TOP2 Starkregenschutzmaßnahmen Helmsheim und Heidelsheim - Vorstellung der Machbarkeitsstudie
Den Sachstand der Machbarkeitsstudie zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) in
Heidelsheim und Helmsheim hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Einstimmig hat er der weiteren planerischen Ausarbeitung von Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Starkregen zugestimmt. Im Ergebnis führt die Machbarkeitsstudie die Maßnahmen nochmals aufgeführt, die aus Sicht des Ingenieurbüros und der Verwaltung weiter planerisch untersucht und ausgearbeitet werden sollen. Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat über eine bauliche Realisierung entscheiden. Durch eine konsequente Kombination aus Eigenvorsorge, angepasster Planung, aktiver Kommunikation und gezielten baulichen Maßnahmen soll die Widerstandsfähigkeit der Stadt
gegenüber extremen Wetterereignissen deutlich erhöht werden.
TOP3 Änderung der Teilfortschreibung des Regionalplans 2025, Kapitel 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ - Antrag zur Aufnahme einer Reduzierung des Vorranggebietes WE 13 „Großer
Wald“ bei Obergrombach und Helmsheim und zur Überprüfung der Vergrößerung des Vorranggebietes WE 602 als Ausgleich
Mehrheitlich hat der Gemeinderat den Antrag zur Aufnahme einer Reduzierung des Vorranggebietes WE 13 „Großer Wald“ bei Obergrombach und Helmsheim im Änderungsverfahren der Teilfortschreibung des Regionalplans 2025 bestätigt. Zugleich beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, den Antrag beim Verband Karlsruhe einzureichen. Im Kern geht es darum, dass die Stadt Bruchsal eine Reduzierung des Vorranggebietes WE 13 - „Großer Wald“ bei Obergrombach und Helmsheim - in diesem Änderungsverfahren beantragt. Als Ausgleich bietet die Stadt Bruchsal die Überprüfung des Vorranggebietes WE 602 an.
TOP4 Masterplan Erneuerbare Energien: Information über das weitere Vorgehen zum geplanten Windpark „Bruchsal Süd“
Der Gemeinderat nimmt die Information über das weitere Vorgehen zum geplanten Wind-
park „Bruchsal Süd“ und die Absicht der Verwaltung, den Abschluss eines Gestattungs-
vertrages mit einem Projektierer unter den Zustimmungsvorbehalt des Gemeinderates zu
stellen, zur Kenntnis. (siehe Seite 3)
TOP5 Übernahme der Patenschaft für die Heimatschutzkompanie OBERRHEIN
Mehrheitlich hat der Gemeinderat die Übernahme der Patenschaft für die Heimatschutzkompanie
OBERRHEIN beschlossen. (siehe Seite 3)
TOP6 Zukunftskommune - Abschluss European Energy Award und Fortführung der
Klimaschutzmaßnahmen
Der Gemeinderat hat den Sachstand und das Ende des European Energy Award Prozesses zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich haben die Stadträte/-innen beschlossen, die städtischen
Klimaschutzmaßnahmen fortzuführen und sie federführend durch das Energieteam der
Stadtverwaltung zu koordinieren. Zukünftig soll das Werkzeug „Zukunftskommune“ zur
strukturierten Begleitung des kommunalen Klimaschutzprozesses genutzt werden. Mit der
Umstellung auf die Zukunftskommune wird der bürokratische Aufwand verringert und der
Klimaschutzprozess besser an die Anforderungen und Gegebenheiten in Baden-
Württemberg und der Region angepasst. Die Kosten der Teilnahme am Prozess „Zukunftskommune“ belaufen sich für Bruchsal auf jährlich 8.806 Euro.
TOP7 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, („Bau-Turbo“) - Information zum Sachstand - Beschluss Leitlinien der Stadt Bruchsal zur Anwendung - Beschluss der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Bau-Turbo soll auch in Bruchsal starten, das haben die Stadträte/-innen mit ihrem einstimmigen Votum in der vergangenen Gemeinderatssitzung entschieden. Den Sachstand zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung haben sie zur Kenntnis genommen. Zudem hat der Gemeinderat die Leitlinien der Stadt Bruchsal zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
TOP8Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Mehrheitlich hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen. Für den Haushaltsplan wurde mit Einnahmen aus der Vergnügungssteuer von circa 950.000 Euro gerechnet. Hiervon entfallen auf Geldspielgeräte rund 900.000 Euro. Mit dem Wechsel der Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz würde ein aufkommensneutraler Hebesatz bei circa 9,8 v.H. liegen. Der vorgeschlagene Steuersatz von 11 v.H. führt zu Mehrerträgen von circa 110.000 Euro.
TOP9 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen - überplanmäßige Ausgabe 2025
Einstimmig hat der Gmeinderat rückwirkend für das Haushaltsjahr 2025 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000 Euro für die Gebäudebewirtschaftung beschlossen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch nicht in Anspruch genommene Mittel der Gebäudereinigung. Die Mehrkosten ergeben sich unter anderem im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der Albert-Schweitzer-Realschule und durch Betriebskostenabrechnungen von 2017 bis 2023 sowie eine Heizkostenabrechnung von 2004 bis 2022 für das städtische Museum durch Vermögen und Bau Baden-Württemberg.
TOP10 Beschaffung von verkehrstechnischen Einrichtungen zum Veranstaltungsschutz (Zufahrtsperren)
Einstimmig hat der Gemeinderat die Beschaffung von mobilen technischen Zufahrtschutzsystemen mit einer Auftragssumme von rund 170.000 Euro beschlossen. Bei der geplanten Beschaffung handelt es sich um vier klappbare Module inklusiv zwei Schwerlastpaletten für die Lagerung, 15 feste Module und eine Gabelstaplertraverse. Die Beschaffung erfolgte im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen. Dadurch konnten etwa 100.000 Euro eggenüber der Einzelbeschaffung eingespart werden. Zudem können die Zufahrtsperren da sie kompatibel sind außerhalb zeitgleicher Veranstaltungen zwischen den Kommunen gegenseitig ausgeliehen werden.
TOP 11 bis 21 Verzicht auf Ausübung des Vorverkaufsrecht
Einstimmig haben die Stadträte/-innen in den folgenden Fällen entschieden, auf das Vorverkaufsrecht für die Stadt Bruchsal zu verzichten: