Zu Beginn der Sitzung gedachte der OR in einer Gedenkminute an den verstorbenen Herrn Otto Mistele, der 15 Jahre lang Ortsvorsteher in Deufringen war.
1. Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald – Vorberatung zum Beteiligungsverfahren
Der Gemeinde Aidlingen wurde durch den Regionalverband Nordschwarzwald am 01.02.2024 mitgeteilt, dass als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben wird, zu dem vorgesehenen Entwurf des Teilregionalplanes Windenergie bis spätestens 05.05.2024 Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung hatte daraufhin alle von der Region Nordschwarzwald untersuchten Standorte im Kreis Calw gesichtet. Von den insgesamt 28 potentiellen Standorten im Kreis Calw können insbesondere folgende zwei Standorte möglicherweise die Deufringer Interessen tangieren:
Standort WC12 (zwischen Althengstett und Ostelsheim)
Standort WC13 (südöstlich Ostelsheim)
Zu jedem Standort ist durch ein Planungsbüro ein Steckbrief erstellt worden. Je nach Entfernung zu unserer Gemarkung könnte die Gemeinde Aidlingen anteilig von den Einnahmen partizipieren.
Der OR diskutierte hierüber ausführlich und lehnte diesen Antrag der zwei Standorte WC12 und WC13 für Deufringen einstimmig ab. Mit der Begründung: Da in Aidlingen weitere Standorte für Windkrafträder geplant sind, sieht der OR eine Umzingelung von Deufringen mit Windkrafträdern.
2. Alter Friedhof
Ein Ortschaftsrat erklärte sich vorsorglich für befangen und begab sich in den Zuschauerbereich.
Der Alte Friedhof ist nun seit einiger Zeit komplett im Eigentum der Gemeinde. In den nächsten Wochen werden der Zaun und die Obststräucher entlang der oberen Friedhofsmauer gesetzt.
Im Gremium wurde nun beraten, wie sich der OR eine weitere Gestaltung des Alten Friedhofs vorstellen könnte. OV Kühnle sprach an, dass sie sich vorstellen kann, den Alten Friedhof eventuell zu einem Park umzugestalten. Hierzu müsste das Gremium grob entscheiden, wie dies aussehen könnte. Eine Variante wäre, z. B. eine einfache Parkanlage, eine andere Variante wäre eine gestaltete Parkanlage, die auch zur Durchführung von u. a. standesamtlichen Trauungen oder kleineren Konzerten genutzt werden könnte. In Bezug auf die 3 vorhandenen Kriegsgräber müssten noch genauere und schriftliche Informationen und Genehmigungen eingeholt werden, ob diese abgeräumt werden und die Namen der 3 Gefallenen stattdessen auf einer Tafel an die Friedhofsmauer angebracht werden könnten. Weiter müsste auch abgeklärt werden, wie seither die Bedingungen für die Bezuschussung der Unterhaltung der Kriegsgräber vertraglich geregelt wurde. Nach ersten Informationen müsste es möglich sein, die Gräber abräumen zu dürfen, eine Gedenktafel anzubringen. Eventuell müssten die Fördergelder zurückbezahlt werden, welche aber augenscheinlich nicht allzu hoch sein dürften.
Nach kurzer Diskussion fokussierte die Mehrheit des Ortschaftsrats eine Umgestaltung als Park. Der OR ist unterschiedlicher Meinung mit dem Erhalt bzw. Nichterhalt der vorhandenen Soldatengräber und dem Verbleib der restlichen Grabsteine auf dem Alten Friedhof. Ein OR ist der Meinung, dass Kriegsgräber ein ewiges Liegerecht haben, könnte sich deshalb nur einen Park mit Wegen vorstellen und keinen Veranstaltungsort. Ein OR befürwortete eine Parkanlage, aber ohne Grabsteine.
Nach kurzer Diskussion im Gremium, ob die Parkanlage mit oder ohne die vorhandenen restlichen Grabsteine angelegt werden soll, stellte OV Kühnle den Antrag:
Eine Neugestaltung des Alten Friedhofs als Parkanlage ohne Grabsteine.
Mit 4 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Weiter soll Bauhofleiter Jan Schweren angefragt werden, ob er die Umgestaltung des alten Friedhofs als Parkanlage planen könnte, da er bereits in jungen Jahren eine Ausbildung als Projektplaner für Friedhofsgestaltung abgeschlossen hat.
Dieser TOP wird zur nächsten Sitzung erneut aufgenommen. Es soll eine Begehung des Alten Friedhofs bei Tage stattfinden. Bauhofleiter Jan Schweren soll zu der Sitzung eingeladen werden.
3. Bekanntgaben
OV Kühnle teilte mit:
Verschiedenes
Aus dem Gremium wurde darauf aufmerksam gemacht, dass wieder vermehrt Hunde nicht angeleint sind. Hier ist ausdrücklich nochmals im Gemeindeblatt darauf hinzuweisen, dass es die Leinenpflicht gibt und in dieser Jahreszeit landwirtschaftliche Flächen nicht mehr zu betreten sind.