Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
75242 Neuhausen
Aus den Rathäusern

Beschlussveröffentlichung GR 17.12.2024

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 17. Dezember 2024, 18:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher...

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG

zur Sitzung des Gemeinderates

am Dienstag, 17. Dezember 2024, 18:00 Uhr

in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen

Hinweis:

Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter

neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Öffentliche Sitzung

1. Fragen der Zuhörer

Von den anwesenden Zuhörern wird eine Frage zur Umstellung auf die LED-Straßenbeleuchtung gestellt. Es wird angefragt, warum für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung eine Leuchte ausgewählt wurde, die nicht über eine adaptive Regelung verfügt und in diesem Zusammen auf die höhere Förderung verwiesen. Die Vorsitzende wird im Rahmen des entsprechenden Tagesordnungspunktes kurz darauf eingehen.

2. Bekanntgaben

2.1Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19. November 2024 hat der Gemeinderat die nichtöffentlichen Sitzungen des Schulverbands, des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden sowie des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Biet vorberaten. Zudem hat der Gemeinderat über die Besetzung von Stellen in der Verwaltung und den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG auf dem Friedhof Steinegg beraten und beschlossen.

2.2 Bürgerinformationsbroschüre: Frau Dr. Wagner präsentiert den Anwesenden die neue Bürgerinformationsbroschüre. Diese wird im Januar an alle Haushalte verteilt und künftig vom Bürgerbüro an alle Neubürgerinnen und Neubürger ausgegeben. Frau Dr. Wagner bedankt sich bei allen Firmen, die bei der Erstellung der Broschüre mitgewirkt haben.

2.3 Gutachten Herzbohnengarten/Ettern: In einer der letzten Sitzungen des Gemeinderats wurde von Seiten der Zuhörer nach den Kosten für die bisherigen Gutachten und durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen für die geplanten Baugebiete Herzbohnengarten und Ettern gefragt. Frau Dr. Wagner erklärt, dass für das Baugebiet „Herzbohnengarten“ bereits Kosten in Höhe von 120.000 € und für das Baugebiet „Ettern“ Kosten in Höhe von 150.000 € entstanden sind. Diese Kosten werden bis zur Erschließung/Umlegung vollständig von der Gemeinde getragen.

3. Bericht des DRK zur Großübung

2024/187

Herr Steffen Haug, Bereichsleiter DRK Ortsverein Neuhausen, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Ergebnisse der Großübung vom 18. Mai 2024 vor. Das Gremium sowie die Vorsitzende bedanken sich beim DRK Ortsverein Neuhausen für ihr großartiges Engagement in der Gemeinde und freuen sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

4. Vorstellung der neuen Website der Gemeinde Neuhausen

2024/235

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und der kontinuierlichen Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Website der Gemeinde einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Ziel war es, die digitale Präsenz der Gemeinde zu modernisieren und die Website benutzerfreundlicher und barrierefreier zu gestalten. Zudem sollte den Bürgerinnen und Bürgern eine intensivere Interaktion mit der Gemeindeverwaltung ermöglicht werden, indem eine Vielzahl von Online-Dienstleistungen bereitgestellt werden. Frau Dr. Wagner stellt die neue Website im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes anhand eines kurzen Videos vor und erläutert, dass diese mit modernen Webtechnologien entwickelt wurde, die nicht nur den Komfort bei der Nutzung steigern, sondern auch eine schnelle Ladezeit und hohe Sicherheit gewährleisten.

5. Vorstellung des Programms für das fünfzigjährige Gemeindejubiläum

2024/236

Im kommenden Jahr feiert die Gemeinde zusammen mit ihren Ortsteilen Neuhausen, Schellbronn, Hamberg und Steinegg das 50-jährige Bestehen. Gemeinsam mit den örtlichen Vereinen wurden für das bevorstehende Gemeindejubiläum folgende Veranstaltungen (vgl. Anlage 1) geplant:

Jubiläumsgala: Der Auftakt unseres Jubiläumsjahres wird im Rahmen der Jubiläumsgala gefeiert. Diese ist für Samstag, 1. Februar 2025, geplant. Neben einem 3-Gänge-Menü, einer Benefiz-Tombola und einem Auftritt von Comedian Osan Yaran erwartet die Bürger/innen und die geladenen Festgäste ein toller Galaabend.

Neuhausener Strohsommer: Von Mai bis September ist jeden ersten Donnerstag (außer im Mai – hier findet die Veranstaltung am 8. Mai 2025 statt) ab 18:00 Uhr eine After-Work-Party auf dem Rathausplatz geplant. Hierfür verwandelt sich der Rathausplatz in eine schöne Strohlandschaft mit Sitzgelegenheiten und Tischen aus Strohballen. Jeder Termin steht unter einem besonderen Motto und wird von einem anderen Verein organisiert.

Aktion „Neuhausen blüht auf“: Zum Gemeindejubiläum sollen kleine Saatgutpäckchen mit gebietsregionalem Saatgut hergestellt und an alle interessierten Bürger/innen verteilt werden. Anschließend wird es einen Wettbewerb geben und der schönste Vorgarten ausgezeichnet. Zusammen mit den Obst- und Gartenbauvereinen und weiteren ehrenamtlich engagierten Bürger/innen sollen die gemeindeeigenen Grünflächen schön gestaltet werden. An einer geeigneten Stelle soll ein blühendes Gemeindeherz mit allen Ortsteilwappen entstehen.

Imagefilm: Anlässlich des Gemeindejubiläums wird zudem vorgeschlagen, einen Imagefilm über die Gemeinde zu erstellen und alle Ortsteile sowie die dort vorhandene Infrastruktur von ihrer schönsten Seite zu zeigen.


Zudem gibt es in jedem Ortsteil eine große Jubiläumsveranstaltung, die von den jeweiligen „Ortsteilplanungsteams“ organisiert und unter der Schirmherrschaft der Gemeindeverwaltung ausgerichtet wird:

Lichterfest Schellbronn: Am 21. Juni 2025 soll im Ortsteil Schellbronn ein großes Lichterfest gefeiert werden. Mit Hilfe einer großen Mitmach-Aktion für alle Schellbronner/innen soll der Ortsteil an diesem Tag in neuem Glanz erstrahlen. Sowohl das Freibad als auch die Schwarzwaldhalle werden zusätzlich beleuchtet. Ggf. findet auch eine Lichter-/Laser- oder Drohnenshow statt (budgetabhängig).

Burgfest Steinegg: Am 12. Juli 2025 ist ein großes Fest an der Burg Steinegg mit buntem Programm, Ritterspielen und mittelalterlichem Flair geplant. Zudem soll an diesem Tag der „Jubiläumsweg“ (vgl. Anlage 2) eingeweiht werden. Um 9:00 Uhr startet hierzu in jedem Ortsteil die Sternwanderung zur Burg.

Bunter Abend/Straßenfest Neuhausen: Am Samstag, 20. September 2025 findet in der Monbachhalle ein bunter Abend mit Livemusik statt. Am Sonntag, 21. September 2025, wird die Gewerbeschau mit einem großen Straßenfest rund um die Monbachhalle kombiniert. Neben einem tollen Bühnenprogramm und vielen Attraktionen für Jung und Alt gibt es auch ein großes kulinarisches Angebot von den örtlichen Vereinen.

Oktoberfest Hamberg: Im Wolfgangszentrum ist vom 11. Oktober bis zum 12. Oktober 2025 ein großes Oktoberfest mit allem was dazu gehört geplant. Neben einer Traktorausstellung und evtl. auch einem kleinen Traktorumzug zum Festauftakt wird es am Samstagabend Livemusik im Wolfgangszentrum geben. Sonntag startet mit einem traditionellen Weißwurstfrühstück. Unter Beteiligung der örtlichen Vereine findet im Anschluss ein toller Familientag mit einem umfassenden Spieleprogramm, einer Quizshow und einem Holzsägewettbewerb statt.

Die Vorsitzende ergänzt, dass der Vorverkauf der Karten für die Jubiläumsgala am 16. Januar 2025 startet. Die Karten können ab diesem Zeitpunkt zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus (Zimmer 8) erworben werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und freut sich auf das bevorstehende Jubiläum.

6. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025

2024/239

Revierleiter Simon Häuber stellt zusammen mit Herrn Roth vom Landratsamt Enzkreis im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes den als Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan 2025 und die im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen vor.

Die Ansätze des Forstwirtschaftsplans 2025 wurden in den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 übernommen.

Aus der Mitte des Gremiums wird nach den Kostenbestandteilen des Forstservicebeitrags gefragt, der viermal im Bewirtschaftungsplan auftaucht. Es wird erläutert, dass in diesem Beitrag auch die Personalkosten für den Revierförster enthalten sind.

Zudem wird angeregt, die Baumart „Douglasie“ als Möglichkeit zur Stabilisierung des Waldes zu prüfen. Herr Häuber erklärt, dass die Douglasie aufgrund ihrer hohen Trockenheitsresistenz und ihres schnellen Wachstums positive Auswirkungen auf die Waldstabilität haben kann.


Ferner wird nachgefragt, ob die für den 1. Januar 2025 geplante Entwaldungsverordnung aufgehoben wurde. Herr Roth vom Landratsamt Enzkreis informiert, dass das Inkrafttreten der Verordnung um ein Jahr verschoben wurde, da die erforderliche EDV noch nicht einsatzbereit ist.

Beschluss:

Dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2025 wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ Ortsteil Neuhausen sowie der örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

2024/207

Anlass zur Änderung des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften

Im Jahr 2018 hatte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet West II“ im Ortsteil Neuhausen als Satzung beschlossen. Für das Plangebiet wurde als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung festgelegt, so dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kein großflächiger Einzelhandel zulässig ist.

Ungeachtet dessen hatte der Gemeinderat zur nachhaltigen Sicherung der Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung den Wunsch nach der Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters im „Gewerbegebiet West II“ geäußert. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen im Bebauungsplan – nämlich der Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) – hat die Gemeinde beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg und des Regionalplans Nordschwarzwald gestellt. Diesem Antrag hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Bescheid vom 16. August 2024 mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Lebensmittel-Vollsortimenter eine Verkaufsfläche von 1.300 qm nicht überschreiten darf und diese Beschränkung im Bebauungsplan festzusetzen ist.

Das Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel soll im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 5358/58, 5358/59 und 5358/60 Gemarkung Neuhausen (im beigefügten Lageplan Anlage 1 rot schraffiert dargestellt) ausgewiesen werden. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt 8.257 qm. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Bebauungsplanänderung in diesem Bereich – soweit erforderlich – weitere für die Errichtung des Marktgebäudes notwendig werdende Anpassungen bei den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vorgenommen werden.

Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung

Durch die Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 5358/58, 5358/59 und 5358/60 Gemarkung Neuhausen geschaffen werden.

Ferner soll ergänzend hierzu eine bereits im Rahmen eines Bauvorbescheides gewährte Befreiung zur Erhöhung der Traufhöhe auf dem Grundstück Flst.Nr. 5358/57 Gemarkung Neuhausen (Fläche: 2.408 qm – im beigefügten Lageplan Anlage 1 grün schraffiert dargestellt) berücksichtigt werden. Die Art der baulichen Nutzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung bleibt für diese Parzelle bestehen.


Darüber hinaus ist nach den Ausführungen von Hauptamtsleiter Lutz in der letzten Woche – nach Versand der Beilagen zur heutigen Sitzung – noch eine Anfrage vom Kaufbewerber des Grundstücks Flst.Nr. 5358/41 eingegangen, inwieweit auch für diese Parzelle – die sich wie die Grundstücke für den Lebensmittelmarkt ebenfalls unmittelbar an der Landesstraße befindet – eine Befreiung von der Traufhöhe erteilt werden kann.

Für die Grundstücke an der Landesstraße gilt die Nutzungsschablone A des Bebauungsplanes, wonach eine Traufhöhe von 5,50 m und eine Firsthöhe von 10 m festgelegt ist. Nachdem die Traufhöhe in dieser Nutzungsschablone für die Grundstücke des geplanten Supermarktes ohnehin angepasst und erhöht werden muss, wäre es sinnvoll und städtebaulich geboten, dies für alle 4 Grundstücke in diesem Bereich einheitlich zu regeln. Denkbar wäre hierbei – entsprechend der Regelung bei den anderen Nutzungsschablonen im Gebiet West II, - die Traufhöhe zwei Meter niedriger als die Firsthöhe, somit auf 8 m festzulegen.

Die Verwaltung wird hierzu im Bebauungsplanänderungsentwurf, der dem Gemeinderat Anfang des nächsten Jahres zur Billigung vorgelegt wird, eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Insoweit wird der heutige Verwaltungsvorschlag für den Geltungsbereich zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ auf die beiden Grundstücke Flst.Nr. 5358/61 und Flst.Nr. 5358/41 erweitert.

Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch

Das Verfahren gemäß § 13 a BauGB kann für Bebauungspläne angewendet werden, die der Innenentwicklung, Wieder-Nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen. Bebauungspläne gemäß § 13 a BauGB unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung. Gemäß 13 a (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt bzw. geändert werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 qm festgesetzt wird.

Das Verfahren nach § 13 a BauGB kann im vorliegenden Fall angewendet werden, weil

  • es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt,
  • durch die Änderung des Bebauungsplans keine bzw. nur in geringem Maß überbaubare Flächen ergänzt werden und die Grundfläche der von der Änderung betroffenen Grundstücke kleiner als 20.000 qm ist,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern i.S.d. § 1 (6) Nr. 7b BauGB bestehen.

Vorbereitende Bauleitplanung

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn, dem die Gemeinde Neuhausen angehört, ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West II“ bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Zuge einer zwischenzeitlich von der Gemeinde Neuhausen beantragten Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch die vorstehend beschriebene Ausweisung des Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Planwerk erfasst werden.

Ökologie

Im Verfahren sind die mit der Bebauungsplanänderung einhergehenden Umweltauswirkungen zu untersuchen. Hierzu ist eine allgemeine ökologische Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmen.


Anhörung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB kann auf die Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 1 BauGB), verzichtet werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, Gelegenheit zu geben, zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung zu nehmen.

Aus dem Gremium wird gefragt, ob bei einer ökologischen Prüfung negative Überraschungen auftreten könnten. Die Vorsitzende erklärt, dass dies grundsätzlich immer möglich sei, jedoch zum aktuellen Zeitpunkt als relativ unwahrscheinlich eingeschätzt wird.

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet West II“ sowie die örtlichen Bauvorschriften werden im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch geändert. Hierbei wird auf die Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 1 BauGB), verzichtet.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird

  • im Bereich der Grundstücke Flst.Nr. 5358/58, 5358/59 und 5358/60 Gemarkung Neuhausen (im beigefügten Lageplan Anlage 1 rot schraffiert dargestellt) ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und somit die planungsrechtlichen Grundlagen zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm geschaffen und darüber hinaus
  • die bereits im Rahmen eines Bauvorbescheides gewährte Befreiung zur Erhöhung der Traufhöhe auf dem Grundstück Flst.Nr. 5358/57 Gemarkung Neuhausen (Fläche: 2.408 qm – im beigefügten Lageplan Anlage 1 grün schraffiert dargestellt) berücksichtigt sowie
  • die Traufhöhe im gesamten Bereich der Nutzungsschablone A des Bebauungsplanes, also im Bereich der Parzellen Flst.Nr. 5358/59, 5358/60, 5358/61 und 5358/41 Gemarkung Neuhausen insbesondere im Hinblick auf die Errichtung eines Marktgebäudes in erforderlichem Umfang erhöht.

2. Zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens wird das Büro Bioplan aus Heidelberg zum Honorarangebot von 2.611,45 Euro (brutto) (vgl. Anlage 2 nicht öffentlich) mit der Vornahme einer allgemeinen ökologischen Vorprüfung des Einzelfalls und das Büro Schöffler aus Karlsruhe zum Honorarangebot von 9.760 Euro (netto) zzgl. 5 % Nebenkostenpauschale (vgl. Anlage 3 nicht öffentlich) beauftragt. Die Beschlussfassung umfasst die Anpassung der Angebote aufgrund der Einbeziehung der Parzellen 5258/61 und 5358/41 Gemarkung Neuhausen in das Änderungsverfahren.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Zukunft der unechten Teilortswahl

2024/220

In der Eingemeindungsvereinbarung (vgl. Anlage 1) der Gemeinde Neuhausen vom 20. Dezember 1972, die im Zuge der Gemeindegebietsreform getroffen wurde, wurde die unechte Teilortswahl als Wahlsystem für die Besetzung des Gemeinderats festgelegt. Die seinerzeit noch selbständige Gemeinde Schellbronn ist am 1. Januar 1975 aufgrund der vom Staatsgerichtshof verfügten Rechtsfolgevereinbarung mit der Gemeinde Neuhausen vereinigt worden (vgl. Anlage 2).

Bei der unechten Teilortswahl wird den einzelnen Wohnbezirken, die mit den Ortsteilen übereinstimmen, eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat garantiert. Die Verteilung der Sitze erfolgt in der Regel im Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen in den Teilorten. Für die Gemeinde Neuhausen ist die Sitzverteilung in § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung (vgl. Anlage 3) festgelegt.

In der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ aus der Mitte des Gremiums ein fraktionsübergreifender Antrag gestellt, die Entscheidung über die Zukunft der unechten Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen auf die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen. Der Antrag stützt sich auf die Regelung des § 5 Abs. 3 der Eingemeindungsvereinbarung, welche besagt, dass bei einer Abschaffung der unechten Teilortswahl zumindest eine förmliche Bürgeranhörung durchgeführt werden muss. In diesem Zusammenhang soll nun entschieden werden, ob ein Bürgerentscheid zur Abschaffung oder Beibehaltung der unechten Teilortswahl durchgeführt werden soll.

Der Gemeinderat hat selbst die Möglichkeit einen Bürgerentscheid einzuleiten, indem er einen Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des Gemeinderates fasst. Dies bedeutet, dass mindestens 16 Ratsmitglieder für den Beschluss stimmen müssen.

Im ursprünglichen Antrag wurde die Verknüpfung des Bürgerentscheids mit der Bundestagswahl 2025 vorgeschlagen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen und den nun voraussichtlich vorgezogenen, bereits am 23. Februar 2025 stattfindenden, Neuwahlen ist aufgrund des nur geringen zeitlichen Vorlaufs eine gleichzeitige Durchführung des Bürgerentscheids mit der Bundestagswahl 2025 nicht möglich. Stattdessen wird empfohlen, den Bürgerentscheid zusammen mit der anstehenden Landtagswahl im Frühjahr 2026 durchzuführen.

Eine eventuelle Änderung der Hauptsatzung könnte dann noch immer mit einem deutlichen zeitlichen Vorlauf zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2029 vorgenommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, einen Bürgerentscheid zur Frage durchzuführen, ob die unechte Teilortswahl in der Gemeinde Neuhausen beibehalten werden soll. Zudem wird festgelegt, dass der Bürgerentscheid zusammen mit den Landtagswahlen 2026 durchgeführt wird.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung eines einheitlichen Gemeindepflasters

2024/227

Der Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt bereits in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 ausführlich vorberaten und empfiehlt, insbesondere aus Kostengründen, das normale Betonpflaster grau (mit dem Format 20 x 10, welches auch bereits in der Galgenberg- und Baumstraße verlegt wurde) als neues Gemeindepflaster zu definieren. Dieses Pflaster soll auch im Neubaugebiet Falter zum Einsatz kommen.

Beschluss:

Das Betonpflaster grau (mit dem Format 20 x 10) wird als Gemeindepflaster definiert und kommt auch im Neubaugebiet „Falter“ zum Einsatz.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

10. Beratung und Beschlussfassung über die vollständige Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung und den möglichen Einsatz adaptiver Regeleinrichtungen in der Gemeinde

2024/230

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs der Straßenbeleuchtung wurde in der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 die vollständige Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung beschlossen und die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragt.

In Neuhausen werden derzeit 44,1 kWh/a*EW für Straßenbeleuchtung verbraucht. Dieser Wert liegt 39 % über dem Vergleichswert. Der Anteil der LED Straßenbeleuchtung liegt bei etwa 20 %. Es werden noch ca. 750 Leuchten mit veralteten Leuchtmitteln betrieben.

Die einfache Umrüstung kostet ca. 500 € pro Leuchte. Nach Abzug der Förderung von 25 % bleiben Gesamtkosten von ca. 280.000 € als Eigenanteil der Kommune. Der aktuelle Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung ließe sich in etwa halbieren (Ersparnis von ca. 50.000 €/Jahr). Die Maßnahme hätte sich somit ca. 5–6 Jahre nach Umsetzung amortisiert. Werden zusätzlich zum Tausch der Leuchten noch adaptive Regeleinrichtungen vorgesehen, erhöht sich die Förderung auf 40 %.

Im Förderprogramm „BMWK (BMU) LED-Förderung 2022 – 2027“ gibt es zwei relevante Förderlinien:

1. Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: Förderung bis zu 25 % der Investitionssumme. Voraussetzung: zonenweise, zeit- oder präsenzabhängige Beleuchtung möglich; in der Regel mindestens zwei unterschiedliche Verkehrsflächen oder Begrenzungsflächen berücksichtigt.


2. Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: Förderung bis zu 40 % der Investitionssumme. Voraussetzung: Anpassung an Witterungsbedingungen (trockene und nasse Fahrbahn) und unterschiedliche Verkehrsdichten möglich.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 ausführlich über diesen TOP vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde vollständig auf die vorgeschlagene LED-Leuchte mit einem Treiber umzustellen, sodass diese frei programmierbar ist und über eine Dämmerungsschaltung und Nachtabsenkung verfügt.

Diese LED-Leuchte soll auch im Neubaugebiet Falter zum Einsatz kommen und kostet rund 680,56 Euro (brutto). In der Gemeinde müssen insgesamt noch 750 Leuchten umgestellt werden, sodass die Umstellung auf LED-Beleuchtung insgesamt 510.420 Euro kostet. Hinzu kommen noch die Kosten für die Installation und Programmierung der neuen Leuchten. Die Förderung liegt hier bei 25 Prozent. Um diese Förderung zu erhalten, wird seitens der Verwaltung in diesem Jahr ein Förderantrag gestellt. Die tatsächliche Umstellung soll dann – nach Erhalt des Förderbescheids – im Jahr 2026 erfolgen.

In Bezug auf die Frage der Zuhörer erläutert die Vorsitzende, dass den Mitgliedern des Bauausschusses wichtig war, dass der Treiber frei programmierbar ist und keine „dunklen Ecken“ in der Gemeinde geschaffen werden. Die Straßenbeleuchtung soll nie komplett ausgeschalten werden, sondern vielmehr ab einer noch festzulegenden Uhrzeit stark reduziert werden. Die Vorsitzende ergänzt, dass ab dem 01.02.2025 zudem die neue Kommunalrichtlinie gilt und hierbei der Förderschwerpunkt adaptiv geregelter Straßenbeleuchtung entfällt.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt, die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde vollständig auf die vorgeschlagene LED-Leuchte mit einem Treiber umzustellen, sodass diese frei programmierbar ist und über eine Dämmerungsschaltung und Nachtabsenkung verfügt. Die Umstellung soll in der ganzen Gemeinde im Jahr 2026 erfolgen und entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

11. Beratung und Beschlussfassung über die Umgestaltung des Spielplatzes am Kindergarten Neuhausen bedingt durch die Erschließung des Baugebietes „Falter“ im Ortsteil Neuhausen und die Kostenaufteilung

2024/228

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich folgende Gemeinderatsmitglieder für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab:

Michael Ehringer

Petra Leicht

Gerd Philipp

Franziska Talmon

Durch die Realisierung des Baugebietes „Falter“ muss in den bestehenden Außenspielbereich des Kindergartens eingegriffen werden. Teile der bisherigen Fläche werden dem Baugebiet zufallen, wofür jedoch bisherige private Gärten dem Kindergarten zugeschlagen werden.


Vor Beginn der Bauarbeiten ist es daher erforderlich, den Außenspielbereich des Kindergartens umzugestalten, damit die Kinder im kommenden Jahr die Fläche wieder nutzen können. Es ist geplant, Geräte – soweit noch gut erhalten – weiterzuverwenden. Diese müssen abgebaut, ggf. geringfügig aufbereitet bzw. repariert werden und können dann wieder aufgestellt werden. Teilweise müssen die Geräte aber ersetzt oder ergänzt werden.

Die bestehenden Zaunanlagen müssen alle, inkl. Fundamten, abgebrochen und ersetzt werden. Die bestehenden Tore werden ausgebaut und können wiederverwendet werden. Der Außenbereich des Kindergartens wird während der Bauzeit durch einen 2 m hohen Bauzaun abgesichert.

Beschluss:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt das vorliegende Konzept und die vorgeschlagene Kostenaufteilung mit der Änderung, dass ein Trampolin gestrichen wird. Für die Mini-Nestschaukel fallen aufgrund des gewährten Rabatts der Fa. Müller Spielgeräte keine Kosten an. Für die Umgestaltung des Kita-Außenbereichs wird im Haushalt 2025 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 52.473,83 Euro zur Verfügung gestellt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gemeinderat Hartmut Lutz hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.

12. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung zur Anpassung der Wassergebühren

2024/216

Dieser Punkt wurde vor dem Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt.

13. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zur Anpassung der Abwassergebühren

2024/217

Dieser Punkt wurde vor dem Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt.

14. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde

2024/229

Für das Haushaltsjahr 2025 müssen die Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften neu kalkuliert werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde ein zweijähriger Kalkulationszeitraum (2025/26) gewählt.

Nach der beiliegenden Gebührenkalkulation ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz von 20,16 €/qm Wohnfläche. Dies entspricht einer Gebührenerhöhung um knapp 17 % gegenüber dem aktuellen Gebührensatz in Höhe von 17,24 €/qm Wohnfläche.


Beschluss:

Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Gemeinde wird wie vorgelegt beschlossen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.

15. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023

2024/234

Nach dem beiliegenden Jahresabschluss ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2023 ein Gewinn in Höhe von 90.943,18 EUR (Vorjahresgewinn: 148.631,45 EUR). Der Gewinn wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die Erträge des Eigenbetriebs betragen insgesamt 901.156,18 EUR.

Die Aufwendungen für den Wasserbezug beim Zweckverband Wasserversorgung der Gebietsgemeinden betragen 466.025,36 EUR und fallen trotz geringeren Wasserbezugs im Vergleich zum Vorjahr höher aus aufgrund höherer Aufwendungen beim Zweckverband. Die Bezugskosten je m³ Trinkwasser sinken auf 1,15 EUR/m³ (im Vj. 1,31 EUR/m³).

Durch eine gestiegene Anzahl an Rohrbrüchen im Vergleich zum Vorjahr (23 statt 16) fallen die Aufwendungen für Fremdleistungen sowie die Bauhofleistungen mit insgesamt 164.076,08 EUR höher aus. Die Wasserverluste gingen auf 34.830 m³ zurück. Im Verhältnis zur bezogenen Wassermenge steigt der Wasserverlust mit 12 % leicht über das Vorjahresergebnis (11 %), bleibt aber im Schnitt auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Der leichte Anstieg ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die gestiegene Anzahl an Rohrbrüchen zurückzuführen.

Das Ergebnis des überdurchschnittlich hohen Wasserverlusts im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (5 %) repräsentiert den weiterhin bestehenden Investitionsstau in der Wasserversorgungsinfrastruktur der Gemeinde Neuhausen.

Zur näheren Erläuterung des Jahresabschlusses wird auf den Anhang sowie den Lagebericht verwiesen.

Von Seiten des Gremiums wird angemerkt, dass der Fremdwasserbezug im letzten Jahr um etwa 13 % gesunken ist, die Kosten dafür jedoch um etwa 4 % gestiegen sind. Frau Michalok erklärt, dass dieser Anstieg auf die stark gestiegenen Preise zurückzuführen ist.

Es wird außerdem nach aktuellen Zahlen zu den Wasserrohrbrüchen im Jahr 2024 gefragt. Diese liegen bislang noch nicht vor. Frau Dr. Wagner weist jedoch darauf hin, dass es derzeit allein in Steinegg drei Wasserrohrbrüche gibt, was die Notwendigkeit unterstreicht, weiterhin verstärkt in die Sanierung der Wasserinfrastruktur zu investieren.

Beschluss:

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie vorgelegt festgestellt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Neuanschaffung und Installation der Einbruchmeldeanlage an der V.i.B.

2024/35/SV

Bei einem Jour fixe Termin bzgl. der Begutachtung der Einbruchmeldeanlage wurde die folgende Situation vorgefunden: Die Einbruchmeldeanlage wurde von der Firma Dunkelberg auf das AMOK-System aufgesetzt. Dabei wurde die Einbruchmeldeanlage in die bestehende AMOK-Zentrale integriert. Zur Einbruchmeldeanlage besteht kein Wartungsvertrag, die Firma Dunkelberg möchte bei diesem System keine Wartung durchführen und die Wartungsfirma der AMOK-Anlage möchte keine Tätigkeiten an der Einbruchmeldeanlage durchführen. Dies hat bereits dazu geführt, dass die Umstellung des Sicherheitsdienstes nicht eingepflegt wurde und erst im Zuge der Bestandsaufnahme durch die Firma Helmling Sicherheitstechnik GmbH aufgedeckt worden ist. Die Einbruchmeldeanlage wird über Blockschlösser scharf geschaltet, diese sind in den Fluchtwegtüren eingebaut. Dadurch sind die Fluchtwege blockiert und dies ist in dieser Form nicht zulässig.

Um ein tragfähiges System zu erhalten ist es notwendig, die Einbruchmeldeanlage von der AMOK-Anlage zu trennen. Dadurch erhält die Einbruchmeldeanlage eine eigene Zentrale mit Anzeigeelementen. Die Blockschlösser in den Rettungswegen werden zurückgebaut und durch Leseeinrichtungen für Transponder getauscht. Der Neubau Mensa/Kernzeit und die Erweiterung der GMS werden entsprechend der ursprünglichen Planung mit Meldern ausgestattet.

Die Arbeiten zum Austausch bzw. Erweiterung der Einbruchmeldeanlage wurden freihändig ausgeschrieben. Zum Termin am 18. November 2024 lagen insgesamt drei Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Architekturbüro Morlock ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (1 nö Anlage – Vergabevorschlag Neuanschaffung und Installation Einbruchmeldeanlage).

Laut Kostenberechnung vom 7. November 2024 wurden für den Bestandsbau 7.214,80 Euro (netto) und für den Neubau Mensa/Kernzeit und die Erweiterung der GMS 2.882,80 Euro (netto) kalkuliert.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Helmling Sicherheitstechnik GmbH für insgesamt 9.972,92 Euro (netto) abgegeben. Somit liegt das Angebot -124,68 Euro (- 1,2 %) unter der Kostenberechnung.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinderäte stimmen der Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Helmling Sicherheitstechnik GmbH für 11.867,77 Euro (brutto) zu. Die gemeindlichen Verbandsvertreter*innen werden beauftragt diese Vergabe in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

17. Beratung und Beschlussfassung über die Einführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Neuhausen und die Wiedereröffnung des Jugendraums in Hamberg

2024/226

Bereits vor längerer Zeit hat das katholische Gemeindeteam Hamberg den Wunsch an die Gemeinde herangetragen, den Jugendraum im St. Wolfgang-Zentrum in Hamberg wieder zu eröffnen. Hierfür wurde von Seiten der katholischen Kirchengemeinde zwischenzeitlich auch ein zweiter Rettungsweg für den Raum geschaffen. Aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben dürfen sich jedoch maximal 20 Jugendliche gleichzeitig im Jugendraum aufhalten.


Der Stiftungsrat der Kirchengemeinde hat in seiner vergangenen Sitzung zugestimmt, der Gemeinde den Jugendraum im St. Wolfgangzentrum für die Jugendarbeit kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es soll lediglich eine Kostenbeteiligung zur Deckung der Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll etc.) vereinbart werden.

Nachdem auch der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4. Juni 2024 seine Bereitschaft erklärt hat, für die Betreuung der Jugendlichen unter Inanspruchnahme der Förderung durch den Enzkreis Gelder im Haushalt 2025 bereitzustellen, könnte der Jugendraum in Hamberg nun zeitnah wiedereröffnet werden.

Im Rahmen dieses TOPs stellt sich Frau Laura Baral vor, die gerne als neue Jugendleiterin die Kinder und Jugendlichen im Jugendraum betreuen würde. Dies soll in Zusammenarbeit mit dem Träger „miteinanderleben“ erfolgen. Der Vorteil dieser Zusammenarbeit ist, dass die Beantragung und Abwicklung der Förderung zu den zentralen Aufgaben des Trägers gehört. Ebenfalls werden die Fachkräfte durch Schulungen eingearbeitet, weitergebildet und bei längeren Ausfällen eine Vertretungskraft zur Verfügung gestellt bzw. dieser Zeitraum nicht berechnet.

Die Personal- und Fortbildungskosten werden bei dieser Stelle vom Enzkreis mit 30 % bezuschusst, sodass sich der Anteil der Gemeinde auf ca. 31.500 EUR beläuft. Zusätzlich gibt es verschiedene Projektzuschüsse für Aktionen, Veranstaltungen oder Verschönerungen im Jugendraum (vgl. Anlage 1).

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Jugendlichen selbst um das Herrichten des Raums und die gewünschte Ausstattung kümmern und sich die hierfür erforderlichen Gelder selbst erwirtschaften. Selbstverständlich unterstützt die Gemeindeverwaltung die Jugendlichen bei der Beantragung von Fördergeldern oder der Akquirierung von Spendengeldern.

Die genauen Öffnungszeiten des Jugendraums werden nach der Abstimmung mit den Jugendlichen und dem Träger zeitnah bekanntgegeben. Aus Sicht der Verwaltung ist es zudem denkbar, dass ältere Jugendgruppen einen Schlüssel für den Jugendraum erhalten und diesen selbstständig öffnen und schließen. Dies erfolgt eigenverantwortlich und ist kein offizieller Öffnungstag des Jugendraums.

Aus der Mitte des Gremiums wird gefragt, ob geplant ist, das Projekt zunächst befristet umzusetzen. Dies wird verneint, jedoch wird darauf hingewiesen, dass das Gremium bei Bedarf eine Befristung beschließen kann.

Zudem wird nach einer Vertretungsregelung im Krankheitsfall gefragt. Frau Esposito von *miteinanderleben* erklärt, dass derzeit kein Personalpool zur Verfügung steht, aus dem eine Vertretungskraft eingesetzt werden könnte. Es ist jedoch langfristig geplant, ein Team aufzubauen, das auch im Krankheitsfall Vertretungen gewährleisten kann. Im Falle eines langfristigen Ausfalls sind jedoch seitens der Gemeinde keine Zahlungen zu leisten. Frau Dr. Wagner erkundigt sich, ob diesbezüglich eine Kooperation mit dem Jugendraum in Tiefenbronn möglich wäre. Frau Esposito antwortet, dass dies grundsätzlich möglich wäre.

Aus dem Gremium wird kritisch hinterfragt, ob die Jugendlichen tatsächlich, wie vorgeschlagen, den Jugendraum eigenverantwortlich nutzen dürfen. Die Vorsitzende erläutert, dass dies natürlich mit einer entsprechenden Vereinbarung einhergehen muss und der Schlüssel nur an verantwortungsbewusste Jugendliche herausgegeben werden soll.

Auch die geplanten Öffnungszeiten des Jugendraums werden thematisiert, da Frau Baral als 50 %-Kraft eingestellt werden soll. Frau Esposito schlägt vor, mit reduzierten, aber dafür verlässlichen Öffnungszeiten zu beginnen. Frau Baral wird zwei Drittel ihrer Arbeitszeit für die Öffnungszeiten und ein Drittel für Vor- und Nachbereitungsarbeiten zur Verfügung stehen.

Die Vorsitzende weist abschließend noch darauf hin, dass alle anderen Maßnahmen, die sich die Jugendlichen im Jugendforum gewünscht haben, aus finanziellen Gründen leider vorerst zurückgestellt werden müssen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Einführung der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Wiedereröffnung des Jugendraums in Hamberg mit dem Träger „miteinanderleben“ zu und stellt die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt 2025 zur Verfügung.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

18. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Jugendspielmannschaft (JSG) Biet auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses zur Anschaffung von neuen Trainingssweatern für die Kinder- und Jugendmannschaften

2024/225

Die Gemeinde legt seit jeher großen Wert auf die Förderung der Jugendarbeit, da sie eine essenzielle Grundlage für die soziale und persönliche Entwicklung junger Menschen darstellt. Die Jugendspielmannschaft Biet spielt dabei eine wichtige Rolle.

Sie betreut aktuell 160 Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 19 Jahren, die in allen Mannschaften (Bambinis bis A-Jugend) vertreten sind. Diese Mannschaften sollen einheitlich mit schwarzen Sweatern von der Marke „JAKO“ ausgestattet werden. Um die Kosten für die drei Fußballvereine so gering wie möglich zu halten, versucht die JSG Biet die Anschaffungskosten über Sponsoren und Zuschüsse zu finanzieren (vgl. Anlage 1).

Laut dem vorliegenden Angebot belaufen sich die Anschaffungskosten auf brutto 6.400,00 EUR (vgl. Anlage 2).

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass eine Zustimmung problematisch ist, wenn die produzierende Firma und der Antragsteller dieselbe Person ist.

Beschluss:

Die Jugendarbeit der JSG Biet wird mit einem einmaligen Zuschuss zur Anschaffung von Sweatjacken in Höhe von 20 % der Gesamtkosten, d. h. 1.200,00 EUR, unterstützt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen.


19. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Trägervereins der Theaterschachtel e. V. auf institutionelle Förderung

2024/224

Zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt sich Frau Prof. Dr. Annette Rabe für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Die Theaterschachtel Neuhausen hat am 6. Dezember 2024 bei der Gemeinde einen Antrag auf institutionelle Förderung gestellt und dies damit begründet, dass es sich bei der Theaterschachtel um eine wichtige kulturelle Einrichtung mit Alleinstellungsmerkmal in der Gemeinde Neuhausen handelt (siehe Anlage 1).

Im Jahr 2014 haben die Eheleute Annelene und Matthias von der Vring einen seinerzeit leerstehenden, ehemaligen Landgasthof erworben und hier im ländlichen Raum eine Theater- und Kleinkunstbühne geschaffen. Im vielfältigen und abwechslungsreichen Programm werden regelmäßig Eigenproduktionen der Betreiber für Kinder und Erwachsene, aber auch Gastspiele in den Bereichen Theater, Kabarett, Musik und Kindertheater geboten. Ergänzt wird das abwechslungsreiche Programm durch Ausstellungen, Lesungen, Vorträge sowie Workshop- und Kursangebote für Schulen, Kindergärten und Erwachsene. Durch die im Haus befindliche Theatergaststätte wurde darüber hinaus eine Begegnungsstätte für Kultur und Gastronomie geschaffen.

Kultur hat unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten immer einen schweren Stand. Dies gilt im Besonderen im ländlichen Bereich, weit entfernt von städtischen Zentren. Umso wichtiger war und ist es, die Einrichtung finanziell zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere die Corona-Pandemie hat die Finanzen der Theaterschachtel erheblich in Schieflage gebracht, sodass ein Fortbestand ohne eine Förderung nicht mehr möglich ist.

Seit Oktober 2024 wurden die Angebote um Spieleabende, einen Literaturkreis sowie verschiedene Kurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erweitert, um als soziokulturelles Zentrum noch stärker als bisher in Erscheinung zu treten. Ein Teil dieser neuen Angebote wird von engagierten ehrenamtlichen Personen geleitet.

Im vergangenen Jahr hat der Trägerverein Theaterschachtel e. V. die Geschäftsführung der Theaterschachtel in Neuhausen übernommen und ist im Jahr 2024 von der Gemeinde Neuhausen und dem Enzkreis erstmalig institutionell gefördert worden. Darüber hinaus wird die Arbeit der Theaterschachtel seit vielen Jahren sowohl finanziell als auch durch umfangreiche ehrenamtliche Unterstützung von den über 140 Mitgliedern des Fördervereins der Theaterschachtel e. V. mitgetragen.

Um die Arbeit auch im kommenden Jahr fortsetzen zu können, schlägt die Verwaltung vor, auch im Jahr 2025 eine institutionelle Förderung in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Abweichend von dem Vorgehen im vergangenen Jahr schlägt die Vorsitzende eine monatliche Auszahlung in Höhe von 833 Euro vor. Mit der Fortführung der institutionellen Förderung durch die Gemeinde Neuhausen kann der Trägerverein im Jahr 2025 einen Teil der Ausgaben tragen, die nicht durch Eintrittsgelder erwirtschaftet werden, sowie weitere Fördergelder akquirieren.

Die Vorsitzende informiert, dass am 18. Dezember 2024 ein Pressegespräch in der Theaterschachtel stattfinden wird, bei dem die Zukunft der Einrichtung im Hinblick auf den geplanten Ruhestand der künstlerischen Leiterin Frau Anne von der Vring im kommenden Jahr thematisiert wird. Bereits bekannt ist, dass sowohl der Trägerverein als auch der Förderverein der Theaterschachtel sich für den Fortbestand engagieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist für die Landesfördermittel bei der LAX am 31. Januar 2025 endet.


Aus der Mitte des Gremiums wird beantragt, die Beschlussfassung zu vertagen und zunächst die Ergebnisse des Pressegesprächs abzuwarten. Der Antrag zur Geschäftsordnung wird mit 10 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt. Zudem wird nachgefragt, warum das Land Baden-Württemberg bislang noch keine Unterstützung leistet, obwohl dies im Vorjahr angedacht war. Die Vorsitzende erklärt, dass der Verein zunächst über einen bestimmten Zeitraum bestehen muss, bevor Fördermittel beantragt werden können. Dies ist erstmalig im Jahr 2025 möglich.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer erneuten institutionellen Förderung der Theaterschachtel in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2025, welche monatlich ausbezahlt wird, zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und vier Enthaltungen.

20. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

2024/237

Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spenden wurde der Gemeinde Neuhausen zugewendet:

Datum

Spender

Betrag

Spendenart

Verwendungszweck

Hinweis auf Geschäftsbeziehung

04.12.2024

Senioren Weihnachtsfeier

57,00 Euro

Geldspende

Freiwilliger Spendenbeitrag Seniorenweihnachtsfeier

keine

06.12.2024

BGF Enztech GmbH

303,02 Euro

Sachspende

Schokonikoläuse für die Nikolausaktion der Jugendfeuerwehr Neuhausen

keine

06.12.2024

Baumschule Erhardt und Erh.-Bornemann GbR

583,70 Euro

Sachspende

Baum und gesamtes Pflanzpaket für das Schulgelände

keine

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die o. g. Spenden an und bedankt sich hierfür recht herzlich.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

21. Verschiedenes

Wendeplatte Schellbronn: Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass an der Ausfahrt der neu gebauten Buswendeplatte regelmäßig Pkw parken und dadurch die Busse blockieren. Die Verwaltung wird gebeten, an dieser Stelle ein dauerhaftes Halteverbot einzurichten. Die Vorsitzende wird das Anliegen an das Ordnungsamt weitergeben, sodass dies ggf. im Rahmen der nächsten Verkehrsschau überprüft werden kann.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025

Orte

Neuhausen

Kategorien

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