- Die Verwaltung wurde beauftragt, die rechtlichen Anforderungen zur Einrichtung und Unterstützung eines Standortes für einen Fairteiler inklusive der Übernahme der Stromkosten zu prüfen.
- Für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung wird ein Ergänzungsvertrag für die Revision der Leuchten und Sachdatenpflege mit der Netze BW GmbH abgeschlossen.
- Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zuge der Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Emmendingen-Freiamt-Malterdingen-Sexau- Teningen im Bereich „Hochburg: Bildung und Domäne“ auf der Gemarkung Emmendingen wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.