Gemeinderat

Bericht zur Ortschaftsrat Sitzung am Mittwoch, 25.06.2025 im Rathaus Kiebingen

Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften "Krummes Gewand", Rottenburg am Neckar – Kiebingen, ...

Tagesordnung

1. Mitteilungen

2. Bebauungsplan und Satzung über örtliche

Bauvorschriften "Krummes Gewand", Rottenburg am Neckar – Kiebingen,

Auslegungsbeschluss_Empfehlungsbeschluss

3. Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

4. Verschiedenes

Mitteilungen

OV Stopper teilt Folgendes mit:

  • Es sind 2 Bürgergeldanträge eingegangen. Diese werden in der kommenden Sitzung im Juli auf die Tagesordnung genommen.
  • Die Vorstände der Genossenschaft NuB werden sich aufgrund des zum Verkauf stehenden Gebäude „Kiebingerstraße 43“ zum Gespräch mit Herrn OB Neher treffen
  • Einladung zum Neckarfest
  • Canadier Rennen am Samstag ab 14.00 Uhr, Kiebingen ist Titelverteidiger
  • Kalte Nahwärme für das neue Baugebiet.

Die Grundstücke, die hierzu benötigt werden, sind festgelegt. Manche Grundstückseigentümer werden verkaufen. Für die restlichen werden jetzt nochmal Gespräche geführt, um diese langfristig pachten zu können.

Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften

"Krummes Gewand", Rottenburg am Neckar – Kiebingen,

Auslegungsbeschluss_Empfehlungsbeschluss

Hier begrüßt OV Stopper die zuständige Mitarbeiterin des Amtes der Stadtplanung, Frau Kornmüller und den Mitarbeiter Herrn Ströbele vom Tiefbauamt. Frau Kornmüller gibt nochmal einen Rückblick auf die Historie in diesem Gebiet.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltprüfung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung und Ausgleich sind erforderlich.

Umweltauswirkungen / Gutachten

  • Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit vorgeschalteter artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung, Vögel und Zauneidechsen, Bromus grossus (Dicke Trespe) wurde untersucht, kein Fund.
  • Vertiefte Untersuchung Zauneidechse: keine Tiere bei Begehungen gesichtet
  • CEF-Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche und des Feldsperlings

Baugrundgutachten

Aussagen zur Gründung der Erschließung und von Gebäuden, Grundwasserstand, Versickerungsfähigkeit

Städtebaulicher Entwurf

Der städtebauliche Entwurf umfasst folgende Grundstückseinteilung:

32 Baugrundstücke (ca. 171 m² bis ca. 2549 m²):

16 Grundstücke zwischen ca. 392 m² und 512 m²
> jeweils für Einzel- oder Doppelhausbebauung

11 Grundstücke ca. 171 m² und 282 m²
> jeweils für Reihenhausbebauung

5 Grundstücke ca. 713 m² und 2549 m²
> jeweils für Mehrfamilienhausbebauung

Die Bebauung im Gebiet soll insgesamt 78-90 Wohneinheiten schaffen. Die berechnete Dichte bei Bebauung sind 69,8 EW / ha im Baugebiet. Kiebingen hat momentan 70 EW / ha Kiebingen.

Auf Nachfrage teilt Frau Kornmüller mit, dass die blauen Fenster im Plan sich um Angebotsfenster handelt. Es heißt nicht, dass die ganze innere Fläche überbaut werden kann, sondern soll eine Richtung aufweisen, in der die genehmigte Grundflächenzahl 0,4 erstellt werden kann.

Die Firstrichtung ist dabei ebenfalls nicht vorgegeben. Bei Doppelhäusern muss sich aber auf die gleiche Dachform geeinigt werden.

Auf Rückfrage von OV Stopper teilt Herr Ströbele mit, dass im Bereich der Planstraße A der Gehweg 2 m und die Straße ohne Bordsteine 5,7 m breit ist. Im Bereich der Bussardstraße ist geplant, keinen Gehweg mehr zu erstellen. Hier ist die Straßenbreite 7 m. Hier werden aber auch Baumbeete an der Straßenseite angelegt. Diese benötigen insgesamt 15 m³. Weiter ist in der Bussardstraße kein Pflanzgebot durch den Umweltbericht festgelegt worden. Die Technischen Betriebe werden hier die Bäume entsprechend aussuchen, pflanzen und pflegen.

Ebenso teilt Herr Ströbele mit, dass erst der Lampenplan erstellt wird und dann die Grundstücke verkauft werden können. Dies ist der normale Vorgang, wie auch bei anderen Baugebieten der Fall war. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und niedriger Höhen der Lampen können diese nur im berechneten Abstand voneinander gestellt werden.

Frau Kornmüller teilt weiter mit, dass die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 25.03.2024 bis zum 24.04.2024 durchgeführt wurde.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB fand mit dem Schreiben vom 08.03.2024 im Zeitraum bis einschließlich 24.04.2024 statt.

Von behördlicher Seite erfolgten neun Rückmeldungen, die in der Anlage detailliert erfasst sind.

Seitens der Öffentlichkeit sind drei Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 2 ausführlich dargestellt und werden zur Abstimmung in Kategorien aufgezeigt.

1. Städtebaulicher Entwurf, Gebäudeabmessungen, Höhenentwicklung:

  • Es gibt keinen städtebaulichen Entwurf mit den örtlichen Bauvorschriften
  • fehlende Angaben von Gebäudeabmessungen
  • Höhenanbindung an 1-geschossige Bestandsbauten + Dach gegenüber 3 Geschossigkeit

Zurückweisung:

  • Ein städtebaulicher Entwurf wurde den Gremien und der Öffentlichkeit während der jeweiligen Sitzung vorgestellt und erläutert. Ein Bebauungsplan ist ein Angebotsplan. Die Höhenentwicklung wurde den Gegebenheiten und im Sinne des verdichteten Bauens entsprechend festgesetzt.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

2. Starkregenrisiko, Kanalnetz:

  • Starkregengefahren zeigt, dass bei den verschiedenen Abflussereignissen eine Überflutungsgefahr im Bereich der westlichen Bussardstraße besteht
  • Die Hochwassergefahrenkarte der LUBW zeigt hier zwar keinerlei Gefahr an; allerdings wird in dieser Planung das Risiko für Starkregenereignisse völlig außer Acht gelassen. Entsprechende Hochwasserereignisse durch Starkregen sollten den verantwortlichen PlanerInnen aus dem benachbarten Bühlertal hinlänglich bekannt sein

Zustimmung:

Wurde im Bereich der zukünftigen Baugrundstücke berücksichtigt.

Südlich der Grundstücke wird ein Erdwall mit Mulde zur Sicherung vor dem Oberflächenwasser hergestellt. Die beiden Einläufe des Grabensystems im Bereich der Sonnenbergstraße und der Rohrhaldenstraße werden im Zuge der Maßnahme optimiert.

Durch das Baugebiet wird der Abfluss nur geringfügig im Bereich der Baugrundstücke verändert. Ein höherer Abfluss wird durch das Baugebiet nicht entstehen.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zustimmung zu.

  • Einspeisekapazitäten des Kanalnetzes von Kiebingen nicht ausreichend

Zurückweisung: Das Gebiet wird in einem modifizierten Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird getrennt vom Schmutzwasser in einem gesonderten Regenwasserkanal, dem Rohrhaldengraben zugeführt. Der Schmutzwasseranteil am Abwasser ist im Kanalsystem zu vernachlässigen. Eine Kanalnetzberechnung wurde ausgeführt.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

3. Kinderspielplatz:

  • im Plangebiet ist kein Kinderspielplatz vorgesehen; es werden mehrere Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser geplant; ein weiterer Spielplatz ist nötig

Zurückweisung: Mehrfamilienhäuser sind nach § 9 Abs.2 LBO und § 1 AVO entsprechend der Wohnungsanzahl und -größe verpflichtet, Spielplätze auf dem Grundstück herzustellen.

Bestehender Spielplatz in unmittelbarer Nähe vorhanden.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt mehrheitlich (6 Ja-Stimmen; 1 Enthaltung) der Zurückweisung zu.

4. Namensgebung:

  • Namensgebung „Krummes Gewand“ ist irreführend; Plangebiet erstreckt sich über 2 Gewanne.

Zurückweisung: überwiegende Planbereich liegt im Gewann „Krummes Gewand“

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

5. Bebauung Einfamilien- und Doppelhäuser, bezahlbarer Wohnraum:

  • die vorliegende Planung sieht eine Bebauung fast ausschließlich mit Einfamilien- und Doppelhäusern vor
  • der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ist aktuell für den Durchschnittsverdiener nicht finanzierbar

Zurückweisung: Es sind 32 Baugrundstücke geplant, davon sind 5 Grundstücke für Geschosswohnungsbau vorgesehen. Mit der geplanten Bebauung wird eine durchschnittliche Bruttodichte von ca. 70 EW / ha erreicht. Dies entspricht dem Planungsziel im Regionalplan für Unterzentren.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

6. Kaltluftentstehung:

  • Durch die zusätzliche Versiegelung von Flächen wird die Entstehung von Kaltluft im Neckartal beeinträchtigt. Die fehlende Kaltluft führt dabei vor allem in den Nachtstunden zu erheblicher Wärmebelastung und verstärkt das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen

Zurückweisung:

Durch die geplante Bebauung kommt es zu einem kleinräumigen Verlust von Kaltluftentstehungsflächen. Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes ist nicht davon auszugehen, dass dies zu erheblichen Beeinträchtigungen der großräumigen Kaltluftleitbahnen führt. Der Kaltluftstrom wird im Umfeld des Geltungsbereichs bereits durch das bestehende Wohngebiet im Abfluss gehemmt.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

7. Flachlandmähwiese, Feldlerchenreviere:

  • überplante Flächen grenzen an eine kartierte Flachlandmähwiese

  • Südlich der ehemaligen L 370 befinden sich nach unserem Kenntnisstand auch zwei Feldlerchenreviere

Zustimmung: Zum Ausgleich der beanspruchten Magerwiese erfolgt eine neue Entwicklung einer mageren Flachland-Mähwiese. Südlich dieser Entwicklungsfläche besteht bereits eine Entwicklungsfläche, sodass eine gute Anbindung gegeben ist. Zum Schutz der Feldlerche erfolgt die Anlage einer Ackerbrache / mehrjährigen Buntbrache.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zustimmung zu.

  • angrenzende Freiflächen und Tierarten werden in der Bauphase und wenn das Gebiet bewohnt wird, durch Licht- und Lärmemissionen sowie Müll usw. beeinträchtigt und vertrieben

Zurückweisung: die im Gebiet vorkommenden Feldlerchenquartiere werden ausgeglichen. das nächstgelegene Feldlerchenquartier ist doppelt so weit entfernt als benötigt.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

8. Verkehrsanbindung:

  • Anbindung des geplanten Baugebietes an ÖPNV ist unzureichend

Zustimmung: wird im Zuge des Umbaus der OD berücksichtigt

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zustimmung zu.

9. Naherholung:

  • Freiflächen für die Naherholung gehen verloren

Zurückweisung: Die Naherholung ist mit dem Rammert und dem Neckartal Fuß- und Radwegenetz sichergestellt.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

10. Plangebiet, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

  • Flurstück 1837 in Begründung unter 3.1 nicht erwähnt

Zustimmung: wurde korrigiert

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zustimmung zu.

  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlt, daher die erforderliche Anstoßwirkung nicht erfolgt

Zurückweisung: Im ausgelegten Abgrenzungsplan wurde das Gebiet klar abgegrenzt und die betroffenen Grundstücke sind ausreichend gekennzeichnet.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

11. Befangenheit:

  • beim Aufstellungsbeschluss war ein Gemeinderatsmitglied befangen; Beschluss unwirksam

Zustimmung: Gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der ehrenamtlich tätige Bürger, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, dies vor Beginn der Beratung dem Vorsitzenden mitzuteilen. Eine entsprechende Mitteilung ist bei den bisherigen Beschlüssen zum Bebauungsplan nicht erfolgt. § 18 Abs. 1 GemO regelt, dass ein ehrenamtlich tätiger Bürger weder beratend noch entscheidend in Sitzungen mitwirken darf, wenn die Entscheidung ihm selbst oder weiteren Personen, unter anderem einem in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad Verwandten, einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Wenn die Schwester eines ehrenamtlich Tätigen Eigentümerin eines Grundstücks im Plangebiet ist, gilt dieser als befangen. Kommunalrechtlich kann dieser Verfahrensmangel dadurch geheilt werden, dass das Auslegungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird und der maßgebliche endgültige Satzungsbeschluss fehlerfrei zustande gekommen ist. Bei den weiteren Beratungen zu diesem Bebauungsplan werden befangene Mitglieder nicht mitwirken.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zustimmung zu.

12. private Belange, Abwertung Grundstück, Benachteiligung:

Festsetzung private Grünflächen

  • Planung ist abwägungsfehlerhaft, weil private Belange nicht berücksichtigt wurden
  • landwirtschaftliche Nutzung nach Bebauung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr möglich; Abwertung des Grundstückes
  • kein sachlicher Grund, dass nur Flurstücke im städtischen Eigentum als Bauflächen ausgewiesen werden
  • nicht verkaufsbereite Eigentümer werden dadurch sanktioniert, dass deren Flurstücke nicht als Bauland uns somit geringerwertig ausgewiesen werden

Zurückweisung: 1. Das Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) ist ein zentraler Grundsatz im deutschen Bauplanungsrecht. Es besagt, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen (z. B. FNP oder B-Pläne) die Belange der Allgemeinheit und die Interessen der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden müssen. Konkret bedeutet dies, dass die Gemeinde oder die zuständige Planungsbehörde bei der Planung und Entscheidung über Bauvorhaben alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen und abwägen muss. Dazu gehören unter anderem:
- Umwelt- und Naturschutz
- Belange der Stadtentwicklung
- Soziale und wirtschaftliche Aspekte
- Interessen von Anwohnern und anderen Betroffenen

Das Abwägungsgebot stellt sicher, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar sind und dass keine Interessen willkürlich oder einseitig bevorzugt werden. Es ist ein Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips und dient der Schaffung eines gerechten Ausgleichs zwischen verschiedenen Interessen.
Schon alleine durch die hier vorliegende Stellungnahme sowie deren Behandlung kann ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot ausgeschlossen werden. Die weitere Entscheidung über die abwägungsrelevanten Belange obliegt dem Gemeinderat. Dieser entscheidet im Sinne des städtebaulichen Erfordernisses über die Aufstellung von Bauleitplänen.

Die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB erfolgt systematisch und nachvollziehbar. Folgende wesentliche Schritte finden dabei Beobachtung:

Erfassung der Belange: Zunächst müssen alle relevanten öffentlichen und privaten Belange erfasst werden.

2. Bewertung der Belange: Die erfassten Belange müssen hinsichtlich ihrer Bedeutung und Relevanz bewertet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Interessen vorrangig sind und welche möglicherweise zurückstehen müssen.

3. Gegenseitige Abwägung: Die verschiedenen Interessen müssen gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Dies bedeutet, dass die positiven und negativen Auswirkungen der jeweiligen Belange aufeinander abgestimmt werden müssen. Es ist wichtig, die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Belange zu analysieren und zu gewichten.

4. Dokumentation der Abwägung: Die Ergebnisse der Abwägung müssen dokumentiert werden. Dies geschieht innerhalb der Planungsschritte mit der vorliegenden Dokumentation. Welche die wesentlichen Argumente und Entscheidungen zusammenfasst.

5. Berücksichtigung von Stellungnahmen: Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Diese Stellungnahmen können zusätzliche Informationen und Perspektiven bieten, die in die Abwägung einfließen sollten.

Insgesamt ist die Abwägung ein zentraler Bestandteil des Planungsprozesses, der sicherstellen soll, dass alle relevanten Interessen angemessen berücksichtigt werden und eine ausgewogene Entscheidung getroffen wird.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann also weder von einer fehlerhaften Abwägung noch von einer nicht Berücksichtigung privater Belange gesprochen werden, da die vorliegende Behandlung der Stellungnahmen innerhalb der vorgegebenen Planungs- und Beteiligungsschritten gemäß § 3 Abs 1 und Abs. 2 BauGB der wesentlichen und maßgebliche Teil des Abwägungsprozesses ist.

Weitere Grundlage ist der GR-Beschluss vom Oktober 2014, dass nur noch Baugebiete ausgewiesen werden, wenn die zu entwickelnden Flächen im Eigentum der Stadt sind. Auf Flurstücken im Privatbesitz hat die Stadt kein Baurecht, deshalb wurde die Fläche als Grünfläche ausgewiesen.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

13. Straßenplanung:

  • Verbreiterung der Bussardstraße verstößt gegen die Interessen der Anwohner

  • Wegfall des bisherigen Gehwegs erzielt erhebliche praktische Nachteile und Gefahren durch den Straßenverkehr

  • Zunahme des Verkehrs

Zurückweisung: Straße wird zur Mischverkehrsfläche zur Reduzierung der Geschwindigkeit.

Verringerung der nötigen Versiegelung.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

  • Zunahme des Verkehrs

Zurückweisung der Haupterschließung des neuen Gebiets wird über den neuen Anschluss an die OD erfolgen. Weitere Belastung nur durch die unmittelbar an die Bussardstraße anliegenden neuen Baugrundstücke.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

14. Übereinstimmung Angaben in Begründung und zeichnerischer Teil

  • Die Aussage in der Begründung „Aufschüttungen und Abgrabungen seien im zeichnerischen Teil dargestellt“ stimmt nicht mit dem ausgelegten Plan überein.

Zurückweisung: Gemäß § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit den bereits vorliegenden Informationen durchzuführen.

Der Ortschaftsrat Kiebingen stimmt einstimmig der Zurückweisung zu.

Frau Kornmüller teilt mit, dass bei mehrheitlicher Zustimmung im Ortschaftsrat und dann im Gemeinderat die Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen (14.07-29.08.2025) öffentlich ausgelegt wird.

Die Bekanntmachung erfolgt im Rottenburger Mitteilungsblatt sowie im Internet. Die Auslegungsunterlagen sind im Rathaus der Kernstadt, der Verwaltungsstelle Kiebingen und im Internet einsehbar.

Die Einreichung der Stellungnahmen durch Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sowie die Durchführung der Abwägung durch den Ortschafts- und Gemeinderat haben innerhalb des vorgegebenen Zeitraums zu erfolgen.

Beim Stadtplanungsamt verfolgt man das Ziel, Ende vom Jahr 2025 den Satzungsbeschluss durch den Ortschafts- und Gemeinderat zu erzielen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

OV Stopper verliest folgenden Beschlussantrag:

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat,

1. den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) zuzustimmen

2. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Krummes Gewand“ in der Fassung vom 26.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen,

3. die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet in der Fassung vom 26.05.2025 für dieses Gebiet gemäß § 74 LBO zu beschließen,

4. der Begründung in der Fassung vom 26.05.2025 zum Bebauungsplan zuzustimmen,

5. zu beschließen, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und

6. zu beschließen, die Behördenbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig dem Beschlussantrag zu.

Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

OR Adis: Gibt es schon Neuigkeiten vom Ordnungsamt, ob es Möglichkeiten gibt, die Parksituation in der Kreuzung Vorstadtstraße / Vorstadtstraße zu entschärfen?

OV Stopper: Mit dem Ordnungsamt gibt es einen Vor-Ort-Termin, an dem verschiedene Punkte angesprochen werden.

OR Guiziou: Wurden in letzter Zeit Baukontrollen in Kiebingen vollzogen?

OV Stopper: Ja, er steht mit der Abteilung Baurecht bzgl. einiger Gebäude in Kontakt.

Verschiedenes

OV Stopper teilt mit, dass der Sitzungstermin vom 09. Juli auf Ende Juli verschoben werden soll. Die nächste Sitzung vom Ortschaftsrat wird am Dienstag, dem 29.Juli sein.

OR Ruge schlägt vor, da bereits einige den 09. Juli geblockt hatten, die Grundstückssuche für den Waldkindergarten zu reservieren. Treffpunkt ist um 19:00 Uhr am Wanderparkplatz.

Weiter teilt OV Stopper mit, dass am 15.07. die Vorstellung vom Förderverein der Sülchgauhalle im Vereinsraum stattfinden soll.

OR Edelmann bittet, die Interessentenliste für das Baugebiet Krummes Gewand anzuschreiben und nach dem jeweiligen Bedarf abzufragen.

OV Stopper erklärt dazu, dass die Verwaltung nach den Sommerferien eine Abfrage starten wird.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Kernstadt, Kiebingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
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Kategorien
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