Aus den Rathäusern

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“...
Bebauungsplan (Teil 1) "Musburg-Höhnisch (Teilbereich I und II) - 3. Änderung"
Bebauungsplan (Teil 1) "Musburg-Höhnisch (Teilbereich I und II) - 3. Änderung"Foto: Planungsgruppe SSW, Ludwigsburg

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan aufzustellen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gomaringen hat am 27.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Musburg-Höhnisch Teilbereich III“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die Auslegung im Rathaus in Gomaringen gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt zu entnehmen. Maßgeblich ist der Lageplan des Vorentwurfs in der Fassung vom 27.05.2025 der Planungsgruppe SSW GmbH, Ludwigsburg.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 27.05.2025 und der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 27.05.2025, mit Begründung vom 27.05.2025 und der Anlagen zum Bebauungsplan können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gomaringen unter dem Link

(www.gomaringen.de: Bürgerinfo, Bauen und Stadtentwicklung, Bebauungspläne im Verfahren)

in der Zeit von

Dienstag, den 01.06.2025, bis einschließlich Dienstag, den 08.07.2025,

eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Übermittlung kann elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gomaringen.de erfolgen oder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch im Rathaus der Gemeinde Gomaringen, Lindenstraße 63, 72810 Gomaringen, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls unter obigem Link in das Internet eingestellt.

Steffen Heß, Bürgermeister

Gemeinde Gomaringen, den 27.05.2025

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Gomaringen
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Gomaringen
31.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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