Gemeinderat

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung verhandelt mit dem Gemeinderat am 03.06.2025

§ 1 Fragestunde Entwicklung Gebiet „Wehracker“ Eine Bürgerin fragt, wie sich die Umsetzung der Planung im Wehracker durch das neue Lärmschutzgutachten...

§ 1

Fragestunde

Entwicklung Gebiet „Wehracker“

Eine Bürgerin fragt, wie sich die Umsetzung der Planung im Wehracker durch das neue Lärmschutzgutachten wirtschaftlich auswirkt und ob es nicht sinnvoller sei, das ganze Gebiet komplett zu entwickeln. Der Vorsitzende erklärt, dass der Flächennutzungsplan parallel zur Planung laufe und bei Tagesordnungspunkt 3 näher darauf eingegangen werde.

Lärmaktionsplan

Ein Bürger fragt, ob die Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan schon ausgewertet wurden. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Lärmaktionsplan in einer der nächsten Sitzungen ausgearbeitet vorgestellt wird.

Giganetz

Ein Bürger bemängelt, dass Giganetz in Happenbach noch einige Baustellen nicht beendet hat und Löcher in der Straße und Gehweg unzureichend und schlecht geschlossen wurden. Der Vorsitzende antwortet, dass dies der Verwaltung bekannt sei und dass man nachdrücklich in Kontakt mit der Firma sei, was sich allerdings als sehr schwierig gestalte.

§ 2

Bekanntgaben

Zuwendungsbescheide

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde Zuwendungsbescheide für den Neubau des Kunstrasenfeldes in Höhe von 83.000 € und zur Aufstockung des Landessanierungsprogramms 250.000 € erhalten habe.

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Ausschusssitzung „Kinderbetreuung“ vom 27.05.2025

Hauptthema dieser Sitzung war die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung, bei der es darum geht, ein bedarfsgerechtes Angebot, angepasst an die vorliegenden Zahlen und an der tatsächlichen Situation ausgerichtet, zu erstellen.

Im laufenden Kigajahr wurde deutlich, dass die Nachfrage nach Halbtagesplätzen zugenommen hat. Die vielen Aufnahmen und die Maximalauslastung dieser Gruppen im Landgraben haben zu besonderer Anspannung innerhalb der Kindergruppen mit pädagogisch herausfordernden Situationen geführt. Ziel der weiteren Bedarfsplanung für das Kigajahr 2025/2026 soll sein, den Landgraben zu entlasten und die bevorstehenden Aufnahmen sinnvoll auf alle Einrichtungen bzw. Gruppen im Rahmen der Möglichkeiten (z. B. Betriebserlaubnisse) zu verteilen.

Kurz zusammengefasst bedeutet dieses:

  • Die maximale Gruppengröße einer Halbtagesgruppe wird von 28 auf 25 Kinder reduziert
  • Die Halbtageskinder werden im LG nach Absprache mit der Leitung terminlich und nach Gruppenstruktur auf alle 4 Gruppen, auch Vö aufgeteilt
  • Die Vö-plus Kinder werden vorzugsweise (außer bei Geschwistern) der Kita HiKi zugeteilt
  • Die Ganztageskinder Ü3 werden somit der Kita PanaMa zugeordnet. Eine altersgemischte Abstatt-Gruppe in PanaMa wird in eine reine Ü3-Gruppe umgewandelt und bietet somit Platz für 20 anstatt bisher maximal 15 Kinder.
  • Die Neuaufnahmen U3-Kinder werden alle in Ortsmitte stattfinden, weil hier noch reichlich Platzkapazität besteht.

Trotz der Maßnahmen und Verteilung der Kinder auf alle Einrichtungen werden auch zum Ende des Kindergartenjahres, sprich 31. August 2026, wieder nahezu alle Plätze belegt sein. Wir hätten räumlich noch Kapazitäten in Ortsmitte und PanaMa, aber es fehlt nach wie vor an den Fachkräften.

Die Details der Bedarfsplanung sind öffentlich eingestellt und können nachgelesen werden.

§ 3

Bebauungsplan „Wehräcker II“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
a) Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

- 54/2025 -

Der Bebauungsplan „Wehräcker II“ wurde in der Zeit vom 17.10.2022 bis 18.11.2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Das Büro roosplan hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, welcher dem Gremium vorgestellt wurde.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und dem vorliegenden Lärmgutachten war es erforderlich, die Abgrenzung des Gebietes anzupassen. Bereits in der Sitzung am 18.02.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, auf Grundlage des nun vorliegenden Entwurfs ins weitere Verfahren zu gehen. Die jetzt aus dem Geltungsbereich herausgenommenen Flächen sollen weiterhin berücksichtigt werden und einen möglichen 2. Bauabschnitt bilden. Zu gegebener Zeit wird für diesen Bereich ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, so dass jeder die Möglichkeit hat, zum Bebauungsplan Stellung zu nehmen. Die Bekanntmachung des Auslegungstermins erfolgt sowohl im Amtsblatt der Gemeinde als auch auf der Homepage. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angehört.

Nach ausgiebiger Diskussion beschließt der Gemeinderat nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen gegeneinander und untereinander zu den eingegangenen Anregungen Stellung zu nehmen. Weiter wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Wehräcker II“ in der Fassung vom 03.06.2025 samt Anlagen zu billigen und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

§ 4

Ersatzbeschaffung eines Kompakttraktors für den Bauhof; Vergabe

- 55/2025 -

Im Haushaltsplan für 2025 ist die Ersatzbeschaffung eines Kompakttraktors für den Bauhof vorgesehen. Im Haushaltsplan sind hierfür 95.000 € eingestellt.

Der Kompakttraktor dient im Sommer zum Mähen der Grünflächen und im Winter kommt er hauptsächlich im Winterdienst für Fußwege und in engen Straßen zum Einsatz.

Das vorhandene Fahrzeug ist mittlerweile 12 Jahre alt und hat circa 2.200 Arbeitsstunden. Bei der Besichtigung des Bauhofs konnte das Fahrzeug durch die anwesenden Mitglieder des Gemeinderats begutachtet werden. Durch den Einsatz im Winterdienst wurde das Fahrzeug stark beansprucht und ist mittlerweile sehr reparaturanfällig. Gerade für den Winterdiensteinsatz ist es aber wichtig, auf ein verlässliches Fahrzeug zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund soll das Fahrzeug ersetzt werden.

Nach Rücksprache mit dem Bauhof wurde wieder ein Fahrzeug der Marke John Deere, Ausführung 3046 R angefragt. Es liegen zwei Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG aus Abstatt-Happenbach mit einer Angebotssumme in Höhe von 85.190 € brutto.

Für das Altfahrzeug wurde eine Inzahlungnahme von 8.000 € angeboten. Von Seiten der Verwaltung wird allerdings vorgeschlagen, das Altfahrzeug im Bestand zu behalten und weiterhin im Winterdienst einzusetzen, bis größere Reparaturen anstehen, die eine Weiternutzung unwirtschaftlich machen. Da es keine weiteren Fragen gibt, wird abgestimmt.

Der Gemeinderat beschließt, die Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG aus Abstatt-Happenbach erhält den Auftrag für die Lieferung eines John Deere 3046R zu einem Preis in Höhe von 85.190 € brutto. Das Altfahrzeug wird weiter im Bestand gehalten.

§ 5

Neubeschaffung der Bestuhlung für das Vereinszentrum; Vergabe

- 56/2025 -

Im Haushaltsplan für 2025 ist die Ersatzbeschaffung von Stühlen für das Vereinszentrum vorgesehen. Im Haushaltsplan sind hierfür 65.000,- € eingestellt. Die Bestuhlung im Vereinszentrum ist in einem zunehmend schlechten Zustand. Viele Stühle sind beschädigt, instabil oder gar nicht mehr nutzbar. Viele davon mussten bereits entsorgt werden, da eine Reparatur nicht mehr möglich war. Folgende Gründe sprechen für einen zeitnahen Austausch:

  1. Sicherheitsaspekt
    Defekte Stühle stellen ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko dar. Die Gemeinde hat als Betreiberin der Halle eine Verantwortung für die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer – etwa bei Vereinsaktivitäten, Bürgerversammlungen, kulturellen Veranstaltungen oder schulischen Nutzungen. Durch einen Austausch können mögliche Unfälle und daraus resultierende Haftungsfragen vermieden werden.

  2. Veranstaltungsqualität und Nutzerzufriedenheit
    Die Halle wird regelmäßig von Vereinen, Schulen, externen Veranstaltern und Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Ein angenehmes und sicheres Sitzgefühl ist Voraussetzung für eine positive Wahrnehmung und hohe Nutzungszufriedenheit. Der aktuelle Zustand beeinträchtigt dies erheblich.

  3. Ästhetik und Außenwirkung
    Eine moderne, einheitliche Bestuhlung trägt wesentlich zum positiven Gesamteindruck der Halle bei – sowohl für die örtliche Bevölkerung als auch für Gäste von außerhalb. Dies stärkt auch das Image der Gemeinde als gut organisierter, gepflegter Veranstaltungsort.

  4. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
    Die wiederholte Instandsetzung einzelner alter Stühle verursacht fortlaufende Kosten und ist langfristig unwirtschaftlich. Eine neue, robuste Bestuhlung mit zeitgemäßem Standard stellt eine sinnvolle und nachhaltige Investition dar.

Es sollen wieder Stühle ohne Polsterung beschafft werden. Wichtig ist, dass die Stühle stapelbar sind und die Möglichkeit haben, sich verbinden zu lassen, so dass auch eine Reihenbestuhlung möglich ist. Es wurden zwei Anbieter angefragt, die jeweils mehrere Modelle angeboten haben. Hierzu wird auf die beigefügte Aufstellung verwiesen. Die jeweiligen Stühle stehen in der Gemeinderatssitzung zur Bemusterung bereit. Insgesamt sollen 500 Stühle beschafft werden.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, das Stuhlmodell Nr. 4 mit der Sitzschale ohne Einkerbung zu beschaffen.

§ 6

Austausch der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die Heizungsanlage im Feuerwehrhaus; Vergabe

- 57/2025 -

Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik) der Heizungsanlage im Feuerwehrhaus ist defekt. Die Störung beeinträchtigt den ordnungsgemäßen Heizbetrieb und führt zu Einschränkungen im Gebäudebetrieb sowie zu potenziell höherem Energieverbrauch. Im Rahmen einer technischen Überprüfung wurde festgestellt, dass die bestehende MSR-Technik nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Es kommt zu unregelmäßigen Heizphasen, fehlerhaften Temperaturregelungen und einer fehlenden Kommunikation zwischen den Steuerkomponenten. Ein Fachbetrieb hat die Ursache untersucht und festgestellt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist, da es keine kompatiblen Komponenten für die bestehende Anlage gibt. Somit muss die MSR-Technik ausgetauscht werden. Die Kosten für den Austausch der bestehenden MSR-Technik belaufen sich laut Angebot der Firma Kieback & Peter auf brutto 30.704,53 €. Insgesamt lagen zwei Angebote vor. Die Firma Kieback & Peter betreut die bestehende Anlage seit Jahren und hat sich als kompetenter und zuverlässiger Partner erwiesen. Im Haushaltsplan 2025 sind für den Austausch der MSR-Technik 30.000,- € vorgesehen (12600000 Brandschutz, 42110000 Unterhaltung Grundstück und bauliche Anlagen). Die überplanmäßigen Ausgaben sollen durch Minderausgaben in der gleichen Haushaltsstelle gedeckt werden. Das Gremium beschließt den Austausch der defekten Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik) der Heizungsanlage im Feuerwehrhaus. Die Firma Kieback & Peter. wird mit den notwendigen Arbeiten gemäß Angebot vom 24.09.2024 zum Preis von 30.704,53 € brutto beauftragt.

§ 7

Heizungstausch Wildeckhalle und Kindertagesstätte „PanaMa“; Aufhebung der Contracting-Ausschreibungen

- 58/2025 -

Die Gemeinde Abstatt hat im Jahr 2024 eine beschränkte Ausschreibung zur Wärmeversorgung der Wildeckhalle und der Kindertagesstätte (PanaMa) im sogenannten Contracting-Vertragsmodell durchgeführt. Bezweckt war die Vornahme des Heizungsaustauschs in beiden vorgenannten Gebäuden. Die Bieter wurden mit Schreiben vom 15.07.2024 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund des geschätzten Auftragswertes erfolgte die Ausschreibung auf Grundlage der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), 1. Abschnitt. Der Zuschlag sollte auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Ablauf der Angebotsfrist war der 16.08.2024.

Am 20.09.2024 wurden mit dem Bieter Gauß GmbH Verhandlungsgespräche geführt, der ein Haupt- sowie ein Nebenangebot abgegeben hatte. In diesem Bietergespräch teilten die Vertreter der Gemeindeverwaltung dem Bieter mit, dass die von ihm angebotenen Contracting-Raten besonders hoch seien und die Finanzierbarkeit der Maßnahme dadurch gefährdet sein könnte. Im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025, die ebenfalls im Jahr 2024 parallel erfolgte, zeigte sich, dass durch die im Bieterwettbewerb angebotenen Contracting-Raten der Ergebnishaushalt der Gemeinde Abstatt außerordentlich belastet wird und der Jahresausgleich des Haushaltes langfristig im Falle einer Zuschlagserteilung gefährdet würde. Dem Bieter wurde im Verhandlungsgespräch mitgeteilt, dass sich die Gemeinde Abstatt in der Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde beim Landratsamt Heilbronn befindet, da unklar sei, ob im Falle einer Auftragserteilung und den eintretenden Kostenfolgen die zukünftigen Haushalte genehmigungsfähig wären. Aufgrund der hohen Folgekosten im Ergebnishaushalt sollen die Ausschreibungen deshalb aufgehoben werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausschreibungen zum Heizungsaustausch in der Wildeckhalle und in der Kindertagesstätte „PanaMa“ in Form eines Contracting-Modells aufgrund § 17 Abs. 1 VOB/A aufzuheben.

§ 8

Besuch in der Partnergemeinde Dinan/Léhon; Positionspapier und Rückblick

- 59/2025 -

Bereits seit 1981 besteht eine sehr enge offizielle Städtepartnerschaft zwischen Léhon und Abstatt. Die ersten Besuche fanden bereits 1979 statt. Nach der Fusion von Léhon und Dinan zum 1. Januar 2018 wurde diese Partnerschaft auf die neue Fusionsgemeinde Dinan-Léhon erweitert. Seit 2015 wurde ein zweijähriger Austausch der Gemeinderäte beider Kommunen vereinbart. Zu dieser gemeinsamen Sitzung wurde der Abstatter Gemeinderat in diesem Jahr nach Dinan eingeladen.

Inhalt der gemeinsamen Sitzung am 9. Mai 2025 im Ratssaal des Verwaltungssitzes Dinan waren die Möglichkeiten einer Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit im geopolitischen Kontext.

In der Sitzung wurde klargestellt, dass es sich bei übergeordneten Themen wie Verteidigung um keine kommunalen Sachentscheidungen handelt, die europäische Zusammenarbeit jedoch schon im Kleinen, wie zum Beispiel bei den Städtepartnerschaften beginnen müsse.

Deshalb wurde von den anwesenden Räten beider Städte eine Resolution einstimmig befürwortet und an die Gremien beider Kommunen zum Beschluss vorgeschlagen. Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat die gemeinsame Erklärung für den Frieden, die Völkerfreundschaft und eine souveräne Europäische Union.

§ 9

Sachstandsberichte /Verschiedenes

- 60/2025 -

Rathausstraße 42

Wird aktuell als Baustelleneinrichtung für die Sanierung des Kirchplatzes genutzt. Nach Erprobung des Materials wird die Entsorgung veranlasst.

Lockere Randsteine in der Rauheckstraße

Die Ausbesserung kann in Kürze erfolgen.

Mähen von Grünflächen im Bürgerpark

Die Grünflächen im und um den Bürgerpark werden bewusst regelmäßig gemäht, da es sich um Spielwiesen handelt. Alle anderen Grünflächen werden in größeren Abständen gemäht.

Kriegerdenkmal

Das Kriegerdenkmal befindet sich in einem guten Zustand. Lediglich die Helme der Soldaten sind leicht mit Moos bedeckt. Dies wird kurzfristig beseitigt.

Rällinge im Bürgerpark

Beschädigte Rällinge wurden aus dem Bürgerpark entfernt, da hier ein Verletzungsrisiko bestand. Es müssen Überlegungen angestellt werden, was künftig mit den Rällingen geschehen soll.

Projektbewerbung „Natur nah dran“

Die Gemeinde Abstatt wurde beim Projekt „Natur nah dran“ nicht berücksichtigt

Ökopunktekonto

Das Ökopunktekonto der Gemeinde Abstatt ist derzeit ausgeglichen.

§ 10

Anfragen

Containerlösung Flüchtlinge neben Freiwilliger Feuerwehr

Es wird nach dem aktuellen Stand der Containerlösung für Flüchtlinge neben der Feuerwehr gefragt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Erschließungskosten sehr hoch seien und man weitere Gespräche im Gremium führen muss, wie man weiter verfahren soll.

Sanierung Gottlieb-Härle-Straße

Es wird nachgefragt, wann die Gottlieb-Härle-Straße saniert wird. Der Bauamtsleiter gibt zur Auskunft, dass dies vom Gemeinderat beschlossen wird und dann begonnen werden kann. Ein Baubeginn im 2. Halbjahr 2025 ist realistisch.

Hybride-Gemeinderatssitzungen

Zur Anfrage, ob inzwischen hybride Gemeinderatssitzungen möglich seien, wurde mitgeteilt, dass es rechtlich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich sei, derzeit aber Gesetzesinitiativen für eine Ermöglichung im Gange sind.

Trinkwasserzusammensetzung

Die Nachfrage, ob sich seit der Trockenheit die Zusammensetzung des Trinkwassers geändert habe, da das Wasser sehr kalkhaltig sei, muss überprüft werden.

Fahrradständer CAP-Markt

Es wurde angemerkt, dass Fahrradständer am CAP-Markt fehlen würden, da oft die Fahrräder im CAP-Markt abgestellt würden. Die Verwaltung gibt die Anregung an den Betreiber weiter.

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Abstatt
19.06.2025
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