Gemeinderat

Bericht zur OR-Sitzung am Dienstag, 29.07.2025

Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Kindergartensituation Kiebingen 3. Eierleser, Jahrgang 2006/2007 4. Bürgergeldanträge 5. Anfragen der Damen...

Tagesordnung

1. Mitteilungen

2. Kindergartensituation Kiebingen

3. Eierleser, Jahrgang 2006/2007

4. Bürgergeldanträge

5. Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

6. Verschiedenes

Mitteilungen

OV Stopper teilt Folgendes mit:

  • Erweiterung Festplatz

Am Mittwoch, den 23.07.2025 kam es zu einem Vor-Ort-Termin u. a. mit der unteren Naturschutzbehörde und Herrn Menz, Büro für Umweltplanung aus Tübingen.

Es wurden vor Ort die Absichten und Gründe für die Erweiterung des Festplatzes vorgestellt. Sie wird erforderlich, weil durch den Neubau der B 28 Tübingen-Rottenburg ein Teil des ursprünglichen Festplatzes beansprucht wurde. Durch die Erweiterung wird eine geschützte Feldhecke und eine geschützte Magerwiese (Zustandsstufe A) in Anspruch genommen. Die Magerwiese liegt vollständig und die Feldhecke teilweise im FFH-Gebiet Spitzberg, Pfaffenberg, Kochhartgraben und Neckar.

Für die Erweiterung ist voraussichtlich keine Baugenehmigung erforderlich. Die Inanspruchnahme der gesetzlich geschützten Biotope müsste in dem Fall separat beantragt werden. Für beide Biotope ist ein Ausnahmeantrag zu stellen, für die Mähwiese, die zugleich FFH-Lebensraumtyp im FFH-Gebiet ist, wird auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

Um in der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen prognostizieren zu können, muss die Inanspruchnahme der Mähwiese unter der als Konvention bestehenden Bagatellgrenze von 1 000 m² liegen. Das kann erreicht werden, wenn die zwischen Festplatz und Mähwiese gelegene Feldhecke in die Erweiterung einbezogen wird. In einem nächsten Schritt ist daher eine Grenze der Inanspruchnahme zu definieren, anhand der dann die Festplatzerweiterung von der Stadt Rottenburg planerisch konkretisiert werden kann. Diese Planung ist Grundlage für die Beantragung. An die Ausnahme für die geschützte Magerwiese werden hohe Anforderungen gestellt, da sie sich in einem sehr guten Erhaltungszustand befindet. In der Regel sollen Ausnahmen in diesem Lebensraumtyp in Zustandsstufe A nicht zugelassen werden. Voraussetzung für eine ausnahmsweise Zulassung sind der Nachweis eines öffentlichen Interesses, das Fehlen von Alternativen und ein vorgezogener Ausgleich mit guter Entwicklungsprognose. Ortsnähe zum Eingriff, günstige Standortbedingungen und erkennbare Vegetationsentwicklung sind wichtige Größen für eine günstige Prognose. Der Ausgleich wurde bereits im Jahr 2022 auf den, direkt an die betroffene Mähwiese angrenzenden, Flurstücken 130 und 131 begonnen. Die Flächen wurden von der Stadt erworben. Im ersten Jahr erfolgte der Anbau von stark zehrenden Ackerfrüchten ohne

Düngung, im Jahr 2023 wurde die Fläche mittels Mähgutübertragung von der betroffenen Mähwiese angesät. Im Jahr 2024 erfolgte eine erste Erfassung des Zustands mittels Schnellaufnahmen im Mai. Diese Aufnahmen weisen die Zustandsstufe C nach. Die Ausgleichsfläche wurde während des Ortstermins besichtigt. Obwohl die Fläche vor kurzem gemäht wurde, ist erkennbar, dass eine Entwicklung zur Magerwiese möglich ist. Für die Beantragung müsste durch weitere Aufnahmen die Entwicklung aufgezeigt werden.

Als weiteres Vorgehen wurde festgelegt:

1. Menz Umweltplanung definiert eine Grenze die sicherstellt, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes betroffen sind.

2. Auf dieser Grundlage wird die Erweiterung planerisch konkretisiert. In dem Zusammenhang wird noch mal geklärt, ob ein Bauantrag notwendig ist.

3. Anschließend wird der Umfang der betroffenen Biotope ermittelt und es werden Ausgleichsmaßnahmen (auch für die Feldhecke) definiert.

4. Der Antrag auf Biotopausnahme wird der UNB zur Entscheidung vorgelegt, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist beizulegen. Wenn ein Bauantrag notwendig ist, erfolgt die Biotopausnahme im Huckepackverfahren.

OR Schirmer ergänzte, dass die Stimmung bei allen Beteiligten sehr gut und dem Projekt gegenüber positiv war. Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde zeigten sich sehr zuversichtlich, dass die Ersatzfläche innerhalb der nächsten Jahre als A-Kartierung ausgewiesen werden könne. Sie betonten jedoch auch die Bedeutung dieses Prozesses.

  • Bericht zur Veranstaltung v. 15.07.2025 Vereinsraum – Gründung eines Fördervereines für die Sülchgauhalle

OV Stopper teilte mit, dass hier ca. 30 Teilnehmer anwesend waren und die Veranstaltung viele positive Rückmeldungen erhalten hat. Ziel ist, den Verein im Herbst zu gründen. Einzelne Gespräche werden im Laufe des Sommers noch geführt.

  • Verkehrsschau /Begehung vom Ordnungsamt und Verwaltung am 30.06.2025

  • Die Straßenmarkierungen

– Achtung Kinder – sollen erneuert werden und mittig auf die Straße angebracht werden.

  • Parkverbot Neckarstraße ausweiten.

Dadurch entsteht dann ein größeres Sichtfeld für die Kinder, die aus Richtung Froschgasse kommen.

  • Überlegungen für „Im Unterdorf“

Hier wird es mit den Anliegern am 30.07.2025 noch einen Vor-Ort-Termin geben. Möglichkeit wäre hier, eine Halteverbotszone mit ausgewiesenen Parkflächen einzurichten. Dadurch könnte man Lücken für den Durchgangsverkehr schaffen. Nach wie vor wird dort zu schnell gefahren, deshalb wird eine Geschwindigkeitsreduzierung vorgeschlagen.

  • Zaun Ecke Hofstattstraße / Paulinerstraße

Hier gilt der § 12 Nachbarschafts-Gesetz. Es gibt hier keinen Bebauungsplan. Grundsätzlich ist es schwierig, da die Hecke keinen mind. Abstand von 50 cm von der Grenze aufweist, könnte man den Besitzer zum Zurückschneiden auffordern. Des Weiteren ist die ganze Straße aufgrund der bestehenden Bauten sehr unübersichtlich und dadurch gefährlich. ORtin Reinhard fragt an, ob die Ausweisung einer Spielstraße an dieser Stelle möglich wäre.

  • Vorstadtstraße / Pius Buckel

Eine Möglichkeit wäre ein Parkverbot am Pius-Buckel. Dadurch könnte die Querung zwischen Schulhof und Wasenplatz besser eingesehen werden. Zusätzlich teilt das Ordnungsamt mit, dass ein Hindernis am abgesenkten Bordstein an der Querungsstelle hilfreich wäre. So könnten keine Fahrzeuge mehr über den abgesenkten Bordstein fahren. Bei einem Begegnungsverkehr müsste dann angehalten werden. OR Raidt fragt an, ob hier auch die Möglichkeit eines Zebrastreifens besteht. OV Stopper teilt mit, dass die rechtlichen Anforderungen für einen Zebrastreifen ziemlich hoch sind, aber er erkundigt sich noch mal beim Ordnungsamt.

  • Neckarbrücke,

Rückmeldung des Tiefbauamts:

Der Beginn der Arbeiten ist für Montag, den 15.09.2025, vorgesehen. Die vollständige Sperrung wird voraussichtlich mindestens acht Wochen andauern. Eine Information erfolgt über das Amtsblatt und die App.

Ein späterer Beginn ist nicht möglich, da der Asphalt noch eingebaut werden muss. Ein früherer Start ist ebenfalls ausgeschlossen – wegen des Herbstfests und der Bauferien.

  • Haushaltsoffensive 2025

Im Rahmen der Haushaltsoffensive kam es zu einem gemeinsamen Termin zwischen den Ortvorstehern, den Sportvereinsvorständen und der Verwaltungsspitze im Rottenburger Rathaus. Hier wurde besprochen, dass zukünftig jeweils nur noch 1 Sportplatz durch die TBR gepflegt wird. Die Vereine besprechen nun jeweils intern das weitere Vorgehen mit den Nebenplätzen und besprechen dann die jeweiligen Entscheidungen mit der Verwaltung.

Außerdem wurde noch über den Einsatz von Mährobotern für die Sportplatzpflege gesprochen.

Kindergartensituation Kiebingen

Ortsvorsteher Stopper berichtet, dass sich der Ortschaftsrat seit mehreren Monaten mit der Möglichkeit der Einrichtung eines Waldkindergartens in Kiebingen befasst. In Abstimmung mit der Jägerschaft sowie dem zuständigen Revierförster, Herrn Weissinger, wurde mittlerweile auch eine grundsätzlich geeignete Fläche gefunden.

Darüber hinaus informiert OV Stopper, dass die zuständigen Fachämter – Tiefbau, Hochbau sowie Kultur und Jugend – einen Prüfauftrag erhalten sollen. Ziel dieses Auftrags ist es, zu evaluieren, ob eine Containerlösung am bestehenden Kindergartenstandort unter Berücksichtigung des dortigen Starkregenrisikogebiets als Zwischenlösung für den Mehrbedarf an Betreuungsplätzen sinnvoll erscheinen könnte.

ORin Geiger und OR Schirmer äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Fehlinterpretationen eines solchen Prüfauftrags. Es bestehe die Gefahr, dass dieser isoliert betrachtet wird und damit den Eindruck einer rein kurzfristigen Maßnahme zur Unterbringung einer weiteren Gruppe vermittelt. Beide betonen die Notwendigkeit, ein umfassendes Gesamtkonzept für den bestehenden Kindergartenstandort zu entwickeln. Ziel müsse es sein, einer weiteren Zergliederung des Kindergartens entgegenzuwirken.

OR Edelmann hingegen hebt hervor, dass mit Blick auf das Kindergartenjahr 2026/2027 ein akuter Handlungsbedarf hinsichtlich zusätzlicher Betreuungsplätze besteht. Eine langfristige Gesamtlösung sei zwar grundsätzlich wünschenswert, könne jedoch aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Es sei daher notwendig, auch kurzfristige Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um dem steigenden Platzbedarf gerecht zu werden.

OV Stopper betont, dass der bestehende Kindergartenstandort grundsätzlich Priorität vor der Einrichtung einer Containerlösung oder eines Waldkindergartens habe. Der Ortschaftsrat müsse sich jedoch bewusst sein, dass insbesondere in Kiebingen – im Gegensatz zu anderen Stadtteilen – weiterhin steigende Kinderzahlen zu verzeichnen seien. Die Stadtverwaltung stehe insofern unter erheblichem Handlungsdruck, da der zur Verfügung stehende Entscheidungs- und Umsetzungszeitraum begrenzt sei.

Zudem weist OV Stopper darauf hin, dass eine mögliche Containerlösung am Bestand eine Abstimmung mit dem katholischen Kirchengemeinderat sowie dem katholischen Zweckverband erfordere. Die Einrichtung eines Waldkindergartens läge hingegen vollständig in städtischer Verantwortung. Beide Optionen seien mit spezifischen Vor- und Nachteilen verbunden. Eine sachgerechte Entscheidung könne nur auf Grundlage der Expertise der Fachämter erfolgen, weshalb ein entsprechender Prüfauftrag erforderlich sei.

Abschließend informiert OV Stopper darüber, dass die Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 4 Jahren durch einen unverbindlichen Aufruf gebeten werden sollen, Rückmeldung zur Idee eines Waldkindergartens zu geben. Diese Abfrage diene der Einholung eines ersten Stimmungsbilds. Der Ortschaftsrat ist sich einig, dass dieser Aufruf erst im September und nach Rücksprache mit den Ratsmitgliedern erfolgen soll. Darüber hinaus sei im Vorfeld zu klären, wie mit dem Ergebnis der Abfrage weiter verfahren werden soll.

Eierleser, Jahrgang 2006/2007

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt OV Stopper die Eierleser Julia Holocher und Finn Bailer und übergibt zur Vorstellung den beiden das Wort. Julia Holocher teilt mit, dass die Übergabe der Jahrgänge 04/05 auf die Jahrgänge 06/07 Anfang Juli erfolgt ist und sich die Jahrgänge 06/07 konstituiert haben. Julia Holocher ist 1. Vorstand, Finn Bailer 2. Vorstand. Die neuen Eierleser sind eine sehr kleine Gruppe von 13 Personen. Insgesamt könnten es mehr sein, aber das Interesse ist sehr gering. Natürlich werden aber noch weitere Versuche unternommen, um den einen oder anderen Jahrgänger zu überzeugen. OV Stopper teilt mit, dass auch er im Amtsblatt noch einen Versuch gestartet hat, dass Eltern mit ihren Kindern darüber reden. Die 2-jährige Zeit ist eine ganz besondere und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl untereinander und zum Dorf. Er sichert auch den neuen Eierlesern die Unterstützung der Verwaltung zu.

Bürgergeldanträge

Folgende Bürgergeldanträge wurden fristgerecht eingereicht:

2025_05 Förderverein Musikverein

Projekt: Unterstützung der Altpapiersammlung

Kosten: 500,00 €

Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

2025_06 Butzenzunft Kiebingen

Projekt: Unterstützung der Altpapiersammlung

Kosten: 500,00 €

Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

2025_07 Hopfen Hopser

Projekt: Unterstützung und Erstattung von verschiedenen Kosten zur Durchführung des Waldfestes am 01. Mai

Kosten: 391,00 €

Antrag wird einstimmig beschlossen

Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

OR Guiziou: Anwohner der Bussardstraße haben sich erkundigt, ob die Kosten der Straßenanpassung und entsprechenden Hofeinfahrten dann übernommen werden, wenn die Erschließung vom Baugebiet erfolgt.

OV Stopper: Die Bussardstraße ist eine der Straßen, die noch nicht abgerechnet ist. Bedeutet: die Anwohner müssen die Erschließung in gleichen Teilen bezahlen, wie dann auch die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer. Dies ist aber in der Bussardstraße bekannt. OR Deni ergänzt, dass es viele Straßen gibt, die nie mit dem Träger abgerechnet wurden. Hauptsächlich sind diese in den Randgebiete eines Dorfes, wenn eine der jeweiligen Straßenseiten noch nicht bebaut sind.

OR Edelmann: Er wurde von einem Bürger gefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kirchenglocken in der Nacht nicht läuten zu lassen. (Stundenschläge)

OV Stopper: Das ist Angelegenheit der Kirche.

OR Adis: Im Amtsblatt wurde auf eine Sirenenwarnübung hingewiesen. Hat diese funktioniert.

OV Stopper: Die Übungen wurden nicht ausgeführt und werden auch in Zukunft erst mal nicht weiterverfolgt. Nach den ersten Übungen haben sich, lt. Ordnungsamt, zu viele besorgte Bürger*innen bei der Leitstelle gemeldet. Diese war dann durch die eingehenden besorgten Anrufe nicht mehr für echte Notfälle erreichbar.

OR Adis: Hat das Jugendhaus geöffnet?

OV Stopper erteilt Julia Holocher das Wort, da diese ebenfalls im JuHA Team dabei ist. Sie teilt mit, dass es keine festen Öffnungszeiten gibt und es eher spontan läuft.

OR Deni: In der Einwohnerversammlung wurde mitgeteilt, dass die Deutsche Glasfaser ein Ultimatum zum Ausbau erhalten habe. Gibt es hier Neuigkeiten?

OV Stopper: Ist ihm bisher nichts bekannt. Er informiert sich aber und berichtet wieder.

Verschiedenes

OV Stopper gibt Folgendes bekannt:

Eine Bürgerin kümmert sich bei den Gärten im Ganswasen um Wilde Katzen. Hierzu bräuchte sie aber Hilfe, da diese sich extrem vermehren. Sie hat sich erkundigt und die Katzen könnten sterilisiert werden, aber dazu bräuchte sie Hilfe, um die Boxen jeweils in das Auto zu tragen. OR Edelmann teilt mit, dass dies doch von der Bürgerin in die App gestellt werden könne. Vielleicht findet sie auf dem Weg Hilfe.

Das Rathaus hat zwischen dem 20.08.2025 und dem 05.09.2025 geschlossen. Die OV-Sprechstunde findet aber nach tel. Voranmeldung statt.

OV Stopper ist vom 15.09. - 25.09.2025 ortsabwesend.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Kernstadt, Kiebingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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