Bericht
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 5. Dezember 2024
TOP 1 | Fragestunde |
Sachverhalt/Begründung
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
TOP 2 | Ellbachdole; Beauftragung der Reinigung und Kamerabefahrung | GRS-2024-097 |
Sachverhalt/Begründung
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, die Firma Lebküchner F+L GmbH aus Leingarten mit der Befahrung und Räumung der Ellbachdole für 57.122,38 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 3 | Kirchplatz 3; weiteres Vorgehen Planung/bauliche Umsetzung | GRS-2024-098 |
Sachverhalt/Begründung
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt:
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4 | Abwasserbeseitigung; a) Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 b) Änderung der Abwassersatzung | GRS-2024-099 |
Sachverhalt/Begründung
Die Firma Allevo hat für den Bemessungszeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 eine Kalkulation der Abwassergebühren der Gemeinde Ellhofen vorgenommen. Die Kalkulation wurde unter folgenden Annahmen durchgeführt:
Angenommene Schmutzwassermenge/Jahr: 156.000 m³
Angenommene versiegelte Fläche/Jahr: 363.000 m2
Gepl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen/Jahr 2025: 41.605 €
Gepl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen/Jahr 2026: 42.287 €
Straßenentwässerungsanteil 2025: 127.344,00 €
Straßenentwässerungsanteil 2026: 129.680,00 €
Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals: 3,5 %
Aus dem Kalkulationszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 besteht eine Unterdeckung in Höhe von 7.133 Euro im Schmutzwasserbereich und in Höhe von 31.532 Euro im Niederschlagswasserbereich, welche im Jahr 2025 ausgeglichen wird.
Aus dem Jahr 2021 besteht eine Überdeckung in Höhe von 93.064 Euro im Schmutzwasserbereich und in Höhe von 40.993 Euro im Niederschlagswasserbereich, welche bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist.
Ergebnis Kostenanteile
2025 | 2026 | |
Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung | 442.828 € | 429.089 € |
Ausgleich Überdeckung | -49.822 € | -36.109 € |
Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung einschließlich Ausgleich | 393.006 € | 392.980 € |
Schmutzwassermenge | 156.000 m3 | 156.000 m3 |
2025 | 2026 | |
Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung | 216.593 € | 226.199 € |
Ausgleich Überdeckung | -33 € | -9.428 € |
Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung einschl. Ausgleich | 216.560 € | 216.771 € |
Versiegelte Fläche | 363.000 m2 | 363.000 m2 |
Ergebnis Gebührensatz
2025 | 2026 | |
Schmutzwassergebühr ohne Ausgleich Vorjahre | 2,83 €/m3 | 2,75 €/m3 |
Schmutzwassergebühr mit Ausgleich Vorjahre | 2,51 €/m3 | 2,51 €/m3 |
Bisheriger Gebührensatz | 2,51 €/m3 | 2,51 €/m3 |
Veränderung | + 0,00 €/m3 | + 0,00 €/m3 |
2025 | 2026 | |
Niederschlagswassergebühr ohne Ausgleich Vorjahre | 0,59 €/m2 | 0,62 €/m2 |
Niederschlagswassergebühr mit Ausgleich Vorjahre | 0,59 €/m2 | 0,59 €/m2 |
Bisheriger Gebührensatz | 0,55 €/m2 | 0,55 €/m2 |
Veränderung | + 0,04 €/m2 | + 0,04 €/m2 |
Die Gebührenkalkulation vom 25. November 2024 (Anlage 1) sowie der entsprechende Beschlussvorschlag (Anlage 2) sind beigefügt.
Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund der oben aufgeführten Neukalkulation der Abwassergebühren und der am 7. November 2024 beschlossenen Globalberechnung sollte die Abwassersatzung angepasst werden, da vorgeschlagen wird, den Kanal- und Klärbeitrag sowie die Niederschlagswassergebühr anzupassen.
Die Schmutzwassergebühr soll hingegen konstant bei 2,51 Euro pro Kubikmeter bleiben.
Beschlussantrag
§ 1
§ 33 der Abwassersatzung erhält folgende Neufassung:
§ 33 Beitragssatz
Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:
Teilbeiträge je Quadratmeter Nutzungsfläche (§ 25)
für den öffentlichen Abwasserkanal 6,23 Euro,
für den mechanischen und den biologischen Teil des Klärwerks 3,59 Euro.
§ 2
§ 42 der Abwassersatzung erhält folgende Neufassung:
§ 42
Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,51 Euro.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je Quadratmeter versiegelte Fläche 0,59 Euro.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3) beträgt je Kubikmeter Abwasser oder Wasser 2,51 Euro.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des §en 40 a während des Veranlagungszeitraums, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 3
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ellhofen,
Felix Pontow, Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 5 | Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW; weitere Vorgehensweise | GRS-2024-100 |
Sachverhalt/Begründung
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde Ellhofen mit 750.000 Euro an der Netze BW GmbH beteiligt. Zunächst befristet bis 30. Juni 2025.
Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen, dem Herzstück der EnBW, zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz in jeder Kommune statt.
Vor diesem Hintergrund hat die EnBW mit „EnBW vernetzt“ eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Netze BW GmbH angeboten. Berechtigte Kommunen konnten sich im Verbund mit anderen Kommunen an der Netze BW GmbH beteiligen. Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.
214 Kommunen in Baden-Württemberg sind aktuell mittelbar mit 307 Mio. € an der Netze BW GmbH beteiligt. Das sind 40 % der berechtigten Konzessionskommunen und knapp 14 % des Unternehmenswerts der Netze BW GmbH.
Die Gemeinde Ellhofen hat über die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Anteile an der Netze BW GmbH erworben. Dabei handelt es sich um eine auf unbestimmte Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Die Beteiligung kann alle fünf Jahre aufgestockt, abgestockt oder gekündigt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausgleichszahlung (Rendite) für den jeweils nächsten fünfjährigen Renditezeitraum festgelegt und kommuniziert. Alle Kommunen können mit Wirkung zum 1.7.2025 neue Anteile zeichnen oder bestehende Anteile kündigen, bzw. teilkündigen.
Die Höhe der jeweiligen Anteile ist grundsätzlich frei wählbar. Die Gemeinde Ellhofen kann sich von dem Mindestbetrag mit 200.000 Euro bis zum individuellen Maximalbetrag mit 1.480.000 Euro beteiligen.
Voraussetzung für die Teilnahme an „EnBW vernetzt“ ist, dass entweder die Netze BW GmbH in der Gemeinde Ellhofen zum 1.4.2024 Eigentümerin und Netzbetreiberin des örtlichen Strom- und/oder Gasnetzes ist oder Anteile aus der ersten Beteiligungsperiode bestehen.
Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt; eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Die garantierte Ausgleichszahlung beträgt zukünftig 4,38 %. Sollte sich der Unternehmenswert der Netze BW zum 31.12.2024 erhöhen, so steigt die Verzinsungsbasis der bestehenden Anteile entsprechend. Somit ergibt sich eine höhere effektive Rendite für bestehende Anteile.
Die Ausgleichszahlung an die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG unterliegt der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer beträgt derzeit 26,38 % (25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %).
Werden die Anteile im Bereich der Vermögensverwaltung gehalten, kann die Kapitalertragsteuerbelastung auf 15,83 % (15 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätsbeitrag) reduziert werden.
Werden die Anteile einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) zugeordnet, erfolgt die steuerliche Verrechnung individuell durch den Steuerberater der Kommune.
Aus der Beteiligung ergeben sich insbesondere umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- sowie Vermögensrechte in der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG.
Die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht für die Bestellung von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Netze BW GmbH.
„EnBW vernetzt“ wurde der Landeskartellbehörde für Energie und Wasser (kartellrechtliche Prüfung) und den Regierungspräsidien (kommunalrechtliche und kommunalwirtschaftliche Prüfung) detailliert vorgestellt und erörtert. Im Rahmen der jeweiligen Behördenzuständigkeit gab es keine Einwände. Darüber hinaus sind sowohl der Gemeindetag, der Städtetag als auch der Landkreistag eingebunden.
Momentan hält die Gemeinde Ellhofen Anteile in Höhe von 750.000 Euro, welche aktuell mit 3,6 % (zukünftig 4,38 %) verzinst werden.
Die Verzinsung durch die Netze BW GmbH ist aktuell günstiger als die Zinsen, welche derzeit am Kreditmarkt zu zahlen wären (nach Aussage der Kämmerei derzeit zwischen 2,3 % und 3,2 %).
Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 sieht aber trotz aktuell geplanter vollständiger Rückführung der Beteiligung an der Netze BW im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme von 3.082.000 Euro vor. Weitere Kredite sind in Höhe von 2,35 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 und 2028 enthalten.
Auch wenn die Verwaltung schätzt, dass die geplanten Kredite durch mögliche positivere Haushaltsverläufe nicht in dieser Summe tatsächlich benötigt werden, würde sich der Investitionsrahmen der Gemeinde Ellhofen für die nächsten 5 Jahre doch deutlich einengen, wenn die Beteiligung bei der Netze BW mit 750.000 Euro bestehen bliebe.
Investitionen für bestimmte Projekte, wie Bauhofneubau oder Kirchplatz 3, sind aktuell auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung so gut wie noch nicht enthalten.
Zudem werden nach mündlicher Aussage der Kommunalaufsicht für eine Gemeinde in der Größenordnung von 4.000 Einwohnern üblicherweise lediglich 4 Millionen an Krediten genehmigt.
Der Vollständigkeit halber erwähnt werden sollte aber auch, dass neben der vollständigen Rückführung der 750.000 Euro Beteiligung auch die Möglichkeit einer Teilkündigung von maximal 550.000 Euro bestünde. Dies schlägt die Verwaltung allerdings auch nicht vor.
Beschlussantrag
Die Gemeinde Ellhofen soll ihre Beteiligung in Höhe von 750.000 Euro bis spätestens zum 31.12.2024 mit Wirkung zum Ablauf des 30.6.2025 kündigen.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 6 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025; Entwurfsberatung | GRS-2024-101 |
Sachverhalt/Begründung
Von der Verwaltung wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 fristgerecht aufgestellt (Anlage 1).
Seit der Umstellung auf die Doppik im Jahre 2020 sind Abschreibungen für das gesamte Vermögen der Gemeinde Ellhofen zu erwirtschaften, was den Ausgleich des Ergebnishaushalts gegenüber der kameralen Variante deutlich erschwert.
Dadurch kann auch im Haushaltsplan 2025 leider kein positives ordentliches Ergebnis ausgewiesen werden. Das planerische Defizit fällt mit 355.530 Euro gegenüber dem Vorjahr (Defizit Nachtrag 2024 651.755 Euro) allerdings leicht besser aus.
Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden für 2025 aufgrund der Grundsteuerreform bereits in einer Hebesatzsatzung in der Gemeinderatssitzung am 7. November 2024 beschlossen.
Durch die sehr umfangreichen Investitionen, vor allem für die Ortskernsanierung mit Neuer Ortsmitte/Rathaussanierung, muss eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,082 Millionen Euro eingeplant werden. Zudem wurde die Rückabwicklung der inneren Darlehen vom Betrieb der Wasserversorgung sowie der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze BW eingeplant.
Die näheren Erläuterungen zu den einzelnen Produkten und Ansätzen können dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 auf den Seiten 7 bis 29 entnommen werden. Einen guten Überblick über die wichtigsten Zahlen bietet „Die wichtigsten Daten auf einen Blick“ auf Seite 231.
Sofern bei der Entwurfsberatung keine Änderungen gewünscht werden, könnte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 auch schon in der heutigen Sitzung erfolgen. Bei Änderungswünschen wäre die Beschlussfassung für die Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2025 vorgesehen.
Falls sich der Gemeinderat für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung entscheidet, ist der Beschlussvorschlag aus den Seiten 3 und 4 der Anlage 1 zu entnehmen.
Sollten sich im Laufe des Jahres 2025 größere Abweichungen zu diesem Plan ergeben, würde die Korrektur wie üblich über einen Nachtragshaushaltsplan erfolgen.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Ellhofen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581), hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | ||||||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | ||||||
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 10.844.900 Euro | ||||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 11.200.430 Euro | ||||
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 355.530 Euro | ||||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 Euro | ||||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 Euro | ||||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 Euro | ||||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 355.530 Euro | ||||
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 10.535.800 Euro | ||||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 10.300.330 Euro | ||||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 235.470 Euro | ||||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 3.852.455 Euro | ||||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 7.566.050 Euro | ||||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.713.595 Euro | ||||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -3.478.125 Euro | ||||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 3.082.000 Euro | ||||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 61.600 Euro | ||||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 3.020.400 Euro | ||||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -457.725 Euro | ||||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen. | 3.082.000 Euro | |||||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 Euro | |||||
§ 4 Kassenkredite | ||||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 Euro | |||||
§ 5 Steuersätze | ||||||
Entfällt, da die Hebesätze in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt werden. | ||||||
§ 6 Finanzplanung | ||||||
Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 7 | Wirtschaftsplan 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung; Entwurfsberatung | GRS-2024-102 |
Sachverhalt/Begründung
Von der Verwaltung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung fristgerecht aufgestellt (Anlage 1).
Die näheren Erläuterungen können dem Vorbericht der Anlage 1 (Seiten 5 bis 10) entnommen werden.
Sofern bei der Entwurfsberatung keine Änderungen gewünscht werden, könnte die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung auch schon in der heutigen Sitzung erfolgen.
Falls sich der Gemeinderat für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung entscheidet, ist der Beschlussvorschlag aus der Seite 3 der Anlage 1 zu entnehmen.
Bei Änderungswünschen wäre die Beschlussfassung für die Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2025 vorgesehen.
Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt:
Wirtschaftsplan des Betriebs der Wasserversorgung Ellhofen
für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund der §§ 79 – 81 sowie 85 und 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581) in Verbindung mit den §§ 14 ff. des Eigenbetriebsgesetzes vom 8. Januar 1992 (Gesetzblatt Seite 21), hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2024 folgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2025 gefasst:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | |||||||
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt | |||||||
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | |||||||
1.1 | Gesamtbetrag der Erträge von | 561.050 Euro | |||||
1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 561.050 Euro | |||||
1.3 | Saldo als veranschlagtes Jahresergebnis | 0 Euro | |||||
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | |||||||
a) | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 553.950 Euro | |||||
Auszahlung aus laufender Geschäftstätigkeit | 390.550 Euro | ||||||
Saldo | 163.400 Euro | ||||||
b) | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 Euro | |||||
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 456.000 Euro | ||||||
Saldo | -456.000 Euro | ||||||
c) | Salden nach Buchstaben a und b als Finanzierungsmittelüberschuss oder -bedarf (-) | -292.600 Euro | |||||
d) | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.380.000 Euro | |||||
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.087.400 Euro | ||||||
Saldo | 292.600 Euro | ||||||
e) | aus den Salden nach Buchstaben c und d als Saldo des Liquiditätsplans | 0 Euro | |||||
§ 2 Kreditermächtigung | |||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 2.380.000 Euro | ||||||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten | 0 Euro | ||||
§ 4 Kassenkredite | |||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 115.000 Euro | ||||
§ 5 Finanzplanung | |||||
Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
TOP 8 | Bekanntgaben | GRS-2024-103 |
Sachverhalt/Begründung
Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. November 2024 ist nichts bekannt zu geben.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 9 | Anfragen aus dem Gemeinderat |
Sachverhalt/Begründung
Von zwei Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt zwei Anfragen gestellt.
Die Verwaltung beantwortet diese, beziehungsweise sagt Klärung zu.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 10 | Verschiedenes |
Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung hat ein Angebot eingeholt, um eventuell bereits bei der Bundestagswahl 2025 den Wahlmanager vom Komm.One einsetzen zu können. Es würden Einmalkosten in Höhe von 7.232,65 Euro und jährliche Fixkosten in Höhe von 1.489,93 Euro entstehen.
Aus Sicht der Verwaltung ist bei diesen Kosten und der Tatsache, dass es in Ellhofen nur zwei Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk gibt, ein Mehrwert nicht zu sehen.
Allerdings könnte es sein, dass Ellhofen damit die letzte Gemeinde im Landkreis ist, die dieses Wahlprogramm nicht im Einsatz hätte.
Der Vorsitzende stellt die Planung des Büros Jedamzik vor, welche für den Parkplatz Neue Ortsmitte im Anschluss an den Schulhof ebenfalls ein durchgängiges Pflaster vorsieht, obwohl zu einem früheren Zeitpunkt für diese Fläche eine mit Rasengittersteinen aufgelockerte Planung beschlossen war.
Weiterhin werden die aktuellen Planungen für den Bereich vor der evangelischen Kirche und entlang der Hauptstraße vor dem Rathaus vorgestellt.
Beschlussantrag
Abstimmungsergebnis
Ziffer 1)
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Ziffer 2)
Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.
Ziffer 3)
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.