragsverlängerung und mit einer Preisgleitklausel beauftragt.

Interessenbekundungsverfahren für Windenergienutzung – hier Befangenheit Arbeitsgruppen-Mitglied der Fraktion der Freien Wähler

Auf die Sitzungsvorlage Nr. 2025/6 im Ratsinformationssystem wird verwiesen.

Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:

Herr Stephan Walter, Freie Wähler, wird für die Arbeitsgruppe des Interessenbekundungsverfahrens für Windenergienutzung benannt.

Sachstandsbericht der Verwaltung

Die Verwaltung informiert das Gremium zu folgenden Themen:

Nahmobilitätskonzept – Aktueller Stand

  • Die Gemeindeverwaltung hat in der letzten Woche Gespräche mit Vertretern des Zweckverbands Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und des Regierungspräsidiums Tübingen geführt, um die rechtliche und bauliche Umsetzbarkeit der im Nahmobilitätskonzept vorgesehenen Maßnahmen auf Landstraßen in Gomaringen zu besprechen. Konkret wurden zwei Maßnahmen an der Tübinger Straße Richtung Bronnweiler und eine Maßnahme an der Tübinger Straße Richtung Tübingen besprochen.
  • Mit dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wurde vor allem über die Kompatibilität der Umsetzung des Nahmobilitätskonzeptes und den Bau der Regional-Stadtbahn an den beiden Kreuzungen Hechinger Straße und Tübinger Straße gesprochen.
  • Alle anderen Maßnahmen wurden bereits im Oktober 2024 mit dem Landkreis Tübingen als untere Straßenverkehrsbehörde besprochen.
  • Die erarbeiteten möglichen Maßnahmen sollen im Bau- und Umweltausschuss im März vorberaten und bei der Einwohnerversammlung vorgestellt werden. Der finale Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen soll im April im Gemeinderat erfolgen.

Digitale Anzeigetafel am ZOB

  • Das letzte vom Landkreis Tübingen beauftragte Busunternehmen hat die digitale Anzeigetafel für Fahrpläne am ZOB in Gomaringen nicht genutzt. Die SWEG würde diese digitale Anzeigetafel gerne wieder in Betrieb nehmen. Es gibt jedoch noch technische Hürden. Die Anzeigetafel wird über eine digitale Drehscheibe durch die NVBW bespielt. Für die Aktivierung ist eine Abstimmung zwischen dem Betreiber der Anzeigetafel, der SWEG und der NVBW nötig.
  • Die Gemeindeverwaltung hat diesbezüglich mit dem Standortleiter der SWEG und dem Sachgebiet für ÖPNV im Landratsamt Tübingen Kontakt aufgenommen. Die SWEG steht hierfür ebenfalls mit der NVBW in Verbindung, benötigt aber die Hilfe des Betreibers für den Zugriff auf die digitale Anzeigetafel. Außerdem werden die Schilder zur Abbildung der Fahrpläne in Papierform am ZOB durch die SWEG erneuert und ausgetauscht.

Haltestelle in der Bahnhofstraße vor Gebäude 2

  • In der Bahnhofstraße in Gomaringen wurde vom Landratsamt Tübingen im Bereich vor dem Gebäude Nr. 2 ab dem 11.09.2023 zur Erprobung das Zeichen 224 StVO – Haltestelle – angeordnet, um auf eine Haltestelle für Linienomnibusse hinzuweisen. Nach der Erprobungszeit ist festzustellen, dass die Haltestelle von der Bevölkerung angenommen wird und in Abstimmung zwischen der Gemeinde Gomaringen und dem Sachgebiet Öffentlicher Nahverkehr des Landratsamtes Tübingen wird diese Haltestelle nunmehr dauerhaft eingerichtet werden. Die Haltestelle behält den Namen „Bahnhofstraße 2“.
  • Bei der Ermessensentscheidung über die Wahl des Haltestellenstandorts wurden die Bedürfnisse und Erfordernisse des Betriebs des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des sonstigen, die Haltestelle nutzenden Linienverkehrs einerseits und die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des allgemeinen Straßenverkehrs sowie die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb möglicherweise betroffenen Anlieger andererseits, berücksichtigt.
  • Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung des Verkehrszeichens 224 StVO obliegt dem Sachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr des LRA Tübingen.

Aktueller Stand im Bürgerbüro

  • Um die Abläufe im Bürgerbüro und am Empfang des Rathauses weiter effektiver zu gestalten, beschäftigt sich die Gemeindeverwaltung aktuell damit, welche Arbeitsschritte digitalisiert werden können und wie die Besucherströme besser abgearbeitet werden können. Über das Portal Service-BW können bereits einige Anträge online gestellt werden. Beispiele sind die An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerben; das Beantragen einer Meldebescheinigung sowie das Beantragen von Gestattungen online möglich.
  • Die weitere Digitalisierung stellt einen laufenden Prozess dar.
  • Außerdem setzt die Gemeinde Gomaringen zum 01.05.2025 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen um und bietet vor Ort das Anfertigen von digitalen Passbildern an. Hierzu wird vor dem Bürgerbüro ein entsprechendes Terminal aufgestellt.
  • Weiter sollen die Besucherströme künftig mit einem Wegweiser im Eingangsbereich des Rathauses geleitet werden, um die Bürger mit und ohne Termin besser bedienen zu können. Eine Unterscheidung soll hierbei jedoch nicht vorgenommen werden. Beide Personengruppen werden im ersten Schritt vom Empfang aufgenommen.

Sachstandsbericht Ausbau Deutsche Glasfaser, Beleuchtungskabel und Niederspannung

  • Im Mühlweg ist seit Ende 2023 das Erdkabel der Straßenbeleuchtung defekt. Angedacht war, dass eventuell die Deutsche Glasfaser (DG) das Beleuchtungskabel mit dem Glasfaserkabel mit verlegen könnte.
  • Dies traute sich aber der Generalunternehmer der DG nicht zu, zeitgleich meldete die Fair Netz GmbH als unseren Energieversorger an, dass sie in der Trasse Kabel und Leerrohre verlegen wolle, um den Netzausbau weiter vorantreiben zu können.
  • Nach erfolgter Ansprache hat die Gemeinde dann einen Tiefbauer mit den Arbeiten beauftragt. Die beauftragte Fa. Leipp steht in den Startlöchern. Ein Baubeginn hängt von der Witterung und auch den Asphaltwerken in der Umgebung ab. Bei Frost ist ein Baubeginn nicht möglich, da keine Verdichtungsarbeiten möglich sind. Die Asphaltwerke haben einen Produktionsbeginn in der KW 8/9 2025 in Aussicht gestellt.
  • Wenn die Witterung es zulässt, dann könnten die Arbeiten am Mühlweg im März 2025 durchgeführt werden.

Sanierung Lubbachstraße – Sachstandsbericht

Die Sanierung der Lubbachstraße steht schon mehrere Jahre im Fokus der Gemeinde und der Anwohner.

Mit den geforderten Auflagen vom Landratsamt Tübingen, die RÜBs (Regenüberlaufbecken) der Gemeinde teilweise auszubauen bzw. zwei weitere zu bauen, verschob sich aufgrund von Priorisierungen der Abwasserentsorgung die Sanierung der Lubbachstraße.

Das RÜB Gotthold-Kindler muss zuerst fertiggestellt werden, bevor man den Kanal der Lubbachstraße dort anschließen kann. Das RÜB wird derzeit überplant, da sich zu einem die Niederschlagsmengen und die Zahl der angeschlossenen Häuser geändert hat. Zum anderen gab es Änderungen bei den Richtlinien der Abwasserentsorgung, so dass die Planung aus 2009 überarbeitet und angepasst werden musste.
Diese Planungen wurden im März 2024 neu beauftragt und werden in enger Absprache mit dem Landratsamt ausgeführt.

Die Lubbachstraße soll ein Trennsystem erhalten, d.h. Regenwasser und Mischwasser soll getrennt voneinander entsorgt werden. Der als stillgelegt/trockengelegt geltende Ochsengraben entwässert im oberen Teil der Lubbachstraße noch viele Häuser. Hier müssten alle Leitungen durchs Haus oder Grundstück hindurch zur Lubbachstraße hingeführt werden.
Daher wird derzeit geprüft, wie hoch der Aufwand zur Sanierung des „Ochsengrabenkanals“ sein würde und man behält diesen zumindest bis zur Vögwiestraße bei.

Der Abbruch der Bestandsbebauung soll im ersten Quartal 2025 erfolgen.
Überlegungen zu Regenrückhaltungen, wie zum Beispiel Baumrigolen zu platzieren, sind den Planern mit an die Hand gegeben.

Verkehrs- oder widmungsrechtliche Veränderungen, ob es eine Einbahnregelung oder eine andere Verkehrsregelung geben könnte, wurden von Seite des Tiefbauamts und des Planungsbüros noch nicht abgearbeitet. Hier gilt es dann auch, die Anwohnerschaft einzubinden.

In den ersten Schritten wurde geprüft, ob die Dimension der Kanäle ausreichend ist und die Wasserleitung somit neu verlegt werden kann, wie man die Infrastruktur in der Straße anordnet und welche technischen Dinge dazu notwendig sind.

Beim Ing.-Büro Henne wurde hinsichtlich der angedachten Zeitschiene einer realistischen Umsetzung des RÜB Gotthold-Kindler-Straße und der Lubbachstraße nachgefragt. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Wie in der Vergangenheit bei anderen Projekten ist angedacht, dass eine Bürgerbeteiligung, also eine Informationsveranstaltung, stattfinden soll.

Im Zuge der Einwohnerversammlung soll über den aktuellen Stand informiert werden.

Weiter sollen im Planungszeitraum von unseren Fachleuten alle Eigentümer persönlich aufgesucht und vor Ort die Leitungsführungen, Hofzufahrt usw. besprochen werden.

Interkommunale Zusammenarbeit Windenergie

Bezugnehmend auf die Besprechung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zwischen Reutlingen, Pfullingen, Mössingen, Nehren und Gomaringen, Herrn Dr. Seidemann vom RVNA und Herrn Dr. Staiger vom Umweltministerium zum Thema Stellungnahme Bundeswehr, Auswirkungen Hubschrauber-Tiefflugstrecke teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Ausgangslage:

  • Reutlingen, Mössingen, Pfullingen, Gomaringen und Nehren sind durch die Vorranggebiete im aktuellen Entwurf der Teilfortschreibung Wind des Regionalplans durch mehrere Vorranggebiete verbunden und das Thema Windenergie soll daher in kommunaler Zusammenarbeit behandelt werden. Es ist vorgesehen, für einzelne interkommunale Vorranggebiete die Entwicklung/Investorensuche voranzutreiben, bevor die Teilfortschreibung des Regionalplans rechtskräftig ist.
  • Jedoch besteht Unsicherheit hinsichtlich der Ausschlussflächen durch Belange der Bundeswehr, insbesondere durch Hubschrauber-Tiefflugstrecken. Der aktuelle Informationsstand ist uneinheitlich und lässt keine fundierte Einschätzung über die Sinnhaftigkeit zu, zum aktuellen Zeitpunkt die Entwicklung der Windenergieflächen zu forcieren. Die beteiligten Kommunen bitten daher um nähere Informationen als Grundlage für den weiteren Zeitplan durch die Bundesministerien.

Sachstand Bundeswehr:

  • Aufgrund der Vertraulichkeit der Daten/Informationen der Bundeswehr ist die Weitergabe entsprechender Informationen schwierig. Das Umweltministerium hat sich dem Thema jedoch angenommen, um auf kurzem Dienstweg die Kommunen zu informieren. Die Hubschrauber-Tiefflugstrecken (HTS) umfassen insgesamt ca. 8 % der Landesfläche und weisen grundsätzlich eine Breite von 3 km auf.
  • Bzgl. Verlegung und Reduzierung besteht bei der Bundeswehr insbesondere vor der aktuellen sicherheitspolitischen Weltlage kaum Bereitschaft.
  • In der Vergangenheit gab es hier mehr Ausnahmegenehmigungen und Anpassungen, diese sind nun aber kaum zu erwarten. Verschiedene Fragen sind hier jedoch noch offen. Der RVNA erwartet eine entsprechende, belastbare Stellungnahme der Bundeswehr Ende 2024 oder Anfang 2025. Wenn diese vorliegt, erfolgt die Flächenabgrenzung und eine bilaterale Abstimmung mit den Kommunen.
  • Der gezeigte Verlauf der HTS betrifft in erheblichem Maß oder vollständig die Vorrangflächen 3 – 5. Die verbleibenden Vorrangflächen lassen sich dementsprechend in 3 Teile gliedern: Fläche 1, überwiegend auf Gemarkung Pfullingen, Fläche 2, überwiegend auf Gemarkung Reutlingen, Fläche 3 (6-8) auf den Gemarkungen von Gomaringen, Mössingen und Nehren.

Einschätzung Kommunen:

  • Die neuen Informationen verändern die Sachlage erheblich und das weitere Vorgehen bzw. der Zeitplan muss erst überdacht werden. Dabei gibt es sowohl Gründe, die Entwicklung für die scheinbar verbleibenden Flächen zügig voranzutreiben, als auch Gründe dafür, in die Entwicklung erst einzusteigen, wenn die endgültige Fortschreibung des Regionalplans vorliegt.
  • Eine getrennte Behandlung der 3 oben benannten Gebiete jeweils im Kreis der betreffenden Kommunen scheint sinnvoll. Die Flächen sind u. a. auch hinsichtlich der Eigentümerstruktur divers, sodass ein einheitliches Vorgehen nicht sinnvoll scheint.
  • Flächenpooling-Verfahren sind erst sinnvoll, wenn die endgültigen Gebietsabgrenzungen feststehen.

Weiteres Vorgehen:

  • Für die 3 Teilbereiche findet eine direkte Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen statt.
  • Für Fläche 2 (Gemarkung Reutlingen und Gomaringen) wird das Verfahren wie geplant weitergeführt und das Interessenbekundungsverfahren bei entsprechendem Gremienbeschluss durchgeführt.
  • Die zweite Offenlage der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans erfolgt voraussichtlich in Q2/2025.
  • Ende Januar ist der nächste Austausch zur interkommunalen Zusammenarbeit vorgesehen. Bis dahin erfolgt ein bilateraler Austausch sowie interne Abstimmung zu weiterem Vorgehen.
  • Warum es vonseiten des Bundesverteidigungs- bzw. Bundeswirtschaftsministeriums innerhalb von zwei Jahren keine finale Rückmeldung geben kann, ist nicht nachvollziehbar. Die Kommunen benötigen vor Ort Klarheit. Bedingt durch diesen Informationsfluss an die Gemeinden gelingt die Energiewende vor Ort nicht.
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Gomaringen
01.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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