BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG
zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 04. Juni 2024, 19:30 Uhr
in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen
Hinweis:
Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter
neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.
Öffentliche Sitzung
1. Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Fragen gestellt:
1.1 Bebauungsplanverfahren Falter: Ein Bürger fragt nach, warum seine Anregungen zum Bebauungsplan in Bezug auf die Energiequellen für die Beheizung keine Berücksichtigung finden. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Standards von Seiten des Gemeinderats, der Verwaltung sowie von den Planungsbüros für ausreichend erachtet werden. Schließlich soll der Hausbau - insbesondere auch für junge Familien - noch bezahlbar sein. Weiterhin fragt der Bürger, ob er es richtig verstanden hat, dass der Bebauungsplan erst rechtskräftig wird, wenn das wasserrechtliche Verfahren abgeschlossen ist. Die Vorsitzende bestätigt dies.
1.2 Austritt aus dem Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis: Es wird nachgefragt, wie hoch die jährliche Umlage ist. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Umlage u. a. einwohnerabhängig ist, weshalb diese in den vergangenen Jahren zwischen 11.000 und 16.000 Euro lag.
2. Bekanntgaben
2.1 Konstituierende Gemeinderatssitzung: Die erste Sitzung des neu gewählten Gemeinderates findet am 23. Juli 2024 statt und beginnt bereits um 18 Uhr. Die Vorsitzende bittet, dies zu beachten.
2.2 Einstiegs- und Orientierungsberatung Klimaschutz: In der vergangenen Woche ist der Abschlussbericht zur Einstiegsberatung von der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis an die Verwaltung übergeben worden. Dieser wurde nachträglich unter TOP 2 im System hochgeladen und kann dort von allen Interessierten abgerufen werden.
2.3 Heumade III: Am 31. Mai 2024 hat das Büro Bioplan die FFH-Mähwiese kartiert und deren Erhaltungszustand A leider bestätigt. Die Artenzusammensetzung unterscheidet sich minimal von der damaligen Kartierung der LUBW. Der Erhaltungszustand hat sich dadurch jedoch nicht verändert. Die Verwaltung steht nun im engen Kontakt mit dem Umweltministerium und dem Landratsamt und hofft hierfür dennoch eine Lösung zu finden.
2.4 Richtfest Kinderbildungszentrum: Am 4. Juli 2024 findet um 17 Uhr das Richtfest des Kinderbildungszentrums statt. Hierzu lädt die Vorsitzende herzlich ein.
2.5. Wasserabsage Neuhausen: Aufgrund der Wasserleitungssanierung in der Galgenbergstraße muss am 15. Juli 2024 in ganz Neuhausen zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr das Wasser abgestellt werden. Die Verwaltung wird in der kommenden Woche auch im Mitteilungsblatt, auf den SocialMedia-Kanälen und über Aushänge darauf hinweisen.
3. Erstellung einer neuen Bürgerinformationsbroschüre für die Gemeinde
2024/98
Die Verwaltung plant zum Jahreswechsel 2024/2025 und zum Jubiläumsjahr 2025 eine neue Bürgerinformationsbroschüre herauszugeben. Dies wird in Zusammenarbeit mit der Werbeagentur ABE aus Pforzheim erfolgen.
Neben einem Branchen- und Vereinsverzeichnis werden darin sowohl die Kontaktdaten wichtiger Einrichtungen der Gemeinde als auch alle relevanten Informationen für (Neu-)Bürger/innen abgedruckt.
In den nächsten Tagen erhalten alle ortsansässigen Gewerbebetriebe ein Schreiben, um sie darüber zu informieren, dass sie die Werbeagentur ABE bezüglich einer Werbeanzeige in der Bürgerinformationsbroschüre kontaktieren wird. Die neue Bürgerinformationsbroschüre finanziert sich ausschließlich über diese Anzeigen; für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
Die neue Broschüre wird nach dem Erscheinen an alle Haushalte der Gemeinde verteilt. Anschließend erhalten alle Bürger/innen ein Exemplar, wenn sie sich neu in der Gemeinde anmelden.
Darüber hinaus berichtet die Vorsitzende, dass die Vorbereitungen für das Gemeindejubiläum im kommenden zwischenzeitlich auch auf Hochtouren laufen. An dieser Stelle präsentiert Frau Dr. Wagner das Jubiläumslogo, welches im Gremium auf breite Zustimmung stößt.
4. Vorstellung der Ergebnisse des ersten Jugendforums
2024/106
Am 1. Juni 2024 fand das erste Jugendforum im Rathaus Neuhausen statt. Eingeladen waren alle Jugendlichen der Gemeinde zwischen 12 und 16 Jahren. Zusammen mit Frau Stelzner und Frau Güldenstein vom Landratsamt Enzkreis wurden fleißig Ideen und Anregungen gesammelt, was sich die Jugendlichen in unserer Gemeinde wünschen, verbessern oder sogar neu schaffen möchten.
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes präsentieren Luca Waldhauer, Mia Ehringer, Frida Bogner und Carl Helch die Ergebnisse des Jugendforums. Die Wünsche und Ideen der Jugendlichen, welche die meisten Punkte erhalten haben, waren die Schaffung eines Jugendraums, eines frei zugänglichen Kunstrasen-Bolzplatzes und eines Basketballplatzes. Frau Stelzner vom Landratsamt ist ebenfalls anwesend und lobt die breite Beteiligung beim ersten Jugendforum sowie das Engagement der Jugendlichen.
Bis Oktober werden diese drei Vorschläge nun mit Kosten versehen und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Regelmäßig wird dann über den aktuellen Sachstand berichtet. Für den souveränen Auftritt und die klaren Worte erhielten die Jugendlichen nicht nur von der Bürgermeisterin, sondern vom gesamten Gemeinderat viel Lob.
5. Vorstellung der Angebote der offenen Jugendarbeit
2024/105
Zur Sitzung sind Frau Esposito, Frau Kranz und Frau Heidenreich von „miteinanderleben“ anwesend und stellen anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor.
Die Vorsitzende ergänzt, dass der Gemeinderat im Rahmen seiner Klausurtagung im Oktober über die weitere Vorgehensweise beraten wird. Grundsätzlich muss der Gemeinderat entscheiden, ob für den Betrieb des Jugendraums eine halbe Stelle geschaffen wird und wenn ja, ob dies in Zusammenarbeit mit einem Träger erfolgt. Solche Stellen werden vom Landratsamt anteilig (30 Prozent der Personal- und Fortbildungskosten) gefördert, weshalb bei einer 50-Prozent-Stelle auf die Gemeinde ca. 31.500 Euro Mehrausgaben pro Jahr zukommen würden. Zusätzlich gibt es verschiedene Projektförderungen für Aktionen, Veranstaltungen oder Jugendhausverschönerungen. Frau Dr. Wagner spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass sich die Jugendlichen die Ausstattung des neuen Jugendraums selbst „erarbeiten“.
Aus der Mitte des Gremiums wird auf die Ortsteilproblematik und die Erreichbarkeit eines Jugendraums hingewiesen. Die Vertreterinnen von miteinanderleben teilen hierzu mit, dass dies in der Regel entweder mit dem ÖPNV oder über Fahrgemeinschaften der Eltern gut klappt und sie deshalb keine Benachteiligung für Kinder aus den anderen Ortsteilen sehen. Die Vorsitzende ergänzt, dass im Rahmen der Einstiegsberatung zum Energie- und Klimaschutz in der Gemeinde ein Bürgerbus vorgeschlagen wurde, der hier möglicherweise genutzt werden könnte, sofern dieser realisiert wird.
In Bezug auf mögliche Räumlichkeiten teilt die Vorsitzende mit, dass im Jugendraum im Wolfgangzentrum in Hamberg vor einiger Zeit eine Fluchttreppe nachgerüstet wurde, weshalb dieser sofort verfügbar wäre. Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die Jugendlichen der Gemeinde in diesen Prozess mit einzubeziehen. Dieser Vorschlag stößt im Gremium auf Zustimmung.
Abschließend bedankt sich die Vorsitzende bei den Vertreterinnen von miteinanderleben für die ausführlichen Informationen.
6. Bebauungsplanverfahren „Falter“ im Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet „Falter“
a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung
2024/107
Zu diesem Tagesordnungspunkt erklären sich folgende Gemeinderatsmitglieder für befangen und rücken vom Sitzungstisch ab:
Petra Leicht
Michael Ehringer
Heinz Gerber
Gerd Philipp
Zu a) Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30. April 2024 über die während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander hatte das Ratsgremium den vom Städteplaner hierzu empfohlenen Abwägungsvorschlägen zugestimmt und beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zu ändern und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch durchzuführen.
Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19. April 2024 sowie die weiteren in der öffentlichen Bekanntmachung zur erneuten Offenlage aufgeführten Unterlagen wurden in der Zeit vom 10. Mai 2024 bis 23. Mai 2024 im Internet veröffentlicht und waren in dieser Zeit auch im Rathaus Neuhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Die nun während der erneuten Offenlage bzw. der nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge des Städteplaners hierzu sind tabellarisch (vgl. Anlage 1) beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung und des Städteplaners sind keine weiteren Änderungen des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 19. April 2024 erforderlich.
Aus der Mitte des Gremiums werden Bedenken in Bezug auf die Errichtung der Lärmschutzwand geäußert. Hauptamtsleiter Lutz teilt hierzu mit, dass die Lärmschutzwand aus Gründen des Emissionsschutzes erforderlich ist.
Zu b) Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt die während der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Falter“ mit örtlichen Bauvorschriften bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die vom Städteplaner in der Beilage (vgl. Anlage 1) empfohlenen Abwägungsvorschläge.
2. Der Bebauungsplan „Falter“ Ortsteil Neuhausen mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19. April 2024 (vgl. Anlagen 2 und 3) wird nach § 10 Baugesetzbuch i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
7. Aktuelle und geplante Baumaßnahmen - Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise und die Beauftragung von Kirn Ingenieure
2024/104
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes berichtet Herr Baumgärtner vom Büro KIRN Ingenieure anhand einer Präsentation (vgl. Anlage) über den aktuellen Sachstand bereits laufender Baumaßnahmen und stellt die geplanten Baumaßnahmen in der Gemeinde vor.
Aktuelle Baumaßnahmen: Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob im Zuge der Erneuerung der Wasserleitungen in der Finken- und Vogelsangstraße in Steinegg und in der Wendelin- und Rheinstraße die gesamte Straße neu gemacht wird. Insbesondere in Steinegg ist die Straße in einem sehr schlechten Zustand und es sind nur noch „Bruchstücke“ vorhanden. Die Vorsitzende teilt mit, dass dies derzeit nicht vorgesehen ist und hierfür auch keine Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Dies müsste dann – je nach Kosten – über einen Nachtrag erfolgen, wäre aber sicherlich sinnvoll. Herr Baumgärtner wird anschließend darum gebeten, die vollständige Erneuerung des Straßenbelags und der Gehwege mit Kosten zu hinterlegen.
Zum Bau der Buswendeschleife teilt Herr Baumgärtner mit, dass die Arbeiten durch das Regierungspräsidium ausgeschrieben wurden. Die Arbeiten beginnen am 10. Juni und werden ca. sechs Wochen dauern. Die Vorsitzende ergänzt, dass die Kosten laut der aktuellen Berechnung bei rund 84.000 Euro liegen; ursprünglich war man von 100.000 Euro ausgegangen. In diesem Zusammenhang wirbt die Vorsitzende um das Verständnis der Bürger/innen für die mit den Maßnahmen einhergehenden Unannehmlichkeiten. Die Verwaltung bemüht sich, die Bürger frühzeitig und umfassend zu informieren.
Regenwasserrückhaltung: Für die Entwässerung des Erschließungsgebietes Falter wird bekanntermaßen eine Regenwasserrückhaltung vor Einleitung des Wassers in den Vorfluter benötigt. Diese Regenwasserrückhaltung erfolgt in einem Regenwasserrückhaltebecken (RRB) nordöstlich der Lehninger Straße in unmittelbarer Nähe zum Welzgraben. Das Erschließungsgebiet Falter befindet sich nördlich der Calwer Straße im Südwesten der Ortslage. Für die Ableitung des ungedrosselten Regenwasserabfluss aus dem Erschließungsgebiet Falter wird ein Kanal notwendig, welcher über die Calwer Straße, Pforzheimer Straße und Lehninger Straße geführt wird. Im Zuge der beigefügten Studie (vgl. Anlage 2-18) wurde geprüft, inwieweit dieser Kanal größer ausgeführt werden kann, um zusätzliches Wasser zum neuen RRB ableiten zu können. Als Engstelle hat sich hierbei der Bereich in der Pforzheimer Straße zwischen der Calwer Straße und der Lehninger Straße erwiesen. Über diese Engstelle kann der Abfluss aus dem Erschließungsgebiet Falter und dem anstehenden Außengebiet bis zu einem Regenereignis, wie es im statistischen Mittel einmal alle 30 Jahre vorkommt, abgeleitet werden. Die Ableitung eines Regenereignisses, wie es im statistischen Mittel einmal alle 30 Jahre vorkommt, ist hier für das Erschließungsgebiet Falter versicherungstechnisch vorgegeben. Weitere Anschlüsse sind deshalb nicht mehr möglich, weshalb die Gartenstraße und/oder die Blumenstraße dort derzeit nicht angeschlossen werden können.
Die erstellte Starkregenuntersuchung sieht im Bereich der Calwer Straße südlich des Erschließungsgebietes Falter ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) vor. Wenn dieses gebaut werden würde, ergäben sich entsprechende Reserven im Regenwasserkanal. In diesem Fall wäre es dann auch möglich, die Regenwasserabflüsse aus der Blumen- und der Gartenstraße in den Regenwasserkanal einzuleiten. Für den Ausbau der Blumen- und Gartenstraße bedeutet dies, dass im Zuge der Straßenerneuerung Regenwasserkanäle hergestellt werden können, diese aber zunächst am Ende der Straße wieder auf den Mischwasserkanal angeschlossen werden müssen. Erst nach Fertigstellung des HRB für das Außengebiet können diese beiden Regenwasserkanäle dann auf den Regenwasserkanal des Erschließungsgebietes Falter angeschlossen werden. Der Bau würde also für einen zukünftigen Umschluss erfolgen. Die zusätzlichen Kosten für die Herstellung der Regenwasserkanäle in der Blumen- und Gartenstraße schätzen Kirn Ingenieure wie folgt ab:
Es wäre sinnvoll die Regenwasserkanäle in der Blumen- und Gartenstraße herzustellen, wenn das HRB in den nächsten 15 Jahren gebaut wird. Nach der Engstelle ist der Kanal in der Lage, weitere Abflüsse aufzunehmen. Dies bedeutet, dass die Abflüsse aus den Bereichen Lehninger Straße (gelb), Hintere Dorfstraße (grau) und Münklinger Straße (türkis) angeschlossen werden könnten (vgl. Anlage 19). Zusätzlich zu den Kapazitäten im Kanal müssen auch die Kapazitäten des RRB am Welzgraben berücksichtigt werden. Diese ist derzeit für die Erschließung Falter ausgelegt. Sollen hier weitere Flächen angeschlossen werden, so muss dieses vermutlich vergrößert werden. Dies bedeutet auch, dass ein größerer Grunderwerb notwendig wird. Allerdings müssen die Dimensionierungsrundlagen für das RRB noch final mit dem LRA Enzkreis abgestimmt werden. Für die Starkregenableitung ist die Größe des RRB unerheblich, da dieses im Starkregenfall entlasten darf. Das Becken müsste aber sicher für ein Regenereignis, wie es im statistischen Mittel einmal alle zehn Jahre vorkommt, ertüchtigt werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, das Retentionsbecken am Wasenbrunnen so zu optimieren, dass dies auch zur Wasserentnahme mittels einer Pumpe zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen genutzt werden kann. Die hierfür erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen sind nicht nur mit erhöhten Kosten verbunden, sondern würden durch den erforderlichen Dauerstau auch die Leistungsfähigkeit des Beckens reduzieren. Dadurch wäre ein erhöhtes Beckenvolumen erforderlich, was sich letztlich auch kosten steigernd niederschlagen würde. Aus diesem Grund rät Herr Baumgärtner von solch einer Nutzung ab.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob das Wasser aus der Straßenentwässerung gesäubert werden muss. Herr Baumgärtner bejaht dies.
Aus der Mitte des Gremiums wird die Bitte ausgesprochen, zu prüfen, mit welchen Mehrkosten eine Aufdimensionierung an der o.g. Engstelle verbunden ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass hier definitiv das Maximum verlegt werden sollte, sofern die Kosten hierfür in Relation stehen. Bis zur endgültigen Klärung wird dieser Punkt vertagt.
Sanierung OD Neuhausen: Das Regierungspräsidium beabsichtigt, im nächsten Jahr die Ortsdurchfahrt Neuhausen teilweise (Pforzheimer Straße, L 574 und Furtstraße, L 573) zu erneuern. Nachdem das Personenbeförderungsgesetz vorschreibt, dass Bushaltestellen barrierefrei sein müssen, sollte dies für die Bushaltestellen entlang der Pforzheimer Straße bei den Planungen berücksichtigt werden (vgl. Anlage 20). Das Büro KIRN Ingenieure wird verschiedene Vorschläge für den Ausbau der Bushaltestellen im Zuge der Straßensanierung erarbeiten, mit Kosten hinterlegen und dem Gremium vorstellen. Die Vorsitzende schlägt vor, dass die Baumaßnahme mit einer Neugestaltung der Ortsmitte kombiniert wird, damit ein schönes Gesamtbild entsteht.
Für die Furtstraße ist im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung für dieses Jahr die Planung und für nächstes Jahr die Erneuerung der Wasserleitung vorgesehen. In der Pforzheimer Straße ist die Erneuerung der Wasserleitung nicht erforderlich, weshalb hier ausschließlich eine Belagssanierung erfolgt.
3. Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Ferienpark: Die akuten Schäden (Schadensklasse 0 bis 1) an den Kanalhaltungen wurden durch das Ingenieurbüro Kirn in den vergangenen zwei Jahren in geschlossener Bauweise saniert. In letzter Zeit treten immer häufiger Schäden an den Wasserleitungen auf, weshalb grundsätzlich über die weitere Vorgehensweise in diesem Gebiet nachgedacht werden sollte. Die Verwaltung empfiehlt durch das Ingenieurbüro Kirn ein Konzept zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Ferienpark erstellen zu lassen. Aufgrund der schmalen Wege im Ferienpark müssen diese bei einer Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen ebenfalls komplett erneuert werden. Ein Angebot zur Erstellung dieses Konzeptes ist der Vorlage als Anlage 21 (nicht öffentlich) beigefügt. Die grundsätzlichen Überlegungen sollten abgeschlossen sein, bevor die SWP mit dem Glasfaserausbau in diesem Gebiet beginnt, damit ggf. Synergieeffekte genutzt werden können.
Beschluss:
1. Regenwasserrückhaltung: Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, diesen Punkt zu vertragen. Das Ingenieurbüro wird beauftragt, eine Optimierung der Engstelle auf ein maximales Volumen zu prüfen und mit Kosten zu hinterlegen.
2. Sanierung OD Neuhausen: Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat das Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gesamtkonzeptes sowie der Planung für die Erneuerung der Wasserleitung in der Furtstraße zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig mit 18 Ja-Stimmen. Gemeinderat Gerd Philipp hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
3. Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Ferienpark: Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro KIRN mit der Erstellung eines Konzeptes für die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Ferienpark zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Gemeinderat Jochen Duczek hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
8. Beratung und Beschlussfassung über das Ausscheiden aus dem Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
2024/103
In der Sitzung am 28. Februar 2023 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Austritt aus dem Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis (ZV) zu prüfen und vorzubereiten. Daraufhin hat die Verwaltung die Rechtsanwaltskanzlei Ladenburger aus Pforzheim um eine Stellungnahme gebeten.
Nach Auffassung der Anwaltskanzlei scheint eine Kündigung der Mitgliedschaft beim ZV möglich, wobei durch die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) bereits im Jahr 2021 für unwirksam erachtete Kündigung der Stadt Maulbronn Unwägbarkeiten bestehen. Dabei hat sich das VG im Wesentlichen mit den vorgebrachten Argumenten der finanziellen Belastung durch den Verbleib im Zweckverband und der geänderten Marktsituation durch den Ausbau anderer Netze auf ihrem Stadtgebiet auseinandergesetzt und diese für nicht ausreichend angesehen. Eine Gegenüberstellung der Besonderheiten in unserem Fall mit den Ausführungen des VG zur Kündigung der Stadt Maulbronn zeigt, dass zwischen beiden Fällen durchaus relevante Unterschiede bestehen (vgl. nicht öffentliche Anlage 1).
Bevor der Klageweg in Betracht gezogen wird, empfiehlt die Kanzlei, mit dem Zweckverband eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Beschluss:
Sodann beschließt der Gemeinderat, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, beim Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis zunächst den beigefügten Antrag (vgl. Anlage 2) auf Ausscheiden aus dem Zweckverband zu stellen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Gemeinderat Jochen Duczek hatte bei dieser Beschlussfassung das Sitzungszimmer verlassen.
9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg
2024/108
A) Fliesenarbeiten
Die Fliesenarbeiten für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 29.05.2024 lagen insgesamt zehn Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Abraham ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage – Vergabevorschlag Fliesenarbeiten). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Fliesenverlegung Dimitrov aus Ölbronn-Dürrn für 13.019,20 Euro (10.940,50 Euro netto) abgegeben. In der Kostenberechnung vom 13.05.2024 wurde für die Maßnahme 18.527,92 Euroveranschlagt. Somit unterschreitet das günstigste Angebot die Kostenberechnung um 5.508,72Euro (- 29,73%).
B) Maler- und Lackierarbeiten
Die Maler- und Lackierarbeiten für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 29.05.2024 lagen insgesamt fünf Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Abraham ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage – Vergabevorschlag Maler- und Lackierarbeiten). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hans G. Wagner aus Meiningen für 35.412,13 Euro (29.758,10 Euro netto) abgegeben. In der Kostenberechnung vom 13.05.2024 wurde für die Maßnahme 35.756,74 Euro veranschlagt. Somit unterschreitet das günstigste Angebot die Kostenberechnung um 344,61 Euro (-0,96%).
C) Schreinerarbeiten
Die Angebotsfrist der öffentlichen Ausschreibung der Schreinerarbeiten für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg muss verlängert werden. Während des Ausschreibungszeitraums wurde festgestellt, dass diese im Bereich der Beschreibung zu den Schallschutzanforderungen unzureichende Angaben enthält. Zusätzlich ist die ausgeschriebene Türenoberfläche (Lärche), trotz schriftlicher Bestätigung des Herstellers, so nicht mehr lieferbar. Des Weiteren wurden bei den Türenpositionen „Schließzylinder“ mit ausgeschrieben und abgefragt. Diese gehören jedoch zum Gewerk der Schließanlage.
C) WC-Trennwände
Die WC-Trennwände für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 27.02.2024 lagen insgesamt vier Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Abraham ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage – Vergabevorschlag WC-Trennwände). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kemmlit Bauelemente GmbH aus Dußlingen für 15.909,04 Euro (13.368,94 Euro netto) abgegeben. In der Kostenberechnung vom 13.05.2024 wurde für die Maßnahme 17.623,90 Euro veranschlagt. Somit unterschreitet das günstigste Angebot die Kostenberechnung um 1.714,86 Euro (- 9,73%).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
A) die Fliesenarbeiten an die Firma Fliesenverlegung Dimitrov aus Ölbronn-Dürrn für 13.019,20 Euro zu vergeben.
B) die Maler- und Lackierarbeiten an die Firma Hans G. Wagner aus Meiningen für 35.412,13 Euro zu vergeben.
C) die Verlängerung der Angebotsfrist der Schreinerarbeiten.
D) die WC-Trennwände an die Firma Kemmlit Bauelemente GmbH aus Dußlingen für 15.909,04 Euro zu vergeben
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage des Schulverbands
2024/110
Als Anlage ist die Vorlage 2024/20/SV für die nächste Sitzung des Schulverbands beigefügt. Für den weiteren Fortgang der Arbeiten ist eine vorherige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Neuhausen und im Gemeinderat Tiefenbronn erforderlich.
Die Erweiterung des bestehenden AMOK/ Hausalarm/ ELA-Systems wurde freihändig ausgeschrieben. In der Kostenberechnung der Elektroinstallation der Mensa/ Kernzeitbetreuung vom 10.01.2023 und der Erweiterung der GMS vom 23.12.2022 wurde für die Maßnahme 18.000,00 Euro (netto) veranschlagt. Das günstigste Angebot wurde von der Firma ROM (Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG) aus Stuttgart für 9.126,09 Euro (netto) abgegeben. Somit liegt das Angebot 8.873,90 Euro (netto) unter der Kostenberechnung des Fachplaners.
Die Erweiterung des bestehenden AMOK/ Hausalarm/ ELA-Systems wird für 9.126,09 Euro (netto)
an die Firma ROM (Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG) aus Stuttgart vergeben.
Beschlussvorschlag:
Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat, wie von der Verbandsverwaltung vorgeschlagen, die Erweiterung des bestehenden AMOK/ Hausalarm/ ELA-Systems wird für 9.126,09 Euro (netto) an die Firma ROM (Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co. KG) aus Stuttgart vergeben.
Die gemeindlichen Vertreter/innen werden beauftragt, diese Beschlüsse in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
11. Verschiedenes
11.1 Halte-/Parkverbot Steinegg: Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob im Zuge der durch die Fahrbahndeckensanierung bedingte Straßensperrung zwischen Huchenfeld und Schellbronn in der Ortsdurchfahrt Steinegg, die als Umleitungsstrecke dient, die Halte-/Parkverbotsschilder wieder aufgestellt werden. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Schilder wieder aufgestellt werden und sie nicht nachvollziehen kann, warum diese abgebaut wurden.
11.2 Notfallübung DRK: Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob es bereits einen Bericht des DRK zur Notfallübung vom 18. Mai 2024 gibt. Die Vorsitzende teilt mit, dass noch kein Bericht vorliegt. Es ist allerdings geplant, dass dieser durch das DRK im Rahmen einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird.
11.3 Dank an die Verwaltung: Aus der Mitte des Gremiums wird zum Ende der Legislaturperiode ein Dank an die Verwaltung für die Arbeit in den vergangenen Jahren ausgesprochen.