BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG
zur Sitzung des Gemeinderates
am Dienstag, 14. Mai 2024, 19:30 Uhr
in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen
Hinweis:
Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter
neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.
Öffentliche Sitzung
1. Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden folgende Fragen gestellt:
2. Bekanntgaben
3. Beratung und Beschlussfassung über Vorlagen des Schulverbands
2024/93
Als Anlage sind die Vorlagen 2024/13/SV - 2024/19/SV für die nächste Sitzung des Schulverbands beigefügt. Für den weiteren Fortgang der Arbeiten ist eine vorherige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Neuhausen und im Gemeinderat Tiefenbronn erforderlich.
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Bevollmächtigung zur Kreditaufnahme durch die Verbandsverwaltung
2024/13/SV
Zur Finanzierung der Investitionen des Finanzhaushalts 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.245.500 Euro vorgesehen. Aufgrund der Nutzungsdauer der Gebäude wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren kalkuliert, welches einer jährlichen Tilgung in Höhe von 112.275,00 Euro (Tilgungssatz: 5 %) entspricht.
Die Zinsbindung soll der Kreditlaufzeit entsprechen und ebenfalls 20 Jahre betragen.
In Bezug auf die unter TOP 1 gestellte Frage zum Darlehen teilt Herr Hildinger mit, dass es sich um ein Ratendarlehen handelt. Beim ausgewiesenen Betrag von 112.275 Euro handelt es sich deshalb rein um die Tilgung; die Zinsen kommen zu diesem Betrag noch hinzu.
Beschluss:
Die Verbandsverwaltung wird bevollmächtigt, entsprechend den o. g. Rahmenbedingungen einen Kredit aufzunehmen. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von digitalen Schultafeln für den Erweiterungsbau der GMS
2024/14/SV
Um die digitale Entwicklung der VIB Neuhausen voranzutreiben, sind für drei Klassenzimmer des Erweiterungsbaus digitale Schultafeln vorgesehen. Die Beschaffung der drei digitalen Schultafeln soll freihändig vergeben werden. Dazu wurden drei Angebote (vgl. nö Anlage 1-3) von zwei unterschiedlichen jedoch vergleichbaren Modellen angefordert. Die Angebote sind inkl. Lieferung, Montage, Seitenflügel, MDM SOTI Fernverwaltung und einem Pylonensystem zur manuellen Höhenverstellung der Geräte. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Dörwang GmbH aus Neuhausen für 18.492,60 Euro abgegeben.
Beschluss:
Ohne weitere Beratung beauftragt der Gemeinderat die Firma Dörwang GmbH aus Neuhausen mit der Lieferung der digitalen Tafeln inkl. Seitenflügel für 18.492,60 Euro. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
3.3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Lieferung und Installation des PC-Netzwerkes
2024/15/SV
Für den Austausch der stark veralteten digitalen Ausstattung wurden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 90.600 Euro (Primarstufe: 37.800 Euro, Sekundarstufe: 37.800 Euro und Server: 15.000 Euro) vorgesehen. Von dem „DigitalPakt Schule“ erhält der Schulverband hierfür eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 117.300 Euro, wovon rd. 78.000,00 Euro auf den Austausch der digitalen Ausstattung (Schülerrechner und Server) entfallen. Die restliche Zuwendung wird für die Verkabelung zum W-LAN-Ausbau verwendet.
Die Lieferung und Installation des PC-Netzwerkes für die VIB Neuhausen wurde öffentlich ausgeschrieben. Mit Submissionstermin am 12. April 2024 lagen insgesamt zwei auswertbare Angebote vor (vgl. Anlage 1). Ein drittes Angebot musste ausgeschlossen werden, da dieses in einigen Positionen die Eignungskriterien bzw. Mindestanforderungen nicht erfüllt hat. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG aus Reutlingen für 109.700,75 Euro abgegeben. Vom Fachplaner wurde im bepreisten LV (Stand 12. März 2024) eine Angebotssumme in Höhe von 131.030,90 Euro kalkuliert.
Die Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG erfüllt die Anforderungen des LV in vollem Umfang. Vom Fachplaner wird die Vergabe der Lieferung und Installation des PC-Netzwerkes an die Kalisch Systems GmbH & Co. KG empfohlen.
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, ob das PC-Netzwerk so aufgebaut wird, dass in den Folgejahren nachträgliche Ergänzungen möglich sind. Die Vorsitzende bejaht dies und teilt ergänzend hierzu mit, dass man sich nun sowohl in Bezug auf das W-LAN als auch hinsichtlich der digitalen Ausstattung der Schule auf einem guten Weg befindet.
Beschluss:
Sodann beschließt der Gemeinderat, wie von der Verbandsverwaltung vorgeschlagen, die Firma Kalisch Systems GmbH & Co. KG aus Reutlingen mit der Lieferung und Installation des PC-Netzwerkes für 109.700,75 Euro zu beauftragen. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden zudem beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung.
3.4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bau- und Lieferleistungen für den Neubau der Mensa/Kernzeitbetreuung und die Erweiterung der Gemeinschaftsschule
2024/16/SV
Die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage wurde mit Submissionstermin am 23. April2024 öffentlich ausgeschrieben. An vier Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden. Davon haben zwei Bewerber ein Angebot abgegeben (vgl. nö Anlage 1). Vom Architektenbüro Morlock wurden hierfür im 4.Quartal 2021 Kosten in Höhe von 36.000 Euro (netto) kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Morlock ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma TL Team Solar GmbH aus Eisingen in Höhe von 28.175 Euro abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom 4. Quartal 2021 liegt das Angebot 7.825 Euro (-21,74 %) unter der Kalkulation des Architektenbüros Morlock. Dem Architektenbüro Morlock ist die Firma TL Team Solar GmbH aus Eisingen als zuverlässige Firma bekannt.
2. Lieferung der Möblierung
Die Lieferung der Möblierung wurde mit Submissionstermin am 23. April 2024 öffentlich ausgeschrieben. An drei Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden. Davon hat ein Bewerber ein Angebot abgegeben (vgl. nö Anlage 2). Vom Architektenbüro Morlock wurden hierfür am 9. April 2024 Kosten in Höhe von 97.098,05 Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Morlock ergeht der folgende Vergabevorschlag: Das einzige und somit wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach in Höhe von 82.571,72 Euro abgegeben. Im Haushalt wurde für die Möblierung 180.000 Euro vorgesehen (Mensa: 35.000 Euro, Kernzeit: 25.000 Euro und GMS:120.000 Euro).
Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom 9. April 2024 liegt das Angebot 14.526,33 Euro (– 14,96 %) unter der Kalkulation des Architektenbüros Morlock. Der Schule ist die Firma flex-i GmbH aus Untergruppenbach als zuverlässiger Möbellieferant mit guter Qualität bekannt.
3. Außenanlage und Stahlbetonarbeiten
Die Außenanlage und Stahlbetonarbeiten wurden mit Submissionstermin am 23. April 2024 beschränkt ausgeschrieben. An acht Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden. Davon haben zwei Bewerber ein Angebot abgegeben (vgl. nö Anlage 3). Vom Architektenbüro Morlock wurden hierfür im 4. Quartal 2021 Kosten in Höhe von 277.000 Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Morlock ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma M&M Erdbau und Gartenbau GmbH aus Neuhausen in Höhe von 323.677,94 Euro abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom 4. Quartal 2021 liegt das Angebot 46.677,94 Euro (+ 16,85 %) über der Kalkulation des Architektenbüro Morlock. Die Preissteigerung liegt innerhalb der Kostenpreissteigerungen von über 20 % zum 4. Quartal 2021. Der Verwaltung ist die Firma M&M Erdbau und Gartenbau GmbH aus Neuhausen als zuverlässiges Unternehmen bekannt.
4. Schlosserarbeiten (Außenanlage)
Die Schlosserarbeiten für die Außenanlage wurden mit Submissionstermin am 23. April 2024 beschränkt ausgeschrieben. An sechs Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden (vgl. nö Anlage 4). Davon hat ein Bewerber ein Angebot abgegeben. Vom Architektenbüro Morlock wurde im 4. Quartal 2021 Kosten in Höhe von 27.283 Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Morlock ergeht folgender Vergabevorschlag: Das einzige und somit wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Metallbau Ulrich Keller aus Eisingen in Höhe von 37.325,25 Euro abgegeben. Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom 4. Quartal 2021 liegt das Angebot 10.042,25 Euro (+36,8 %) über der Kalkulation des Architektenbüros Morlock. Dem Architektenbüro Morlock ist die Firma Metallbau Ulrich Keller aus Eisingen als zuverlässige Firma bekannt.
5. Rohrleitungsbau und Pelletspeicher sowie Versorgungsleitungen Kinderbildungszentrum
Der Rohrleitungsbau und Pelletspeicher wurden mit Submissionstermin am 23. April 2024 beschränkt ausgeschrieben. Um ein möglichst wirtschaftliches Angebot zu erhalten, wurden Leistungen der Erweiterung GMS, Neubau Mensa/Kernzeit des Schulverbands und dem Neubau Kinderbildungszentrum Steinegg zusammen ausgeschrieben. An vier Bewerber sind die Ausschreibungsunterlagen abgegeben worden. Davon hat ein Bewerber ein Angebot abgegeben (vgl. nö Anlage 5). Vom Architektenbüro Morlock wurden am 9. April 2024 Kosten in Höhe von 250.865,09 Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Architektenbüro Morlock ergeht folgender Vergabevorschlag: Das einzige und somit wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Friedrich Engel aus Pforzheim in Höhe von 271.158,58 Euro abgegeben. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Pelletspeicher inkl. Demontage des alten Öltanks (Schulverband): 146.762,58 Euro
(Der Pelletspeicher wird mit 40 % von der BAFA gefördert)
Löschwasserversorgung Kinderbildungszentrum (Gemeinde Neuhausen) 82.674,89 Euro
Versorgungsleitungen Kinderbildungszentrum (Gemeinde Neuhausen) 41.721,10 Euro
Im Vergleich zur Kalkulation vom 9. April 2024 liegt das Angebot 20.293,49 Euro (+ 8,08 %) über der Kalkulation des Architektenbüros Morlock. Dem Architektenbüro Morlock ist die Firma Friedrich Engel aus Pforzheim als zuverlässige Firma bekannt.
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:
1. die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage für 28.175 Euro an die Firma TL Team Solar zu vergeben.
2. die Lieferung der Möblierung für 82.571,72 Euro an die Firma flex-i zu vergeben.
3. die Arbeiten der Außenanlage und die Stahlbetonarbeiten für 323.677,94 Euro an die Firma M&M Erdbau und Gartenbau GmbH zu vergeben.
4. die Schlosserarbeiten für die Außenanlage für 37.325,25 Euro an die Firma Metallbau Ulrich Keller zu vergeben.
5. den Rohrleitungsbau und Pelletspeicher sowie die Versorgungsleitungen des Kinderbildungszentrums für 271.158,58 Euro an die Firma Friedrich Engel zu vergeben.
Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, die vorstehend genannten Beschlüsse in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
3.5 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Austausches der Öl-Kesselanlage durch einen Pelletkessel mit Unterstationen sowie Sanitärarbeiten
2024/17/SV
1. Austausch Öl-Kesselanlage durch einen Pelletkessel mit Unterstationen
Für den Austausch der Öl-Kesselanlage durch einen Pelletkessel mit Unterstationen wurden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 550.000 Euro vorgesehen. Für diese Maßnahme wird durch die BAFA eine Zuwendung in Höhe von 186.000 Euro gewährt. Der Austausch der Öl-Kesselanlage durch einen Pelletkessel in der Grundschule mit Unterstationen in der Gemeinschaftsschule (GMS) und der Turnhalle wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 24. April 2024 lagen zwei Angebote vor (vgl. nö Anlage 1). Vom Planungsbüro Klumpp & Partner wurden hierfür am 13. März 2024 Kosten in Höhe von 610.745,83 Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro Klumpp & Partner ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Hofer GmbH aus Bretten in Höhe von 613.002,89 Euro abgegeben. Die Kosten verteilen sich auf die Heizzentrale in der Grundschule mit 318.128,42 Euro und die Heizzentralen GMS und Turnhalle mit 294.874,47 Euro (vgl. nö Anlage 2). Im Vergleich zur Kostenkalkulation vom 13. März 2024 liegt das Angebot 2.257,06 Euro (+ 3,7 %) über der Kalkulation des Planungsbüros Klumpp & Partner.
2. Sanitärarbeiten
Für die Sanierung der Schulgebäude sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 490.600 Euro (Primarstufe: 212.400 Euro, Sekundarstufe: 134.200 Euro und Turnhalle: 144.000 Euro) vorgesehen. Durch den kommunalen Sanierungsfonds erhält der Schulverband hierfür eine Zuwendung in Höhe von 218.000 Euro (Primarstufe: 95.100Euro, Sekundarstufe: 63.600 Euro und Turnhalle: 59.300 Euro). Die Sanierung der Kaltwasserverteilung mit Rohren und Dämmung, der Einbau von zwei Druckerhöhungsanlagen (DEA) und neuen Armaturen mit Spülfunktion wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 24. April 2024 lagen drei Angebote vor (vgl. nö Anlage 3). Vom Planungsbüro Klumpp & Partner wurden am 13. März 2024 hierfür Kosten in Höhe von 325.159,82Euro kalkuliert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote durch das Planungsbüro Klumpp & Partner ergeht folgender Vergabevorschlag: Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Alber GmbH aus Pforzheim in Höhe von 283.416,39 Euro abgegeben. Die Sanierungskosten verteilen sich auf die Grundschule mit 98.826,26 Euro sowie auf die GMS und die Turnhalle mit 184.588,13 Euro (vgl. nö Anlage 4). Im Vergleich zum bepreisten LV vom 13. März 2024 liegt das Angebot 41.743,43 Euro (- 12,84 %) unter der Kalkulation des Planungsbüros Klumpp & Partner.
Anhand einiger Bilder veranschaulicht die Vorsitzende den aktuellen Zustand des Heizungs- und Trinkwassersystems und geht anhand dieser Bilder auf die eingangs gestellte Frage in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen ein. Die Vorsitzende ergänzt, dass die Umwälzpumpen ebenfalls ausgetauscht werden. Die neuen Pumpen können künftig per Schnittstelle mit einem Energiemanagementsystem verbunden werden, da sie digital gesteuert werden.
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat:
1. den Austausch der Öl-Kesselanlage durch einen Pelletkessel mit Unterstationen für 613.002,89 Euro an die Firma Hofer GmbH aus Bretten zu vergeben.
2. die o. g. Sanitärarbeiten für 283.416,39 Euro an die Firma Alber GmbH aus Pforzheim zu vergeben.
Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, die vorstehend genannten Beschlüsse in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
3.6 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Sanierung der Gebäudetechnik
2024/18/SV
Für die Sanierung der Gebäudetechnik sind Ingenieurleistungen durch ein Planungsbüro für Gebäudetechnik notwendig. Der vom Ingenieurbüro Klumpp & Partner vorgelegte Ingenieurvertrag (vgl. nö Anlage 1) deckt die Leistungen des Auftragnehmers komplett ab (HOAI 1-9).
Das Honorar berechnet sich nach der Honorarzone „II“ (vgl. nö Anlage 2) und einer Pauschale für Nebenkosten in Höhe von drei Prozent. Die Honorarzone „II“ entspricht den Anforderungen der Sanierung der Gebäudetechnik.
In Bezug auf die Anfrage aus den Reihen der Zuhörer teilt die Vorsitzende mit, dass keine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist, da das Ingenieurbüro Klumpp & Partner als zuverlässiger Partner bekannt ist und bereits die kompletten Planungsleistungen für die Erweiterung der GMS und den Anbau „Mensa/Kernzeit“ übernommen hat.
Beschluss:
Die Ingenieurleistungen werden an das Planungsbüro für Gebäudetechnik Klumpp & Partner vergeben und die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen beauftragt, diesen Beschluss bei der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
3.7 Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung einer zusätzlichen Reinigungskraft für den Neubau Mensa/Kernzeitbetreuung
2024/19/SV
Die Reinigungsflächen für den Neubau Mensa/Kernzeitbetreuung teilen sich wie folgt auf:
Mensa 275,61 m² (durchschnittliche Reinigungsfläche)
Kernzeitbetreuung 174,19 m² (durchschnittliche Reinigungsfläche)
Anhand der empfohlenen Leistungszahlen der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. wurde für die Mensa eine tägliche Arbeitszeit von 68 Min. und für die Kernzeitbetreuung eine tägliche Arbeitszeit von 50 Min. ermittelt (siehe Anlage 1). Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 9,83 Stunden (= 0,25 VZW).
Die bisherige Aula bzw. Kernzeitbetreuung werden weiterhin als Aufenthaltsraum bzw. Lernbüro von den Schüler/innen genutzt, weshalb diese Räumlichkeiten auch weiterhin zu reinigen sind.
Beschluss:
Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat, wie von der Verbandsverwaltung vorgeschlagen, eine zusätzliche 0,25%-Stelle zu schaffen. Die Verbandsverwaltung wird bevollmächtigt, eine geeignete Person einzustellen. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diesen Beschluss in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Verkehrsschau 2024
2024/91
Die Prüfung der einzelnen Tagesordnungspunkte durch das Landratsamt im Rahmen der Verkehrsschau am 6. März 2024 ergab folgende Ergebnisse:
1. Antrag auf Schaffung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Pforzheimer Straße:
Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges müssen die generellen Voraussetzungen für den Einsatzbereich eines Fußgängerüberweges (R-FGÜ) erfüllt sein. Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist darauf zu achten, dass die Anordnung von Bushaltestellen zum Fußgängerüberweg korrekt ist. Fußgängerüberwege sind aus psychologischer Sicht nicht unproblematisch und führen bei falscher Anwendung zu einer Verringerung der Verkehrssicherheit. Sie drehen die Vorrangverhältnisse generell um. Oftmals sind Kinder nicht in der Lage, an Fußgängerüberwegen die notwendige Verständigung mit den Kraftfahrzeugführern zu leisten. Auch wenn die Vorrangregelung an einem Fußgängerüberweg dem Fahrzeugführer bekannt ist und dem Fußgänger das Queren der Fahrbahn ermöglicht werden muss, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fahrzeugführer dennoch nicht anhalten. Daher ist es wichtig und richtig, dass Kinder, die die erforderliche Abstimmung mit dem Verkehrsteilnehmer noch nicht leisten können, beim Queren der Fahrbahn von Erwachsenen begleitet werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist nur dann sinnvoll, wenn eine Bündelung der Fußgängerströme möglich ist, um diese an einer Stelle über die Fahrbahn zu führen. Im Bereich der Anwesen Pforzheimer Str. 60-77 ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht möglich, da dieser nur an Stellen angelegt werden kann, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss. In diesem Fall würde der Fußgängerüberweg über mehrere Fahrstreifen erfolgen. Ebenso müsste der Fußgängerüberweg an Busbuchten in Fahrtrichtung vor der Haltestelle angelegt werden, damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Diese Voraussetzung liegt ebenfalls nicht vor. Des Weiteren sollte an Fußgängerüberwegen, die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Diese Voraussetzung ist ebenfalls nicht gegeben. Die Unfallstatistik der Polizei zeigt an dieser Stelle keine Auffälligkeiten. Die Sanierung der Ortsdurchfahrt (L 574) ist für 2025 vorgesehen. Derzeit laufen hierfür die Planungen und es könnte – auf Wunsch des Gemeinderates – die Realisierung einer Gehwegverbreiterung, einer baulichen Querungshilfe o. Ä. in diesem Bereich geprüft und mit Kosten versehen werden.
2. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich auf der L 574:
Nach der StVO ist außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw zulässig. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs durch Verkehrszeichen dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie der Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Die Unfallstatistik der Polizei zeigt an dieser Stelle keine Auffälligkeiten. Der Streckenabschnitt ist übersichtlich und gut ausgebaut. Im Jahr 2023 wurde der Fahrbahnbelag im Zuge der L 574 erneuert. Gemessen an den beschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen der StVO liegen daher keine besonderen Gefahrensituationen vor, die eine Beschränkung der Außerortsgeschwindigkeit erfordern würden.
3. Antrag auf Einführung einer Benutzungspflicht für den Radweg an der L 574:
Der Weg wurde im Jahr 1984 gebaut und als „Rad- und Gehweg“ gewidmet. Die Radwegbenutzungspflicht (Zeichen 240 StVO, gemeinsamer Geh- und Radweg) auf dem betreffenden Weg wurde 2021 im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Gewerbegebietes in Neuhausen überprüft und mangels besonderer Gefahrenlage vom Landratsamt aufgehoben. Die L 574 ist seit vielen Jahren unfallunauffällig und übersichtlich. Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 StVO für die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht bzw. ein damit verbundenes Verbot für Radfahrer, die Straße zu benutzen, ist nicht gegeben.
4. Antrag auf Schaffung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Kreuzung Unterreichenbacher Straße/Hohenwarter Straße:
In der Nähe dieser Kreuzung ist die Anlegung eines Fußgängerüberwegs aufgrund der Anordnung der Busbuchten nicht möglich (vgl. hierzu Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ)). Die Querung der K 4556 (Unterreichenbacher Straße) sollte möglichst nur an übersichtlichen Stellen erfolgen, wo der Fußgänger den Fahrzeugverkehr beobachten kann und der Fußgänger vom Fahrzeugverkehr gesehen wird. Ob bauliche Maßnahmen im Zuge der K 4556 möglich wären, wäre zu prüfen. Die Planung müsste von der Gemeinde in Auftrag gegeben und mit dem Straßenbaulastträger (Amt für Nachhaltige Mobilität) und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt werden.
5. Antrag auf den Bau einer Bus-Wendeschleife im Bereich der Brunnenstraße/Hohenwarter Straße:
Zur Umsetzung einer Wendeschleife wurde die Variante III vorgelegt. Diese sieht eine minimale Schleppkurve eines Gelenkbusses bzw. eines 15 m Linienbusses bei optimaler langsamer Fahrt vor.
Grundsätzlich bestehen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine Einwendungen gegen den Bau einer Wendeschleife. Die Umsetzung erfolgt mit der Straßensanierung.
6. Antrag auf den Bau einer Bus-Wendeschleife in Hamberg:
Die Gemeinde verfügt derzeit über keine geeigneten Flächen, die den Bau einer Wendeschleife zulassen würden. Im Zuge der Wolfgangstraße ist aufgrund der erforderlichen Schleppkurve eines Busses eine Grenzmarkierung aufgebracht. Bei Einhaltung der Parkregelungen nach § 12 StVO (Halten und Parken) ist eine Durchfahrt mit dem Bus grundsätzlich möglich. Auf Nachfrage aus dem Gremium ergänzt die Vorsitzende, dass eine Buswendeschleife im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets „Ettern“ errichtet werden könnte und sie dies auch so einplanen würde. Sie rät davon ab, dieses Thema vorher anzugehen, da dies wesentlich mehr Aufwand darstellt und dann ggf. zweimal „angepackt“ werden müsste. Das Gremium folgt diesem Vorschlag.
7. Antrag auf Anpassung der Beschilderung an dem Nagoldtalradweg:
Die Schilderkombination liegt in der Zuständigkeit von ForstBW. Grundsätzlich stehen Wirtschaftswege dem Verkehr beschränkt zur Verfügung. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass aus landwirtschaftlichen Gründen eine Befahrung von Fahrzeugen erforderlich ist und ein Begegnungsverkehr mit Fußgängern und/oder Radfahrern stattfindet. Das Befahren des Wirtschaftsweges hat unter Beachtung der allgemeinen Grundregeln der Straßenverkehrsordnung durch den Verkehrsteilnehmer zu erfolgen. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. So hat er auch seine Geschwindigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 3 StVO (Geschwindigkeit) den örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrssituation anzupassen. Die gesetzlichen Regelungen der StVO gelten auch für Radfahrer. Eine Notwendigkeit zum Versetzen der Schilderkombination besteht nicht, weshalb die Situation so belassen wird.
8. Antrag auf Kenntlichmachung der Gehwegführung im Bereich der Kreuzung Schönblickstraße/Erlenstraße:
Der Knotenpunkt liegt innerhalb einer Tempo 30 Zone. Die unterschiedlichen Pflasterungen sind für den Verkehrsteilnehmer deutlich zu erkennen. Der Knotenpunkt ist übersichtlich. Eine Auffälligkeit im Unfallgeschehen besteht nicht. Die gesetzlichen Regelungen des § 12 StVO (Halten und Parken) sind ausreichend. Eine Notwendigkeit zur Anordnung von verkehrlichen Maßnahmen konnte nicht festgestellt werden. Die Situation wird deshalb so belassen.
9. Antrag auf Schaffung eines Fußgängerüberwegs im Bereich Liebenzeller Straße:
Eine Querung der Liebenzeller Straße sollte möglichst nur an Stellen erfolgen, wo der Fußgänger den Fahrzeugverkehr beobachten kann und der Fußgänger vom Fahrzeugverkehr gesehen wird. Der Fußgänger kann im Bereich der Bushaltestelle in beide Richtungen in den Fahrzeugverkehr einsehen. In der fünfjährigen elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) der Polizei ist kein Unfall mit Fußgänger- und/oder Radfahrerbeteiligung in Steinegg erfasst. Die gesetzlichen Regelungen des § 12 StVO sind grundsätzlich ausreichend. Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge, wie beispielsweise die Fahrzeuge, die direkt nach den Baumtoren auf dem Gehweg stehen, können entsprechend geahndet werden. Aktuell findet im Zuge der Ortsdurchfahrt Schellbronn eine Baumaßnahme statt. Aufgrund des Umleitungsverkehrs, welcher durch Steinegg führt, wurde im Zuge der Liebenzeller Straße ein beidseitiges Haltverbot angeordnet. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird das Haltverbot wieder aufgehoben. Die Entwicklung der Parksituation ist nach Aufhebung des Haltverbots zu beobachten.
10. Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Schule:
Nach der StVO ist außerorts grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw zulässig. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs durch Verkehrszeichen dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter – insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie Schutz vor Lärm und Abgasen – erheblich übersteigt und es keine andere Möglichkeit gibt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine solche Gefahrenlage ist etwa dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommen würde. Die L 573 verläuft geradlinig. Aus der Unfallstatistik der Polizei können keine Hinweise auf eine besondere Gefahrenlage entnommen werden. Sie stellt keine besondere Gefahrensituation dar, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs übersteigen würde. Es sind keine Hinweise bekannt, die eine Reduzierung der zulässigen Außerortsgeschwindigkeit erfordern würden.
11. Antrag auf Anbringung eines Mini-Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/ Neuhausener Straße/ Schellbronner Straße/Forststraße:
Minikreisverkehre müssen überfahrbar gestaltet werden, damit auch Schwerfahrzeuge diese befahren können. Minikreisel „funktionieren“ in der Regel nur dann zufriedenstellend, wenn diese mittig angelegt werden können und alle zuführenden Äste eine gleich hohe Verkehrsbelastung haben. Für den Bau eines Minikreisverkehrs müsste in den Grunderwerb eingegriffen werden, um diesen mittig anlegen zu können. Die Forststraße dient als Zufahrtsstraße ins Gewerbegebiet und wird daher von Schwerlastfahrzeugen genutzt. Es ist davon auszugehen, dass der Minikreisverkehr nicht die gewünschte Verkehrssicherheit erzielen wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich Verkehrsteilnehmer bei der Wahl ihrer Fahrgeschwindigkeit im Wesentlichen von dem Erscheinungsbild der Straße, insbesondere der Streckenführung, dem Ausbauzustand und der Gestaltung des Straßenraums beeinflussen lassen. In der fünfjährigen elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) der Polizei ist kein Unfall mit Fußgänger- und/oder Radfahrerbeteiligung in Hamberg erfasst. Eine Querung sollte nicht an einem Knotenpunkt erfolgen, an dem mehrere Straßen aufeinandertreffen, da hier mehrere Verkehrsflüsse stattfinden. Es ist daher erforderlich, die Straße möglichst an übersichtlichen Stellen zu queren. Die Hauptstraße und Forststraße liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Kostentragung für den Bau eines Minikreisverkehrs würden bei der Gemeindeverwaltung und Kreisverwaltung liegen.
12. Antrag auf Einrichtung einer Überquerungshilfe im Bereich der Schellbronner Straße:
In den Jahren 2017 und 2018 wurden im Auftrag der Gemeindeverwaltung Planunterlagen von Kirn Ingenieure der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt. Diese beinhalteten Fahrbahnteiler (ohne Aufstellfläche für Fußgänger) zur Geschwindigkeitsreduzierung an beiden Ortseingangsbereichen. Die Planung wurde damals nicht weiterverfolgt. Der in der Planung ursprüngliche Standort des Fahrbahnteilers (jedoch mit Aufstellfläche für Fußgänger) am Ortseingangsbereich von Schellbronn kommend wird nicht wiederaufgenommen, da dieser zu einer Umwegigkeit führen würde, sodass dieser in der Regel nicht angenommen werden würde. Daher wurde überlegt, ob eine Versetzung der Bushaltestellen möglich wäre, um mehr Verkehrsraum zwischen den Bushaltestellen zu schaffen. Durch die Versetzung der Bushaltestellen können eventuell bauliche Maßnahmen in Form eines Fahrbahnteilers realisiert werden. In der fünfjährigen elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) der Polizei ist kein Unfall mit Fußgänger- und/oder Radfahrerbeteiligung in Hamberg erfasst.
13. Antrag auf Kurvenbeschilderung im Bereich der Lehninger Straße:
Der Kurvenverlauf wird mit einer Mittelmarkierung sowie mit den Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) und Zusatzzeichen 1002-23 (Verlauf der Vorfahrtstraße) verdeutlicht. Die Kurve ist großzügig angelegt und für den Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar. Laut Unfallstatistik der Polizei ereignete sich am Einmündungsbereich ein Abbiegeunfall. Dieser ereignete sich jedoch im Zuge der K 4561 (Münklinger Straße). Die Aussage des Bürgers konnte aus polizeilicher Sicht nicht bestätigt werden. Es besteht aus Sicht der Verkehrsbehörde kein Handlungsbedarf zur Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen, weshalb die Situation so belassen wird.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Pforzheimer Str. 60 – 77 die Umsetzung von baulichen Maßnahmen zu prüfen, verschiedene Varianten auszuarbeiten und diese mit Kosten zu versehen (vgl. Punkt Nr. 1).
2. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen baulichen Maßnahmen zur Schaffung eines Fußgängerüberwegs in der Nähe des Kreuzungsbereichs Unterreichenbacher Straße/Hohenwarter Straße werden keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet (vgl. Punkt Nr. 4).
3. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen baulichen Maßnahmen zur Schaffung eines Mini-Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Neuhausener Straße/Schellbronner Straße/Forststraße werden keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet (vgl. Punkt Nr. 11).
4. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen baulichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Überquerungshilfe im Bereich der Schellbronner Straße werden keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet (vgl. Punkt Nr. 12).
Alle weiteren Ergebnisse der Verkehrsschau 2024 werden zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hebesatzsatzung zur Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer
2024/95
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer – wegen des Festhaltens des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 – zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führt und deshalb verfassungswidrig ist.
Ende 2019 wurde daher ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht bundesgesetzlich verabschiedet. Über eine sogenannte „Öffnungsklausel“ haben die Länder die Möglichkeit erhalten, ein eigenes Grundsteuergesetz zu verabschieden. Das Land Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein „modifiziertes Bodenwertmodell“ eingeführt. Danach wird die Grundsteuer in Zukunft nur noch auf Basis des Grundstückswertes ermittelt. Die Gebäude spielen keine Rolle mehr. Grundlage für den Grundstückswert sind die Bodenrichtwerte.
Durch die Neubewertung der Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 haben sich die Grundstückswerte im Vergleich zum bisherigen Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 deutlich erhöht. Um einen nicht beabsichtigten Anstieg des Grundsteueraufkommens durch die Neubewertung zu verhindern, sollte der Hebesatz entsprechend reduziert werden.
Um keine finanziellen Nachteile zu erleiden, sollten die Hebesätze vorerst nur auf die in § 6 Finanzausgleichsgesetz festgelegten Anrechnungshebesätze von 195 v.H. für die Grundsteuer A und 185 v.H. für die Grundsteuer B gesenkt werden.
Die Vorsitzende ergänzt, dass zwischenzeitlich sehr viele Anfragen – insbesondere von älteren Bürger/innen – bei der Verwaltung eingehen und Planungssicherheit gefordert wird. Die zugesagte Grundsteueraufkommensneutralität sollte mit den Instrumenten, die einer Gemeinde zur Verfügung stehen, hergestellt werden. In Bezug auf die eingangs gestellte Frage betont Frau Dr. Wagner, dass es definitiv zu einer individuellen Umverteilung kommen wird, d. h. es wird künftig Eigentümer/innen geben, die mehr bezahlen müssen und es wird Eigentümer/innen geben, die weniger bezahlen müssen. Die Gemeinden sind grundsätzlich dazu angehalten, die Hebesätze so zu reduzieren, dass sich das Grundsteueraufkommen der gesamten Gemeinde nicht erhöht.
Auf Nachfrage aus dem Gremium nach einer Beispielberechnung sagt die Vorsitzende zu, dass diese nachgereicht wird, sobald alle Daten vollständig vorliegen. Dies wird – insbesondere bei der Grundsteuer A – aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie hätte sich gewünscht, dass die Finanzämter hier schneller arbeiten würden. Wenn alle Daten vollständig vorliegen und die fehlerhaften Bescheide korrigiert sind, können die Hebesätze ggf. weiter gesenkt werden. Schlussendlich sollte das Grundsteueraufkommen auch im kommenden Jahr bei rund 655.000 Euro liegen.
Im Gremium stößt der Vorschlag der Verwaltung auf Zustimmung. Es wird die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, dem Gremium zu gegebener Zeit entsprechende Berechnungen vorzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Neufassung der Hebesatzsatzung zu.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
2024/96
Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spenden wurden der Gemeinde Neuhausen zugewendet:
Datum | Spender | Betrag | Spendenart | Verwendungszweck | Hinweis auf Geschäftsbeziehung |
30.04.2024 | Gesangverein Viktoria Hamberg e. V. | 7.500,00 € | Sachspende | Sitzbank und Neugestaltung der Fläche am Kreuz Ecke Alte Steinegger Straße | keine |
02.05.2024 | Gesangverein Viktoria Hamberg e. V. | 2.347,09 € | Geldspende | Spende zur Realisierung von Vorhaben/Projekten für Kinder und Jugendliche im Ortsteil Hamberg | keine |
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der o. g. Spenden zu und bedankt sich hierfür recht herzlich.
Beratungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
7. Verschiedenes
1. Friedhöfe: Die Vorsitzende teilt mit, dass die Brunnen sowie die Toiletten auf den Friedhöfen wieder in Betrieb genommen wurden. Aufgrund der Frostgefahr und der nicht frostsicheren Leitungen war dies leider nicht früher möglich. Da dies für die Bürger/innen jedes Jahr aufs Neue ein großes Ärgernis darstellt, schlägt sie vor, das Thema dauerhaft zu lösen und entsprechende Angebote für eine frostsichere Ausgestaltung der Toiletten und Brunnen einzuholen. Dieser Vorschlag stößt im Gremium auf Zustimmung. Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die Öffnung der Wasserstellen künftig flexibler, je nach Witterungslage, vorzunehmen. Grundsätzlich ist dies machbar. Die Vorsitzende gibt allerdings zu bedenken, dass das Wasser auf den Friedhöfen im Frostfall nicht einfach per „Knopfdruck“ abgestellt werden kann und ein Mitarbeiter des Bauhofs einen ganzen Tag lang damit beschäftigt ist, das Wasser an den 16 nicht frostsicheren Brunnen abzustellen und sämtliche Leitungen zu entleeren.
2. Aufhebung der Ausschreibung „Bodenbelagsarbeiten Neubau Kinderbildungszentrum“: Die Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass die Position 2.10 „Linoleum“ nicht produktneutral ausgeschrieben wurde, weshalb diese Ausschreibung aufgehoben werden muss. Einstimmig stimmt der Gemeinderat der Aufhebung der Ausschreibung der Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des Kinderbildungszentrums zu. Die Kosten für die erneute Ausschreibung trägt das Architekturbüro Abraham und es entstehen dadurch keine zeitlichen Verzögerungen.
3. Ortseingangsschilder: Die Vorsitzende stellt im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes die Entwürfe für die neue Ortseingangsbeschilderung vor. Im Gremium werden sowohl die Entwürfe als auch die Auswahl der Bilder sehr gelobt. Das Gremium entscheidet sich zudem mehrheitlich für die Schreibweise in Großbuchstaben auf den seitlichen Pfosten der neuen Tafeln. Es werden noch verschiedene Details, wie beispielsweise der Zuschnitt einzelner Bilder und der Austausch bzw. die zusätzliche Aufnahme einzelner Motive, besprochen. Anschließend erteilt der Gemeinderat die Freigabe zur Umsetzung. Eine erneute Beratung und Beschlussfassung über dieses Thema in der Juni-Sitzung wird nicht gewünscht. Der Versand der fertigen Entwürfe an den Gemeinderat wird als ausreichend erachtet.
4. Treppe Rathaus: Aus der Mitte des Gremiums wird erneut nach dem Zeitpunkt der Treppensanierung gefragt und vorgeschlagen, im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme einen zusätzlichen barrierefreien Zugang mit einem Treppenlift o. ä. direkt am Haupteingang zu schaffen. Die Vorsitzende schlägt hierzu vor, den Aufzug besser auszuschildern, damit dieser von den Bürger/innen gut gefunden wird. Die hohen Kosten zur Schaffung eines zusätzlichen barrierefreien Zugangs könnten somit vermieden werden. Im Gremium stößt dieser Vorschlag auf Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem zusätzlichen Schild auf den Fahrstuhl hinzuweisen.
5. Akustik Schwarzwaldhalle: Aus der Mitte des Gremiums wird die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, die Akustik in der Schwarzwaldhalle zu optimieren. Im Zuhörerbereich sind Wortmeldungen teilweise kaum verständlich. Die Vorsitzende sagt zu, dies erneut zu überprüfen. Sie schlägt ergänzend hierzu vor, im hinteren Bereich eine zusätzliche Leinwand bzw. einen Monitor zu installieren, damit auch die Zuschauer Präsentationen zur Sitzung besser erkennen können. Dieser Vorschlag stößt im Gremium auf Zustimmung und die Verwaltung wird beauftragt hierfür Angebote einzuholen.
6. Kassenautomat Freibad: Aus der Mitte des Gremiums wird berichtet, dass der neue Kassenautomat im Freibad Rückgeld nur in Form von Münzen ausgibt. Teilweise bilden sich große Schlangen, wenn das Münzgeld dann aus ist und vom Badepersonal aufgefüllt werden muss. Die Vorsitzende nimmt dies zur Kenntnis und bittet um Verständnis, dass sich dies sowohl von Seiten der Besucher/innen als auch des Personals erst einspielen muss. Der Automat sollte eigentlich nur Münzgeld annehmen – so die damalige Beschlusslage. Die „Scheinfunktion“ wurde versehentlich mitgeliefert und macht ohne eine „Scheinrückgabefunktion“ wenig Sinn, da das Münzgeld dann immer sehr schnell leer ist. Die Verwaltung klärt derzeit mit dem Hersteller das weitere Vorgehen.