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„Beschämend“ – jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon jetzt Sozialhilfe

Sozialverband VdK fordert: „Wir brauchen endlich eine mutige nachhaltige Pflegereform und die schnelle finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen!"...
Teilnehmer unterhalten sich bei Kaffee und Kuchen
Gemütliche Runde mit leckeren SpeisenFoto: A.Richter

Sozialverband VdK fordert: „Wir brauchen endlich eine mutige nachhaltige Pflegereform und die schnelle finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen!"

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter: im Jahr 2026 auf 3.532 Euro monatlich im ersten Jahr. Das heißt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg für einen Heimplatz im ersten Jahr jeden Monat 3.532 Euro aus eigener Tasche hinzuzahlen, zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag der Eigenanteil monatlich im ersten Jahr noch bei 2.907 Euro.

„Etwa jeder dritte Pflegeheim-Bewohner bekommt schon heute Sozialhilfe! Das sind 28.250 Menschen (Ende 2024) allein in Baden-Württemberg. Obwohl diese Menschen ihr Leben lang gearbeitet und ihre Beiträge pünktlich in die Pflegeversicherung gezahlt haben! Das ist beschämend“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. „Und was 3.532 Euro Eigenanteil heißen wird schnell klar, wenn man sich die Durchschnittsrente in Deutschland anschaut: Männer bekamen Ende 2024 gerade einmal 1.405 Euro, Frauen 955 Euro. Wer kann da 3.532 Euro monatlich zahlen?“

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. fordert eine mutige nachhaltige Pflegereform und endlich die Übernahme der Investitionskosten durch das Land Baden-Württemberg. Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten.

„Das Land muss hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Das wäre ein nachhaltiger Schritt in die richtige Richtung. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.

Einladung zum VdK Café

Nicht vergessen, am Mittwoch, 4. Februar findet unser VdK-Café statt.

Wir treffen uns im Café Trölsch um 14:30 Uhr.

Wichtig, unbedingt vormerken!

Jahreshauptversammlung mit Wahlen am 25.04.2026

Beginn 14:30 Uhr im Bürgertreff Hemmingen.

Wir brauchen Verstärkung, nur Mut!

Wir sind eine nette Truppe.

Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen bei Streitfällen mit dem Sozialamt. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft. Informationen gibt es beim Kreisvorsitzenden, Tel. 07150-959795, Otto.Koblinger@web.de, und bei Jürgen Reiher, J.Reiher@web.de, Tel. 07156-8022080.

Erscheinung
Hemmingen Aktuell – Das Amtsblatt der Gemeinde Hemmingen
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Ausgabe 05/2026
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