1. Baugesuch; Neubau Dachstuhl mit Anbau, Flurstück 230/1, Haller Straße 20
EL 2026-55
1) Ein Bauherr plant auf dem Flurstück 230/1, Haller Straße 20, einen Anbau und den Neubau des Dachstuhls nach einem Brand (Anlage 1). Für das Vorhaben gilt der Bebauungsplan „Kirchhofäcker 1. Änderung“ von 2022. Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern III“. Geplant ist, das bei einem Brand beschädigte Dach zu sanieren und in diesem Zug einen Anbau zu verwirklichen. Das Gebäude ist mit 5 Wohneinheiten (eine im UG, zwei jeweils im EG und DG) geplant.
2) Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans: Zum einen mit den Abstandsflächen (Anlage 2), zum anderen gibt es eine Überschreitung um rund vier Quadratmeter mit den Balkonen und der darunterliegenden Terrasse. Des Weiteren sind in den Bauunterlagen alle geplanten Stellplätze (aktuell sieben) als Bestandsstellplätze eingezeichnet. In der Realität existieren aktuell nur maximal vier. Die Planungsunterlagen müssen daher ergänzt werden. Die geplanten Stellplätze sind aber grundsätzlich umsetzbar und bedürfen keiner Befreiung. Ein aktuell fehlender Stellplatz (die Stellplatzsatzung schreibt für dieses Vorhaben acht Stellplätze vor) kann mit Fahrradstellplätzen kompensiert werden, diese werden ebenfalls noch eingezeichnet. Weiterhin ist der Anbau mit einer Dachneigung von rund 28 Grad geplant. Der Bebauungsplan schreibt hier mindestens 30 Grad vor.
3) Wie bereits oben angedeutet, steht die Verwaltung mit der Bauherrschaft in Kontakt. Verstöße gegen die Stellplatzsatzung und die Festsetzung der Dachneigung sollen behoben werden. Die geringe Überschreitung des Baufensters mit den Balkonen beziehungsweise der darunterliegenden Terrasse kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der geringen Überschreitung und der ansonsten schwierigen Nutzbarkeit der geplanten Gebäudeteile erteilt werden. Die Frage der Abstandsflächen ist nur mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer möglich. Die Prüfung liegt hier bei der Baurechtsbehörde.
Beschlussprotokoll zur Sitzung des Bauausschusses vom 23. April 2026
4) Die sanierungsrechtliche Zustimmung sollte erst erfolgen, wenn die Unterlagen angepasst worden sind. Hier schlägt die Verwaltung eine Bevollmächtigung vor.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt:
1) Das städtebauliche Einvernehmen für die Überschreitung des Baufensters mit den Balkonen und der Terrasse um rund vier Quadratmeter zu erteilen.
2) Die Verwaltung zu bevollmächtigen, die sanierungsrechtliche Zustimmung zu erteilen, sobald die geänderten Unterlagen vorliegen und diese den Vorgaben des gültigen Bebauungsplans entsprechen.
Beratungsergebnis
Einstimmig
2. Bekanntgaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
3. Anfragen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
4. Verschiedenes
Baugesuch; Errichtung einer Terrassenüberdachung als Holzkonstruktion mit Flachdach und extensiver Dachbegrünung; Flurstück 4950, Keltenweg 6; Nachgenehmigung
Gemeinderat Frank Seiter ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2026 bereits mit dieser Thematik auseinandergesetzt und das städtebauliche Einvernehmen damals nicht erteilt. Der Vorsitzende verweist auf den damaligen Sachverhalt.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass in der näheren Umgebung ein ähnlich gelagerter Fall bereits ohne explizite Zustimmung des Bauausschusses durch die Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn genehmigt wurde. Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse sollte der Bauausschuss sich hierzu nochmals beraten und entscheiden.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das städtebauliche Einvernehmen für die Überschreitung der südlichen Baugrenze mit einer überdachten Terrasse um rund 17 m² zu erteilen.
Beratungsergebnis
Der Bauausschuss stimmt mehrheitlich zu.