Gemeinderat

Beschlussprotokoll Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 5. Dezember 2024 TOP 1 Fragestunde ...

Bericht

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ellhofen am 5. Dezember 2024

TOP 1Fragestunde

Sachverhalt/Begründung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP 2

Ellbachdole;

Beauftragung der Reinigung und Kamerabefahrung

GRS-2024-097

Sachverhalt/Begründung

  1. Die BIT Ingenieure wurden von der Gemeinde Ellhofen mit der Planung zur Sanierung/Instandsetzung der Ellbachverdolung beauftragt. Im ersten Schritt ist der Zustand der Verdolung zu überprüfen. Hierzu fand bereits eine Bauwerksprüfung statt. Für die Planung wird ergänzend noch eine detaillierte Zustandsfeststellung mittels Kamerabefahrung benötigt. Hierzu sollte die Verdolung im Vorfeld gereinigt werden. Im Rahmen einer Besprechung mit der Verwaltung im November wurde die Notwendigkeit der Spülung/Räumung und Kamerabefahrung erläutert. Zudem wurde auch der aktuelle Projektstand sowie das weitere Vorgehen besprochen.

  2. Die Ellbachdole wurde begangen und eine Bauwerksuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liegen der Verwaltung in Form eines Berichts und eines Lageplans vor. Auf Grundlage dieser Daten ist grundsätzlich zunächst eine abschnittsweise Sanierung des Bauwerks denkbar. Der Bereich rund um die Hauptstraße würde demnach als erster Sanierungsabschnitt infrage kommen (Anlage 1).

    Die Reinigung der Dole sowie eine anschließende Kamerabefahrung ist erforderlich, um eine Komplettaufnahme aller Schäden zu gewährleisten. Damit bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Ausarbeitung der Sanierungsvorschläge sowie eine gewisse Kostensicherheit. Bei einer Kamerabefahrung der Verdolung ohne vorgelagerte Räumung besteht die Gefahr, Schäden zu übersehen, was Mehrkosten in der Ausschreibung oder dem Bau nach sich ziehen würde.

    Im Zuge der Kamerabefahrung sind die kreuzenden Leitungen mit aufzunehmen. Die Gemeinde führt daraufhin eine Leitungsträgerabfrage durch, um einen Rückbau dieser Leitungen zu veranlassen.

    BIT hat drei Fachfirmen zur Abgabe eines Angebots zur Reinigung und Kamerabefahrung des Bauwerks aufgefordert. Bei den drei abgegebenen Angeboten gibt es deutliche Unterschiede bei der Einhaltung der Ausschreibung. Teilweise wurden nicht alle Leistungen, die erforderlich sind, angeboten (Anlage 2). Günstigster Bieter, welcher das Leistungsverzeichnis komplett angeboten hat, ist die Firma Lebküchner F+L GmbH aus Leingarten mit 57.122,38 Euro brutto.

    Neben der Reinigung und Befahrung entstehen Kosten für die Wasserhaltung, ein Sicherheitskonzept sowie Zwischenlager, Beprobung und Entsorgung des Räumguts. Die Wasserhaltung wird vom Landratsamt Heilbronn gefordert und ist zwingend umzusetzen.

    Die Wasserhaltung innerhalb der Verdolung soll zerstörungsfrei durch zum Beispiel mit Verspannungen oder Sandsäcke erfolgen. Der Wasserverband kann den Wasserspiegel innerhalb der Dole über wenige Stunden durch Einstau auf ca. 10 cm regulieren. Eine Regulierung des Wasserspiegels über einen längeren Zeitraum ist aufgrund der Lebewesen im Gewässer nicht möglich.

    Eine erneute Räumung vor Beginn der Sanierungsarbeiten kann nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist allerdings - in Abhängigkeit des Wetters sowie der Zeitspanne zwischen der ersten Reinigung und dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen - mit deutlich geringeren Ablagerungen und weniger Räumgut zu rechnen.

  3. Die Sanierung der Ellbachdole ist mit Teilkosten im Jahr 2025 vorgesehen. Die Kosten der Räumung und Befahrung waren in dieser Größenordnung allerdings nicht bekannt.

    Dennoch empfiehlt die Verwaltung, die Befahrung durchzuführen, um eine größtmögliche Genauigkeit bei der Kostenermittlung zu erhalten.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt, die Firma Lebküchner F+L GmbH aus Leingarten mit der Befahrung und Räumung der Ellbachdole für 57.122,38 Euro brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.


TOP 3

Kirchplatz 3;

weiteres Vorgehen

Planung/bauliche Umsetzung

GRS-2024-098

Sachverhalt/Begründung

  1. Architekt Dieter Guttenberger kam im Mai 2024 auf die Verwaltung zu und erkundigte sich nach dem Stand der Überlegungen zum weiteren Vorgehen beim ersten Ergänzungsgebäude Kirchplatz 3.

    Nach der Erstellung der Kostenberechnung 2022 und der damaligen Änderung der Priorisierung des Vorgehens (nicht mit den Ergänzungsgebäuden, sondern mit dem Rathaus zu beginnen) wurden die Planungen zum Ergänzungsgebäude Kirchplatz 3 unterbrochen. Die Beauftragung des Planungsbüros geht bis zur Leistungsphase fünf (Ausführungsplanung). Abgerechnet wurde bis zur Leistungsphase vier (Genehmigungsplanung) und Teile (acht von 25) von Leistungsphase fünf.

  2. In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2022 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dass:

    „sollte nach der Sanierung und Erweiterung des Rathauses und der Herstellung der Freiflächen noch der finanzielle Spielraum bestehen, so soll an der nördlichen Position (aktuell Ergänzungsbau A) ein Ergänzungsbau (Kirchplatz 3) errichtet werden.“

    Des Weiteren wurden die beiden Ergänzungsgebäude aus dem Baugesuch herausgenommen (vergleiche TOP 6 vom 22. Oktober 2022).

  3. Herr Guttenberger legte der Verwaltung im Mai 2024 einen realistischen Zeitplan vor, um keine zu große Lücke zwischen der Rathaussanierung und -erweiterung und dem Baubeginn Kirchplatz 3 entstehen zu lassen. Diesem Zeitplan zufolge müsste bereits jetzt mit der Ausführungsplanung weitergemacht werden, um einen nahtlosen Übergang zwischen der Rathaussanierung und -erweiterung und dem Baubeginn für den Ergänzungsbau Kirchplatz 3 zu schaffen.

  4. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 6. Juni 2024 den zeitlichen Ablauf der weiteren Planungsschritte für den Ergänzungsbau Kirchplatz 3 im Zuge der Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 zu beraten.

  5. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, die Kosten für die weitere Ausführungsplanung in die mittelfristige Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2028 aufzunehmen. Die deutliche Verzögerung des Ergänzungsgebäudes (von Baubeginn 2026 auf 2029) hängt zum einen mit dem offenen Gesamtergebnis der Kosten des Rathauses (inklusive der noch nicht voll bekannten Förderhöhe) und zum anderen mit größeren geplanten Investitionen (Ellbachdole; Gemeindehalle) zusammen, welchen von der Verwaltung Vorrang gegeben worden sind.

  6. Aufgrund der angedachten Verschiebung des Ergänzungsgebäudes Kirchplatz 3 rückt auch das Ergänzungsgebäude Kirchplatz 5 zeitlich weiter in die Zukunft. Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb eine Ermächtigung durch den Gemeinderat erfolgen, sodass die Verwaltung die frei stehenden Flächen überplant, damit das Areal trotz der fehlenden Fertigstellung der Gebäude genutzt werden kann.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die weitere Ausführungsplanung für den Ergänzungsbau Kirchplatz 3 in die mittelfristige Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2028 aufzunehmen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Vorgehen bezüglich der Ergänzungsgebäude Kirchplatz 3 und Kirchplatz 5 und der damit verbundenen Fläche zu planen.
    1. Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 4

Abwasserbeseitigung;

a) Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026

b) Änderung der Abwassersatzung

GRS-2024-099

Sachverhalt/Begründung

Die Firma Allevo hat für den Bemessungszeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 eine Kalkulation der Abwassergebühren der Gemeinde Ellhofen vorgenommen. Die Kalkulation wurde unter folgenden Annahmen durchgeführt:

Angenommene Schmutzwassermenge/Jahr: 156.000 m³

Angenommene versiegelte Fläche/Jahr: 363.000 m2

Gepl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen/Jahr 2025: 41.605 €

Gepl. Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen/Jahr 2026: 42.287 €

Straßenentwässerungsanteil 2025: 127.344,00 €

Straßenentwässerungsanteil 2026: 129.680,00 €

Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals: 3,5 %

Aus dem Kalkulationszeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 besteht eine Unterdeckung in Höhe von 7.133 Euro im Schmutzwasserbereich und in Höhe von 31.532 Euro im Niederschlagswasserbereich, welche im Jahr 2025 ausgeglichen wird.

Aus dem Jahr 2021 besteht eine Überdeckung in Höhe von 93.064 Euro im Schmutzwasserbereich und in Höhe von 40.993 Euro im Niederschlagswasserbereich, welche bis Ende 2026 ausgleichspflichtig ist.

Ergebnis Kostenanteile

2025

2026

Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung

442.828 €

429.089 €

Ausgleich Überdeckung

-49.822 €

-36.109 €

Kostenanteil Schmutzwasserbeseitigung einschließlich Ausgleich

393.006 €

392.980 €

Schmutzwassermenge

156.000 m3

156.000 m3

2025

2026

Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung

216.593 €

226.199 €

Ausgleich Überdeckung

-33 €

-9.428 €

Kostenanteil Niederschlagswasserbeseitigung einschl. Ausgleich

216.560 €

216.771 €

Versiegelte Fläche

363.000 m2

363.000 m2

Ergebnis Gebührensatz

2025

2026

Schmutzwassergebühr ohne Ausgleich Vorjahre

2,83 €/m3

2,75 €/m3

Schmutzwassergebühr mit Ausgleich Vorjahre

2,51 €/m3

2,51 €/m3

Bisheriger Gebührensatz

2,51 €/m3

2,51 €/m3

Veränderung

+ 0,00 €/m3

+ 0,00 €/m3

2025

2026

Niederschlagswassergebühr ohne Ausgleich Vorjahre

0,59 €/m2

0,62 €/m2

Niederschlagswassergebühr mit Ausgleich Vorjahre

0,59 €/m2

0,59 €/m2

Bisheriger Gebührensatz

0,55 €/m2

0,55 €/m2

Veränderung

+ 0,04 €/m2

+ 0,04 €/m2

Die Gebührenkalkulation vom 25. November 2024 (Anlage 1) sowie der entsprechende Beschlussvorschlag (Anlage 2) sind beigefügt.

Änderung der Abwassersatzung

Aufgrund der oben aufgeführten Neukalkulation der Abwassergebühren und der am 7. November 2024 beschlossenen Globalberechnung sollte die Abwassersatzung angepasst werden, da vorgeschlagen wird, den Kanal- und Klärbeitrag sowie die Niederschlagswassergebühr anzupassen.

Die Schmutzwassergebühr soll hingegen konstant bei 2,51 Euro pro Kubikmeter bleiben.


Beschlussantrag

  1. Der Gemeinderat folgt dem Beschlussvorschlag gemäß Anlage 2.

  2. Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Abwassersatzung:

    Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)

    Aufgrund von § 45 b Absatz 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §en 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §en 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20, 29 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellhofen am 5. Dezember 2024 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 14. Februar 2012, zuletzt geändert am 9. November 2023, beschlossen:

§ 1

§ 33 der Abwassersatzung erhält folgende Neufassung:

§ 33 Beitragssatz

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:

Teilbeiträge je Quadratmeter Nutzungsfläche (§ 25)

für den öffentlichen Abwasserkanal 6,23 Euro,

für den mechanischen und den biologischen Teil des Klärwerks 3,59 Euro.

§ 2

§ 42 der Abwassersatzung erhält folgende Neufassung:

§ 42
Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,51 Euro.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je Quadratmeter versiegelte Fläche 0,59 Euro.

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3) beträgt je Kubikmeter Abwasser oder Wasser 2,51 Euro.

(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des §en 40 a während des Veranlagungszeitraums, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

§ 3

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Ellhofen,

Felix Pontow, Bürgermeister

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 5Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW; weitere Vorgehensweise GRS-2024-100

Sachverhalt/Begründung

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Gemeinde Ellhofen mit 750.000 Euro an der Netze BW GmbH beteiligt. Zunächst befristet bis 30. Juni 2025.

Der Grundgedanke für „EnBW vernetzt“ vor 4 Jahren war es, dem Wunsch der Kommunen nachzukommen und diese an den Netzen, dem Herzstück der EnBW, zu beteiligen. Auch die OEW und das Land Baden-Württemberg, als Anteilseigner der EnBW, waren Ideengeber. Das machte und macht Sinn, denn die Energiewende findet schließlich im Verteilnetz in jeder Kommune statt.

Vor diesem Hintergrund hat die EnBW mit „EnBW vernetzt“ eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Netze BW GmbH angeboten. Berechtigte Kommunen konnten sich im Verbund mit anderen Kommunen an der Netze BW GmbH beteiligen. Die Kommunen erhalten eine einfache Möglichkeit, an den Themen der Zukunft „dicht“ dran zu sein, mitzureden, mitzugestalten und am stabilen wirtschaftlichen Erfolg der Netze BW GmbH teilzuhaben. Der direkte Draht in den Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW garantiert, dass kommunale Belange gehört und besser verstanden werden.

214 Kommunen in Baden-Württemberg sind aktuell mittelbar mit 307 Mio. € an der Netze BW GmbH beteiligt. Das sind 40 % der berechtigten Konzessionskommunen und knapp 14 % des Unternehmenswerts der Netze BW GmbH.

  1. Beteiligungsstruktur

Die Gemeinde Ellhofen hat über die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG Anteile an der Netze BW GmbH erworben. Dabei handelt es sich um eine auf unbestimmte Zeit gerichtete gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Die Beteiligung kann alle fünf Jahre aufgestockt, abgestockt oder gekündigt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausgleichszahlung (Rendite) für den jeweils nächsten fünfjährigen Renditezeitraum festgelegt und kommuniziert. Alle Kommunen können mit Wirkung zum 1.7.2025 neue Anteile zeichnen oder bestehende Anteile kündigen, bzw. teilkündigen.

Die Höhe der jeweiligen Anteile ist grundsätzlich frei wählbar. Die Gemeinde Ellhofen kann sich von dem Mindestbetrag mit 200.000 Euro bis zum individuellen Maximalbetrag mit 1.480.000 Euro beteiligen.

Voraussetzung für die Teilnahme an „EnBW vernetzt“ ist, dass entweder die Netze BW GmbH in der Gemeinde Ellhofen zum 1.4.2024 Eigentümerin und Netzbetreiberin des örtlichen Strom- und/oder Gasnetzes ist oder Anteile aus der ersten Beteiligungsperiode bestehen.

Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt; eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Die garantierte Ausgleichszahlung beträgt zukünftig 4,38 %. Sollte sich der Unternehmenswert der Netze BW zum 31.12.2024 erhöhen, so steigt die Verzinsungsbasis der bestehenden Anteile entsprechend. Somit ergibt sich eine höhere effektive Rendite für bestehende Anteile.

Die Ausgleichszahlung an die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG unterliegt der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer beträgt derzeit 26,38 % (25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 %).

Werden die Anteile im Bereich der Vermögensverwaltung gehalten, kann die Kapitalertragsteuerbelastung auf 15,83 % (15 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätsbeitrag) reduziert werden.

Werden die Anteile einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) zugeordnet, erfolgt die steuerliche Verrechnung individuell durch den Steuerberater der Kommune.

  1. Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte

Aus der Beteiligung ergeben sich insbesondere umfangreiche Informations-, Kontroll-, Mitsprache- sowie Vermögensrechte in der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG.

Die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht für die Bestellung von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats der Netze BW GmbH.

  1. Kommunalrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung

„EnBW vernetzt“ wurde der Landeskartellbehörde für Energie und Wasser (kartellrechtliche Prüfung) und den Regierungspräsidien (kommunalrechtliche und kommunalwirtschaftliche Prüfung) detailliert vorgestellt und erörtert. Im Rahmen der jeweiligen Behördenzuständigkeit gab es keine Einwände. Darüber hinaus sind sowohl der Gemeindetag, der Städtetag als auch der Landkreistag eingebunden.

  1. Beteiligungshöhe und Rendite der Beteiligung

Momentan hält die Gemeinde Ellhofen Anteile in Höhe von 750.000 Euro, welche aktuell mit 3,6 % (zukünftig 4,38 %) verzinst werden.

  1. Finanzierung

Die Verzinsung durch die Netze BW GmbH ist aktuell günstiger als die Zinsen, welche derzeit am Kreditmarkt zu zahlen wären (nach Aussage der Kämmerei derzeit zwischen 2,3 % und 3,2 %).

Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 sieht aber trotz aktuell geplanter vollständiger Rückführung der Beteiligung an der Netze BW im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme von 3.082.000 Euro vor. Weitere Kredite sind in Höhe von 2,35 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 und 2028 enthalten.

Auch wenn die Verwaltung schätzt, dass die geplanten Kredite durch mögliche positivere Haushaltsverläufe nicht in dieser Summe tatsächlich benötigt werden, würde sich der Investitionsrahmen der Gemeinde Ellhofen für die nächsten 5 Jahre doch deutlich einengen, wenn die Beteiligung bei der Netze BW mit 750.000 Euro bestehen bliebe.

Investitionen für bestimmte Projekte, wie Bauhofneubau oder Kirchplatz 3, sind aktuell auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung so gut wie noch nicht enthalten.

Zudem werden nach mündlicher Aussage der Kommunalaufsicht für eine Gemeinde in der Größenordnung von 4.000 Einwohnern üblicherweise lediglich 4 Millionen an Krediten genehmigt.

Der Vollständigkeit halber erwähnt werden sollte aber auch, dass neben der vollständigen Rückführung der 750.000 Euro Beteiligung auch die Möglichkeit einer Teilkündigung von maximal 550.000 Euro bestünde. Dies schlägt die Verwaltung allerdings auch nicht vor.

Beschlussantrag

Die Gemeinde Ellhofen soll ihre Beteiligung in Höhe von 750.000 Euro bis spätestens zum 31.12.2024 mit Wirkung zum Ablauf des 30.6.2025 kündigen.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 6

Haushaltssatzung und

Haushaltsplan 2025;

Entwurfsberatung

GRS-2024-101

Sachverhalt/Begründung

Von der Verwaltung wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 fristgerecht aufgestellt (Anlage 1).

Seit der Umstellung auf die Doppik im Jahre 2020 sind Abschreibungen für das gesamte Vermögen der Gemeinde Ellhofen zu erwirtschaften, was den Ausgleich des Ergebnishaushalts gegenüber der kameralen Variante deutlich erschwert.

Dadurch kann auch im Haushaltsplan 2025 leider kein positives ordentliches Ergebnis ausgewiesen werden. Das planerische Defizit fällt mit 355.530 Euro gegenüber dem Vorjahr (Defizit Nachtrag 2024 651.755 Euro) allerdings leicht besser aus.

Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer wurden für 2025 aufgrund der Grundsteuerreform bereits in einer Hebesatzsatzung in der Gemeinderatssitzung am 7. November 2024 beschlossen.

Durch die sehr umfangreichen Investitionen, vor allem für die Ortskernsanierung mit Neuer Ortsmitte/Rathaussanierung, muss eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,082 Millionen Euro eingeplant werden. Zudem wurde die Rückabwicklung der inneren Darlehen vom Betrieb der Wasserversorgung sowie der Beteiligung an der kommunalen Beteiligungsgesellschaft der Netze BW eingeplant.

Die näheren Erläuterungen zu den einzelnen Produkten und Ansätzen können dem Entwurf des Haushaltsplans 2025 auf den Seiten 7 bis 29 entnommen werden. Einen guten Überblick über die wichtigsten Zahlen bietet „Die wichtigsten Daten auf einen Blick“ auf Seite 231.

Sofern bei der Entwurfsberatung keine Änderungen gewünscht werden, könnte die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 auch schon in der heutigen Sitzung erfolgen. Bei Änderungswünschen wäre die Beschlussfassung für die Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2025 vorgesehen.

Falls sich der Gemeinderat für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung entscheidet, ist der Beschlussvorschlag aus den Seiten 3 und 4 der Anlage 1 zu entnehmen.

Sollten sich im Laufe des Jahres 2025 größere Abweichungen zu diesem Plan ergeben, würde die Korrektur wie üblich über einen Nachtragshaushaltsplan erfolgen.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt:

Haushaltssatzung der Gemeinde Ellhofen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581), hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

10.844.900 Euro

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

11.200.430 Euro

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 355.530 Euro

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 Euro

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 Euro

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 Euro

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 355.530 Euro

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

10.535.800 Euro

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

10.300.330 Euro

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

235.470 Euro

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.852.455 Euro

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.566.050 Euro

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.713.595 Euro

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-3.478.125 Euro

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

3.082.000 Euro

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

61.600 Euro

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.020.400 Euro

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-457.725 Euro


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen.

3.082.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.000.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Entfällt, da die Hebesätze in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt werden.

§ 6 Finanzplanung

Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 7

Wirtschaftsplan 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung;

Entwurfsberatung

GRS-2024-102

Sachverhalt/Begründung

Von der Verwaltung wurde der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung fristgerecht aufgestellt (Anlage 1).

Die näheren Erläuterungen können dem Vorbericht der Anlage 1 (Seiten 5 bis 10) entnommen werden.

Sofern bei der Entwurfsberatung keine Änderungen gewünscht werden, könnte die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2025 für den Betrieb der Wasserversorgung auch schon in der heutigen Sitzung erfolgen.

Falls sich der Gemeinderat für eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung entscheidet, ist der Beschlussvorschlag aus der Seite 3 der Anlage 1 zu entnehmen.

Bei Änderungswünschen wäre die Beschlussfassung für die Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2025 vorgesehen.

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt:

Wirtschaftsplan des Betriebs der Wasserversorgung Ellhofen

für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund der §§ 79 – 81 sowie 85 und 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581) in Verbindung mit den §§ 14 ff. des Eigenbetriebsgesetzes vom 8. Januar 1992 (Gesetzblatt Seite 21), hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2024 folgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2025 gefasst:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge von

561.050 Euro

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen von

561.050 Euro

1.3Saldo als veranschlagtes Jahresergebnis

0 Euro

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
a)Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

553.950 Euro

Auszahlung aus laufender Geschäftstätigkeit

390.550 Euro

Saldo

163.400 Euro

b)Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

456.000 Euro

Saldo

-456.000 Euro

c)Salden nach Buchstaben a und b als Finanzierungsmittelüberschuss oder -bedarf (-)

-292.600 Euro

d)Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.380.000 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.087.400 Euro

Saldo

292.600 Euro

e)aus den Salden nach Buchstaben c und d als Saldo des Liquiditätsplans

0 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf

2.380.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

115.000 Euro

§ 5 Finanzplanung

Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP 8Bekanntgaben GRS-2024-103

Sachverhalt/Begründung

  1. Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 7. November 2024; Bekanntgabe von Beschlüssen

Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. November 2024 ist nichts bekannt zu geben.

  1. Grundstücksangelegenheiten

    Die Gemeinde Ellhofen hat die Grundstücke Flst. 2588/9 Grantschener Straße 11 mit 574 m² und Flst. 76, 77 und 80, Hauptstraße 20 mit insgesamt 538 m² erworben.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 9Anfragen aus dem Gemeinderat

Sachverhalt/Begründung

Von zwei Mitgliedern des Gemeinderats werden insgesamt zwei Anfragen gestellt.

Die Verwaltung beantwortet diese, beziehungsweise sagt Klärung zu.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

TOP 10Verschiedenes

Sachverhalt/Begründung

  1. Wahlmanager

Die Verwaltung hat ein Angebot eingeholt, um eventuell bereits bei der Bundestagswahl 2025 den Wahlmanager vom Komm.One einsetzen zu können. Es würden Einmalkosten in Höhe von 7.232,65 Euro und jährliche Fixkosten in Höhe von 1.489,93 Euro entstehen.

Aus Sicht der Verwaltung ist bei diesen Kosten und der Tatsache, dass es in Ellhofen nur zwei Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk gibt, ein Mehrwert nicht zu sehen.

Allerdings könnte es sein, dass Ellhofen damit die letzte Gemeinde im Landkreis ist, die dieses Wahlprogramm nicht im Einsatz hätte.

  1. Freianlagen Neue Ortsmitte; 3. BA

Der Vorsitzende stellt die Planung des Büros Jedamzik vor, welche für den Parkplatz Neue Ortsmitte im Anschluss an den Schulhof ebenfalls ein durchgängiges Pflaster vorsieht, obwohl zu einem früheren Zeitpunkt für diese Fläche eine mit Rasengittersteinen aufgelockerte Planung beschlossen war.

Weiterhin werden die aktuellen Planungen für den Bereich vor der evangelischen Kirche und entlang der Hauptstraße vor dem Rathaus vorgestellt.


Beschlussantrag

  1. Die Gemeinde Ellhofen verzichtet vorläufig auf die Anschaffung des Wahlmanagers von Komm.one.

  2. Der Parkplatz Neue Ortsmitte neben dem Schulhof soll nach wie vor mit Rasengittersteinen aufgelockert gestalten werden.

  3. Die aktuellen Planungen vor der evangelischen Kirche und entlang der Hauptstraße werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis

Ziffer 1)

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Ziffer 2)

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

Ziffer 3)
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

Orte

Ellhofen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Ellhofen
13.12.2024
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