Gemeinderat

Beschlussprotokoll zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, 21. Juli 2025, um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses

Tagesordnung 1. Fragestunde für Einwohner 2. Information zur hausärztlichen Versorgung in Laudenbach durch die Kassenärztliche...
Tagesordnung
1.Fragestunde für Einwohner
2.Information zur hausärztlichen Versorgung in Laudenbach durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
3.Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Obere Hassel
4.Gestaltung des Schillerplatzes als neuer Dorfmittelpunkt
Beauftragung des Büros „Neff Kuhn Architekten – Studio PPANK“ aus Weinheim mit der weiteren Planung
5.Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hundesteuersatzung
6.Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB
7.Beratung und Beschlussfassung über die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gem. § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
8.Anpassung der monatlichen Essenspauschale ab 01.09.2025 im Kindergarten und in der Krippe der Kita „Kunterbunt“
9.Beschaffung eines Schlauchpflegesystems für die Freiwillige Feuerwehr Laudenbach, hier: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Finanzhaushalt
10.Finanzwirtschaftlicher Zwischenbericht
– Abrechnung Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ 2024
– Halbjahresbericht 2025
11.Bekanntgaben, Anfragen
TOP: 3.Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Obere Hassel

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt den geplanten Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes (Anlage 1) mit landschaftspflegerischem Begleitplan hinsichtlich Linienführung und Ausbaustandard (Anlage 2), sowie dem Kostenplan (Anlage 3) zu. Zudem verpflichtet sich die Gemeinde Laudenbach zur Pflege der landschaftspflegerischen Anlagen entsprechend des zugehörigen Pflegeplanes (Anlage 4).
  2. Die Gemeinde Laudenbach bezahlt einen freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge. Die Höhe des freiwilligen Beitrags wird auf 340.400 € festgesetzt. Sofern ein höherer Beitrag erforderlich werden sollte (z.B. durch Preissteigerungen oder auf Grund zusätzlicher Maßnahmen), ist dies vorab mit der Gemeinde Laudenbach abzustimmen. Die Erhöhung des maximal festgesetzten freiwilligen Beitrags ist nur mit Zustimmung der Gemeinde, bzw. des Gemeinderats möglich.
  3. Die bereits vorhandenen Flächen der Gemeinde Laudenbach sollen im neuen Bestand unter die Ausgleichsmaßnahmen gelegt werden. Die Gemeinde Laudenbach ist sich bewusst, dass diese Flächen im neuen Bestand als „Nullflächen“ gewertet werden. Damit gibt die Gemeinde Laudenbach (in diesem Fall als Teilnehmerin im Flurbereinigungsverfahren) ihren Anspruch freiwillig her und senkt somit den allgemeinen Landabzug.
  4. Die Gemeinde Laudenbach schließt eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg und der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Laudenbach (Obere Hassel) über die Absicherung eines Restrisikos von Rutschungen im Planiegebiet und deren finanziellen Folgen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 15

Enthaltungen: 2

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP: 4.

Gestaltung des Schillerplatzes als neuer Dorfmittelpunkt

Beauftragung des Büros „Neff Kuhn Architekten – Studio PPANK“ aus Weinheim mit der weiteren Planung

Beschluss:

  1. „Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Architekturbüro „Neff Kuhn Architekten – Studio PPANK“ auf der Grundlage seines Angebots vom 25.06.2025 mit der weiteren Planung für die Neugestaltung des Schillerplatzes zu beauftragen.“
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Architekturbüro und unter Einbezug der Fraktionen, Einsparpotentiale zu definieren.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 8

Gegen den Beschluss: 9

Der Beschluss zu Ziffer 1 des Verwaltungsantrags wurde abgelehnt. Eine Beschlussfassung zu Ziffer 2 hatte sich dadurch erübrigt.

TOP: 5.Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hundesteuersatzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Laudenbach.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 17

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP: 6.

Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach §25 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Aufhebungssatzung.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 17

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP: 7.Beratung und Beschlussfassung über die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gem. § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung der Gemeinde Laudenbach gemäß § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für das Jahr 2025/2026 vom 18.06.2025 zu. Die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist rechtzeitig fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 17

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP: 8.Anpassung der monatlichen Essenspauschale ab 01.09.2025 im Kindergarten und in der Krippe der Kita „Kunterbunt“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlage zur Gebührensatzung der Gemeinde Laudenbach für die Inanspruchnahme des Verpflegungsangebots in der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ ab dem 01.09.2025 wie in der Darstellung aufgeführt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 17

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP: 9.Beschaffung eines Schlauchpflegesystems für die Freiwillige Feuerwehr Laudenbach, hier: Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Finanzhaushalt

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung der Schlauchpflegeanlage „TechLine“ zum Preis von 53.613,07 Euro (brutto) zu. Die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 17

Für den Beschluss: 17

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Laudenbach
24.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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