Gemeinderat

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates am 29.07.2025

Sitzungsbericht zur öffentlichen Ersatz-Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Dienstag, den 29.07.2025 Sitzungsbeginn: ...
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Sitzungsbericht

zur öffentlichen

Ersatz-Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin:

Dienstag, den 29.07.2025

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

21:09 Uhr

Ort, Raum:

Bürgersaal 1. OG links, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen

zu 1

Einwohnerfragestunde



Eine Bürgerin wollte wissen, ob es eine Bürgerbeteiligung hinsichtlich der Windkraftanlagen geben werde und ob von Gemeindeseite nochmals ein Hinweis bekanntgegeben werde, dass Stellungnahmen beim Regionalverband abzugeben seien.


Der Vorsitzende gab zur Auskunft, dass die Gemeinde alle Bekanntmachungen des Regionalverbands abdrucke, die ihr zur Veröffentlichung im Amtsblatt übersandt würden. Von Seiten der Gemeinde sei aber keine eigene Bekanntmachung geplant, da der Regionalverband die verfahrensführende Stelle sei. Sobald die Gemeinde in eine konkrete Anlagenplanung einsteige, werde die Bevölkerung angemessen beteiligt und umfassend informiert.


Ein Bürger fragte, ob die Gemeinde schon konkrete Verträge oder Vorverträge für einen Windpark geschlossen habe.


Der Vorsitzende verneinte dies klar und entgegnete, dass man hier abwarte, bis der Planungshorizont rechtsverbindlich ist und auf dieser Grundlage dann ggf. weitere Überlegungen anstelle.


zu 2

Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung



Keine Bekanntgaben.





zu 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen“
Hier: Beratung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Anhörung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage: SV/057/2025




In der Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Bodelshausen“ gefasst. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaikfreiflächenanlage in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen.


Das ca. 2 ha große Plangebiet liegt im Außenbereich der Gemeinde Bodelshausen und soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ ausgewiesen werden. Es handelt sich um die nördliche Teilfläche eines interkommunalen Solarparks, der sich südlich auf das Gebiet der Stadt Hechingen erstreckt. Dort wird ein separater Bebauungsplan („Solarpark Sickingen“) aufgestellt. Beide Pläne sind aufeinander abgestimmt.


Die Planung entspricht dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und ist Teil des Teilregionalplans Solarenergie für die Region Neckar-Alb, in dem das Gebiet als Vorrangfläche ausgewiesen ist.


Nach Billigung des Vorentwurfs folgt die öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und im Gemeinderat beraten.






Der Gemeinderat fasste mit 11 Für- und 2 Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

1. Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes in Plan und Text mit Begründung wird gebilligt.

2. Der vorliegende Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text wird gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.





zu 4

Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage: SV/069/2025



Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, aus dem Jahr 2024 ins Jahr 2025 Ermächtigungsreste in Höhe von 1 Mio. € zu übertragen. Dadurch können diese Mittel im laufenden Jahr bewirtschaftet werden.





zu 5

Sanierung Feuerwehrhaus Brunnenstraße 20/Austausch Tore 2025
Vorlage: SV/054/2025



Das ehemalige Feuerwehrhaus in der Brunnenstraße 20 ist sanierungsbedürftig. Aktuell werden die 6 Fahrzeugboxen durch das DRK, die Feuerwehr mit einem Oldtimer-Fahrzeug sowie Gemeindewerke und Bauhof genutzt.


Die bestehenden Tore der Fahrzeugboxen sind in einem schlechten technischen sowie physischen Zustand. Eine Wartung und Reparatur auf heutigem technischem Stand ist nicht mehr möglich. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Installation von 6 neuen Sektionaltoren.


Zwei Tore des DRK sollen als Schnellläufertore installiert werden, um einen schnellen Einsatz der Fahrzeuge zu gewährleisten. Die 4 anderen Boxen werden mit Normalläufertoren ausgestattet.

Nach Abfrage und Prüfung von 3 verschiedenen Angeboten mehrerer Fachfirmen hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag zum Austausch der Sektionaltore an die Firma Schiebel Service und Technik in Rottenburg zum Preis von 37.469,90 € zu vergeben. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


Des Weiteren werden die Boxen je nach Nutzungseinheit in Zukunft durch Trennwände aus Holzlattung separiert. Diese Arbeiten finden in Eigenleistung durch den Bauhof statt.


Nach Abfrage und Prüfung von 3 verschiedenen Angeboten mehrerer Fachfirmen beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag zum Austausch der Sektionaltore an die Firma Schiebel Service und Technik in Rottenburg zum Preis von 37.469,90 € zu vergeben. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.





zu 6

Ausschreibung der Stromlieferung für den Lieferzeitraum, 01.01.2026 - 31.12.2028
Vorlage: SV/072/2025



Die Gemeinde Bodelshausen bezieht rund 1 Mio. kWh Strom im Jahr. Die stromintensivsten Bereiche sind hierbei der Betrieb der Kläranlage, die Schule, die Krebsbachhalle, das Rathaus und das Forum. Die Gemeinde hat 2024 rund 490.000 € für Strom bezahlt.


In der Gemeinderatssitzung wurde beraten, welche Art von Strom ab 01.01.2026 ausgeschrieben werden soll. Zur Auswahl standen Normalstrom, Ökostrom (ohne Neuanlagenquote = ohne besondere Förderung der Neuanlage von Erneuerbaren Energien) und Ökostrom (mit 33% Neuanlagenquote). Die letzten drei Jahre wurde Ökostrom (ohne Neuanlagenquote) bezogen. Bei Ökostrom werden Mehrkosten von rund 20.000 € prognostiziert.


Da die Gemeinde Bodelshausen aufgrund der schwierigen Haushaltslage verpflichtet ist, erhebliche Einsparungen vorzunehmen und vor dem Hintergrund, dass bereits heute der Normalstrom-Mix einen erheblichen Anteil an erneuerbaren Energien enthält, entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich dazu, Normalstrom für die Lose der Großabnahmestellen, die Straßenbeleuchtung und übrige Abnahmestellen (ca. 990.000 kWh pro Jahr) zu beziehen. Ökostrom (ohne Neuanlagenquote) soll für die Bereiche der neuen E-Ladesäulen und des Wärmestroms (ca. 115.000 kWh pro Jahr) ausgeschrieben werden.


zu 7

Annahme von Spenden und ähnliche Zuwendungen – 1. Halbjahr 2025
Vorlage: SV/071/2025



Die Gemeinde erhielt im ersten halben Jahr 2025 Spenden in Höhe von 1.914,58 €. Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an und bedankt sich hiermit recht herzlich für das Engagement für unsere Gemeinde.





zu 8

Verschiedenes, Bekanntgaben



Bürgerauto

Es kam zu Fragen im Gemeinderat, ob auch Personen, welche nicht (mehr) in Bodelshausen wohnhaft seien, das Bürgerauto auch nutzen könnten, um zum Beispiel zum Friedhof gefahren zu werden.


Außerdem regte man an, die Zeiten zu erweitern, in denen Fahrten gebucht werden könnten.


Der Vorsitzende klärte auf, dass es grobe Richtlinien gebe, die man gemeinsam mit dem Arbeitskreis für die Einführungsphase festgelegt habe. Man sei offen für Einzelfälle und Optimierungen. Auch könne man sich nach der Etablierung überlegen, die Fahrten auszuweiten. Wichtig sei ihm aber, dass die ehrenamtlichen Fahrer und Fahrerinnen nicht zu stark belastet würden. Zudem seien die angebotenen Tage aktuell auch nicht immer vollständig ausgelastet.



zu 9

Einwohnerfragestunde



Keine Fragen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Bodelshausen
31.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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