Aus den Rathäusern

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Musburg-Höhnisch-Teilbereich III“...

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Musburg-Höhnisch-Teilbereich III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan aufzustellen.

Am 29.07.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen in öffentlicher Sitzung die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken untereinander und gegeneinander abgewogen und den Beschluss über den geänderten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“ und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung im Rathaus in Gomaringen gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich ist der Lageplan des Entwurfs in der Fassung vom 29.07.2025 der Planungsgruppe SSW GmbH, Ludwigsburg.

Der Entwurf des Bebauungsplans vom 29.07.2025 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 29.07.2025, mit Begründung vom 29.07.2025 und der Anlagen zum Bebauungsplan können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gomaringen unter dem Link

in der Zeit von

Montag, den 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.09.2025

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gomaringen.de erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Rathaus der Gemeinde Gomaringen, Lindenstraße 63, 72810 Gomaringen, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Steffen Heß, Bürgermeister

Gemeinde Gomaringen, den 29.07.2025

Anhang
Bebaungsplan Musburg-Höhnisch Teilbereich III
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Gomaringen
01.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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