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Gemeinderat

Berichterstattung Gemeinderat 24. Februar 2026

TOP2 Geplante Flurneuordnung Bruchsal-Helmsheim (HWS) • Stellung eines Antrags auf ein kombiniertes Flurneuordnungsverfahren • Sicherstellung...

TOP2 Geplante Flurneuordnung Bruchsal-Helmsheim (HWS)

• Stellung eines Antrags auf ein kombiniertes Flurneuordnungsverfahren

• Sicherstellung dessen ökologischen Mehrwerts u.a.

Mit einem einstimmigen Votum hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Stadt Bruchsal ein kombiniertes Flurneuordnungsverfahren im Außenbereich von Helmsheim, dem nördlich angrenzenden Teil der Feldlage von Heidelsheim, sowie kleinen Teilen der Gemarkungen Gondelsheim und Neibsheim (Stadt Bretten) beantragt. Zum einen können so die für die Umsetzung des Hochwasserrückhaltebeckens benötigten Flächen sehr zeitnah zur Verfügung gestellt und der Landverlust sozialverträglich auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Zum anderen stehen mit der Flurneuordnung umfangreiche Mittel zur Verfügung, um die Maßnahmen des kommunalen Starkregenrisikomanagements um setzen zu können. Hintergrund hierfür ist, dass sich nur wenige für das Hochwasserrückhaltebecken und das Starkregenrisikomanagement relevante Flächen aktuell im Eigentum der Stadt befinden.

Des Weiteren sieht der einstimmig gefasste Beschluss vor, dass sich die Stadt Bruchsal verpflichtet, mindestens ein Prozent der gesamten Fläche von etwa 710 Hektar zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts bereitzustellen. Die Stadt Bruchsal übernimmt zudem die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet.

TOP3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-PV Langental-Siedlung“, Gemarkung Bruchsal

– Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Einstimmig hat der Gemeinderat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-PV Langental-Siedlung“ gebilligt. Damit nehmen die Pläne der Feldwerke GmbH konkrete Form an. Sie beabsichtigt zusammen mit privaten Grundstückseigentümern/-innen auf landwirtschaftlich genutzten

Flächen im Stadtgebiet Bruchsal eine Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) zu errichten.

TOP4 Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard

Flächennutzungsplan 2025 - Einzeländerung "Agri-PV Langental-Siedlung“

– Beschluss über die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB

– Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Dieser Tagesordnungspunkt steht im direkten Kontext zu TOP3. Auch hier fiel das Votum des Gemeinderates einstimmig aus. Danach soll im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft folgende Beschlussfassung herbeigeführt werden: Der Gemeinsame Ausschuss beschließt, die Einleitung der Teiländerung „Agri-PV Langental-Siedlung“, Gemarkung Bruchsal, des Flächennutzungsplans 2025 auf den Weg zu bringen.

TOP5 Herstellen eines Verbindungskanals zur Anbindung des Gewerbegebiets Stegwiesen an das Hebewerk Forster Straße - Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einstimmig zur Kenntnis und der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen zur Realisierung der „Herstellung eines Verbindungskanals zur Anbindung des Gewerbegebiets Stegwiesen an das Hebewerk Forster Straße“ zugestimmt. Die im aktuellen Generalentwässerungsplan (GEP) aufgeführte Sanierungsmaßnahme

beinhaltet die Aufdimensionierung von einem Großteil der Kanäle im Gewerbegebiet Stegwiesen sowie die Stilllegung des Hebewerks Stegwiesen und einen separaten Anschluss an das Hebewerk Forster Straße zur Entlastung des Hauptsammlers. Grund dieser Maßnahme ist die zu geringe hydraulische Leistungsfähigkeit des vorhandenen Netzes. Durch den Bau des neuen Stauraumkanals wird der erste Schritt zur nachhaltigen hydraulischen Entlastung des Gewerbegebiets Stegwiesen erfolgen.

TOP6 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften "Industriestraße 28", Gemarkung Bruchsal

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO

- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Einstimmig hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriestraße 28“ beschlossen und den Entwurf in der vorliegenden Fassung gebilligt. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 5.794 Quadratmetern. Zusammengenommen bilden die dazugehörenden Flächen dieses Bereichs eine Baulücke innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes „West II“. Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken ist in Bruchsal nach wie vor ungebrochen. Vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden besteht das Ziel der Planung darin, die Schließung der bestehenden Baulücke in der Industriestraße 28 im Sinne der Innenentwicklung zu ermöglichen und die Grundstücke einer gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen.

TOP7 Sanierung „Südstadt“ – Nichtinvestive Städtebauförderung 2025

Der Gemeinderat hat den vom Land bewilligten Förderrahmen von 166.667 Euro mit 100.000 Euro Finanzhilfen für die Sanierungsmaßnahme „Südstadt NIS 2025“ zur Kenntnis genommen. Einstimmig hat er sich dafür ausgesprochen, die 166.667 Euro für das Quartiersmanagement Südstadt und für Projekte zur Sprachförderung, zur Stärkung von Medienkompetenzen und für Projekte gegen Gewalt und Vandalismus für die Durchführungsjahre 2026 bis 2028 zu verwenden.

TOP8 Sanierung „Heidelsheim Ortskern Nord“ – Nichtinvestive Städtebauförderung 2025

Der Gemeinderat hat den vom Land bewilligten Förderrahmen von 100.000 Euro mit 60.000 Euro Finanzhilfen für die Sanierungsmaßnahme „Heidelsheim Ortskern Nord NIS 2025“ zur Kenntnis genommen. Einstimmig hat er beschlossen, die 100.000 Euro für Projekte zur Sprachförderung und zur Kinder- und Jugendförderung für die Durchführungsjahre 2026 bis 2029 zu nutzen.

TOP9 Ausschreibung der Mittagsverpflegung für die Ganztagesschulen der Stadt Bruchsal

Einstimmig hat der Gemeinderat die Neuausschreibung der Mittagsverpflegung für die Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit der dreimaligen Option auf Verlängerung für das jeweils darauffolgende Schuljahr beschlossen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von rund 120.000 Essen/Jahr während der Schulzeit sowie die Zubereitung und Lieferung im Rahmen der städtischen Ferienbetreuung.

TOP10 Beteiligungsbericht 2024

Der Gemeinderat hat von dem Beteiligungsbericht 2024 Kenntnis genommen. Der Beteiligungsbericht wird nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat zur Einsicht seitens der Einwohnerschaft nach den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht.

TOP11 Entsendung in den Aufsichtsrat der Reha-Südwest gGmbH

Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, das bisherige Mitglied Cornelia Petzold-Schick erneut in den Aufsichtsrat der Reha-Südwest gGmbH zu entsenden. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, eine Vertretungsvollmacht auszufertigen.

TOP12 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts 147/10.000 Miteigentumsanteil Grundstück Flst.Nr. 25907, Elie-Wiesel-Weg 1, 3, 5, Nelly-Sachs-Straße 10, 12, Heinrich-Böll-Straße 2, 4, 6, 8 - Bruchsal

Der Gemeinderat verzichtet einstimmig auf die Ausübung des im Grundbuch von Bruchsal eingetragenen Vorkaufsrechts für das Flst.Nr. 25907 3.555 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche

Elie-Wiesel-Weg 1, 3, 5, Nelly-Sachs-Straße 10, 12 Heinrich-Böll-Straße 2, 4, 6, 8. Der Miteigentumsanteil an dem genannten Grundstück wurde mit Kaufvertrag vom 15. Januar 2026 veräußert.

TOP13 Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg Grundstück Flst.Nr. 13821, Rohrbach in Heidelsheim

Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts für die Stadt Bruchsal für das Flst.Nr. 13821 6.261 Quadratmeter Landwirtschaftsfläche Rohrbach zu verzichten.

Mit Kaufvertrag vom 8. Januar 2026 wurde das Grundstück veräußert.

TOP14Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts 752,2/1000 Miteigentumsanteil Grundstück Flst.Nr. 22892, Zeiloch 7 in Bruchsal

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Ausübung des im Grundbuch von Bruchsal eingetragenen Vorkaufsrechts für das Flst.Nr. 22892 2.242 Quadratmeter Gebäude- und Freifläche Zeiloch 7 zu verzichten. Mit Kaufvertrag vom 30. Dezember 2025 wurde der Miteigentumsanteil veräußert.

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