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Berichterstattung Gemeinderat 28. April 2026

TOP3 Abschluss der Forsteinrichtung 2026 bis 2035 Einstimmig hat der Gemeinderat dem Abschluss der Forsteinrichtung für 2026 bis 2035 zugestimmt. Mehrheitlich...

TOP3 Abschluss der Forsteinrichtung 2026 bis 2035

Einstimmig hat der Gemeinderat dem Abschluss der Forsteinrichtung für 2026 bis 2035 zugestimmt. Mehrheitlich entschieden die Stadträte/-innen zudem, für den kommenden Forsteinrichtungszeitraum eine Gesamtnutzung von 89.000 Erntefestmetern (Efm) festzulegen. Damit werden die bisherigen 80.000 Efm um 9.000 Efm erhöht.

TOP4 Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026

Einstimmig hat der Gemeinderat den jährlichen Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 für die Waldungen der Stadt Bruchsal entsprechend den Planansätzen des Haushaltes 2026 beschlossen. Eine Änderung ist die Erhöhung des Einschlags von 7.300 fm auf 7.800 fm.

TOP5 Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte Campus - Vorstellung der Vorentwurfsplanung

Mit seinem einstimmigen Beschluss für die Vorentwurfsvariante 2 hat der Gemeinderat die weiteren Weichen für den Neubau der siebengruppigen Kindertagesstätte Campus gestellt. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung jetzt die konkrete Entwurfsplanung ausarbeiten.

TOP6 Allgemeine Informationen zum Standesamt & Widmung neuer Trauort am Weingut Klumpp

Mehrheitlich, bei zwei Enthaltungen, hat der Gemeinderat beschlossen, das Weingut Klumpp zukünftig als besonderen Trauort für Eheschließungen des Standesamts Bruchsal zu widmen. Hierüber schließt die Stadtverwaltung mit dem Weingut Klumpp eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.

TOP7 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Abwasserbetriebs Bruchsal

Einstimmig hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2024 des Abwasserbetriebs Bruchsal

festgestellt und der Zuführung der Überdeckung aus dem Jahr 2024 in Höhe von gut 1,19 Millionen Euro zu den Rückstellungen zugestimmt. Der Abwasserbetrieb Bruchsal hat das Wirtschaftsjahr 2024 deutlich besser abgeschlossen, als im Wirtschaftsplan 2024 prognostiziert war. Aufgrund von Veränderungen bei den Aufwendungen und den Erträgen ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von knapp 54.000 Euro. Diese sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Zudem hat der Gemeinderat die Entlastung der Betriebsleitung beschlossen.

TOP8 Baugebiet „Oberer Weiherberg II Teilgebiet Ost“ in Bruchsal - Abschluss eines Erschließungsvertrags

Mehrheitlich, bei acht Enthaltungen, hat der Gemeinderat dem Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags zur Erschließung des Baugebiets „Oberer Weiherberg II Teilgebiet Ost“ sowie zur Umsetzung aller erforderlichen Arten- und Naturschutzausgleichsmaßnahmen zugestimmt. In der öffentlichen Sitzung vom 6. Mai 2025 hat der Gemeinderat der Aufteilung des Umlegungsgebiets „Oberer Weiherberg II“ sowie des gleichnamigen Erschließungsgebiets in zwei Abschnitte zugestimmt, nachdem nicht alle Beteiligten bereit waren, unter den von der Stadt geforderten Bedingungen bei der Umlegung mitzuwirken. Daraufhin mussten die bisherigen Entwurfsplanungen überprüft und die bisherigen Kostenberechnungen so weit wie möglich aktualisiert werden. Gleichzeitig wurde mit allen betroffenen Eigentümern des östlichen Teilgebiets wieder Kontakt aufgenommen, um die neue Situation erneut und unter den neuen Bedingungen zu erörtern.

TOP9 Baugebiet „Oberer Weiherberg II Teilgebiet Ost“ in Bruchsal - Zuteilung von Grundstücksflächen im Umlegungsverfahren an die Stadt - Abschluss eines Kostenerstattungsvertrags

Mehrheitlich, bei vier Enthaltungen, hat der Gemeinderat der Zuteilung von Grundstücksflächen an die Stadt im Umlegungsverfahren Oberer Weiherberg II Teilgebiet Ost zugestimmt.

TOP10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ärztehaus an der Fürst-Stirum-Klinik“, Gemarkung Bruchsal - Satzungsbeschluss

Das „Ärztehaus an der Fürst-Stirum-Klinik“ nimmt weiter Kontur an. Jetzt haben die Stadträte/-innen einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung verabschiedet. Er ersetzt nach Inkrafttreten in Teilen den bisherigen Bebauungsplan „Fürst-Stirum-Klinik“ vom 21. Juni 2019.

TOP11 Merianstraße 71, Heidelsheim, - Rückbau der Gebäude

Einstimmig hat der Gemeinderat den Abbruch der Gebäude Merianstraße 71 in Heidelsheim beschlossen. Das Grundstück und die Gebäude sind Eigentum der Stadt Bruchsal. Bis Ende 2024 waren die Gebäude vermietet. Eine Neuvermietung kommt angesichts deren baufälligen Zustands nicht in Frage. Die Abbruchkosten werden aktuell mit rund 210.000 Euro veranschlagt. Das Objekt Merianstraße 71 befindet sich in einem Sanierungsgebiet, daher werden 60 Prozent der Rückbaukosten als anrechenbare Kosten anerkannt und diese mit 60 Prozent vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Ausführung soll bis spätestens Herbst 2026 erfolgen.

TOP12 Vergabe der Schülerbeförderung mit Kleinbussen

Der Gemeinderat hat mit einem einstimmigen Beschluss die Schülerbeförderung mit Kleinbussen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 zum Angebotspreis von knapp 880.000 Euro mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr vergeben.

TOP13 Sanierung Hauptsammelkanal / Durchlass Giesbach unter den Gleisen zw. Schwetzinger- und Stegwiesenstraße - Genehmigung von Nachträgen bei der Baufirma Wolff & Müller und Mehrkosten bei den Ingenieurleistungen

Einstimmig hat der Gemeinderat der Beauftragung der Nachträge eins bis elf mit einem Volumen von knapp 255.000 Euro und der Auftragserhöhung nach Abzug der entfallenen Leistungen in Höhe von knapp 220.000 Euro für die Sanierung Hauptsammelkanal zugestimmt. Ebenfalls Zustimmung fand die Beauftragung bei den Ingenieurleistungen, bei denen sich Mehrkosten von rund 145.000 Euro ergeben.

TOP14 Erneuerung eines Teilstückes der Saalbachufermauer an der Klosterstraße - Vergabe von Nachtragsleistungen

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat der Vergabe von Nachtragsleistungen in Höhe von rund 50.000 Euro und der sich ergebenden Einsparung der Gesamtauftragssumme um knapp 5.200 Euro zugestimmt.

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
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Ausgabe 19/2026
von Gemeinderat Bruchsal
04.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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