Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
75242 Neuhausen
Aus den Rathäusern

Beschlussveröffentlichung GR

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 24. September 2024, 19:30 Uhr in der Schwarzwaldhalle,...

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG

zur Sitzung des Gemeinderates

am Dienstag, 24. September 2024, 19:30 Uhr

in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen

Hinweis:

Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter

neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Öffentliche Sitzung

1. Fragen der Zuhörer

1. Vollsortimenter: Auf Nachfrage aus den Reihen der Zuhörer teilt Frau Wagner mit, dass der Antrag der Gemeinde Neuhausen auf Zulassung von Zielabweichungen von den Zielen des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg und des Regionalplans Nordschwarzwald bezüglich der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten zwecks der Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenters) im Bereich des Gewerbegebietes „West II“ erfolgreich war. Interessenten können sich noch bis zum 30. September 2024 bewerben und müssen ihr Plankonzept bis spätestens zum 31. Oktober 2024 bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Vorstellung der Konzepte ist in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. November 2024 geplant. Bislang haben REWE und EDEKA Interesse bekundet.

2. Gastzugang WLAN Schwarzwaldhalle: Aus den Reihen der Zuhörer wird nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, über einen Gastzugang auf das WLAN in der Schwarzwaldhalle zuzugreifen. Die Vorsitzende wird dies prüfen lassen.

3. Ausgleichsmaßnahmen: Zum Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen für verschiedenen Baugebiete wird nachgefragt, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind und in welchem zeitlichen Rahmen diese umgesetzt werden können. Hierzu verweist die Vorsitzende auf den Sachvortrag des Grünordnungsbüros Bioplan.

4. Rückübertragung Grundstücke Gewerbegebiet West II: Es wird zu TOP 4 der heutigen Sitzung nachgefragt, wie hoch der Betrag für den Rückkauf ist. Die Vorsitzende teilt mit, dass dies rund 600.000 Euro sind.

5. Finken-/Vogelsangstraße: Zu TOP 6 der Sitzung wird nachgefragt, ob die Kosten für die Gehwegsanierung im Haushalt enthalten sind. Die Vorsitzende teilt mit, dass die in der Präsentation genannten Mehrkosten über den Nachtragshaushalt finanziert werden müssen.

6. Freibad: In Bezug auf die zu Ende gegangene Freibadsaison wird nachgefragt, welche Sanierungsmaßnahmen für die kommende Saison geplant sind. Die Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden muss, wie viele Mittel für die Sanierung des Freibads zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf das Sanierungskonzept aus dem Jahr 2016 ein und verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, dieses Thema zeitnah anzugehen und nicht noch weiter in die Zukunft zu verschieben.

7. Medizinische Versorgung in der Gemeinde: Es wird nach dem aktuellen Stand in Bezug auf die medizinische Versorgung in der Gemeinde gefragt. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass das Konzept der Verwaltung in den letzten Zügen ist und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen öffentlich vorgestellt wird.

2. Bekanntgaben

2.1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse: In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 23. Juli 2024 hat der Gemeinderat über die Besetzung von Stellen in der Verwaltung beraten und beschlossen.

2.2 Einweihungsfeier Schulerweiterung: Endlich ist es so weit – wir können die Einweihung zum Erweiterungsbau unserer Gemeinschaftsschule und des Anbaus der Mensa/Kernzeit feiern. Hierzu laden wir Sie am kommenden Samstag, 28. September 2024, um 10 Uhr auf das Schulgelände der Verbandsschule im Biet ein. Nach dem offiziellen Festakt schließt sich die Einweihung des neuen Outdoor-Klassenzimmers an, welches die Gemeinde von der Volksbank plus gespendet bekommen hat, sowie ein großes Schulfest mit einem Spendenlauf und buntem Programm an. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die neuen Räumlichkeiten zu besichtigen. Für die Verpflegung ist durch die Elternschaft gesorgt. In diesem Zusammenhang gibt Frau Wagner bekannt, dass für den Ausbau der Kernzeit und die damit verbundene Neuschaffung von 40 zusätzlichen Ganztagsbetreuungsplätzen ein Förderantrag gestellt wurde. Im Erfolgsfall erhält die Gemeinde 70 Prozent der Kosten gefördert, die sich auf rund 800.000 Euro belaufen.

2.3 Vereinssitzung: Am Donnerstag, 10. Oktober, findet um 18 Uhr die diesjährige Vereinssitzung im Sitzungssaal des Rathauses statt. Frau Wagner lädt hierzu alle Vereinsvertreter/innen herzlich ein und bittet um zahlreiches Erscheinen, da es in diesem Jahr hauptsächlich um die Planung des Gemeindejubiläums 2025 geht.

2.4 Einwohnerversammlung: Die diesjährige Einwohnerversammlung findet am 14. November 2024 um 18:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle statt. Hierzu sind alle Bürger/innen recht herzlich eingeladen.

2.5 Bebauungsplan Falter: Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung die wasserrechtliche Erlaubnis für die äußere Erschließung vor. Der Bebauungsplan wird durch öffentliche Bekanntmachung am kommenden Donnerstag im Mitteilungsblatt zur Rechtskraft gebracht, weshalb wir ab Freitag, 27. September 2024, einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das Neubaugebiet Falter haben. Der erste Spatenstich zum Beginn der Erschließungsarbeiten erfolgt voraussichtlich am Dienstag, 19. November 2024, um 16:00 Uhr.

2.6 Kämmereileitung: Die Vorsitzende begrüßt Frau Jennifer Michalok als neue Kämmerin in der Gemeinde. Sie wünscht ihr einen guten Start und freut sich auf die Zusammenarbeit.

3. Information über den aktuellen Sachstand zur Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen für die Erschließung der Baugebiete „Ettern“ und „Heumade III“ im Ortsteil Hamberg sowie „Herzbohnengarten“ im Ortsteil Steinegg

2024/161

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Grittner vom Büro Bioplan, die anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) über den Sachstand der Ausgleichsmaßnahmen für die Baugebiete „Ettern“, „Heumade III“ und „Herzbohnengarten“ berichtet.

Aufgrund der ökologisch hochwertigen Landschaft in der Gemeinde Neuhausen gestalten sich die im Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft kosten- und vor allem zeitaufwändig. Insbesondere die Herstellung sogenannter CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) stellt die Gemeinde unter zeitlichen Gesichtspunkten zusehends vor Probleme, da diese Maßnahmen vor einem baulichen Eingriff in das Plangebiet funktionell hergestellt werden müssen.

Für das Baugebiet „Ettern“ im Ortsteil Hamberg, das sich bereits seit 2015 im Verfahren befindet, werden beispielsweise seit nahezu zehn Jahren große Anstrengungen unternommen, um für die im Plangebiet festgestellten streng geschützten Falterarten „Großer Feuerfalter“ und „Dunkler Ameisenbläuling“ geeignete Ersatzlebensräume für eine Umsiedlung zu schaffen. In Bezug auf den Wiesenknopf-Ameisenbläuling gilt von der in Umsetzung befindlichen Fläche von 3,7 ha bislang lediglich 12 Prozent als ausgeglichen.

Entsprechende Falterarten sowie ein geschützter Streuobstbestand befinden sich auch im Baugebiet „Herzbohnengarten“ im Ortsteil Steinegg, für das der Gemeinderat im Februar 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat.

Diese natur- und artenschutzrechtlichen Problemstellungen finden ihre Fortsetzung nun auch bei der Gewerbegebietsabrundung „Heumade III“, nachdem auf der nur 0,4 ha großen Erweiterungsfläche neben vermuteten seltenen Falterarten insbesondere eine hochwertige FFH-Bergmähwiese kartiert wurde. Die städtebauliche Überplanung dieser Fläche erweist sich für die Gemeinde als Trägerin der Bauleitplanung in besonderem Maße als schwierig. Sollte darüber hinaus im Rahmen der weiteren Prüfungen eine Beeinträchtigung der streng geschützten Falterarten festgestellt werden, ist mit der unteren Naturschutzbehörde zu klären, inwieweit vor einem Eingriff in das Plangebiet im Rahmen einer CEF-Maßnahme zunächst die Herstellung eines Ersatzlebensraumes erforderlich wird. Angesichts des erheblichen zeitlichen Drucks, unter dem die Umsetzung des Verfahrens steht, müsste dann gegebenenfalls überlegt werden, hierfür einen Teil der bereits für das Baugebiet „Ettern“ entwickelten Flächen in Anrechnung zu bringen.

Für das Baugebiet „Falter“ im Ortsteil Neuhausen konnte der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft über verschiedene auf dem ÖKO-Konto der Gemeinde eingebuchte Maßnahmen hergestellt werden.

In der sich anschließenden Beratung wird aus den Reihen des Gremiums nachgefragt, warum im Rahmen des Monitorings 2024 der dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling im Bereich Hagelbrunnen nicht nachgewiesen werden konnte und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Vertreterin des Grünordnungsbüros merkt hierzu an, dass diese Falterart auf der Fläche bereits nachgewiesen wurde, es jedoch durchaus möglich ist, dass bei der durchgeführten Begehung witterungsbedingt keine Sichtung erfolgt ist.

Den Umstand, dass das Monitoring für den Feuerfalter laut Sachvortrag künftig in größeren Zeitintervallen, also nicht mehr jährlich, stattfinden soll, begründet Frau Grittner damit, dass zwischenzeitlich ein ausreichender Bestand der Futterpflanze nachgewiesen wurde.

Auf die weitere Frage, welche Kosten für die bisher durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen in den genannten Gebieten angefallen sind, teilt die Vorsitzende mit, dass die Aufwendungen derzeit ermittelt und dem Gemeinderat hiernach zur Kenntnis gebracht werden. Die Bürgermeisterin merkt hierzu ergänzend an, dass bislang insbesondere für das Gebiet „Ettern“ Kosten in erheblicher Höhe angefallen sind, sodass die Umsetzung dieser Erschließungsmaßnahme geboten ist.

Zu einem möglicherweise notwendigen Ausgleich für den Abriss des im Gebiet Heumade III vorhandenen Schuppens wird aus der Mitte des Gremiums angefragt, ob entsprechende Maßnahmen nicht erst nach dem tatsächlichen Abbruch des Gebäudes nachgewiesen werden können. Hierzu verweist die Vorsitzende auf den Umstand, dass sich der zu erbringende Ausgleich an den Möglichkeiten des neu geschaffenen Baurechts orientiert.

Im Hinblick auf die künftige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Neuhausen sollte nach Ansicht der Bürgermeisterin angesichts der vorgenannten schwierigen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen darüber nachgedacht werden, bereits im Vorfeld der Bauleitplanung Ersatzlebensräume, beispielsweise für die örtlich häufig vorkommenden streng geschützten Falterarten, anzulegen. Hierdurch könnten die vorstehend beschriebenen, erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei Bebauungsplanverfahren vermieden oder zumindest minimiert werden. Die Kosten für entsprechende Maßnahmen könnten dann im Rahmen der jeweils konkreten Erschließungsmaßnahmen refinanziert werden. Geeignete Flächen hierfür müssten vom Fachbüro ermittelt werden. Diese Vorgehensweise stößt im Gremium auf Zustimmung, weshalb die Verwaltung um Einholung eines entsprechenden Angebots gebeten wird.

4. Sachstandsbericht zum Verkauf der gemeindeeigenen Baugrundstücke im Gewerbegebiet „West II“ im Ortsteil Neuhausen

2024/170

Zum Verkauf der Baugrundstücke im Gewerbegebiet West II ergibt sich aktuell folgender Sachstand: Von den 22 Baugrundstücken im Gewerbegebiet „West II“ im Ortsteil Neuhausen wurden 14 Baugrundstücke verkauft (im beigefügten Lageplan rot markiert), vier Grundstücke durch Beschluss des Gemeinderates reserviert (im beigefügten Lageplan gelb markiert) und vier Baugrundstücke stehen noch zum Verkauf (im beigefügten Lageplan grün markiert).

Von den reservierten Baugrundstücken sind drei Parzellen für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorgesehen. Wie bereits aus der Tagespresse zu entnehmen war, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Antrag der Gemeinde der hierfür erforderlichen Zielabweichung von den Vorgaben der Regionalplanung zugestimmt.

Die von der Gemeinde angestrebte Verlagerung der Poststelle aus der Ortsmitte Neuhausen in das Gewerbegebiet „West II“ kann leider nicht verwirklicht werden, da sich nach aktueller Mitteilung der Deutschen Post AG der Neubau des geplanten Postverteilungszentrums wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Die Deutsche Post AG strebt nun den Erwerb einer Bestandsimmobilie, gegebenenfalls auch in einer Nachbarkommune, an.

Derzeit wird bei zwei bereits veräußerten Baugrundstücken im Hinblick auf die vereinbarte Bauverpflichtung eine Rückübertragung an die Gemeinde geprüft.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

5. Sachstandsbericht von KIRN Ingenieure über aktuelle und geplante Baumaßnahmen

2024/169

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichten Herr Rau und Herr Baumgärtner von KIRN Ingenieure anhand der beigefügten Präsentation (vgl. Anlage) über die aktuellen und geplanten Baumaßnahmen.

Die Vorsitzende ergänzt in Bezug auf die Sanierung des Bauwerks Frauenloch in der Monbachstraße, dass hier eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden sollte. Die Straße ist in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund der enormen Kostensteigerung der beschlossenen Brückensanierung sollten die Planungen optimiert werden, damit ggf. eine kostengünstigere Variante umgesetzt werden kann. Im Rahmen der November-Sitzung sollen hierzu detaillierte Pläne und Zahlen vorgelegt werden.

Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob es generell möglich ist, mit den Baufirmen sog. „Zielvereinbarungen“ abzuschließen, um den Druck zu erhöhen. Herr Rau erläutert, dass dies prinzipiell möglich ist und dabei Vertragsstrafen vereinbart werden können. Erfahrungsgemäß führt dies allerdings zu noch stärkeren Konflikten und enormen Verzögerungen, weshalb er hiervon grundsätzlich abrät.

Zu der durchgeführten Maßnahme in der Galgenbergstraße wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, bei den Nachbesserungsarbeiten auch den Übergang zum Wacholderweg neu zu asphaltieren, um optisch eine Einheit herzustellen. Herr Rau nimmt diese Anregung gerne mit.

Das Gremium nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

6. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise in der Finken- und Vogelsangstraße und Vergabe der Gehwegsanierung

2024/168

In der Gemeinderatsitzung am 4. Juni 2024 wurde aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, ob im Zuge der Erneuerung der Wasserleitungen in der Finken- und Vogelsangstraße in Steinegg die gesamte Straße neu gemacht werden könnte. Dies insbesondere deshalb, weil sich die beiden Straßen in einem sehr schlechten Zustand befinden und ohnehin nur noch „Bruchstücke“ des Straßenbelags vorhanden seien. Die Vorsitzende teilte in der damaligen Sitzung mit, dass dies nicht vorgesehen ist und hierfür auch keine Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Daraufhin wurde Herr Baumgärtner vom Ingenieurbüro KIRN beauftragt, die Kosten für die vollständige Erneuerung des Straßenbelags und der Gehwege in der Finken- und Vogelsangstraße zu ermitteln.

Laut Kostenberechnung vom 18. Juni 2024 lagen die zusätzlichen Kosten bei 140.000 Euro (brutto) und teilten sich wie folgt auf die beiden Straßen auf:

Finkenstraße:

Fräsen der Deckschicht Fahrbahn ca. 12.200,00 €

Haftkleber/Reinigung Fahrbahn ca. 2.150,00 €

Einbau der Deckschicht Fahrbahn ca. 20.100,00 €

Bordsteine ca. 6.300,00 €

Rinnenplatten ausbauen ca. 4.500,00 €

Ausbau Asphalt GehwegeGEMEINDE ca. 3.500,00 €

Pflaster l. u. v. Gehweg GEMEINDE ca. 12.000,00 €

Pflaster liefern Gehweg „SWP“ ca. 3.000,00 €

____

Summenettoca. 63.750,00 €

Vogelsangstraße:

Fräsen der Deckschicht Fahrbahn ca. 7.500,00 €

Haftkleber/Reinigung Fahrbahn ca. 1.350,00 €

Einbau der Deckschicht Fahrbahn ca. 11.450,00 €

Bordsteine ca. 4.000,00 €

Rinnenplatten ausbauen ca. 3.300,00 €

Ausbau Asphalt GehwegeGEMEINDE ca. 1.700,00 €

Pflaster l. u. v. Gehweg GEMEINDE ca. 7.500,00 €

Pflaster liefern Gehweg „SWP“ ca. 1.900,00 €

Summenettoca. 38.700,00 €

Hinzu kommen noch Kosten für die Beprobung des Asphalts, Zulage zur Zwischenlagerung und die Angleichung der Schachtabdeckungen in Höhe von ca. 15.000 Euro, weshalb die zusätzliche Gesamtsumme für die Finken- und Vogelsangstraße zum damaligen Zeitpunkt auf ca. 117.450 Euro (netto) bzw. ca. 140.000 Euro (brutto) geschätzt wurde.

Der Straßenbelag wurde daraufhin unmittelbar als Nachtrag vergeben (vgl. Anlage 1). Das geprüfte Nachtragsangebot für die Deckensanierung lag bei 98.126,20 Euro (brutto).

Die Gehwegsanierung wurde als separate Maßnahme beschränkt ausgeschrieben. Für die Gehwegsanierung gingen insgesamt drei Angebote ein. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Fachplanungsbüro Kirn ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (vgl. Anlage 2). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hirschberger & Kusterer aus Bad Liebenzell für 118.920,87 Euro abgegeben. Grundlage für die Ausschreibung war das definierte „Gemeindepflaster“ – Arconda braun-mix. Abzüglich der Allgemeinkosten (5.530,00 Euro netto/6.580,70 Euro brutto) und der Kostenübernahme durch die SWP aufgrund des Glasfaserausbaus (17.671,50 Euro netto/ 21.029,09 Euro brutto) ergeben sich für die Gemeinde somit folgende Mehrkosten:

Gehwegsanierung:

Variante 1: Pflaster Arconda braun-mix 76.732,00 Euro (netto)

91.311,08 Euro (brutto)

Variante 2: Betonpflaster grau 64.614,40 Euro (netto)

76.891,14 Euro (brutto)

Variante 3: Asphalt 36.310,50 Euro (netto)

43.209,50 Euro (brutto)

Da die Ausführung mit dem Pflaster Arconda braun-mix (Variante 1) wesentlich teurer ist als ursprünglich angenommen (vgl. Anlage 1), schlägt die Verwaltung vor, die Gehwegsanierung mit Betonpflaster grau (Variante 2 – analog zur Galgenbergstraße) durchzuführen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Gehwegsanierung mit Betonpflaster grau zu und bevollmächtigt die Verwaltung, die Maßnahme an den günstigen Anbieter zu vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.

7. Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ – Beratung und Beschlussfassung über - den Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums für die Gewährung von Fördermitteln bis zum 30. April 2027 und - die Verlängerung der Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll (§ 142 Abs. 3 BauGB), bis zum 31. Dezember 2028

2024/147

Dieser Punkt wurde vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt.

8. ELR-Schwerpunktgemeinde Neuhausen für den Förderzeitraum 2016 bis 2020 - Beratung und Beschlussfassung über den Evaluierungsbericht nach Abschluss der Anerkennungsfrist

2024/160

Mit Bescheid vom 17. September 2015 wurde die Gemeinde Neuhausen mit allen Ortsteilen für den Förderzeitraum 2016 – 2020 als Schwerpunktgemeinde im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) anerkannt.

ELR-Schwerpunktgemeinden erhalten für den fünfjährigen Zeitraum der Anerkennung einen erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten und besitzen darüber hinaus einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen.

Im vorgenannten Bewilligungsbescheid wurden auf der Grundlage des vom Gemeinderat am 7. Juli 2015 beschlossenen Antrags auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde konkrete Maßnahmen in den Bereichen „Demographische Entwicklung“, „Flächensparende Entwicklungspolitik“ sowie „Schutz von Natur und Landschaft“ benannt, die während der Dauer der Anerkennung umgesetzt werden sollten.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun die Gemeinde um Vorlage eines Evaluierungsberichts für den Anerkennungszeitraum gebeten, in dem insbesondere die Zielerreichung in den oben genannten Handlungsfeldern dokumentiert und bewertet werden. Zusätzlich ist eine Übersicht über die durchgeführten Projekte und Maßnahmen beizufügen. Der Bericht ist im Gemeinderat zu beraten und zusammen mit dem Sitzungsprotokoll über die Rechtsaufsichtsbehörde dem Regierungspräsidium vorzulegen.

Der von der Verwaltung für den Förderzeitraum 2016 bis 2020 ausgearbeitete Evaluierungsbericht ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Evaluierungsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

9. Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Bauhof der Gemeinde Neuhausen

2024/162

Das bisherige Kommunalfahrzeug Holder C250 Baujahr 2010 soll noch in diesem Jahr ersetzt werden, da aufgrund der vermehrt auftretenden Mängel das Fahrzeug nicht mehr zuverlässig genutzt werden kann.

Für die Ersatzbeschaffung wurden mehrere Landmaschinenhändler zur Angebotsabgabe aufgefordert (s. Anlagen1-3). Die für den Winterdienst erforderlichen Anbaugeräte, wie der Schneepflug und der aufgesetzten Salzstreuer, können vom Vorgängermodell aufgrund von starkem Verschleiß und Korrosion nicht mehr weiterverwendet werden und stehen ebenfalls zur Ersatzbeschaffung an. Das neue Fahrzeug soll ganzjährig in den Bereichen Winterdienst und Grünpflege eingesetzt werden.

Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt 2024 vorgesehen und bereitgestellt worden.

Bei der Angebotsauswertung wurde ein Kubota Traktor, Modell LX401 CAB mit Komfortkabine, von der Firma Rühle Technik GmbH aus Heimsheim (vgl. Anlage1) als das wirtschaftlichste Angebot gewertet und soll zeitnah beschafft werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt die Vorsitzende mit, dass ursprünglich 140.000 Euro für ein solches Fahrzeug im Haushalt eingeplant waren, zzgl. 30.000 Euro für entsprechende Anbaugeräte.

Beschluss:

Der Beschaffung des Traktors „Kubota LX401 CAB mit Komfortkabine“ inklusive der beiden Anbaugeräte zum Angebotspreis von 70.889,79 € von der Firma Rühle Technik GmbH aus Heimsheim wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg

2024/159

A) Vergabe der Lieferung und Installation der Hublifte

Die Lieferung und Installation der Hublifte wurde mit Submissionstermin am 5. September 2024 erneut öffentlich ausgeschrieben. An fünf Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden. Davon haben drei Bewerber ein Angebot abgegeben. Vom Fachplanungsbüro EBI (Eberle Beratende Ingenieure) wurden Kosten in Höhe von 29.869,00 Euro (brutto) kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Fachplanungsbüro EBI ergeht folgender Vergabevorschlag (vgl. Anlage 1 nichtöffentlich): Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Leoba Liftsysteme GmbH aus Mössingen in Höhe von 27.762,70 Euro (brutto) abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom Juni 2023 liegt das Angebot 2.106,30 Euro (-7,00%) unter der Kalkulation des Fachplanungsbüro EBI. Die Firma Leoba Liftsysteme GmbH aus Mössingen hat die Eignung durch vier Referenzen nachgewiesen. Das Fachplanungsbüro EBI empfiehlt die Vergabe der Lieferung und Installation der Hublifte an die Firma Leoba Liftsysteme GmbH.

B) Vergabe der Schreinerarbeiten

Die erneute Ausschreibung der Schreinerarbeiten erfolgte mit Submissionstermin am 29. August 2024. An 18 Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen versendet worden. Davon haben neun Bewerber ein Angebot abgegeben. Vom Architekturbüro Abraham wurden Kosten in Höhe von 115.744,18 Euro (brutto) kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Abraham ergeht folgender Vergabevorschlag (vgl. Anlage 2 nichtöffentlich): Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Schreinerei Andrejewski aus Pforzheim in Höhe von 102.385,14 Euro (brutto) abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom Juni 2024 liegt das Angebot 13.359,04 Euro (-11,5%) unter der Kalkulation des Architekturbüros Abraham. Das Architekturbüro Abraham empfiehlt die Vergabe der Schreinerarbeiten an die Schreinerei Andrejewski.

Beschluss:

A) Die Lieferung und Installation der Hublifte wird an die Firma Leoba Liftsysteme GmbH aus Mössingen für 27.762,70 Euro (brutto) vergeben.

B) Die Schreinerarbeiten werden an die Firma Schreinerei Andrejewski aus Pforzheim für 102.385,14 Euro (brutto) vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

11. Beratung und Beschlussfassung über Vorlagen des Schulverbandes

2024/163

Als Anlage sind die Vorlagen 2024/25/SV und 2024/26/SV für die nächste Sitzung des Schulverbandes beigefügt. Für den weiteren Fortgang der Arbeiten ist eine vorherige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Neuhausen und im Gemeinderat Tiefenbronn erforderlich.

11.1 Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung einer zusätzlichen Reinigungskraft für den Erweiterungsbau der GMS

2024/25/SV

Anhand der empfohlenen Leistungszahlen der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. wurde für den Erweiterungsbau der Gemeinschaftsschule eine tägliche Arbeitszeit von 131 Min. ermittelt (Anlage – Reinigungsleistung Erweiterungsbau GMS). Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10,9 Stunden (=0,28 VZW).

Beschlussvorschlag:

Es wird eine zusätzliche 0,28 % Stelle geschaffen und die Verbandsverwaltung bevollmächtigt, eine geeignete Person einzustellen. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

11.2 Beratung und Beschlussfassung über den Bau einer Fluchttreppe als zweiter baulicher Rettungsweg aus dem Obergeschoss der Gemeinschaftsschule

2024/26/SV

Im Rahmen der letzten Brandschutzbegehung im November 2023 wurde erneut bemängelt, dass die Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg von den Klassenräumen im Obergeschoss der Gemeinschaftsschule zum Schulhof hin immer noch nicht realisiert wurde. Dies hat aus Sicht des Landratsamtes oberste Priorität und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Die aktuellen Planungen sind dieser Vorlage beigefügt (vgl. Anlage) und werden derzeit mit dem Landratsamt abgestimmt.

In der nächsten Schulverbandssitzung am 3. Dezember 2024 ist die Vorstellung des Brandschutzkonzeptes geplant. Dieses wird derzeit vom Fachbüro Harrer Ingenieure aus Karlsruhe erstellt. Die Errichtung der Außentreppe muss allerdings vorzeitig realisiert werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 105.000 Euro (brutto) an. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind entsprechende Mittel im Haushalt enthalten.

Sollte eine Realisierung in diesem Jahr nicht mehr möglich sein bzw. die Maßnahme nicht schnellstmöglich angegangen werden, fordert das Landratsamt eine Gerüsttreppe als Interimslösung. Diese verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro.

Aus der Mitte des Gremiums wird ergänzt, dass die Kosten für die Treppe sehr hoch sind. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass bezüglich der genauen Ausführung der Fluchttreppe derzeit noch Abstimmungen mit dem Landratsamt stattfinden und diese anschließend ausgeschrieben wird.

Beschlussvorschlag:

Dem Bau der o. g. Fluchttreppe als zweiter baulicher Rettungsweg aus dem Obergeschoss der Gemeinschaftsschule wird zugestimmt. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrlieferung und Leitungsverlegung für den Neubau der Förderleitung Würmtalhang

2024/165

Die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrlieferung und Leitungsverlegung für den Neubau der Förderleitung Würmtalhang wurden mit Submissionstermin am 14. Juni 2024 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden an insgesamt 14 Bewerber versendet. Davon haben fünf Bewerber ein Angebot abgegeben (vgl. Anlage 1).

Vom Ingenieurbüro Gfrörer wurden hierfür im Januar 2024 Kosten in Höhe von 1.309.036,68 Euro (brutto) kalkuliert (vgl. Anlage 2). Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Gfrörer ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Fa. Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH aus Bad Liebenzell in Höhe von 1.370.936,44 Euro (brutto) abgegeben und liegt demnach 61.899,76 Euro (+ 4,73%) über der Kostenkalkulation des Ingenieurbüros Gfrörer.

Der Verwaltung ist die Fa. Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH aus Bad Liebenzell als zuverlässige Firma bekannt.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Tiefbauarbeiten einschließlich Rohrlieferung und Leitungsverlegung werden für 1.370.936,44 Euro (brutto) an die Firma Hirschberger & Kusterer Hoch- und Tiefbau GmbH vergeben. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

13. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Fastnachtsvereins Narrenbund Schellau Schellbronn e.V. auf Gewährung einer Zuwendung für den Kinderfasching 2024 in der Schwarzwaldhalle Schellbronn

2024/155

Mit Schreiben vom 11. Juli 2024 (vgl. Anlage 1) hat der Fastnachtsverein Narrenbund Schellau Schellbronn e. V. die Gemeinde um eine Zuwendung für die Hallenmiete gebeten, die für den Kinderfasching am 13. Februar 2024 in Rechnung gestellt wurde. Der Gebührenbescheid liegt als Anlage 2 (nicht öffentlich) bei.

Hierzu wurde dargelegt, dass weder die Eintrittspreise, noch die Verzehrpreise die Hallenmiete ansatzweise abdecken. Damit auch die sozial schwachen Familien an der Veranstaltung teilnehmen können, möchte der Verein die Preise nicht erhöhen. Mit dem Kinderfasching leistet der Narrenbund Schellau einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Jugendarbeit in der Gemeinde.

Der Fastnachtsverein Narrenbund Schellau e. V. hat bereits für den Kinderfasching 2023 einen Antrag auf Zuwendung für die Hallengebühr gestellt, die vom Gemeinderat gewährt wurde. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Narrenbund Schellau für den Kinderfasching am 13. Februar 2024 eine einmalige Zuwendung in Höhe von 292,00 EUR zu gewähren.

Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen: In den kommenden fünf Jahren erhalten die beiden Faschingsvereine Schellau und Hau-Hu einen Zuschuss in Höhe der Hallengebühren für jeweils eine Kinderfaschingsveranstaltung pro Jahr.

Beschluss:

Der Gewährung des o. g. Zuschusses in Höhe von 292 Euro wird zugestimmt. Zudem fasst der Gemeinderat, wie vorstehend vorgeschlagen, folgenden Grundsatzbeschluss: In den kommenden fünf Jahren erhalten die beiden Faschingsvereine Schellau und Hau-Hu einen Zuschuss in Höhe der Hallengebühren incl. Nebenkosten für jeweils eine Kinderfaschingsveranstaltung pro Jahr.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.

14. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.

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Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024

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von Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
10.10.2024
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