Gemeinderat

Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2025

- Dem Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Windparks „Sexau-Peterswald I“ auf dem Grundstück...

- Dem Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Windparks „Sexau-Peterswald I“ auf dem Grundstück Flst. Nr.1772 der Gemarkung Sexau, bestehend aus zwei Windkraftanlagen (WKA 01 u. WKA 02) des Typs Vestas V172 mit 172 m Rotordurchmesser (RD), 175 m Nabenhöhe (NH) und 261 m Gesamthöhe (GH) wurde einstimmig zugestimmt und das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

- Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für zwei weitere Windkrafträder (WKA) des Windparks „Sexau-Peterswald II“ auf dem Grundstück Flst. Nr. 1771 der Gemeinde Sexau, bestehend aus zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 mit 172 m Rotordurchmesser (RD), 175 m Nabenhöhe (NH) und 261 m Gesamthöhe (GH) wurde zugestimmt und das Einvernehmen für die planungsrechtlichen Fragen im Rahmen des Vorbescheides der Gemeinde erteilt. Weitere Prüfungen und Stellungnahmen erfolgen im anschließenden immissionsschutzrechtlichen Antrag.

- Der Auftrag für die Elektroarbeiten zur Umrüstung der Beleuchtung auf LED im Dorfgemeinschaftshaus und Bauhof wurde an die Fa. Würstlin, Sexau, vergeben (51.346,62 €). Die Projekte werden gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Förderquote beträgt 25 %.

- Der Auftrag für die Sanitärarbeiten im Jungen-WC der Grundschule wurde an die Firma Schmieder, Waldkirch, vergeben (30.302,53 €).

- Der Auftrag für die Erstellung von Bildaufnahmen für die neue Homepage wurde an die Firma Hiller Media, Sexau, vergeben (1.309,00 €).

- Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindliche Betreuungseinrichtung der Verlässlichen Grundschule.

- Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Satzungsentwurf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindliche Betreuungseinrichtung der Nachmittagsbetreuung.

- Die Gemeinde Sexau hat grundsätzlich keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung in der Gemeinde Denzlingen. Der Vollausbau des Knotens B294/B3 wird weiterhin als wirksame Maßnahme zur Lärmminderung in den Ortsdurchfahrten Denzlingen und Sexau gesehen und für notwendig erachtet.

- Der Bürgermeister wurde vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen folgende Beschlussfassung herbeizuführen:

Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen beschließt:

1. Für den Bereich „Areal Festplatz“ auf der Gemarkung Emmendingen wird der Flächennutzungsplan geändert. Die Darstellung der Sonderfläche Parkplatz wird in eine gemischte Baufläche umgewandelt.

2. Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem Übersichtsplan vom 17.02.2025 durch die schwarze Umrandung gekennzeichnet.

3. Die Planungs- und Verwaltungskosten werden von der Standortgemeinde getragen.

- Der Bürgermeister wurde vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt–Malterdingen–Sexau–Teningen folgende Beschlussfassung herbeizuführen:

Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen beschließt:

1. Der gemeinsame Ausschuss stimmt nach eingehender Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen (s. Anlage) dem vorliegenden Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen auf der Gemarkung Emmendingen-Kollmarsreute für den Bereich „Untere Lerchacker“ zu.

2. Der Gemeinsame Ausschuss fasst den Feststellungsbeschluss zum vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf für den Bereich „Untere Lerchacker“ mit Begründung und Umweltbericht.

- Der Bürgermeister wurde vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen folgende Beschlussfassung herbeizuführen:

Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen beschließt:

1. die Änderung des Geltungsbereiches der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Jugendverkehrsschule“ entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan vom 30.04.2025.

2. nach eingehender Prüfung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und bei der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen (gem. Anlage) der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.

3. den Entwurf für die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Jugendverkehrsschule“ auf der Gemarkung Emmendingen-Wasser zu billigen.

4. die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

- Der Bürgermeister wurde vom Gemeinderat beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen folgende Beschlussfassung herbeizuführen:

Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen beschließt:

1. Für den Bereich „Agrartourismus Grub-Daniel-Hof“ auf der Gemarkung Freiamt wird der Flächennutzungsplan geändert. Die Darstellung der Landwirtschaftlichen Fläche wird in eine Sondergebietsfläche „Landwirtschaft/Tourismus“ und private Grünfläche (Wiese) umgewandelt.

2. Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem Übersichtsplan durch die schwarze Umrandung gekennzeichnet.

3. Die Planungs- und Verwaltungskosten werden von der Standortgemeinde getragen.

- Die Bestrebungen zur Aktivierung des Leerstandes für das Anwesen Am Reichenbächle 48 wurden ausdrücklich begrüßt. Der Umnutzung und Ausbau der Scheune für Beherbergungszwecke sowie der Aufstellung von Tiny Houses zur Beherbergung (Bauvoranfrage) wurde einstimmig zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Sollte der geplante Standort der Tiny Houses nicht möglich sein, wurde vorgeschlagen, alternative Standorte im Bereich der bisherigen Hoffläche zu prüfen und /oder die Aufstellung zu befristen.

Erscheinung
Sexauer Bote
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Sexau
19.06.2025
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