§ 1
Fragestunde
Sanierung Grundschule
Eine Bürgerin möchte wissen, ob es stimme, dass die Sanierung der Grundschule nicht in vollem Umfang, wie vom Planer vorgestellt, durchgeführt werden soll.
Der Vorsitzende informierte darüber, dass ein entsprechender Beschluss, der die Art und Weise der Grundschulsanierung definiert, noch erfolgen muss.
Fußgängerüberweg in Höhe des Seniorenwohnheims
Ein Bürger möchte wissen, ob es Überlegungen zur Überquerung der Heinrieter Straße in Höhe des Seniorenwohnheims gibt.
Der Vorsitzende berichtete, dass eine Querung bereits mehrfach beantragt, jedoch von der Straßenverkehrsbehörde immer abgelehnt wurde.
Rathausstraße, Parksituation; Friedhof, Anliegerweg
Die Verwaltung informiert darüber, dass Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Nach der neuen Rechtsprechung muss beim erlaubten Gehwegparken durch Einzeichnung eine Restbreite für Fußgänger von 1,80 m verbleiben. Die Parkproblematik Rathausstraße und Auensteiner Straße wird in der nächsten Verkehrsschau thematisiert.
Der Bürger teilte darüber hinaus mit, dass der Place de Léhon und der Friedhof regelmäßig zugeparkt werden und der Anliegerweg Birkenweg mit erhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Die Plätze werden regelmäßig kontrolliert. Die Sperrung des Anliegerweges für Fahrzeuge wird von der Verwaltung mit der Verkehrsschau geprüft.
Happenbach, Glockenläuten
Ein Bürger möchte wissen, weshalb das Geläut der alten Schule nicht mehr funktioniert. Seit geraumer Zeit ist das traditionelle 11-Uhr-Läuten sowie 16-Uhr-Läuten nicht mehr zu hören. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Information, dass es sich um einen technischen Defekt handelt, wird sich aber darum kümmern.
§ 2
Bekanntgaben
Information über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 43 IV GemO zur Zahlung des angeforderten Honorars des Architekten für erbrachte Leistungen Bauvorhaben „Neue Ortsmitte“
Der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Zahlung fälliger Honorarleistungen i.H.v. 20.916,18 € für Leistungen aus den Jahren 2017 bis 2014 wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Auszahlung des Honorars von 20.916,18 € ist die Planung in der Kostenstelle Ortskernsanierung (51100900) auf dem Sachkonto 42910000 (sonstige Sach- und Dienstleistungen) im Ergebnishaushalt um 12.102,83 € überschritten. Eine Deckung der überplanmäßigen Überschreitung des Sachkontos 42910000 ist innerhalb der Kostenstelle gewährleistet, da hier Zuschüsse an andere Bereiche in Höhe von 20.000,00 € eingeplant waren, welche nicht in Anspruch genommen worden sind. Die Honoraransprüche sind rechtlich geprüft, die abgerechnete Honorarsumme ist über das Landessanierungsprogramm förderfähig, hier erfolgt die nächste Antragstellung im Jahr 2025.
Straßenmeisterei Abstatt, Tag der offenen Tür
Anlässlich der neu erbauten Straßenmeisterei in Abstatt findet am Sonntag, 27. April 2025 ein Tag der offenen Tür statt.
§ 3
Bebauungsplan „Untere Drittelgasse“
a) Aufhebung der bisherigen Verfahren
b) Zustimmung zur Entwurfsplanung
c) Aufstellungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB
d) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Es gibt schon längere Zeit Überlegungen, in der Unteren Drittelgasse einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Sinne einer Nachverdichtungsmaßnahme soll durch die Erschließung von innerörtlichen Brachflächen eine Wohnbebauung ermöglicht werden, um im Innenbereich Bauland für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Zuletzt wurde im Jahr 2018 ein Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren gefasst. Das Verfahren wurde jedoch nicht fortgeführt. Nachdem nun die Eigentümer des jetzt geplanten Bebauungsplangebietes auf die Verwaltung zugekommen sind, soll ein neuer Anlauf genommen werden und die alten Verfahren aufgehoben werden. Zur städtebaulichen Steuerung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da es sich um eine klassische Innenentwicklungsmaßnahme handelt, durch die eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden wird, erfolgt die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der jetzige Entwurf sieht eine aufgelockerte Einzelhausbebauung vor, die Erschließung erfolgt über die Untere Drittelgasse und eine neu zu errichtende Stichstraße.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig,
§ 4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Schozachstraße 93“; Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
b) Durchführungsvertrag
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Das geplante Bauvorhaben zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage deckt sich nicht mit dem vorhandenen Bebauungsplan. Um dem Vorhabenträger die Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
§ 5
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels; Kooperationsprojekt von insgesamt 26 Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn
Im Zuge der Gründung des ehem. Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen, mit Sitz in Eppingen, wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für 11 Landkreisgemeinden erstellt. Dieser Mietspiegel verliert im September 2025 seine Gültigkeit und soll deshalb neu erstellt werden.
Aktuell orientieren sich noch 15 Gemeinden am Mietspiegel der Stadt Heilbronn und rechnen auf die dort angegebenen Mieten entsprechende Abschläge. Hierunter zählt auch die Gemeinde Abstatt, welche aktuell mit einem Abschlag in Höhe von 10 Prozent rechnet. Diese Vorgehensweise ist jedoch sehr ungenau und nicht belastbar. Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wurde im Voraus ein Angebot zur Mietspiegelerstellung eines renommierten Marktanalyse-Instituts eingeholt. Die Schätzung beläuft sich auf rund 62.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Die Kostenverrechnung soll anhand der Einwohnerzahlen gemäß der bekannten Vorgehensweise im Bereich des gemeinsamen Gutachterausschusses erfolgen. Die Kosten für Abstatt liegen dabei einmalig zwischen 1.600 – 2.000 €. Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, einen eigenen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen und beim Projekt zur Mietspiegelerstellung teilzunehmen.
§ 6
Bestellung von Herrn Jens Lock zum stellvertretenden Ratsschreiber
Da der bisherige stellvertretende Ratsschreiber aus der Gemeindeverwaltung ausgeschieden ist, muss ein neuer Stellvertreter für den Ratsschreiber, Bürgermeister Zenth, bestimmt werden. Im Zuge der Vertretung des Ratsschreibers wurde Jens Lock, als Fachbeamter für das Finanzwesen, als stellvertretender Ratsschreiber bestimmt.
§ 7
Freiwillige Feuerwehr; Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
Mehr als 75 Frauen und Männer engagieren sich ehrenamtlich zum Wohle und zur Sicherheit für die Bevölkerung der Gemeinde Abstatt. Die Jugendfeuerwehr besteht momentan aus 20 Jugendlichen, die Altersabteilung aus ca. 35 Kameraden. Für dieses Engagement zum Wohl und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bedankte sich Bürgermeister Zenth ausdrücklich. Am 10. Januar 2025 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Abstatt in den Räumen des Feuerwehrhauses statt. Bei dieser Jahreshauptversammlung wurden der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter von den Mitgliedern der Feuerwehr gewählt. Der jetzige Kommandant sowie die beiden Stellvertreter standen wieder zur Wahl.
Gewählt wurden durch die Einsatzabteilungen Daniel Ehmer als Kommandant, Peter Keck sowie Matthias Raum als stellvertretender Kommandant. Alle drei Kandidaten wurden mit einer überwältigenden Stimmenzahl im Amt bestätigt.
Der Vorsitzende gratulierte allen zur Wiederwahl und bedankte sich im Namen der Gemeinde für die bisher geleistete tolle Arbeit. Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung durfte die Feuerwehr auch den Kreisbrandmeister Bernd Halter und den Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzenden Frank Pitz begrüßen. Beide beglückwünschten die Gemeinde zum hervorragenden Stand der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Wahl bedarf nach dem Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Abstatt der Zustimmung des Gemeinderates, die in der Sitzung einstimmig erteilt wurde.
§ 8
Bundestagswahl am 23. Februar 2025; Einteilung der Wahlbezirke und Wahllokale
a) Wahlbezirke
Für die am 23.02.205 stattfindende Bundestagswahl wurden folgende Wahlbezirke gebildet:
Wahlbezirk 001-01 | „Abstatt-Nord“ | nördlich der Auensteiner Straße, Goldschmiedstraße, Heinrieter Straße sowie westlich der Happenbacher Straße |
Wahlbezirk 001-02 | „Abstatt-Mitte“; | abgegrenzt durch die Auensteiner Straße, die Goldschmiedstraße und die Heinrieter Straße im Norden sowie die Schozach im Süden; außerdem Einwohner der Gewerbegebiete „Rauheck“ und „Happenbacher Tal“ |
Wahlbezirk 001-03 | „Abstatt-Süd“ | südlich der Schozach mit Vohenlohe und Burg Wildeck“ |
Wahlbezirk 001-04 | „Happenbach“ | Teilort Happenbach |
Briefwahlbezirk 900-01 | „Briefwahl“ | Gesamtgemeinde Abstatt |
b) Wahlräume
Es werden folgende Wahlräume gem. § 29 Landeswahlordnung bestimmt:
Wahlbezirk 001-01 | Konzertsaal im Vereinszentrum, Goldschmiedstraße 14, Abstatt |
Wahlbezirk 001-02 | Ratssaal (Zimmer A 12) des Rathauses, Rathausstraße 30, Abstatt |
Wahlbezirk 001-03 | Clubräume der Wildeckhalle, Beilsteiner Straße 27, Abstatt |
Wahlbezirk 001-04 | Großer Saal im Bürgerhaus „Alte Schule“, Hauptstraße 9, Abstatt-Happenbach |
Briefwahlbezirk 900-01 | Kindertagesstätte Ortsmitte, Rathausstraße 23/1, Abstatt |
§ 9
Bauvorhaben - Nutzungsänderung von Bäckerei in Massage- und Nagelstudio; Flst. 31/1; Rathausstraße, Abstatt
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich, das heißt, es liegt kein Bebauungsplan vor. Nach § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und das Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In der näheren Umgebung sind bereits verschiedene Gewerbe, wie beispielsweise Einzelhandel oder Arztpraxen ansässig. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zur vorliegenden Nutzungsänderung.
§ 10
Sachstandsberichte / Verschiedenes
Die Übersicht der Anfragen aus der letzten Sitzung lag auf.
Ladeinfrastruktur
Im Bereich des Eingangs Bürgerpark sollen 4 Ladepunkte errichtet werden. Die Kosten werden dabei vollumfänglich vom Anbieter getragen. Die Verwaltung ist derzeit in Verhandlungen mit Anbietern.
Termine
Ausschuss Kinderbetreuung, 04. Februar 2025, 17.00 Uhr, B08
Umlegungsausschuss „Untere Drittelgasse“, 18. Februar 2025, 18.30 Uhr
§ 11
Anfragen
Gebäude Kirschenwiesen 2
Das im Gemeindebesitz befindliche Gebäude Kirschenwiesen 2 ist stark vermüllt und macht insgesamt einen sehr ungepflegten Eindruck, so ein Ratsmitglied. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Flüchtlingsunterkunft. Die Gemeinde kümmere sich regelmäßig um die Entsorgung und den Zustand der Einrichtung. Es wird angestrebt, die untergebrachten Menschen in die Verantwortung zu ziehen.
Pflanzbeete im Ortseingang
Es ist aufgefallen, dass die am Ortseingang befindlichen Pflanzbeete nicht mehr mit Rindenmulch über den Herbst/Winter versorgt werden. Aus Gründen der Kosteneinsparungen ist man hiervon abgewichen, so die Verwaltung.
Kreisverkehr/Fußgänger
Viele Autofahrer sind offensichtlich nicht mehr mit der geltenden Vorfahrtsregelung an Kreisverkehren vertraut. Diese besagt, dass Fußgänger beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr bevorrechtigt sind. Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, eine entsprechende Beschilderung anzubringen. Die Thematik soll nun in der nächsten Verkehrsschau beraten werden.
Friedhof, Parkplatzsituation
Erneut wird auf die Parkplatzsituation am Friedhof aufmerksam gemacht. Die Gespräche mit den Anwohnern haben zwischenzeitlich stattgefunden, so die Info der Verwaltung. Künftig soll auf den großen Parkplatz am Friedhof ausgewichen werden. Darüber hinaus ist ein Zusatzschild geplant. Weitere Maßnahmen sollen ggf. folgen.