Aus den Rathäusern

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2025

1. Einwohnerfragestunde Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Schuldenstand der Gemeinde. Die stellvertretende Kämmerin Frau Lang teilte mit,...

1. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach dem aktuellen Schuldenstand der Gemeinde. Die stellvertretende Kämmerin Frau Lang teilte mit, dass die Gemeinde Aidlingen inkl. der Eigenbetriebe Wasser und Abwasser aktuell Schulden in Höhe von ca. 3 Mio. Euro hat. Ferner wollte der Bürger wissen, ob es richtig sei, dass die Höhe der geplanten Kreditaufnahmen 6 Mio. Euro betrage. Hierzu teilte Frau Lang mit, dass dies richtig ist, sich diese aber über mehrere Jahre erstrecken.

2. Bekanntgaben

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Beiträge.

3. Annahme von Spenden

Die eingegangenen Geldspenden in Höhe von 6.781,53 € wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Dabei handelte es sich um eine Spende in Höhe von 41,01 € (Bildungsspender WeCanHelp GmbH), eine Spende in Höhe von 960,52 € (Raiffeisenbank Aidlingen) sowie um fünf Spenden in Höhe von insgesamt 5.780 € (Privatpersonen).

4. Ortskernsanierung „Aidlingen II“ – Satzungsbeschluss

Die Gemeinde Aidlingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Der Förderrahmen beträgt 1.666.000 €, was einer Finanzhilfe des Landes in Höhe von 1.000.000 € entspricht.

Gefördert werden sollen Maßnahmen der Modernisierung und Erneuerung, um den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig zu verbessern. Instandsetzungsmaßnahmen werden hierbei nur gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen stehen oder aus städtebaulichen Gründen erforderlich sind.
Die Verwaltung schlägt folgende Fördersätze bei einer Mindestinvestition von 20.000 € vor:
a) Gebäude 30 %
b) Gebäude mit besonderer Bedeutung + 15 %
Bei Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen (auch bei denkmalgeschützten Gebäuden), kann der Fördersatz um bis zu 15 % erhöht werden. Voraussetzung ist, dass in dem Gebäude Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt werden.
c) Klimatische Maßnahmen
Es werden die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bis zu max. 50.000 € pro Gebäude gefördert (Schaffung von blauer/grüner Infrastruktur).
d) Private Neuschaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden
Förderung mit dem Fördersatz von 30 % der förderfähigen Kosten über eine Modernisierungsvereinbarung gemäß StBauFR, für die Neuschaffung von abgeschlossenen Wohneinheiten durch Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen (einschl. untergeordneten Anbauten) bis zu einem Förderhöchstbetrag in Höhe von bis zu 40.000 € pro Gebäude. Maximal ist ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 50.000 € pro Gebäude möglich (Schaffung von blauer/grüner Infrastruktur).
e) Abbruchmaßnahmen 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zum Förderhöchstbetrag in Höhe von bis zu 40.000 € (50.000 € bei Schaffung von blauer/grüner Infrastruktur)

Der Gemeinderat stimmte diesen Vorschlägen nach kurzer Aussprache mehrheitlich zu.

5. IT-Umstellung – Ausschreibungsmodalitäten

Bereits 2020 wurde die IT der Gemeinde Aidlingen zu einem Dienstleister ausgelagert. In den 5 Betriebsjahren hat sich leider nicht die gewünschte Stabilität eingestellt, es gab immer wieder massive Störungen und Ausfälle. Daher wird der IT-Service ab 2025 neu vergeben mit dem Ziel, einen anderen Dienstleister zu finden. Des Weiteren sollen die Endgeräte getauscht werden. Die Mittel für die Ausschreibung in Höhe von 20.000 € sind im Haushaltsvorentwurf eingeplant. Ebenfalls sind 40.000 € für die Neuanschaffung von Endgeräten (Laptops) im Haushalt vorgesehen. Die Verwaltung wird versuchen, die alten PCs auf dem Markt anzubieten und ggf. Einnahmen damit zu erzielen.
Der Dienstleistungsumfang für den neuen Dienstleister wird geschätzt auf Projektkosten im Jahr 2025 für den Umzug und die Einrichtung des Rechenzentrums auf bis zu 140.000 €/netto, abhängig vom Lösungskonzept des neuen Anbieters und dem damit verbundenen Aufwand für den Umzug. Die Betriebskosten werden ab Oktober 2025 etwa 220.000 €/Jahr netto betragen.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt nach Aussprache zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, mit Unterstützung des externen Dienstleisters die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

6. Einbringung Haushalt und Wirtschaftspläne

(Haushalt der Gemeinde, Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasserentsorgung)

Seit 2020 stellt die weltweite politische und wirtschaftliche Lage den ohnehin finanzschwachen Haushalt der Gemeinde Aidlingen vor zusätzliche Herausforderungen. Begonnen mit den Herausforderungen der Pandemie, haben bis heute der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die hohe Inflation Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt.
Insgesamt erhöhen sich die ordentlichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,1 Mio. Euro auf rd. 27,1 Mio. Euro. Faktoren hierfür sind zum einen der Anstieg der Schlüsselzuweisungen vom Land (+ 223.400 Euro), zum anderen der Anstieg der aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträge (+ 884.800 Euro). Diese wurden aufgrund der Prüfung der Eröffnungsbilanz korrigiert.
Durch den Beschluss der Abwassergebühren im vergangenen Jahr wird auch in 2025 anteilig der Verlust aus dem Abwasserbereich aus dem Jahre 2020 erwirtschaftet und dem Kernhaushalt zurückgeführt. Hieraus ergibt sich ein Ertrag für den Kernhaushalt in Höhe von rd. 500.000 Euro. Hierbei handelt es sich um einen Einmaleffekt und keine dauerhafte Einnahmequelle.
Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um rd. 980.000 Euro auf rd. 27,7 Mio. Euro. Dies ergibt eine „Verbesserung“ gegenüber dem Planansatz 2024 von 180.000 Euro. Das ordentliche Ergebnis beträgt 2025 -587.700 Euro. Faktoren hierfür sind zum einen Personalkostensteigerungen, die trotz der Planung eines globalen Minderaufwands in Höhe von rd. 280.000 Euro eine Steigerung von 470.000 Euro darstellen. Weiter steigen die Transferaufwendungen um rd. 415.000 Euro aufgrund des Anstiegs der Kreisumlage von 32 % auf 34,5 %.
Bei der Betrachtung der Einzahlungen des Finanzhaushalts zeigen sich die Auswirkungen ähnlich wie die des Ergebnishaushalts. Im Bereich der Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich eine Steigerung in Höhe von rd. 404.000 Euro auf insgesamt rd. 26,2 Mio. Euro. Die Auszahlungen erhöhen sich um rd. 974.000 Euro auf eine Gesamtsumme von rd. 25,7 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 447.900 Euro.
Große Projekte sind unter anderem der Kindergartenneubau in Dachtel mit geplanten Auszahlungen im Jahr 2025 (2,9 Mio. Euro), ein Neubau für die Unterbringung von Geflüchteten (1,5 Mio. Euro), die Sanierung der Sonnenbergstraße (600.000 Euro), die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung (450.000 Euro), die Planungskosten für die Sanierung der Buchhaldenhalle (100.000 Euro) und die Planungskosten für die Mensa der Schallenbergschule (100.000 Euro). Insgesamt ergibt sich daraus ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 9,2 Mio. Euro. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf liegt somit bei rd. 6,9 Mio. Euro. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sind vorhandene liquide Mittel im Haushaltsjahr 2025 vorrangig einzusetzen. Daraus resultiert, dass die Gemeinde Aidlingen plant, 3,5 Mio. Euro liquide Eigenmittel einzusetzen, und Kredite in Höhe von rd. 3,3 Mio. Euro aufnimmt.

Eigenbetrieb Wasserversorgung:

Der Eigenbetrieb Wasserversorgung wird seit dem 01.01.2023 nach HGB geführt. Dies bedeutet eine Änderung der Darstellung und der bisherigen Begrifflichkeiten. Bei Betrachtung des Erfolgsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 30.000 Euro.
Betrachtet man den Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung, ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 292.500 Euro. Für die Investitionstätigkeit sind aktuell keine Einzahlungen geplant. Das Investitionsvolumen beträgt voraussichtlich rd. 1,7 Mio. Euro. Geplante Maßnahmen sind unter anderem die Erneuerung der Quellleitung aus dem Gechinger Tal (400.000 Euro), die Sanierung der Sonnenbergstraße (450.000 Euro), die Leitungserneuerung der Gartenstraße (260.000 Euro) und der Abtankplatz für die Natronlauge (270.000 Euro). Daraus ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. Euro.

Eigenbetrieb Abwasserentsorgung:

Der zum 01.01.2023 gegründete Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wird ebenfalls nach HGB geführt. Bei Betrachtung des Erfolgsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 232.600 Euro. Dieser bildet die kalkulatorischen Zinsen wieder, die im Erfolgsplan nicht dargestellt werden, jedoch über den Jahresabschluss gebucht werden.
Betrachtet man den Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung, ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 779.600 Euro. Für die Investitionstätigkeit sind keine Einzahlungen geplant. Das Investitionsvolumen beträgt voraussichtlich rd. 2,8 Mio. Euro. Geplante Maßnahmen sind unter anderem die Sanierung der Sonnenbergstraße (750.000 Euro) und die Instandhaltung der Regenüberlaufbecken (1,8 Mio. Euro). Daraus ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro. Insgesamt ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 2 Mio. Euro. Die vorgesehenen Kreditaufnahmen belaufen sich auf rd. 1,3 Mio. Euro.

Dieser Tagesordnungspunkt führte zu einer regen Aussprache. Letztlich war der Gemeinderat mehrheitlich der Auffassung, dass die im Haushaltsplan vorgesehene Leichtbauhalle der Feuerwehr sowie das zur Beschaffung vorgesehene Fahrzeug GW-T der Feuerwehr mit einem Sperrvermerk versehen werden. Zusätzlich in den Haushaltsplan mit aufgenommen wird nach mehrheitlicher Zustimmung im Gremium die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans in Höhe von 10.000 €. Ein Gemeinderat vertrat die Auffassung, dass eine Priorisierung des Ergebnishaushalts notwendig ist. Der Gemeinderat nahm die Einbringung des Haushalts zur Kenntnis.

7. Dachsanierung Buchhaldenhalle – Beauftragung der Planung

Das Hallendach der Buchhaldenhalle ist undicht und es ist bereits Wasser in die Isolierung eingedrungen. Daher muss das Hallendach der Buchhaldenschule erneuert werden. Am 04.12.2023 wurden die Schadensbilder sowie am 07.10.2024 die Vorplanung mit Kostenermittlung im Technischen Ausschuss vorgestellt. Die Kostenberechnung geht von 1.880.843,79 € brutto an Gesamtkosten inkl. 15 % Nebenkosten aus.
Im Dezember 2024 wurde ein Förderantrag über die Sportstättenförderung des Landes Baden-Württemberg gestellt. Die in Aussicht stehende Förderung beträgt 30 % der Baukosten. Damit die Planung weitergeführt werden kann, muss die weitere Planung beauftragt werden.

Das Planungsbüro Kuhn & Decker, Böblingen, war mit der Planung bis zur Förderantragstellung beauftragt. Die Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Kuhn & Decker, Böblingen, war bisher vertrauensvoll und die Planungsergebnisse waren gut. Aus Sicht der Verwaltung soll das Projekt nun auch mit dem Planungsbüro Kuhn & Decker, Böblingen, fortgeführt werden.
Die Angebotssumme für die weitere Planung beläuft sich auf 66.134,82 € brutto für das Gewerk Bau und 9.032,93 € für die Planung der PV-Anlage gemäß HOAI. Das Angebot von Kuhn & Decker, Böblingen, ist sowohl bei der Honorarzone als auch bei den Prozentsätzen in Bezug auf die HOAI eher im unteren Bereich. Es wurde deshalb und weil das Büro Kuhn & Decker, Böblingen, außerdem mit dem Projekt betraut ist, auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet.

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilte der Ortsbaumeister Herr Dürr mit, dass bis auf die Konstruktion das gesamte Dach neu gemacht wird. Die vor ca. 15 Jahren durchgeführte Dachsanierung wurde nach heutigem Kenntnisstand seinerzeit wohl nicht fachgerecht ausgeführt. Nach weiterer Diskussion im Gremium stimmte der Gemeinderat der Beauftragung der Planung an das Büro Kuhn & Decker mehrheitlich zu.

8. Bundestagswahl – Wahlhelferentschädigung

Es werden in Aidlingen 48 Wahlhelfer für die Urnenwahlbezirke und 16 Wahlhelfer für die Briefwahlbezirke benötigt. Nach § 10 der Bundeswahlordnung erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € (Wahlvorsteher) bzw. 25,00 €. Bei den letzten Wahlen wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten angewendet und die Wahlhelfer in den Urnenwahlbezirken mit je 70,00 € und die Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken mit je 60,00 € entschädigt. Dies entspricht einem Stundenumfang von ca. 7 Stunden für die Wahlhelfer im Urnenwahllokal bzw. ca. 6 Stunden für die Wahlhelfer im Briefwahllokal. Der Gemeinderat stimmte der Wahlhelferentschädigung mehrheitlich zu.

9. Ausübung von Vorkaufsrechten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt, weil es keinen Kaufvertrag gab, der unter das Vorkaufsrecht fällt.

10. Anfragen/Verschiedenes

Ein Gemeinderat erkundigte sich, wie es mit dem Ausbau der Glasfaser weitergeht. Bürgermeisterin Österle sicherte zu, dass der Gemeinderat eine Auflistung erhält.

Eine Gemeinderätin wollte wissen, ob aktuell noch die Gemeindeprüfungsanstalt im Rathaus tätig sei. Dies wurde von Frau Lang bejaht. In Kürze wird es ein Abschlussgespräch mit der Gemeindeprüfungsanstalt geben und im Sommer wird dann mit dem entsprechenden Prüfungsbericht zu rechnen sein.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand bei der Windkraft. Hierzu teilte Bürgermeisterin Österle mit, dass dieses Thema erneut im Gemeinderat beraten wird.

Erscheinung
Aidlinger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Aidlingen
29.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Aidlingen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto