Einwohnerfragestunde
Keine Fragen
Bekanntgabe Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
Keine Bekanntgaben
Inoffizielle Bauvoranfrage auf dem Grundstück Schubertstraße 1, Flurstück-Nr. 3705
Hier: Änderung der Baufenster im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan „Schmalzwiesen“
Auf dem Grundstück Schubertstraße 1 ist die Teilung des Grundstücks in zwei gleich große bebaubare Wohngrundstücke vorgesehen. Das vorhandene Baufenster des seit 1967 unverändert bestehenden Bebauungsplanes „Schmalzwiesen“ macht eine sinnvolle Teilung und Bebauung mit zwei Häusern unmöglich. Im Rahmen einer Befreiung könnte im Baugenehmigungsverfahren von der bestehenden Baugrenze abgewichen werden.
Der Technische Ausschuss hat in dieser Vorberatung das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Abweichungen in Aussicht gestellt.
Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Kirchstraße 5, Flurstück-Nr. 243/1
Hier: Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchstraße I“
Auf dem Grundstück Kirchstraße 5 wurde die Errichtung einer Garage beantragt. Im Rahmen des Baugesuchs wurde abweichend zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt, die Garage in einem Abstand von 2 Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche zu bauen.
Aufgrund der Topografie und da keine Einschränkungen für die Verkehrssicherheit zu erwarten sind, stimmte der Technische Ausschuss der Abweichung einstimmig zu.
Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhls und Erweiterung der Terrasse auf dem Grundstück Weisengärtenstraße 32, Flurstück-Nr. 3762 
Hier: Befreiung vom Bebauungsplan „Hannenbühl“
Auf dem Grundstück Weisengärtenstraße 32 wurde im Rahmen des Baugesuchs für die Erneuerung des Dachstuhls und die Erweiterung der Terrasse die Überschreitung der Traufhöhe um 18 cm beantragt.
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde vom Technischen Ausschuss einstimmig beschlossen.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Herdweg 3, Flurstück-Nr. 5690/1 
Hier: Befreiung vom Bebauungsplan „Herdweg“
Auf dem Grundstück Herdweg 3 wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die geringfügige Überschreitung der Baugrenze um 44,5 cm beantragt.
Der Technische Ausschuss stimmte der Überschreitung einstimmig zu.
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Weilerweg 22, Flurstück-Nr. 3388/4
Hier: Abweichung und Befreiung vom Bebauungsplan „Lehräcker“
Auf dem Grundstück Weilerweg 22 wurde im Rahmen des Bauantragsverfahrens eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgelegten Vorgaben beantragt. Konkret ging es um eine Überschreitung der Traufhöhe um 25 cm, der Baugrenze durch den Dachvorsprung um 40 cm sowie der Grundflächenzahl um 10 %.
Der Technische Ausschuss stimmte den beantragten Abweichungen einstimmig zu.
Bauantrag zur Sanierung, Modernisierung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit 2 Wohnungen auf dem Grundstück Weisengärtenstraße 34, Flurstück-Nr. 3762/1
Hier: Befreiung vom Bebauungsplan „Hannenbühl“
Auf dem Grundstück Weisengärtenstraße 34 wurde im Rahmen des Baugesuchs für die Modernisierung und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses die Überschreitung der Traufhöhe um 25 cm beantragt.
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde vom Technischen Ausschuss einstimmig beschlossen.
Informationen über sonstige Bauvorhaben
Die Mitglieder des Technischen Ausschusses nahmen von drei Bauvorhaben Kenntnis, welche keiner Beratung und Beschlussfassung bedürfen, da die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden oder kein Bebauungsplan besteht
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