
I. Beschlussgrundlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Rötlesäcker Nord“ (18-15) im Stadtteil Leinfelden einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
II. Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Rötlesäcker Nord“ (18-15) im Stadtteil Leinfelden umfasst eine Fläche von 47.134 m2 (ca. 4,71 ha).
Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2025. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Quelle: Planungsamt
III. Ziele und Zwecke der Planung
Die Region ist im Wandel und neue Technologien entstehen. Insbesondere in Leinfelden-Echterdingen ist zudem eine konstant hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen zu verzeichnen (insbesondere größere und verfügbare Flächen mit Planrecht), die sich in Nutzungskonkurrenzen und hohen Bodenpreisen bemerkbar macht.
Gleichzeitig steigt die Leerstandsquote bei unzeitgemäßen Büroflächen und die Attraktivität vorhandener Gewerbegebiete droht zu sinken (aufgrund struktureller Leerstände, überalteter bzw. nicht mehr zeitgemäßer Infrastruktur, etc.).
Um weiterhin attraktive Gewerbeflächen in unterschiedlichen Sparten und Segmenten anbieten zu können, ist ein Handlungskonzept und dessen Umsetzung erforderlich. Ziel hierbei ist: Die Bestandsentwicklung/ Vitalisierung (Innenentwicklung) und innovative, nachhaltige Neuerschließungen für zukunftsträchtige Gewerbenutzungen (Außenentwicklung) sollen programmatisch ineinandergreifen.
Vor diesem Hintergrund wurden zwei Untersuchungen angestoßen, die zum Teil noch andauern:
Rötlesäcker Nord
Das Plangebiet ist nach heutiger Rechtslage ein unbeplanter Außenbereich und wird weitestgehend landwirtschaftlich genutzt. Im Jahr 2024 hatte sich die Daimler Truck AG sehr für das Plangebiet interessiert und ist mit einer konkreten Vorhabensplanung bzw. einem Ansiedlungswunsch auf die Stadtverwaltung zugekommen. Die potenzielle und wertvolle gewerbliche Ansiedlung wurde von der Stadt begrüßt. Die Ansiedlung sollte als Impulsgeber für die Rötlesäcker hinsichtlich der Entwicklung als hochwertiges Gewerbegebiet dienen und als Ankernutzer den Weg für die Ansiedlung weiterer attraktiver Nutzungen bereiten (Synergien, z.B. bzgl. Know-how, Infrastruktur, Energie, Logistik, etc.). Mit Beschluss des Gemeinderates im April 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, Grundstücksverhandlungen zu führen und die Flächen zu erwerben. Leider wurde das Vorhaben seitens der Daimler Truck AG kurzfristig aufgegeben. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Daimler Truck AG stattdessen die Revitalisierung eines Bestandsgebäudes an anderer Stelle (bereits mit Planrecht) umsetzt, um die dringenden betrieblichen Bedarfe bestmöglich zu decken.
Diese Entwicklung hat gezeigt, dass bestehendes Planrecht ein relevantes Entscheidungskriterium für ansiedlungswillige Firmen darstellt. Vor diesem Hintergrund sollen die bereits vollzogenen Vorarbeiten weitergeführt und in einem ersten Schritt entsprechend Planrecht für den Bereich geschaffen werden. Die städtebaulichen Ziele für die Aufstellung des Bebauungsplans „Rötlesäcker Nord“ (18-15) sind dementsprechend:
Alle relevanten Umweltbelange werden in den entsprechenden Gutachten erhoben und sorgfältig und gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden mindestens folgende Gutachten und Untersuchungen im Rahmen des Verfahrens erstellt:
Spätestens zur Auslegung des noch zu entwickelnden Bebauungsplanentwurfs werden alle relevanten Gutachten und Untersuchungen vorliegen und deren Ergebnisse entsprechend berücksichtigt.
IV. Hinweis
Diese Bekanntmachung bedeutet noch nicht, dass ein Bebauungsplanentwurf öffentlich ausliegt. Das wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens besagt nur, dass der Gemeinderat beabsichtigt, in dem genannten Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Durch diese Bekanntmachung sollen die betroffenen Grundstückseigentümer und Bürger möglichst frühzeitig erfahren, dass in ihrem Interessenbereich ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde.