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Bericht zur Sitzung des Gemeinderats vom 21.05.2026

TOP 1: Bekanntgaben 1. Der Tag der Städtebauförderung wird am 27.06.2026 nachgeholt. Geplant sind die Einweihung des Hinweisschilds zur Ortskernsanierung,...

TOP 1: Bekanntgaben

1. Der Tag der Städtebauförderung wird am 27.06.2026 nachgeholt. Geplant sind die Einweihung des Hinweisschilds zur Ortskernsanierung, ein Infostand des Sanierungsträgers sowie die Vorstellung von Umbauvarianten der Ortsbücherei unter Beteiligung der Bürgerschaft.

2. Für die Sirenenförderung 2026 wurde fristgerecht ein Förderantrag über rund 128.000 € zur Errichtung von zehn Sirenen im Gemeindegebiet gestellt.

3. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms wurde ein Antrag für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ in der maximal möglichen Variante eingereicht.

TOP 2: Neubau Kindertagesstätte Dachtel; 1. Dachabdichtungsarbeiten / Klempnerarbeiten, Vergabe; 2. Gerüstbauarbeiten, Vergabe; 3. Aufzug, Vergabe

Im Zuge des Neubaus der Kita Dachtel wurden die Gewerke Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie die Lieferung und Montage eines Aufzugs EU-weit ausgeschrieben und in der jüngsten Gemeinderatssitzung jeweils an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten wurden zum Angebotspreis von 330.901,53 € brutto vergeben, die Gerüstbauarbeiten zum Preis von 46.586,41 € brutto. Der Auftrag für den Aufzug einschließlich der Wartungsleistungen über vier Jahre wurde zum Angebotspreis von 42.828,10 € brutto erteilt. Der Gemeinderat beschloss die Vergaben einstimmig.

Die Ausschreibungsergebnisse liegen insgesamt unter den ursprünglich kalkulierten Kostenansätzen. Die Bauarbeiten am Kindergartenneubau verlaufen weiterhin planmäßig, weitere Gewerke befinden sich derzeit im Ausschreibungs- bzw. Vergabeprozess.

TOP 3: Unechte Teilortswahl – Einbringung

Im Gemeinderat wurde die Thematik der Unechten Teilortswahl besprochen. Hintergrund ist die Prüfung einer möglichen Beibehaltung oder Abschaffung dieses Wahlsystems.

In einer vorangegangenen Klausurtagung mit Gemeinderat und Ortschaftsräten wurde vereinbart, die Thematik zunächst öffentlich im Gemeinderat einzubringen und anschließend in den Ortschaftsräten Dachtel und Deufringen sowie im Verwaltungsausschuss vorzuberaten. Auf dieser Grundlage soll eine Beschlussvorlage für den Gemeinderat erarbeitet werden, der im Herbst 2026 abschließend über die Zukunft der Unechten Teilortswahl entscheidet.

Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu eine entsprechende Sitzungsvorlage mit Darstellung der Vor- und Nachteile zu erstellen und den weiteren Beratungsprozess zu begleiten. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

TOP 4: Ergebnisse GPA Prüfbericht Kämmerei

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 05.08.2024 bis 29.01.2025 die Eröffnungsbilanz, den letzten kameralen Jahresabschluss 2018 sowie das Kassen- und Vergabewesen der Gemeinde geprüft und hierzu einen Prüfbericht vorgelegt. Im Bereich der Eröffnungsbilanz wurden Mängel bei der Vermögensbewertung, der Vollständigkeit und der Nachvollziehbarkeit von Grundstücken, Gebäuden und Infrastrukturvermögen festgestellt. Zudem wurden fehlerhafte bzw. fehlende Bilanzansätze bei Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten beanstandet. Die festgestellten Punkte werden schrittweise im Rahmen der Aufarbeitung der Jahresabschlüsse korrigiert. Im Kassenwesen wurde die grundsätzlich ordnungsgemäße Führung der Gemeindekasse bestätigt, jedoch Mängel bei der Durchführung regelmäßiger Kassenprüfungen sowie bei organisatorischen und technischen Abläufen festgestellt. Auch diese werden derzeit bzw. künftig behoben. Im Bereich Beschaffungs- und Vergabewesen wurden vergaberechtliche Mängel bei einzelnen Dienstleistungen festgestellt, die im Zuge neuer Ausschreibungen aufgearbeitet werden. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse des Prüfberichts zur Kenntnis.

TOP 5: Eigenbetrieb Wasserversorgung – Feststellung Jahresabschluss 2019

Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Wasserversorgung festgestellt. Die Bilanzsumme beträgt 4.037.952,11 €. Das Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von 103.198,60 € ab und liegt damit rund 22.000 € unter dem Planansatz. Die Abweichungen resultieren insbesondere aus höheren Aufwendungen sowie Planungsungenauigkeiten bei einzelnen Konten. Die Verschuldung des Eigenbetriebs verringerte sich im Berichtsjahr weiter, die Eigenkapitalquote bleibt mit 47,9 % stabil auf solidem Niveau. Der Jahresverlust wird teilweise aus dem Gewinnvortrag gedeckt und im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen. Die Betriebsleitung wurde entlastet. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 6: Bekanntmachungssatzung – Neufassung

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen. Künftig erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Aidlingen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde mit entsprechender Signatur. Hintergrund der Neuregelung ist unter anderem die Anpassung an die digitale Informationsbereitstellung sowie die steigende Nutzung des Internets bei gleichzeitig rückläufiger Reichweite des Amtsblatts. Die neue Satzung ermöglicht der Verwaltung außerdem eine flexiblere Handhabung, insbesondere können kurzfristige Änderungen, etwa an Sitzungseinladungen bzw. Tagesordnungen, kurzfristiger berücksichtigt werden. Die Satzung tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Ergänzend wird der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen – soweit möglich – weiterhin im Amtsblatt abgedruckt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 7: Antrag auf Vereinsförderung – Kleintierzüchterverein

Der Kleintierzüchterverein Aidlingen Z 447 e. V. beantragte eine Vereinsförderung zur Dachsanierung sowie zur Reparatur eines Grundstücksanschlusses. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 120.000 € zuzüglich weiterer Kosten, etwa für Erdarbeiten. Nach Prüfung der Verwaltung erfüllt der Antrag nicht die Voraussetzungen der Vereinsförderrichtlinie, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Mindestmitgliederzahl sowie der förderfähigen Maßnahmen. Zudem wäre nach Richtlinie lediglich eine Teilförderung in Höhe von 15 % der Kosten möglich. Eine Ausnahme von den Förderbestimmungen wurde im Gemeinderat diskutiert, jedoch nicht befürwortet. Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf Vereinsförderung einstimmig ab.

TOP 8: Ausübung von Vorkaufsrechten: Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages Sonnenbergstraße 21, 24, 25, 25/1, 25/2, Aidlingen

Der Gemeinderat befasste sich mit einem Angebot zum Erwerb mehrerer Grundstücke im Bereich Sonnenbergstraße mit einer Gesamtfläche von rund 11.026 m² und Kaufpreisen zwischen 390,50 €/m² und 527,06 €/m² je Teilfläche. Die Grundstücke liegen im Bereich einer Sanierungssatzung, sodass grundsätzlich ein gemeindliches Vorkaufsrecht besteht. Die Verwaltung empfahl, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer gemeindlichen Entwicklung als ungünstig eingeschätzt werden und erhebliche Folgekosten für Erschließung und Entwicklung zu erwarten wären. Im Gremium wurden verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten für das Gebiet sowie alternative Nutzungskonzepte diskutiert. Der Gemeinderat beschloss, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst (17 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung).

TOP 9: Anfragen / Verschiedenes

1. Im Zusammenhang mit der Schulbuslinie 744 wurde aus dem Gremium auf Schwierigkeiten für Schüler hingewiesen, da die Verbindung derzeit in Böblingen endet und Anschlussverbindungen nach Sindelfingen teilweise als problematisch geschildert werden. Die Verwaltung teilte mit, dass hierzu bislang keine Beschwerden vorliegen, steht jedoch im Austausch mit den zuständigen Stellen beim Landratsamt.

2. Die Verwaltung informierte über die abgelehnte Förderung der Maßnahme „Maschinelle Überschussschlammeindickung Kläranlage“. Der beantragte Zuschuss in Höhe von 338.420 € (68,4 %) wurde aufgrund von hoher Antragslage abgelehnt. Eine erneute Antragstellung ist möglich. Die Maßnahme ist jedoch aufgrund der Einhaltung gewässerökologischer Grenzwerte und rechtlicher Vorgaben weiterhin erforderlich und kann nicht verschoben werden. Die aktualisierte Kostenentwicklung weist einen höheren Aufwand gegenüber der ursprünglichen Planung aus, insbesondere durch zusätzliche Betriebskosten, eine größere Auslegung der Technik sowie Anpassungen bei Inbetriebnahme und Dokumentation. Einsparpotenziale bestehen nur in geringem Umfang. Insgesamt wird die Maßnahme als zwingend erforderlich bewertet. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat die Ausschreibung der Maßnahme sowie die erneute Antragstellung auf Förderung mit Anzeige des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Der Beschluss hierzu erfolgte einstimmig.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Aidlingen
29.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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