Gemeinderat

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung verhandelt mit dem Gemeinderat am 15.07.2025

§ 1 Fragestunde Lärmbelästigung Happenbacher Straße Ein Bürger weist erneut auf den unerträglichen Lärm in der Happenbacher Straße durch Raser...

§ 1 Fragestunde

Lärmbelästigung Happenbacher Straße

Ein Bürger weist erneut auf den unerträglichen Lärm in der Happenbacher Straße durch Raser und Schwerlastverkehr hin. Er möchte wissen, weshalb nicht auch hier, ähnlich wie in der Auensteiner Straße, Zone 30 angeordnet wird. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Geschwindigkeitsmesstafeln.

Der Vorsitzende verweist auf TOP 4 der Sitzung (Lärmaktionsplan). Hier sei die Happenbacher Straße enthalten.

§ 2 Bekanntgaben

1. Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 3. Juni 2025

Aus dem Protokoll dieser nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung ist Folgendes bekannt zu geben:

  1. Personalien

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass für die Stelle im Servicebüro des Rathauses zwei Mitarbeiterinnen in Teilzeit eingestellt werden konnten.

2. Grundstücksgeschäfte; Erwerb des Flst. 4370; Gewann „Hinteres Feld“

Die Gemeinde erwirbt das Flst. 4370 im Gewann „Hinteres Feld“. Die Entscheidung erfolgte bei einer Enthaltung.

2. Lüftungsanlage „Kitten“, Bürgerpark

Der Einbau der Lüftungsanlage ist zwischenzeitlich erfolgt.

3. Verkehrsschau am 8. Mai 2025

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse dieser Verkehrsschau in den Ortsnachrichten veröffentlicht werden.

§ 3 Sanierung der Gottlieb-Härle-Straße; Baubeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 das Ingenieurbüro Rauschmaier mit den Planungen zur Sanierung der Gottlieb-Härle-Straße beauftragt. Die entsprechenden Mittel für den Vollausbau wurden im Haushaltsplan 2025 bereitgestellt.

Die Planungen sind soweit fortgeschritten, dass die Arbeiten ausgeschrieben werden können. Die Kostenberechnung beläuft sich auf inklusive Nebenkosten auf 1.168.000 € brutto. Im Haushaltsplan sind für die Maßnahme insgesamt 970.000 € eingestellt.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung wurde der Bereich, der saniert werden soll, geringfügig um den Fußweg zwischen Gottlieb-Härle-Straße und Burgstraße sowie einigen Zuwegen erweitert. Zudem soll auch noch eine Maßnahme aus dem Starkregenrisikomanagement umgesetzt werden. Hierfür wird im Einfahrtsbereich zur Veilchenstraße ein Randstein gesetzt, um die Wasserführung in der Burgstraße zu optimieren.

Die Arbeiten sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Mindestens 4 Firmen sollen am Verfahren beteiligt werden. Die Vergabe ist für die Septembersitzung des Gemeinderates geplant. Es ist beabsichtigt, mit den Arbeiten im Oktober zu beginnen.

Vorab soll eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Anliegern stattfinden, um Dinge, wie Zufahrtsmöglichkeiten, Abfallentsorgung, etc. abzustimmen.

Der Ausbaustandard erfolgt, wie in den angrenzenden, neu erschlossenen Gebieten, in Asphaltbauweise mit einer dreizeiligen Granitrandeinfassung.

Im Zuge der Sanierung wird auch die Wasserleitung erneuert, die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt und eine überlastete Kanalhaltung angepasst. Sämtliche Leitungsträger werden über die Maßnahme informiert, sodass notwendige Arbeiten, z.B. am Strom- oder sonstigem Versorgungsnetz, parallel ausgeführt werden können.

Dem Beschlussvorschlag wurde bei einer Enthaltung zugestimmt.

§ 4 Lärmaktionsplan Stufe 4; Vorstellung der eingegangenen Stellungnahmen; Beschluss

Die Gemeinde Abstatt ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Der Lärmaktionsplan wurde vom 14. April 2025 bis zum 14. Mai 2025 öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet.

Aufgrund der rechtlichen Anforderungen wird der Lärm ausgehend von der Autobahn A 81 und der Landesstraße L 1111 berücksichtigt. Ergänzend lässt die Gemeinde auf freiwilliger Basis die Landesstraße L 1102 und die Kreisstraße K 2088 untersuchen, um einen besseren Gesamtüberblick zur Verkehrslärmsituation zu erhalten.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern. Daneben sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.

In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung mbH (GefaÖ GmbH), wurde ein Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und ein Maßnahmenkonzept vorgestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde hat am 08.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der ausgearbeitete Entwurf liegt vor.

Als kurzfristige Maßnahmen werden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der Lärmschwerpunkte in der Auensteiner Straße und der Happenbacher Straße vorgeschlagen. Zusätzlich wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auf der A81 angestrebt.

Auf der Hauptstraße in Happenbach soll die Tempo-30-Begrenzung bis zur Einmündung Bachstraße/Kaudenwald erweitert werden. Die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Tempo-30-Bereichs sind gegeben. Einige der Gebäude in diesem Abschnitt sind Beurteilungspegeln von über 65 dB(A)LDEN bzw. 55 dB(A)LNight ausgesetzt. Zudem beträgt der Abstand zur nächsten bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung etwa 100 Meter. Ein sogenannter Lückenschluss zur Verstetigung des Verkehrsflusses kann damit auf einer Strecke von bis zu 300 Metern erfolgen.

Ebenso ist die Aufstellung eines Schallschutzfensterprogramms als mittelfristige Maßnahme vorgesehen. Dies gilt für alle Gebäude, die selbst nach Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen Fassadenpegeln oberhalb der Sanierungswerte ausgesetzt sind.

Bei einer Gegenstimme wird der Lärmaktionsplan in der vorgestellten Fassung mit den vorgetragenen Abwägungen beschlossen. Der Lärmaktionsplan kann im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.

§ 5 EDV; Ausschreibung und Anschaffung von neuen Servern und Switchen

In der Sitzung vom 24.09.2024 wurde von der IT-Abteilung der Gemeinde Abstatt die notwendige Planung für die Ausschreibung und Anschaffung von neuen Servern und Switchen im Gemeinderat vorgestellt. Die im Jahre 2018 angeschaffte Hardware hat inzwischen ihre Leistungsgrenze erreicht und kann nicht mehr erweitert oder upgedatet werden. Dies beeinträchtigt die Sicherheit, Stabilität und Leistung der hauseigenen Systeme. Die dafür benötigten Mittel von 135.000 € sind im Haushalt eingestellt.

Um die Hardware dieses Jahr noch zu erhalten, sollte die Vergabe möglichst zeitnah erfolgen. Der Termin der nächsten Gemeinderatssitzung am 30.09.2025 wäre zu spät. Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig, die Verwaltung mit der Ausschreibung und der späteren Vergabe zu beauftragen, wenn der Haushaltsansatz entsprechend eingehalten wird.

§ 6 Freiwillige Feuerwehr Abstatt, Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs, LF 10; Vergabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Abstatt hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) für die Feuerwehr Abstatt beschlossen.

In Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr und der Agentur Kahle, Feuerwehrtechnische Beratung aus Sachsenheim, wurde daraufhin die Ausschreibung des Fahrzeugs vorgenommen. Am 04.06.2025 hat die beauftragte Firma Kahle die Submission und Auswertung der eingegangenen Angebote vorgenommen.

Bis zum festgelegten Ende der Angebotsfrist am 4.6.2025 um 10.00 Uhr, bei der am 30.04.2025 ausgelösten europaweiten Ausschreibung, hatten 18 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Es waren zur Angebotseröffnung fristgerecht sechs Angebote für Los 1 (Fahrgestell mit Aufbau) und drei Angebote für Los 2 (feuerwehrtechnische Beladung) eingegangen.

Bei der anschließenden Auswertung und Plausibilitätsprüfung der Angebote gab es keine gravierenden Beanstandungen, sodass alle Angebote gewertet werden konnten.

Los 1 Fahrgestell mit Ausbau

Der Zuschlag wird an die Fa. Wiss GmbH + Co. KG in 79336 Herbolzheim Fahrgestell MAN TGM 13.320 4x4 (Allrad) Blatt-Luftfederung mit feuerwehrtechnischem Aufbau, Löschwassertank und Feuerlöschkreiselpumpe zum Grundpreis von 483.925,40 € (brutto), zuzüglich der benötigten Optionen (größerer Löschwassertank mit 1800 Liter Inhalt, Dachkasten quer vor Steckleiterlagerung, mechanische Entnahmehilfe vom Boden aus für Steckleiter, mechanische Entnahmehilfe vom Boden aus für Schiebleiter, Scheinwerfer Fern- und Abblendlicht in LED-Ausführung) zum Preis von 20.587,00 €, somit zu einem Gesamtpreis von 504.512,40 € brutto erteilt.

Die Lieferzeit wird mit 152 Wochen (knapp 3 Jahre) angegeben.

Los 2 Beladung

Für das Los 2 geht der Zuschlag an die Fa. Magirus GmbH in 89079 Ulm zu einem Grundpreis von 54.504,51 € (brutto), zuzüglich der von der Feuerwehr empfohlenen Option: Einlagerung der Beladung bis zum Fertigstellungstermin des Fahrzeuges (59,50 €/Monat x 35 Monate) 2.082,50 € (brutto) somit zum Gesamtpreis von 56.587,01 € (brutto).

Der Vergabepreis für das Löschgruppenfahrzeug (LF10) beträgt somit insgesamt 561.099,41 € (brutto). Im Haushalt 2025 werden 56.587,01 € brutto für Los 2 fällig. Für das Los 1 werden im Jahr 2026 168.170,80 € (ein Drittel der Kosten von 504.512,40 €) fällig und für die Restzahlung 338.424,10 €), die nach Auslieferung im Jahr 2028 erfolgt, werden die Mittel im Investitionsplan eingestellt.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

§ 7 Kindertagesstätte „PanaMa“; Austausch der Heizungsanlage

Die bestehende Heizungsanlage im Kindergarten „PanaMa“ ist nicht nur technisch veraltet, sondern mittlerweile auch defekt. Ein sicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Einrichtung ist dadurch akut gefährdet. Ursprünglich war vorgesehen, die Anlage über ein Contracting-Modell auszutauschen und betreiben zu lassen. Aufgrund der hohen jährlichen Belastungen in den kommenden Haushaltsjahren, wurde von diesem Modell Abstand genommen.

Angesichts der angespannten Haushaltslage ist eine Investition in ein vollständiges Wärmepumpensystem derzeit nicht realisierbar. Aufgrund des Defekts der bestehenden Heizung ist jedoch eine schnelle Lösung erforderlich, um die Wärmeversorgung der Kindertagesstätte sicherzustellen.

Es ist vorgesehen, die defekte Gasheizung durch eine moderne Gasheizung zu ersetzen und diese mit einer Photovoltaikanlage zu ergänzen. Gleichzeitig wird die neue Anlage so konzipiert, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Hybridlösung erweitert werden kann, spätestens dann, wenn die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Heizenergien in Kraft tritt:

  • Nachrüstung einer Wärmepumpe zur Deckung des Grundbedarfs
  • Weiterbetrieb des Gasheizkessels zur Abdeckung von Spitzenlasten
  • Einsatz von Biogas zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Vorteile dabei sind:

  • Unmittelbare Wiederherstellung der Wärmeversorgung in der Kindertagesstätte „PanaMa“
  • Haushaltsgerechte Umsetzung der Maßnahmen unter aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen
  • Zukunftssichere Planung mit Ausbauoption bei rechtlichen Veränderungen
  • Integration regenerativer Energien durch Photovoltaik und perspektivisch Biogas/Wärmepumpe

Dem Austausch der defekten Heizungsanlage gemäß dem vorgeschlagenen Konzept wird einstimmig zugestimmt.

§ 8 Kindergarten "Hinter der Kirche"; Beschaffung einer Spülmaschine, Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe

Im Kindergarten „Hinter der Kirche“ ist die Industriespülmaschine in der Küche kaputtgegangen. Das alte Gerät war bereits acht Jahre alt und eine Reparatur wäre unwirtschaftlich gewesen.

Die Neubeschaffung einer gleichwertigen Maschine kostet 6.485,50 €. Die Maschine wurde bereits beschafft. Die sofortige Neubeschaffung war notwendig, um den geordneten Betrieb zu gewährleisten.

Da der Ausfall der Maschine nicht absehbar war, wurden im Haushaltsplan keine Mittel eingestellt. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.485,50 für die Beschaffung einer Industriespülmaschine für den Kindergarten „Hinter der Kirche“ wird einstimmig zugestimmt.

§ 9 Mediathek; Beschaffung einer Klimaanlage

Im Zuge der fortschreitenden Sommerhitze und der steigenden Temperaturen in der Mediathek wird die Anschaffung einer Klimaanlage notwendig, um den Komfort für Besucher und vor allem den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Außeninstallation soll zum Teil auf der Außenwand der Mediathek (Gebäude Beilsteiner Str. 5) erfolgen. Hierfür ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Dieser steht derzeit noch aus.

Die Verwaltung hat ein Angebot von der ortsansässigen Firma Prosermo GmbH eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf 23.918,64 €. Die Firma Prosermo GmbH hat bereits sämtliche Klimageräte im Rathaus installiert und übernimmt deren Wartung. Aufgrund des Gesamtzusammenhangs mit der bestehenden Anlage hat die Verwaltung auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet. Eine Ausschreibung hat bereits bei der Beschaffung der Gesamtanlage stattgefunden.

Im Investitionshaushalt 2025 sind unter der Position 727200000005 insgesamt 25.000 € vorgesehen.

Bei zwei Gegenstimmen beschließt der Gemeinderat, die Firma Prosermo GmbH mit der Beschaffung und Installation der Klimaanlage in der Mediathek gemäß dem vorliegenden Angebot zu beauftragen.

§ 10 Baugebiet "Untere Drittelgasse"; Abschluss eines Erschließungsvertrags

In der Gemeinderatssitzung am 08.04.2025 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Bernd Willibald aus Bad Waldsee (IBW) als Erschließungsträgerin beauftragt.

Für das Tätigwerden der Erschließungsträgerin bedarf es des Abschlusses eines Erschließungsvertrags gem. § 11 BauGB. Durch diesen städtebaulichen Vertrag wird formal die Erschließung des Gebietes auf das IBW übertragen. Die Erschließungsträgerin wird auf Grundlage dieser Vereinbarung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Erschließungsanlagen einschließlich naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen in enger Abstimmung mit der Gemeinde herstellen.

Zu den Aufgaben gehören auch die notwendigen Planungen und Projektsteuerungsaufgaben sowie die Mitwirkung bei der Umlegung. Nach Abschluss der Maßnahmen überträgt das IBW die Erschließungsanlagen auf die Gemeinde.

Die Erschließungsträgerin wird die ihr für die Gebietserschließung entstandenen Kosten, einschließlich verausgabter Aufwendungen der Gemeinde auf die Eigentümer übertragen. Hierzu wird sie mit allen Eigentümern des Gebietes, so auch mit der Gemeinde, einen gleichlautenden „Kostenerstattungs- und Kostentragungsvertrag“ abschließen. In diesem erklärt sich der jeweilige Eigentümer bereit, die auf ihn entfallenen anteiligen Erschließungskosten zu übernehmen.

Erst wenn alle Eigentümer dieser Vereinbarung zugestimmt haben, wird das IBW mit der Erschließung des Gebietes beginnen. Die Verträge werden mit den jeweiligen Eigentümern bereits im Zuge des Umlegungsverfahrens abgestimmt.

Der Erschließungsvertrag enthält auch eine Regelung zur Erhebung bzw. Ablösung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträgen. Hierzu ist anzumerken, dass die satzungsgemäße Pflicht zur Erhebung der entsprechenden Beiträge unberührt bleibt.

Um eine unangemessene Kostenbelastung des Erschließungsträgers zu vermeiden, beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten der vom Erschließungsträger hergestellten Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen in der Höhe, in der nach Übernahme dieser Anlagen durch die Gemeinde für die Grundstücke im Erschließungsgebiet ein Wasserversorgungsbeitrag und ein Teilbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal (Kanalbeitrag) auf Grund der örtlichen Satzungen entsteht. Der Klärbeitrag verbleibt bei der Gemeinde.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung des Erschließungsvertrages bereits in Aussicht gestellt. Nach Beschluss durch den Gemeinderat kann die endgültige Genehmigung erfolgen.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit dem IBW, zum Zwecke der Erschließung des Baugebietes „Untere Drittelgasse“ einstimmig zu.

§ 11 Grundschule Abstatt; Gebäudesanierung; aktueller Sachstand

Die Grundschule soll, wie bereits beschlossen, umfassend saniert werden, um den aktuellen pädagogischen und baulichen Anforderungen zu entsprechen.

Mittlerweile ist die Entwurfsplanung unter Einbeziehung aller Fachplaner und der Grundschule abgeschlossen. Diese Planung diente als Grundlage für das Baugesuch, das bei der Baurechtsbehörde eingereicht wurde. Ebenfalls auf dieser Grundlage wurde die Kostenberechnung fortgeschrieben und ein Zuschussantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Der Zuschuss würde sich auf rund 1,7 Mio. € belaufen.

Hauptbestandteile der Sanierung sind die energetische Sanierung und die Umsetzung brandschutzrechtlicher Vorgaben. So sind zum Beispiel Fluchttreppenhäuser notwendig, die mittels Metallkonstruktion an das Gebäude angebaut werden. Ebenso ist es erforderlich, das Treppenhaus „einzuhausen“, so dass es die Funktion eines notwendigen Fluchtweges erfüllen kann. Zusätzlich sind Arbeiten an der Elektroinstallation notwendig, und die Schadstoffbelastungen, die der damaligen Bauweise geschuldet sind, sollen rückgebaut werden.

Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf rund 6,1 Mio. €. In den Kosten ist auch ein Interimsbau in Modulbauweise enthalten, der nicht förderfähig ist. Dieser Interimsbau soll im Bereich der Wildeckhalle/Bürgerpark errichtet werden, da dort aufgrund der zentralen Lage und der unkomplizierten Erschließungsmöglichkeit ein reibungsloser Schulbetrieb während der Bauphase ermöglicht werden kann. Eine abschnittsweise Sanierung der Grundschule unter Beibehaltung des Unterrichts vor Ort ist aufgrund des Umfangs der Maßnahme nicht darstellbar.

Die Planung des Interimsbau erfolgte und erfolgt zusammen mit der Schulleitung. Die weiteren Schritte stellen sich wie folgt dar:

1. Fortführung der Planung und Einreichung des Baugesuchs für den Interimsbau,

2. Vorbereiten der Ausschreibungen,

3. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, Baubeginn.

Aufgrund des noch nicht vorliegenden Zuwendungsbescheids kann noch kein detaillierter Zeitplan vorgelegt werden. In die zeitliche Planung muss dann auch das Thema „Umzug“ berücksichtigt werden. Für den Umzug in den Interimsbau und wieder zurück in die sanierte Grundschule sind in Abstimmung mit der Schule und dem Hausmeister geeignete Zeiträume zu finden. Die Finanzierung ist über die kommenden Haushaltspläne sichergestellt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und bestätigt das dargestellte weitere Vorgehen.

§ 12 Ausbau der Ladeinfrastruktur, Zustimmung Gestattungsvertrag

Wie bereits im Gemeinderat berichtet, hat die Verwaltung eine Teilfläche des Parkplatzes in der Sportplatzstraße im Flächentool der nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr) ausgeschrieben. Ziel der Ausschreibung war es, einen Anbieter zu finden, der auf diesen Flächen öffentliche Ladesäulen errichtet.

Beworben hat sich die Firma SimplyCharge GmbH aus Trier, die bereits mehrere Ladesäulen deutschlandweit betreibt. Die Nutzung der Stellplätze für die Errichtung der Ladesäulen wird mit dem beigefügten Gestattungsvertrag geregelt.

Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber (Syna) wären am Parkplatz Ladesäulen mit bis zu 170 kVA möglich. Das heißt, dass Schnellladesäulen möglich sind. Diese sollen nach Rücksprache mit dem Anbieter auch errichtet werden. Vorerst sollen zwei Ladesäulen mit insgesamt 4 Ladepunkten, mit jeweils 150 kW, errichtet werden. Für die Gemeinde entstehen hierbei keine Kosten. Die Vergütung der Pacht erfolgt über eine Beteiligung an den Ladevorgängen.

Dem Abschluss des Gestattungsvertrags für die Errichtung von Ladesäulen wird einstimmig zugestimmt.

§ 13 Beschaffung Kehrmaschine für den Hausmeisterpool

Zur Verbesserung der Sauberkeit und Effizienz bei der Pflege kommunaler Liegenschaften soll eine neue Kehrmaschine für den Hausmeisterpool angeschafft werden. Hierzu wurden drei Angebote verschiedener Anbieter eingeholt und hinsichtlich Preis, Leistung und Service verglichen.

Nach sorgfältiger Prüfung hat sich die Verwaltung für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. Die Firma Albert Pfäffle GmbH bietet ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis und erfüllt sämtliche Anforderungen an das Gerät. Zudem besteht bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dieser Firma im Rahmen von Wartungen und Instandhaltungen von Geräten desselben Herstellers. Die bisherigen Erfahrungen waren durchweg positiv.

Die Kehrmaschine soll vorwiegend im Außenbereich eingesetzt werden, beispielsweise auf Höfen, Wegen und Parkflächen. Durch die maschinelle Unterstützung wird ein effizientes und zeitsparendes Arbeiten der Hausmeister deutlich gefördert. Die Kosten für die Anschaffung der Kehrmaschine sind im Haushaltsplan (Position 742410101000) vorgesehen.

Die Beschaffung einer Kehrmaschine für den Hausmeisterpool gemäß dem wirtschaftlichsten Angebot zu einem Gesamtpreis von 23.873,78 Euro brutto (inkl. Einweisung) von der Firma Albert Pfäffle GmbH wird einstimmig beschlossen.

§ 14 Friedhof Abstatt; Erweiterung des pflegefreien Urnenfeldes

Seit dem Jahr 2015 gibt es das pflegefreie Urnenfeld auf dem Friedhof in Abstatt. Insgesamt umfasst das Grabfeld 166 Gräber. Nach anfänglich noch verhaltenem Interesse, wurde das Grabfeld immer beliebter, sodass aktuell nur noch 73 Gräber frei sind.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das pflegefreie Urnenfeld auf der angrenzenden Fläche zu erweitern. Die Erweiterung würde wieder rund 150 Grabstätten umfassen, sodass man für die Zukunft gewappnet wäre. Alternativen, wie zum Beispiel Urnenwände, die zwar platzsparender wären, scheiden aus Sicht der Verwaltung aus, da sie nicht zum Gesamtbild des Friedhofs passen würden.

Das Anlegen der Fläche soll dabei durch den Bauhof erfolgen, sodass die Investitionskosten relativ gering wären (circa 10.000 bis 15.000 €). Die Herstellungskosten und die Kosten für die Pflege der Flächen fließen in die nächste Gebührenkalkulation mit ein.

Der Erweiterung des pflegefreien Urnenfelds auf dem Friedhof in Abstatt wird einstimmig zugestimmt.

§ 15 Antrag der LWA-Fraktion zum Thema Blüh- und Grünstreifen in Abstatt

Das Thema Blüh- und Grünstreifen beschäftigt den Gemeinderat und die Verwaltung schon längere Zeit und die Umsetzung einzelner Maßnahmen ist bereits erfolgt. So wurden zum Beispiel im Bürgerpark Blühflächen angelegt, die gesamte Begrünung des Gewerbegebietes „Unteres Feld“ mit einer entsprechenden Blühmischung eingesät. Auch bei der Renaturierung des Happenbachs wurde auch darauf geachtet, dass die Neueinsaat der Randstreifen mit entsprechendem Saatgut erfolgt. Im Zuge der Umgestaltung der Ortsmitte in Abstatt wurde Wert daraufgelegt, dass in den Pflanzbeeten auch blühende Pflanzen (zum Beispiel Stauden etc.) eingepflanzt wurden. Beim vom NABU aufgelegten Förderprogramm „Natur nah dran“ hat sich die Gemeinde Abstatt bereits zweimal beworben. Bisher leider ohne Erfolg. Auf das der Bewerbung zugrundeliegende Konzept zur Schaffung neuer Blühstreifen wird verwiesen.

Die Fraktion der LWA hat nun nach § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung einen Antrag zum Thema Blüh- und Grünstreifen in Abstatt gestellt. Sie würde gerne in Zusammenarbeit mit den anderen Ratsmitgliedern ein nachhaltiges Konzept für die Blüh- und Grünstreifen in Abstatt diskutieren. Dabei spielen unter anderem die Häufigkeit der Mäharbeiten seitens des Bauhofes sowie die gezielte Auswahl einer mehrjährigen Blühmischung eine wichtige Rolle.

Der Tagesordnungspunkt soll mit den Vorschlägen aus der NABU-Bewerbung, die aus den bisherigen Diskussionen im Gemeinderat entstanden sind und gegebenenfalls weiteren Vorschlägen der LWA-Fraktion nach der Sommerpause, nochmals behandelt werden.

§ 16 Bauvorhaben - Neubau eines Einfamilienhauses, Goldschmiedstraße, Flst.153/2

Für das Gebiet gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan, allerdings gibt es einen Entwurf der 2003 ausgelegt wurde. Danach ruhte das Bebauungsplanverfahren.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Die Höhe des Gebäudes entspricht der des Nachbargebäudes. Beide liegen unter der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten maximalen Firsthöhe. Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen.

§ 17 Bauvorhaben - Terrassenüberdachung an Gaststätte, Kirschenwiesen, Flst. 1402/2

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sportgelände Kirschenwiesen“. Geplant ist eine Terrassenüberdachung für die bestehende Gaststätte. Diese Überdachung soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Zusätzlich würde sich die Überdachung direkt an der Grenze befinden, weshalb eine Abstandsflächenbaulast vonseiten der Gemeinde übernommen werden müsste.

Um die Gastronomie durch diese nachhaltige bauliche Lösung aufzuwerten, schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen zu erteilen. Das Einvernehmen ergeht einstimmig.

§ 18 Sachstandsberichte / Verschiedenes

Die Anfragen aus der letzten Sitzung liegen auf.

§ 19 Anfragen

CAP-Markt

Der Bereich der Tiefgarage/Aufzug/Eingang ist immer wieder stark verschmutzt und sehr unansehnlich. Kunden meiden bereits den Besuch des Marktes. Es wird gebeten, die Zuständigkeiten zu klären und umgehend für Abhilfe zu sorgen.

Fahrradständer CAP-Markt

Es wird nochmals auf den dringend notwendigen Fahrradständer am unteren Eingang hingewiesen. Auch hier ist die Zuständigkeit zu klären und dringend ein Ständer anzubringen.

Radweg im „Im Mitteltal“

Aktuell kam es auf Facebook zu einer Diskussion hinsichtlich des Übergangs Radweg/Baumschule, dieser Bereich wird als sehr gefährlich eingestuft. Häufig wird die angebrachte Beschilderung nicht beachtet. Es wird vorgeschlagen, die Bodenmarkierungen zu erneuern und gegebenenfalls um ein „Stopp“ als zusätzliche Markierung auf dem Boden zu ergänzen. Auch ein Spiegel ist denkbar. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Finnenbahn

Die vorhandene Finnenbahn ist durch Bewuchs schmäler geworden und sollte deshalb teilweise ausgebessert werden.

Neue Ortsmitte/Bereich Bäckerei/Rathaus

Die bewirtschaftete Fläche auf dem Rathausplatz wird ohne Bepflanzung als trostlos eingestuft. Hier wird der Vorschlag für eine sogenannte „mobile Bepflanzung“ vorgebracht, der geprüft werden soll, um den Bereich attraktiver zu machen. Letztes Jahr gab es diese Bepflanzung noch.

Unterbringung/Goldschmiedstraße/Vereinszentrum

Nachdem es immer wieder zu Beschwerden gekommen ist, wurden die Geflüchteten vom ehemaligen Kindergarten Goldschmiedstraße in eine andere Wohnung umgesiedelt. Hier wurde nach Details gefragt. Vom Vorsitzenden wurde auf die nicht öffentliche Sitzung verwiesen.

Pflück-mich-Aktion

In der Gruppenbacher Straße befindet sich ein Kirschbaum auf Gemeindegrund. Es wird darum gebeten, auch dort ein entsprechendes Band, das die Erntemöglichkeit erlaubt, anzubringen.

Spielplatz Goldschmiedstraße

Es wird danach gefragt, ob der Spielplatz für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung steht bzw. die Spielgeräte andernorts genutzt werden können. Die öffentliche Nutzung wurde bereits abgelehnt, die Prüfung zur Nutzung der Spielgeräte wurde zugesagt.

Seniorenausflug

Es wird darum gebeten, künftig einen barrierefreien Ausflug anzubieten, um auch eingeschränkten Bürgern eine Teilnahme zu ermöglichen.

Der Vorsitzende erläutert, dass die Gemeinde im jährlichen Wechsel einen kostenlosen Seniorenausflug und den Seniorennachmittag anbietet. Schon bisher wurde auf eine möglichst große Barrierefreiheit geachtet. Wenn es von einer Mehrheit gewünscht würde, den Ausflug nur noch halbtägig durchzuführen, sei dies selbstverständlich möglich. Der nächste Seniorennachmittag findet am 31. Oktober 2025 im Vereinszentrum statt.

Kräutergarten

Im Bereich des Kräutergartens im Bürgerpark komme es regelmäßig zu Vandalismus.

Wehräcker II

Es wird darum gebeten, dem Gemeinderat die bisherigen Kosten für das Baugebiet „Wehräcker II“ zur Verfügung zu stellen.

Veranstaltung der LWA und BUND

Die LWA und der BUND laden am 17.07.2025 um 19.30 Uhr zum Thema „Alternative Bebauungsmethoden“ ein.

Wehräckerstraße

Die Kanalschächte sind mit Splitt zugesetzt und sollten gereinigt werden.

Barrierefreie Bushaltestellen

Es wird danach gefragt, wie die Pläne zum weiteren Ausbau aussehen und ob es eine Verpflichtung für barrierefreie Bushaltestellen gibt. Die weitere Planung soll im Zuge der Haushaltsplanberatung 2026 diskutiert werden.

Erscheinung
Abstatt im Schozachtal – Ortsnachrichten der Gemeinde Abstatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Abstatt
17.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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