Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan
- Kalkulation für 2026
- Satzungsbeschluss
1.Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Kalkulationsjahr 2026 (einjähriger Kalkulationszeitraum) vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulationen einschließlich des Erläuterungstextes und der Verteilerschlüssel zu eigen und beschließt sie komplett.
2.Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
a)Die der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Abschreibungs- und Auflösungsbeträge sowie Restbuchwerte als Grundlage zur Berechnung der Kalkulatorischen Verzinsung werden aus dem, fiktiv auf den Stand 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 fortgeschriebenen, Anlagenachweis der Gemeinde übernommen.
b)Der kalkulatorische Mischzinssatz in der Abwasserbeseitigung wird auf 3,0 % festgesetzt.
c)Die Kosten für die Straßenentwässerung bleiben bei der Berechnung des gebührenrelevanten Aufkommens unberücksichtigt.
d)Der Gemeinderat beschließt als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwasserbeseitigung bzw. Schmutzwassergebühr für 2026 eine Menge von 254.864,60 m³.
e)Für die Niederschlagswasserbeseitigung bzw. Niederschlagswassergebühr für 2026 wird die abflussrelevante Fläche in Höhe von 293.402 m² festgesetzt.
f)Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der Straßenentwässerungskostenanteile entsprechend den in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ der Gebührenkalkulation 2026 aufgeführten Prozentsätzen.
g)Der Gemeinderat beschließt die Festsetzung der in Anlage „V. Verteilerschlüssel“ der Gebührenkalkulation 2026 aufgeführten Prozentsätze zur Aufteilung der Kosten und Einnahmen auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.
h)In der Kalkulation 2026 wird die Kostenunterdeckung in der Schmutzwasserbeseitigung und im Niederschlagswasserbereich aus dem Jahr 2021 i.H.v. 21.960,43 € bzw. 2.170,51 € nicht berücksichtigt bzw. nicht ausgeglichen.
i)Der Gemeinderat setzt für 2026 folgende Gebühr fest:
Schmutzwassergebühr 3,54 €/m³
Niederschlagswassergebühr 1,25 €/m²
j)Der Gemeinderat setzt für 2026 folgende Kanalgebühr fest: 1,07 €/m²
3.Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 2 beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren (Abwassergebührensatzung).
1.Der Gemeinderat der Gemeinde Winterlingen beschließt, den Gewerbesteuerhebesatz ab dem 01.01.2026 von derzeit 340 v.H. auf 360 v.H. der Steuermessbeträge anzuheben.
2.Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird entsprechend der beiliegenden Anlage zum 01.01.2026 beschlossen.
1.Der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) wird zugestimmt.
2.Der Bebauungsplan „Finkenweg, 1. Änderung“, Winterlingen wird nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO BW als Satzung beschlossen.
3.Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Finkenweg, 1. Änderung“, Winterlingen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden nach § 74 LBO BW i.V.m § 4 GemO BW als Satzung beschlossen.
Abrechnungsbeschluss
Die vorgelegte Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) wird anerkannt.
1.Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Reduzierung der Sanierungsmaßnahmen für das Stadiongebäude Winterlingen zu.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Die Bürgermeisterwahl findet am 21. Juni 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am 19. Juli 2026, statt.
Der Gemeinderat wählt die Besetzung des Gemeindewahlausschusses wie folgt:
Vorsitzender:Bürgermeister Michael Maier
Stv. Vorsitzender:1. Bürgermeisterstellvertreter Rainer Pfersich
Beisitzer:Bodo Erath
Beisitzerin:Andrea Griener
Stv. Beisitzer:Gemeinderat Roland Heck
Stv. Beisitzer:Gemeinderat Manfred Maier
Der Gemeinderat nimmt die Spenden an und ist mit der vorgeschlagenen Verwendung einverstanden.