Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats fand am 23. Juli 2025 unter der Leitung von Bürgermeister Axt statt.
Zunächst wurde eine Einwohnerfrageviertelstunde abgehalten. Ein Bürger erkundigte sich nach den Personalkosten der Gemeinde und erinnerte an den vergangenen persönlichen Gesprächstermin mit Bürgermeister Axt auf dem Rathaus. Bürgermeister Axt wiederholt die wesentlichen Informationen aus dem Gesprächstermin und betont die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltspläne sowie der Jahresabschlüsse. Weiterhin interessierte sich der Bürger für die Planungen des Lebensmittelmarktes. Bürgermeister Axt verweist hierzu auf den nächsten Tagesordnungspunkt und lädt den Bürger ein, diesen zu verfolgen.
Ein anderer Bürger interessierte sich für Planungen eines künftigen Baugebiets. Bürgermeister Axt informiert, dass im nächsten Haushaltsplan keine Erschließung vorgesehen sei. Der Gemeinderat werde sich aber in Zukunft mit dem Thema befassen.
Eine Bürgerin erkundigt sich nach den Gründen der kurzfristigen Absage des geplanten Sommerfestes des Kindergartens und betont, dass es für die Bürgerschaft sehr schade sei. Sie möchte wissen, ob es bereits einen neuen Termin gäbe. Bürgermeister Axt fragt nach, ob sie den Tag der offenen Tür meine, und erläutert die momentan schwierige Personalsituation im Kindergarten. Der Tag der offenen Tür sei auf Wunsch des Personals abgesagt worden.
Die Bürgerin möchte weiterhin wissen, ob es wahr sei, dass die KreatiFabrik schließen werde und ob dies irgendwelche Auswirkungen auf die Kampagne der Gemeinde habe. Bürgermeister Axt informiert, dass die Werbeagentur tatsächlich aufgegeben werde. Für die Gemeinde war es eine Imagekampagne, welche aktuell abgeschlossen sei. Die Verwaltung habe allerdings die Rechte und Unterlagen, so dass die Kampagne mit einer anderen Agentur weitergeführt werden dürfe.
Anschließend ging es um den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“. Bürgermeister Axt begrüßte den anwesenden Planer Herrn Große Scharmann und den Projektplaner der Firma Norma Herrn Seitz. Der Planer berichtete über die bisherigen Arbeitsschritte, das aktuelle und zukünftige Vorgehen. Weiterhin erläuterte er die umfangreichen Recherchen nach einem geeigneten Standort für den Lebensmittelmarkt, welche schließlich ein Gelände östlich der Ortslage ergaben. Anhand des Lageplans zeigte er die Planungen rund um den Lebensmittelmarkt auf. Herr Große Scharmann erläuterte die Ausgestaltung der Parkplätze, die Begrünung der Fläche, die geplante Zulieferung und geht auch auf technische Details innerhalb des Gebäudes ein. Außerdem erwähnt Herr Große Scharmann die geplante Vermarktung und Beschilderung des Lebensmittelmarktes sowie die geplante Entwässerung. In dem Gebäude sei zudem ein Bäcker vorgesehen. Herr Seitz ergänzte an der Stelle, dass auch eine Dachbegrünung sowie eine Photovoltaik-Anlage zulässig wären, und erläuterte die gesetzlichen Regelungen für die Bebauung und Vorgaben für den Bau von Dächern. Nachfolgend ging Herr Große Scharmann anhand des Lageplans auf den Umweltbericht ein und informierte das Gremium über das tierökologische Gutachten und die vorhandenen Feldlerchen. Nach anschließender Beratung hat der Gemeinderat wie folgt Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“, Gem. Durchhausen vom 18.06.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und gibt ihr damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Zur Beteiligung der Bürger am Planverfahren werden die Planunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Lebensmittelmarkt“, Gem. Durchhausen sowohl im Internet, auf der Homepage der Gemeinde, als auch durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rathaus ausgelegt. Zudem wurde vom Gemeinderat beschlossen, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Im nächsten Punkt ging es um den Anbau an bestehende Garage, Flst. 3869, In der Breite 11. Das Gremium hat für das bereits ungenehmigt ausgeführte Vorhaben, Anbau an bestehender Garage, eine Ausnahme von nicht überbaubarer Fläche erteilt.
Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Errichtung eines Carports, Flst. 3888, Am Buchwald 8. Für den Antrag auf Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) nach Nord-Osten in die Pflanzfläche 1 mit dem Carport, erteilt die Gemeinde nach § 36 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen.
Weiterhin wurde im nächsten Tagesordnungspunkt die Nutzungsänderung Stallgebäude zu Kfz- und Wohnmobilstellplätzen beraten. Die Gemeinde hat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Stallgebäudes zu Kfz- und Wohnmobilstellplätzen erteilt.
Zum Schluss hat das Gremium über die Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Halle zu Kfz- und Wohnmobilstellplätzen Beschluss gefasst. Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zur Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Halle zu Kfz- und Wohnmobilstellplätzen.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben gab es seitens der Verwaltung keine Informationen. Ebenfalls sind aus dem Gemeinderat keine Anfragen an die Gemeinde gestellt worden.
Eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung schloss sich an.