§ 1
Fragestunde
Grundsteuer
Ein Bürger ärgert sich über die gewaltige Verschiebung bei der Erhebung der Grundsteuer. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken soll, so die Verwaltung. Eine Kommune soll nach dem neuen Recht im Jahr 2025 etwa gleich viel einnehmen wie 2024 nach dem alten Recht. Für den einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aber dennoch ändern.
Bürgermeisterfragestunde
Eine Bürgerin möchte wissen, ob die Bürgermeisterfragestunden wieder eingeführt werden könnten. Dies wird vom Vorsitzend bejaht.
Geschwindigkeitsmesstafeln
Ein Bürger möchte wissen, ob die zugesagten Geschwindigkeitsmesstafeln bereits beschafft wurden. Die Genehmigung des Haushalts steht noch aus, sobald dieser genehmigt ist, können die Messtafeln bestellt werden, so die Verwaltung.
Gewerbegebiet „Unteres Feld“; Bodenwelle
Einem Bürger ist die Bodenwelle in Höhe des neuen Gewerbegebietes aufgefallen.
Die Verwaltung teilt mit, dass hier noch Korrekturarbeiten vorgenommen werden und die Bodenwelle noch beseitigt wird.
Flüchtlingsunterbringung
Einen Bürger interessiert, ob es für die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge eine Obergrenze gebe. Der Vorsitzende führt aus, dass es sich bei der Flüchtlingsunterbringung um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handle, eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Der Landkreis ist für die vorläufige Unterbringung zuständig und verteilt dann auf die Kommunen.
Bürgerforum/Homepage
Eine Bürgerin schlägt vor, Erläuterungen zu den Fragestunden an geeigneter Stelle auf die neue Homepage zu stellen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Beantwortung und Abarbeitung der Anfragen in Listenform regelmäßig Bestandteil der Folgesitzung ist, die im Ratsinfosystem von jedermann eingesehen werden können. Darüber hinaus werden, sofern möglich, häufig auch schon im Sitzungsbericht Antworten geliefert. Die Verwaltung wird die Anregung prüfen.
Notwasserentnahmestelle
Ein Bürger möchte wissen, ob auch für Abstatt eine Notwasserentnahmestelle vorhanden oder angedacht ist.
Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich sehr sicher. Dennoch ist ein Stromausfall nicht gänzlich ausgeschlossen. Die Gemeinde und der Zweckverband „Schozachwasserversorgungsgruppe“ ist sowohl auf einen Blackout, also den flächendeckenden, länger andauernden Stromausfall und auf einen angekündigten (kontrollierten), auf wenige Stunden befristeten Stromausfall, vorbereitet.
Die Basis für beide Stromausfall-Szenarien ist dabei die Notstromversorgung um die Pumpen in Betrieb zu halten. Über den Pumpendruck können die Bürger im Versorgungsgebiet auch bei Stromausfall ohne Einschränkungen weiter über die Freispiegelleitung versorgt werden. Zur Stärkung des Eigenwasseranteils führt der Zweckverband bereits Untersuchungen durch.
Sanierung Ortsmitte/Kirchplatz
Ein Bürger bittet darum, die Treppenanlage zwischen Rathausstraße 41 und 45 zur Sicherheit der Fußgänger um 0,5 bis 1,0 Meter zurückzusetzen, da die letzte Stufe unmittelbar am Gehweg endet.
Die Treppe ist Bestandteil der Sanierung, so die Verwaltung, der derzeitige Zustand bleibt dabei aber unverändert. Die Verwaltung wird die Anregung aufnehmen und erneut prüfen.
Bauvorhaben Schozachstraße
Ein Bürger möchte wissen, ob die Parkfläche mit dem geplanten Bau des Mehrfamilienhauses erhalten bleibe. Die Parkplätze werden künftig noch knapper.
Die bereits vorhandenen Stellplätze bleiben erhalten, sie werden nur an anderer Stelle des Grundstücks angelegt. Aktuell wird hintereinander geparkt, grundsätzlich waren es aber schon bisher offiziell nur drei Parkplätze.
§ 2
Bekanntgaben
a) Ausschuss Kinderbetreuung vom 4. Februar 2025
Von den Ergebnissen der Sitzung wird berichtet. Der ausführliche Sitzungsbericht wurde bereits in KW 7 in den Ortsnachrichten veröffentlicht.
b) „Demokratie lebt von Beteiligung“; Vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am kommenden Sonntag wird ein neuer Bundestag gewählt. Bürgermeister Klaus Zenth ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben.
§ 3
Bebauungsplan "Wehräcker II"; weitere Vorgehensweise
Nach dem durchgeführten Bürgerentscheid hat sich der Gemeinderat dafür entschieden das Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB aufzuheben. Der entsprechende Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.10.2021 gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.09.2022 gefasst. Parallel dazu wurde im Gemeindeverwaltungsverband das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht.
Die frühzeitige Beteiligung für das Bebauungsplanverfahren wurde in der Zeit vom 10.10. bis 11.11.2022 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungsnahmen aus der Öffentlichkeit und von den beteiligten Behörden wurden gesammelt und ausgewertet. Der Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungsnahmen soll in einer der kommenden Sitzungen, zusammen mit dem nächsten Auslegungsbeschluss, erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss bei drei Gegenstimmen auf Grundlage der vorgestellten Planung in das weitere Verfahren zu gehen.
§ 4
Flüchtlingsunterbringung; weitere Vorgehensweise
Das Thema Flüchtlingsunterbringung beschäftigt die Verwaltung nach wie vor. Bisher konnten die Flüchtlinge in eigenen, bzw. angemieteten Unterkünften untergebracht werden, aber die Kapazitäten sind komplett ausgeschöpft.
Schon die vom Landratsamt mitgeteilte Anzahl an Flüchtlingen für den Monat Januar (4 Personen) konnte nicht mehr untergebracht werden.
Mit dem Landratsamt konnte eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Gemeinde Abstatt bis zum März eine Fristverlängerung zur Aufnahme erhält, dafür dann aber das gesamte Kontingent. Die Verwaltung rechnet mit mindestens 10 bis 15 Personen, da ab Februar auch wieder ukrainische Flüchtlinge zur Verteilung in den Landkreisgemeinden anstehen. Sämtliche Personen werden dann in einem angemieteten Gebäude untergebracht. Da dieses Gebäude abgerissen werden soll, ist die Lösung befristet.
Es ist nicht davon auszugehen, dass der Flüchtlingsstrom abreißt, bzw. die vorhandenen Flüchtlinge eigene Wohnungen finden oder anderweitig umziehen. Aus diesem Grund müssen dringend Alternativen gefunden werden.
Bereits im März 2023 wurden verschiedene Standorte diskutiert, auf denen mit Modulbauten Flüchtlingsunterkünfte hätten errichtet werden sollen. Aufgrund vorhandener freier Kapazitäten und Ausweichmöglichkeiten wurde das Thema damals nicht weiterverfolgt.
Gespräche mit Eigentümern von Leerständen und Grundstücken verliefen leider ohne Erfolg. In der Sitzung wurden die fünf geeigneten Standorte näher beleuchtet.
Bei zwei Gegenstimmen fiel die Entscheidung zur weiteren Prüfung auf die freie Fläche neben dem Feuerwehrhaus in der Rauheckstraße. Dort sollen zehn Module zur Unterbringung von 20 Personen errichtet werden. Die Module werden gemietet.
§ 5
Baulückenkataster; Ergebnisbericht 2025
Laut einer aktuellen Erhebung gibt es in Abstatt aktuell Baulücken mit einer Fläche von rund 4,64 ha. Mit Schreiben vom 16.01.2025 wurden 65 Eigentümer von Baulückengrundstücken in der Gemeinde Abstatt angeschrieben mit der Bitte sich zu äußern, ob Bereitschaft besteht die Baulückengrundstücke zu bebauen oder zu veräußern. Das letzte Anschreiben erfolgte im Jahr 2023.
Von den 65 angeschriebenen Eigentümern haben sich 21 zurückgemeldet. Lediglich zwei Eigentümer haben Interesse daran gezeigt, ihr Grundstück eventuell zu veräußern. Weitere zwei haben die Absicht eventuell selbst zu bebauen.
§ 6
Bauvorhaben - Errichtung von 4 Wohnmobilstellplätzen auf Flst. 1328, Abstatt
Bereits im Januar wurde über eine Bauvoranfrage mit Wohnmobilstellplätzen auf diesem Flurstück beraten. Der Gemeinderat hat sein Einvernehmen an folgende Voraussetzungen geknüpft:
1. Reduzierung der Stellplätze von 8 auf 4
2. Nutzung der Stellplätze nur durch Übernachtungsgäste des Weinausschanks
3. Nutzungsdauer längstens 2 Tage
4. Einfahrt ist durch den Eigentümer zu kontrollieren; Absperrung ist vorzusehen
Nun wurde das Baugesuch mit 4 Stellplätzen eingereicht. Das Gremium folgte dem Vorschlag der Verwaltung, das Einvernehmen unter den genannten Voraussetzungen zu erteilen. Der Beschluss erfolgte bei drei Gegenstimmen.
§ 7
Sachstandsberichte / Verschiedenes
Die Übersicht der Anfragen aus der letzten Sitzung lag auf.
§ 8
Anfragen
Grundschule; Rindenmulch
Ein Ratsmitglied hat festgestellt, dass der Rindenmulch an den Bäumen auf dem Schulhof rückläufig ist, die Mauer ist bereits sichtbar. Diese Vorgehensweise dient dem Schutz der Bäume, der Rindenmulch soll nicht nachgefüllt werden, da er die Rinde der Bäume absterben lässt, so die Verwaltung.
„Freude teilen e.V.“
Ein Gemeinderat möchte Informationen über die Aufgaben des Vereins „Freude teilen e.V.“. Als Vorsitzender wird Bürgermeister Zenth den Gemeinderat aufklären.
Bolzplatz Happenbach; Renaturierung
Eine Gemeinderätin fragt nach dem aktuellen Stand zur Verschwenkung des Bolzplatzes im Zuge der Renaturierung des Happenbachs.
Der Bauamtsleiter führt aus, dass die Abstimmung mit dem Landratsamt, Wasserbehörde, läuft. Hintergrund für die Verschwenkung war verbautes Glasfaser in geringer Tiefe.
Kriegerdenkmal
Ein Gemeinderat bittet darum, dass neben der Reinigung des Kreuzes auch die Soldatenstatuen vom Moos befreit werden sollen. Der Vorsitzende führt aus, dass die Gedenktafel in sehr gutem Zustand sei. Lediglich auf den Helmen der Statuen habe sich leichter Moosbewuchs gebildet.
Parksituation Heilbronner Straße
Für die Heilbronner Straße wird alternativ zur bestehenden Halteverbotszone ein Parkverbot bis zur Gartenstraße vorgeschlagen. Die Thematik soll in der Verkehrsschau geprüft werden.
Friedhof; kleiner Parkplatz
Erneut wird die Parksituation am Friedhof thematisiert. Ein Ratsmitglied schlägt vor, dass der kleine Parkplatz nur von Besuchern des Friedhofs genutzt werden soll.
Zwischenzeitlich ist das Parken nur für Fahrzeuge erlaubt, die Personen befördern. Es wurden bereits zahlreiche Verwarnungen ausgesprochen, die Situation wird sich dadurch von selbst regeln, wird aber weiter überwacht.
Entenstraße; fehlender Endbelag
In der Entenstraße, in Höhe der Gebäude 25/27 fehlt bislang noch der Endbelag, ein Gasanschluss würde herausragen und sei nicht angekeilt. Dadurch ergebe sich eine Stolperfalle.