- Dem vorgelegten Entwässerungskonzept „Am Erlengraben-Feuerwehr“ wurde zugestimmt.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau billigte den Entwurf (Stand 07.05.2026) des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Am Erlengraben – Feuerwehr“.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau hat für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Erlengraben – Feuerwehr“ die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB beschlossen.
- Der Gemeinderat nahm die Betriebskostenabrechnung 2025 des evangelischen Kindergartens zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat hat die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 07.05.2026 beschlossen.
- Der Auftrag für die Ingenieurleistungen Gebäude im Rahm des Neubaus des Feuerwehrgebäudes wurde entsprechend der Vergabeempfehlung des Vergabegremiums an den am besten bewerteten Bieter, Ackermann + Renner Architekten GmbH, Berlin mit arc+ GmbH, Freudenstadt vergeben.
- Das Vorkaufsrecht nach § 29 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg soll wie folgt ausgeübt werden:
Teilfläche von ca. 262 m² von Flst.Nr. 579, Gemarkung Sexau, Gewann Stockmatten, zum voraussichtlichen Kaufpreis von ca. 681 € zuzüglich Vermessungs- und Notarkosten. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Landratsamtes, sofern hier ein Widerspruch eingeht.
- Der Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Zweifamilienhaus zur Wohnraumerweiterung -vereinfachtes Verfahren-, Obersexau 10, Flst.Nr. 1744/1, wurde zugestimmt und das damit verbundene Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
- Der Gemeinderat nahm das geplante Bauvorhaben „Neubau Doppelhaushälfte Dorfstraße 72/5, Flst.Nr. 107/7“ zur Kenntnis.
- Den Befreiungen für die Errichtung eines Flachdaches auf dem geplanten eingeschossigen Anbau an bestehendes 3-Familienwohnhaus zur Erweiterung der Wohnung im EG -vereinfachtes Verfahren- sowie Unterschreitung des Mindestgrenzabstandes gemäß Bebauungsplan „Breite“, Andlaustraße 7, Flst.Nr. 1777, wurde zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt