aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Ellhofen am Donnerstag, 23. April 2026
1. Fragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
2. Vorstellung Tourismus im Weinsberger Tal EL 2026-53
Dirk Mosthaf, seit 1. Januar 2026 Geschäftsführer vom Tourismus Weinsberger Tal, stellt sich und die Arbeit des Tourismusvereins in der Gemeinderatssitzung vor.
Beratungsergebnis
Zur Kenntnis genommen.
3. Kriminalstatistik; Bericht des Polizeireviers Weinsberg EL 2026-54
Polizeihauptkommissar Wolf vom Bezirksdienst und Markus Kreuzer, als Vertreter von Herrn Bopp, Polizeirevierleiter Weinsberg, werden in der Gemeinderatssitzung über die polizeiliche Kriminalstatistik berichten und dabei insbesondere auf die Situation in Ellhofen eingehen. Sie stehen zudem für Fragen zur Verfügung.
Beratungsergebnis
Zur Kenntnis genommen.
4. Fußverkehrscheck 2025; Präsentation des Abschlussberichts EL 2026-50
Als eine von fünfzehn Kommunen hat die Gemeinde Ellhofen 2025 an den Fußverkehrschecks Baden-Württemberg teilgenommen. Unter dem Motto „Gehwege frei räumen“ wurde der Fußverkehr in Ellhofen gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung genauer betrachtet.
Das Format des Fußverkehrschecks ist eine Maßnahme des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des Fußverkehrs. Ziel ist es, für die Belange des Fußverkehrs zu sensibilisieren, die Situation vor Ort zu bewerten und Vorschläge zur Verbesserung des Fußverkehrs gemeinsam zu erarbeiten. Fragestellungen sind zum Beispiel: Wo ist der Bürgersteig zu eng, wo ist eine sichere Straßenquerung erforderlich, wo ist eine (bessere) Beleuchtung sinnvoll?
Das Verkehrsplanungsbüro „Planersocietät“ wurde vom Land beauftragt, den Fußverkehrscheck durchzuführen und die Gemeinden dabei zu begleiten.
Das Projekt begann im Juli 2025 mit einem Auftaktworkshop für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen dessen wurden Stärken und Schwächen des Fußverkehrs in Ellhofen mit allen Beteiligten identifiziert. Das Ergebnis war die Grundlage für die beiden Ortsbegehungen, welche im September 2025 stattgefunden haben. Eine Begehung legte dabei den Fokus zusätzlich auf einen sicheren Kindergarten- und Schulweg.
Ende November wurden die ausgewerteten Ergebnisse sowie die daraus erarbeiteten Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Fußverkehrs in Ellhofen der Öffentlichkeit präsentiert.
Das Format „Fußverkehrscheck“ sieht die Präsentation des Abschlussberichts (Anlage 1) im Gremium vor. Theresa Brockhaus von der Planersocietät wird die Ergebnisse vorstellen (Anlage 2).
Beschluss
Der Gemeinderat:
1) Nimmt den Abschlussbericht des Fußverkehrschecks zur Kenntnis.
2) Beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Abschlussberichts Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der im Abschlussbericht empfohlenen Maßnahmen für die Verbesserung des Fußverkehrs zu prüfen.
Beratungsergebnis
Einstimmig
5. Rechtsverordnung der Gemeinde Ellhofen über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 10. Mai 2026 EL 2026-51
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Gemeinderäte Frank Seiter und Fred Kircher befangen. Der Handels- und Gewerbeverein Ellhofen hat für Sonntag, 10. Mai 2026 einen verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Aktion „Ellhofen lädt ein“ für die Gemeinde Ellhofen beantragt (Anlage 1). Ein verkaufsoffener Tag darf maximal an drei Sonn- und Feiertagen des Jahres innerhalb einer Gemeinde stattfinden. Bislang liegt für Ellhofen kein weiterer Antrag für das Jahr 2026 vor. Der Gemeinderat ist für den Erlass der notwendigen Rechtsverordnung zuständig (Anlage 2). Grundlegende Voraussetzung zur Zulässigkeit eines verkaufsoffenen Sonntags ist, dass eine „ähnliche Veranstaltung“ im Sinne von Paragraf 8 in Verbindung mit Paragrafen 14 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG), die einen verkaufsoffenen Sonntag rechtfertigen kann, vorliegt. Dies ist der Fall, wenn
• die Veranstaltung sich von Veranstaltungen an „normalen“ Sonn- und Feiertagen abhebt,
• einen im Verhältnis zu der Einwohnerzahl des Ortsteils beträchtlichen Besucherstrom anzieht und
• aus diesem Grund Anlass bietet, die Offenhaltung von Verkaufsstellen freizugeben.
Die am 10. Mai 2026 stattfindende Aktion „Ellhofen lädt ein“ erfüllt diese gesetzlichen Voraussetzungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Rechtsverordnung der Gemeinde Ellhofen über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 10. Mai 2026.
Beratungsergebnis
Einstimmig
6. Anfragen aus dem Gemeinderat
Von einem Gremiumsmitglied werden zwei Anfragen gestellt.
Beratungsergebnis
Zur Kenntnis genommen.
7. Bekanntgaben EL 2026-52
1) Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 26. März 2026; Bekanntgabe von Beschlüssen
Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. März 2026 ist nichts bekannt zu geben.
2) Bekanntgabe der Sitzungstermine 2028 und 2027
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.
3) Grundstücksangelegenheiten
Die Gemeinde Ellhofen hat eine Fläche von zirka 30 Quadratmetern vor dem Gebäude Eulenbergstraße 32 veräußert.
Weiter wurde das Grundstück 161/1 in der Eulenbergstraße (ehemals Eulenbergstraße 9 und 11) mit 335 Quadratmetern verkauft.
Mündlich ergänzt der Vorsitzende:
4) Kreisverkehr Querspange/B 39a
Bereits am 11. Mai 2026 ist Baustart für den Kreisverkehr an der Querspange/B 39a. In Kürze wird es hierzu eine Pressemitteilung seitens des GVV „Raum Weinsberg“ geben. Die Baukosten liegen deutlich unter den ursprünglich angenommenen Kosten.
5) Umzug Rathaus
Der Rathausumzug von den Containern in den Neubau ist nach Pfingsten für den 26. und 27. Mai 2026 geplant. An diesen beiden Tagen bleibt das Rathaus geschlossen.
Beratungsergebnis
Zur Kenntnis genommen.
8. Verschiedenes
Ohne Beschluss