Der Gemeinderat fasste in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, den 03. Juni 2024, folgende Beschlüsse:
• Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse bezüglich des Bebauungsplans Wohngebiet „Kirchertäcker III“ im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen:
1. Das nach § 13 b BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Kirchertäcker III“ wird gemäß § 215 a im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB abgeschlossen.
2. Der Behandlung der Stellungnahmen vom 15.05.2024 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf wird zugestimmt.
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans „Kirchertäcker III“ in der Fassung vom 15.05.2024 und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 74 LBO in der Fassung vom 15.05.2024 wird zugestimmt.
4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über eine öffentliche Auslegung für die Dauer von mindestens einem Monat.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB digital unterrichtet und zur Äußerung auf digitalem Wege mit der Frist von mindestens einem Monat aufgefordert.
• Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse bezüglich des Bebauungsplans Wohngebiet „Einzelhandel und Wohnen“ im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Großbettlingen:
1. Der Behandlung der Stellungnahmen vom 15.05.2024 aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf wird zugestimmt.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel und Wohnen“ in der Fassung vom 15.05.2024 und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 74 LBO in der Fassung vom 15.05.2024 wird zugestimmt.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt über die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über eine öffentliche Auslegung für die Dauer von mindestens einem Monat.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB digital unterrichtet und zur Äußerung auf digitalem Wege mit der Frist von mindestens einem Monat aufgefordert.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass in der Gemeinde Großbettlingen keine Vorkommnisse aufgrund der aktuellen Hochwassersituation gemeldet wurden.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Tretbecken gereinigt wird.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Ampelanlage in der Metzinger Straße im Herbst dieses Jahres errichtet werden soll.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Vorstellung zur Sanierung der Zufahrt zum Wertstoffhof im Gemeinderat vorgestellt werden soll.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Informationen zum Ausbau von Glasfaser im Blättle veröffentlicht werden.
Die nächste öffentliche Sitzung findet am 01. Juli 2024 statt.