TOP 2 Radverkehrsachse Nord-Süd zwischen „Weißem Kreis“ und Haydnstraße
Der Rad- und Fußverkehr sowie der Busverkehr werden maßgeblich verbessert. Das hat der Gemeinderat mit seiner einstimmigen Zustimmung der Planung für die Radverkehrsachse Nord-Süd (zwischen „Weißem Kreuz“ und Haydnstraße) auf den Weg gebracht. Er beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der vorliegenden Konzeption die Planungen weiter auszuarbeiten. Insbesondere wird durch die Erneuerung der Signalsteuerung der Lichtsignalanlagen der Verkehrsfluss für alle Verkehrsträger deutlich erhöht.
TOP 3 Gründung der Windpark Bruchsal Nord GmbH & Co. KG
Mehrheitlich haben die Stadträte/-innen die Oberbürgermeisterin ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bruchsal GmbH der Gründung der Windpark Bruchsal Nord GmbH & Co. KG zuzustimmen. Redaktionelle Anpassungen und Änderungen nicht wesentlicher Art an dem Gesellschaftsvertrag können ohne erneute Beschlussfassung im Gemeinderat vorgenommen werden.
TOP 4 Masterplan Erneuerbare Energien – Windenergie, Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Nutzung städtischer Grundstücke durch die Stadtwerke Bruchsal GmbH für die Errichtung eines Windparks im Potenzialgebiet Nord.
Ebenfalls mehrheitlich hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Gestattungsvertrags zwischen der Stadt Bruchsal und der Stadtwerke Bruchsal GmbH zur Nutzung städtischer Grundstücke für die Errichtung eines Windparks im Potenzialgebiet Nord zugestimmt. Diese Zustimmung gilt sowohl für die Grundstücke im Eigentum der Stadt, als auch für die Grundstücken im Eigentum der Vereinigten Stiftungen der Stadt Bruchsal. Für die städtischen Grundstücke, die im Landschaftsschutzgebiet „Münzesheimer Berg“ liegen, wird vertraglich gesichert, dass auf diesen keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, sondern dass diese lediglich als Rotorüberstrichsflächen genutzt werden.
TOP 5 Leistungen und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Bruchsal
1) Ergebnisse der Jahre 2022 – 2024 / 2) Anpassung der (Vereins-)Förderrichtlinie / 3) Anpassung der Jugendförderrichtlinie
Einstimmig hat der Gemeinderat die Ergebnisse zu den Leistungen und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Bruchsal der Jahre 2022 bis 2024 zur Kenntnis. Der Gemeinderat hat der dritten Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinie) sowie der ersten Anpassung der Richtlinie der Stadt Bruchsal zur Förderung von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie der verbandlichen Jugendarbeit (Jugendförderrichtlinie) rückwirkend zum 1. Januar 2025 zugestimmt.
Nach der Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinie) wurden von Seiten der Stadt im Jahr 2024 Zuschüsse in Höhe von 636.000 Euro ausbezahlt. Die Erträge aufgrund von Entgelten, Mieten und Pachten/ Erbbauzinsen lagen 2024 bei 208.000 Euro. Dieser Betrag wird sich nach Abschluss noch ausstehender Verträge und Anpassungen um etwa 5.000 bis 10.000 Euro/Jahr erhöhen. Die Zuschüsse nach der Jugendförderrichtlinie lagen im Jahr 2024 bei 62.000 Euro. Die institutionelle Förderung nach der Wohlfahrtsrichtlinie liegt bei 35.000 Euro. Zuschüsse für soziale Projekte sind abhängig von der jeweiligen Anzahl. Im Jahr 2024 waren es rund 96.000 Euro.
TOP 6 Aktualisierung der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal
Einstimmig hat der Gemeinderat der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigungen der Allgemeinheit und zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen vom 1. Juli 2025 zugestimmt. Am 17. Januar 2021 ist das neue Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) mit umfangreichen Änderungen in Kraft getreten. Die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Bruchsal vom 19. Mai 2009 war daher schon aus Gründen der Rechtsklarheit an die geänderten rechtlichen Grundlagen anzupassen und zu aktualisieren.
Zusätzlich wurden auch inhaltliche Änderungen der Allgemeinen Polizeiverordnung erforderlich.
TOP 7 Erlass einer Spielplatzsatzung
Nach einer kurzen Beratung wurde die Vertagung des Tagesordnungspunktes beantragt. Die Vorsitzende ließ über den Vertagungsantrag abstimmen. Er fand eine Mehrheit im Gemeinderatsgremium.
TOP8 Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule – Vergabe der Zimmer- und Holzbauarbeiten ASR BA. 1 – 3 / b) Vergabe der Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten ASR BA. 1– 3
Sie geht mit Riesenschritten voran – die Generalsanierung der Albert-Schweitzer-Realschule. Der Gemeinderat hat einstimmig die folgenden Auftragsvergaben beschlossen: Zimmer- und Holzbauarbeiten Bauabschnitte 1 bis 3 mit einem Kostenvolumen von insgesamt gut 1,9 Millionen Euro. Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten Bauabschnitte 1 bis 3 mit einem Kostenrahmen von insgesamt knapp 990.000 Euro.
TOP 9 Umgestaltung des Bahnhofumfeldes inkl. Neubau eines zentralen Omnibusbahnhof – Vergabe der Herstellung von zwei WC-Anlagen
Ebenfalls weiter voran schreitet die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes. Mit einem einstimmigen Votum haben die Stadträte/-innen die Vergabe der Herstellung von zwei WC-Anlagen beschlossen. Die Planung sieht ein Unisex-WC und ein barrierefreies Unisex-WC vor. Der Zugang zu den WC-Anlagen erfolgt mittels Münzautomatik. Die Türschließung des barrierefreien Unisex-WCs erfolgt zusätzlich über den Euro-Key. Menschen mit Beeinträchtigungen können diese WC-Anlage mithilfe dieses Schlüssels kostenfrei nutzen. Die Gesamtkosten liegen bei 265.000 Euro.
TOP 10 Kanalsanierung im Kanalbezirk 4 (Süd-West-Stadt) Bauabschnitt 8 – Vergabe von Kanalrenovierungsarbeiten mit Langschlauchtechnik
Der Gemeinderat hat der Vergabe der grabenlosen Kanalrenovierungsarbeiten im Kanalbezirk 4 (Süd-West-Stadt) zugestimmt. Die Kosten belaufen sich auf knapp 400.000 Euro.
TOP 11 Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Gärtenwiesen-West“ in Büchenau – Ergebnis der vierten Auswahlrunde und Veräußerung der städtischen Grundstücke
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, das stadteigene Grundstück Flst. Nr. 6987 im Baugebiet „Gärtenwiesen West“ in Büchenau, Kornblumenweg 25, mit einer Fläche von 476 Quadratmetern an die Bewerber Nr. 021 zu vergeben. Die Vergabe erfolgte auf der Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Leitlinie für die Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime.
TOP12 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg
Grundstück Flst.Nr. 3934, Hinterer Hickberg in Obergrombach
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, im folgenden Verkaufsfall auf die Ausübung eines bestehenden Vorkaufsrechts für die Stadt Bruchsal zu verzichten. Das Grundstück – Flst.Nr. 3934, 765 Quadratmeter Landwirtschaftsfläche Hinterer Hickberg, Obergrombach – wurde mit Kaufvertrag vom 20. Mai 2025 veräußert.
TOP 13 Verzicht auf die Ausübung der Vorkaufsrechte 186/1.000 und 285/1.000 Miteigentumsanteile an dem Grundstück Flst.Nr. 634, Peter-und-Paul-Straße 28 in Bruchsal
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, im folgenden Verkaufsfall auf die Ausübung der im Grundbuch von Bruchsal eingetragenen Vorkaufsrechte zu verzichten. Mit Kaufvertrag vom 14. Mai 2025 wurden folgende Miteigentumsanteile veräußert: Der 186/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück Flst.Nr. 634, 457 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche, Peter-und-Paul-Straße 28
sowie der 285/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück Flst.Nr. 634, 457 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche, Peter-und-Paul-Straße 28.
TOP 14 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts Grundstück Flst.Nr. 5921/1, Pommernstraße 57 in Untergrombach
Auch im Fall des im Grundbuch von Untergrombach eingetragenen Vorkaufsrechts hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, im folgenden Verkaufsfall auf die Ausübung zu verzichten. Mit Kaufvertrag vom 12. Mai 2025 wurde folgendes Grundstück veräußert: Flst.Nr. 5921/1, 249 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche, Pommernstraße 57.