Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
75242 Neuhausen
Aus den Rathäusern

Beschlussveröffentlichung GR-Sitzung 23.07.2024

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG zur Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 23. Juli 2024, 18:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher...
Foto: Georg Kost

BESCHLUSSVERÖFFENTLICHUNG

zur Sitzung des Gemeinderates

am Dienstag, 23. Juli 2024, 18:00 Uhr

in der Schwarzwaldhalle, Unterreichenbacher Straße 46, 75242 Neuhausen

Hinweis:

Die Verwaltungsbeilagen und Anlagen zur Sitzung können im Internet unter

neuhausen-enzkreis.ratsinfomanagement.net eingesehen werden.

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung werden auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates aufgrund der umfangreichen Tagesordnung die Tagesordnungspunkte 1 und 2 von der Tagesordnung abgesetzt.

Öffentliche Sitzung

1. Fragen der Zuhörer

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

2. Bekanntgaben

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

3. Ehrung und Verabschiedung von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten

2024/123

Im Rahmen der Sitzung werden Herr Sascha Jost, Herr Heinrich Leicht, Herr Heinz Gerber, Herr Rüdiger Ertl, Herr Julian Raible und Frau Gudrun Augustin-Eble aus dem Gemeinderat verabschiedet. Die Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden, ausscheidenden Gemeinderäten und der Gemeinderätin für ihr ehrenamtliches Engagement und ihre Verdienste. Als Dankeschön überreicht sie ihnen ein Bild und Blumen.

Weiterhin werden im Rahmen der Gemeinderatssitzung als Anerkennung für ihre Verdienste um Bürger und Gemeinde Frau Petra Leicht und Herr Matthias Butz für ihre jeweils 20-jährige Tätigkeit im Gemeinderat sowie Herr Martin Volz, Herr Hasan Akbaba und Herr Rüdiger Ertl für ihre jeweils 10-jährige Tätigkeit im Gemeinderat mit einer Stele, Ehrennadel und Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg ausgezeichnet. Darüber hinaus erhalten die Gemeinderäte und die Gemeinderätin noch ein Geschenk und Blumen von Frau Dr. Wagner.

4. Verpflichtung der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nach § 32 Gemeindeordnung

2024/122

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verpflichtet die Bürgermeisterin gem. § 32 Gemeindeordnung die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Bezüglich der Rechte und Pflichten wird auf die Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (§§ 15 – 19 GemO) verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates hingewiesen.

Die Vorsitzende spricht anschließend die Verpflichtungsformel vor, die von allen Ratsmitgliedern nachgesprochen wird:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Abschließend nimmt die Vorsitzende allen neu- und wiedergewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten hierauf den Handschlag ab und es wird die vorbereitete Verpflichtung unterzeichnet.

5. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für folgende Ausschüsse, Gremien und Verbände
a) Bauausschuss
b) Finanzausschuss
c) Jugend-, Schul- und Sozialausschuss
d) Zweckverband „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“
e) Verwaltungsrat beim Zweckverband „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“
f) Zweckverband „Abwasserbeseitigung Biet“
g) Schulverband Neuhausen
h) Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn
i) Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten gemäß § 55 Gemeindeordnung
j) Umlegungsausschuss „Ettern“ Ortsteil Hamberg
k) Umlegungsausschuss „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg
l) Umlegungsausschuss „Falter“ Ortsteil Neuhausen
m) Benennung der Beurkundungsgemeinderäte für das Gemeinderatsprotokoll gemäß § 38 Absatz 2 Gemeindeordnung

2024/129

Die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen haben für die Besetzung der vorstehend unter den Buchstaben a) – l) aufgeführten Ausschüsse, Gremien und Verbände einvernehmlich folgenden gemeinsamen Vorschlag eingereicht:

a) Bauausschuss

ordentliches Mitglied Hartmut Lutz - Stellvertretung Michael Ehringer

ordentliches Mitglied Hasan Akbaba – Stellvertretung Adrian Mörgenthaler

ordentliches Mitglied Reinhold Auer - Stellvertretung Martin Volz

ordentliches Mitglied Oliver Jost - Stellvertretung Michael Rebmann

ordentliches Mitglied Gerd Philipp - Stellvertretung Robin Engel

ordentliches Mitglied Matthias Butz – Stellvertretung Michael Holzhauer

b) Finanzausschuss

ordentliches Mitglied Martin Volz - Stellvertretung Dr. Halil Krasniqi

ordentliches Mitglied Bettina Ochs – Stellvertretung Reinhold Auer

ordentliches Mitglied Rolf Späth – Stellvertretung Prof. Dr. Annette Rabe

ordentliches Mitglied Lukas Klingenberg - Stellvertretung Corina Stieler

ordentliches Mitglied Michael Ehringer - Stellvertretung Franziska Talmon

ordentliches Mitglied Gerd Philipp - Stellvertretung Robin Engel

ordentliches Mitglied Michael Holzhauer – Stellvertretung Matthias Butz

c) Jugend-, Schul- und Sozialausschuss

ordentliches Mitglied Corina Stieler - Stellvertretung Lukas Klingenberg

ordentliches Mitglied Franziska Talmon - Stellvertretung Adrian Mörgenthaler

ordentliches Mitglied Jochen Duczek - Stellvertretung Michael Rebmann

ordentliches Mitglied Florian Masur - Stellvertretung Bettina Ochs

ordentliches Mitglied Timon Vaessens - Stellvertretung Robin Engel

ordentliches Mitglied Prof. Dr. Annette Rabe – Stellvertretung Matthias Butz

ordentliches Mitglied Petra Leicht – Stellvertretung Martin Volz

d) Zweckverband „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“

ordentliches Mitglied Hartmut Lutz – Stellvertretung Rolf Späth

ordentliches Mitglied Adrian Mörgenthaler – Stellvertretung Franziska Talmon

ordentliches Mitglied Bettina Ochs - Stellvertretung Dr. Halil Krasniqi

ordentliches Mitglied Michael Rebmann - Stellvertretung Martin Volz

ordentliches Mitglied Matthias Butz - Stellvertretung Michael Holzhauer


e) Verwaltungsrat beim Zweckverband „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“

ordentliches Mitglied Matthias Butz - Stellvertretung Hartmut Lutz

f) Zweckverband „Abwasserbeseitigung Biet“

ordentliches Mitglied Hasan Akbaba - Stellvertretung Hartmut Lutz

ordentliches Mitglied Franziska Talmon - Stellvertretung Corina Stieler

ordentliches Mitglied Jochen Duzcek - Stellvertretung Reinhold Auer

ordentliches Mitglied Martin Volz - Stellvertretung Dr. Halil Krasniqi

ordentliches Mitglied Gerd Philipp - Stellvertretung Robin Engel

ordentliches Mitglied Michael Holzhauer - Stellvertretung Timon Vaessens

g) Schulverband Neuhausen

ordentliches Mitglied Rolf Späth - Stellvertretung Corinna Stieler

ordentliches Mitglied Dr. Halil Krasniqi - Stellvertretung Bettina Ochs

ordentliches Mitglied Timon Vaessens - Stellvertretung Michael Holzhauer

ordentliches Mitglied Prof. Dr. Annette Rabe - Stellvertretung Petra Leicht

h) Gemeindeverwaltungsverband Tiefenbronn

ordentliches Mitglied Lukas Klingenberg - Stellvertreter Hasan Akbaba

ordentliches Mitglied Jochen Duzcek - Stellvertretung Reinhold Auer

ordentliches Mitglied Gerd Philipp - Stellvertreter Michael Holzhauer

ordentliches Mitglied Petra Leicht - Stellvertretung Prof. Dr. Annette Rabe

i) Beirat für geheim zu haltende Angelegenheiten gem. § 55 Gemeindeordnung

Reinhold Auer

Hartmut Lutz

j) Umlegungsausschuss „Ettern“ Ortsteil Hamberg

ordentliches Mitglied Rolf Späth – Stellvertretung Michael Ehringer

ordentliches Mitglied Martin Volz - Stellvertretung Petra Leicht

ordentliches Mitglied Robin Engel - Stellvertretung Michael Holzhauer

ordentliches Mitglied Bettina Ochs - Stellvertretung Prof. Dr. Annette Rabe

k) Umlegungsausschuss „Herzbohnengarten“ Ortsteil Steinegg

ordentliches Mitglied Hartmut Lutz - Stellvertretung Lukas Klingenberg

ordentliches Mitglied Reinhold Auer – Stellvertretung Martin Volz

ordentliches Mitglied Gerd Philipp - Stellvertretung Matthias Butz

ordentliches Mitglied Prof. Dr. Annette Rabe – Stellvertretung Robin Engel

l) Umlegungsausschuss „Falter“ Ortsteil Neuhausen

ordentliches Mitglied Hartmut Lutz - Stellvertretung Adrian Mörgenthaler

ordentliches Mitglied Martin Volz - Stellvertretung Jochen Duczek

ordentliches Mitglied Reinhold Auer – Stellvertretung Dr. Halil Krasniqi

ordentliches Mitglied Robin Engel - Stellvertretung Matthias Butz

Voraussetzung für die Annahme des Vorschlags ist die Zustimmung (keine Enthaltung) aller Mitglieder des Gemeinderates. Die Wahl erfolgt für alle Gremien gemeinsam offen durch Akklamation. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, müssten die einzelnen Gremien über Wahlvorschläge nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gebildet werden.


Ergänzend sollten im Rahmen der Neubesetzung der Umlegungsausschüsse „Ettern“, „Herzbohnengarten“ und „Falter“ – wie bisher schon – als beratende Sachverständige in allen drei Ausschüssen der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Philipp Rappold aus Bad Herrenalb und als bautechnischer Sachverständiger Dipl.-Ing./Stadtplaner/Architekt Michael Schöffler vom Stadtplanungsbüro Schöffler aus Karlsruhe bestellt werden.

Ferner sind die Sitzungsniederschriften nach § 38 Absatz 2 Gemeindeordnung neben dem Bürgermeister und dem Protokollführer von zwei Mitgliedern des Gemeinderates zu unterzeichnen. Hierzu sind 2 Ratsmitglieder zu bestellen. Diese Funktion wurde in der zurückliegenden Sitzungsperiode von den Gemeinderäten Reinhold Auer und Hartmut Lutz wahrgenommen. Aus dem Gremium wurde hierzu vorgeschlagen, diese Aufgabe auch künftig Herrn Auer und Herrn Lutz zu übertragen.

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat

  • die vorstehend unter den Buchstaben a) – l) aufgeführten Ausschüsse, Gremien und Verbände gemäß dem gemeinsam von den im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen eingereichten Vorschlag (vgl. Anlage) zu besetzen und die einzelnen Vertreter/innen in die jeweiligen Ausschüsse, Gremien und Verbände in einem Wahlgang offen zu wählen;
  • für die Umlegungsausschüsse „Ettern“, „Herzbohnengarten“ und „Falter“ als beratende Sachverständige den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Philipp Rappold aus Bad Herrenalb und als bautechnischen Sachverständigen Dipl.-Ing./Stadtplaner/Architekt Michael Schöffler vom Stadtplanungsbüro Schöffler aus Karlsruhe zu bestellen;
  • den Gemeinderäten Reinhold Auer und Hartmut Lutz die Aufgabe als Beurkundungsgemeinderäte für das Sitzungsprotokoll gemäß § 38 Absatz 2 Gemeindeordnung zu übertragen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


6. Bestellung der Stellvertreter der Bürgermeisterin gemäß § 48 Gemeindeordnung

2024/125

Nach § 48 Gemeindeordnung bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Dies ist auch in der Hauptsatzung der Gemeinde so festgelegt.

Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je einzeln in einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Zahl der Stellvertreter wird durch einfachen Beschluss des Gemeinderates festgelegt. In den vergangenen Wahlperioden wurde aus jedem Ortsteil ein Stellvertreter bestellt.

Von den im Ratsgremium vertretenen Parteien und Wählvereinigungen wurden für die Bestellung des ersten stellvertretenden Bürgermeisters die Gemeinderäte Hartmut Lutz von der Wählervereinigung Bürger für das Biet und Martin Volz von der Freien Wählervereinigung vorgeschlagen. Hierzu wurde geheime Wahl beantragt.

Für die Bestellung der weiteren Stellvertreter wurde kein Vorschlag eingereicht. Dies soll in der Sitzung aus den Reihen des Gremiums erfolgen. Auch für diese Wahlgänge wurde geheime Wahl beantragt.

Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt nach den Grundsätzen des § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung. Hiernach werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser nicht mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten, findet ein zweiter Wahlgang statt; auch im zweiten Wahlgang ist mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Der zweite Wahlgang soll frühestens eine Woche nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden.

Als Anlagen sind die Gesetzestexte zu den §§ 48 und 37 Gemeindeordnung sowie die hierzu jeweils erlassene Verwaltungsvorschrift beigefügt.

Beratungsergebnis:

Sodann erfolgt die Wahl zum ersten Stellvertreter der Bürgermeisterin. Gemäß dem vorstehend genannten Vorschlag stehen die Gemeinderäte Hartmut Lutz und Martin Volz zur Wahl. Die Vorsitzende fragt, ob es aus der Mitte des Gemeinderates weitere Vorschläge gibt. Dies war nicht der Fall, weshalb die beantragte geheime Wahl durchgeführt werden konnte.

Die Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Martin Volz 14 Stimmen

Hartmut Lutz 10 Stimmen

Somit ist Gemeinderat Martin Volz zum ersten Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt.

Für die Wahl zum zweiten Stellvertreter der Bürgermeisterin werden aus der Mitte des Gremiums die Gemeinderäte Hasan Akbaba, Michael Ehringer und Gerd Philipp vorgeschlagen und geheime Wahl beantragt.

Die Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Gerd Philipp 15 Stimmen

Michael Ehringer 8 Stimmen

Hasan Akbaba 1 Stimme

Somit ist Gemeinderat Gerd Philipp zum zweiten Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt.

Für die Wahl zum dritten Stellvertreter der Bürgermeisterin wird aus der Mitte des Gremiums Gemeinderat Jochen Duczek vorgeschlagen. Gegen eine offene Wahl werden keine Einwände erhoben.

In offener Wahl wird Gemeinderat Jochen Duczek einstimmig zum dritten Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt.

Für die Wahl zum vierten Stellvertreter der Bürgermeisterin werden aus der Mitte des Gremiums Gemeinderat Rolf Späth und Gemeinderätin Corina Stieler vorgeschlagen und geheime Wahl beantragt.

Die Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Gemeinderätin Corina Stieler 14 Stimmen

Gemeinderat Rolf Späth 10 Stimmen

Somit ist Gemeinderätin Corina Stieler zur vierten Stellvertreterin der Bürgermeisterin gewählt.


7. KITA-Bedarfsplanung 2024-2026

2024/100

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt das Kita-Gesamtleitungsteam und dankt Frau Sabisch und Frau Duczek für Ihre bisherige Arbeit.

In der Gesamtgemeinde stehen 270 Plätze zur Verfügung, wovon derzeit 252 belegt sind. Aufgrund der Eröffnung einer weiteren VÖ-Gruppe in der KITA Hamberg kann derzeit allen Kindern in der Gemeinde ein KITA-Platz angeboten werden.

Zum 1. Juli 2025 sind voraussichtlich 265 Plätze belegt, weshalb nur noch fünf freie Plätze (drei Krippenplätze & zwei VÖ-Plätze) zur Verfügung stehen.

Die Platzbelegung zum 1. Januar 2026 kann zum heutigen Stand lediglich mit den Kindern, die aktuell die Einrichtungen besuchen und mit Hilfe der Vormerkliste berechnet werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass noch weitere Vormerkungen eingehen, da derzeit noch 24 Kinder in der entsprechenden Altersgruppe in der Gemeinde gemeldet und bislang noch nicht vorgemerkt sind.

Zudem steigt derzeit der Bedarf an der Ganztagesbetreuung. Diese Plätze reichen derzeit nicht aus. Mit der Eröffnung des Bildungscampus werden deshalb durch die Einrichtung von drei zeitgemischten Gruppen weitere Ganztagesplätze geschaffen. Das neue Konzept ist sehr flexibel und hat zum Ziel, Bildung und Erziehung an einem Ort mit einer verlässlichen Ganztagesbetreuung von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule zu gewährleisten.

Die aktuellen Planungen sehen vor, dass die GT-Gruppe aus Neuhausen, zwei VÖ-Gruppen aus Steinegg und eine Krippengruppe aus Schellbronn in das neue Kinderbildungszentrum umziehen. Durch den Umzug der GT-Gruppe aus Neuhausen kann die VÖ-Gruppe im Pavillon in das Hauptgebäude umziehen und im Pavillon eine neue Krippengruppe eingerichtet werden. Für die Krippengruppe muss im Garten ein separater U3-Bereich eingerichtet werden. Dies kann bei der Umgestaltung des Gartens im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes Falter berücksichtigt werden.

Aus wirtschaftlichen Gründen sollte die zweite Krippengruppe von Schellbronn nach Neuhausen umziehen, damit das ehemalige Pfarrhaus in Schellbronn nur noch bis Ende 2025 angemietet werden muss. Das Mobiliar aus den Krippengruppen, wie Spieltürme, Tische und Stühle, Wickeltisch, Kinderbetten, Waschmaschine, Trockner, Papierschränke, Krippenwägen sowie das Spiel- und Bastelmaterial könnte aus den bestehenden Gruppen mit umgezogen werden. Alle anderen Schränke und Regale sind noch Altbestand und müssten neu angeschafft werden. Im Außenbereich der Krippe in Schellbronn kann die Vogelnestschaukel, der Kletterturm und der Sandkasten mit nach Neuhausen umgezogen werden.

Im Rahmen der Jugend-, Schul- und Sozialausschusssitzung am 9. Juli 2024 wurde die Kita-Bedarfsplanung 2024 bis 2026 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, der o. g. Vorgehensweise zuzustimmen.

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache nimmt das Gremium die Bedarfsplanung 2024-2026 zur Kenntnis und stimmt dem o. g. Vorgehen zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


8. Vorstellung des Schutzkonzeptes für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuhausen

2024/101

Im Rahmen der Jugend-, Schul- und Sozialausschusssitzung am 9. Juli 2024 wurde das beigefügte Schutzkonzept für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuhausen ausführlich vorgestellt und vorberaten. Anschließend wurde dem Gemeinderat einstimmig empfohlen das Schutzkonzept – wie vorgelegt – zu beschließen und alle Erzieher/innen zu verpflichten dieses einzuhalten.

Beschluss:

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat das KITA-Schutzkonzept und verpflichtet alle Erzieher/innen dieses künftig einzuhalten.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


9. Beratung und Beschlussfassung der neuen Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuhausen

2024/117

Im Rahmen der Jugend-, Schul- und Sozialausschusssitzung wurden die wesentlichen Inhalte der als Anlage beigefügten Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuhausen vorgestellt. In diesem Zuge wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Vor „Grundschulförderklasse“ wurde ein „zusätzlich“ eingefügt.
  • Für die Kommunikation im Kindergartenalltag wird die KITA-APP verpflichtend eingeführt und deshalb § 12 ergänzt.

Daraufhin hat der Ausschuss dem Gemeinderat die Zustimmung zur beigefügten Benutzungsordnung einstimmig empfohlen.

Aus der Mitte des Gremiums wird die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, § 3 Absatz 4 wie folgt zu ergänzen: „In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig“. Dies soll die Möglichkeit offenhalten, dass auch Kinder aus anderen Gemeinden die Einrichtungen besuchen können und nicht komplett ausgeschlossen werden.

Beschluss:

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat die beigefügte Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neuhausen mit der o. g. Ergänzung in § 3 Absatz 4.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


10. Beratung und Beschlussfassung über Schallschutzmaßnahmen im Kindergarten Hamberg - Einbau einer Akustikdecke in zwei Gruppenräumen im OG

2024/130

Nach Inbetriebnahme der Gruppenräume im 1. Obergeschoss des Kindergartens Hamberg wurde festgestellt, dass insbesondere in den straßenseitig gelegenen Gruppenräumen „Mondzimmer“ und „Sonnenscheinzimmer“ der Lärmpegel im Kindergartenbetrieb sehr hoch ist. Die Verwaltung hat daraufhin Angebote für Schallschutzmaßnahmen von drei qualifizierten Fachbetrieben angefordert.

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wurde von einem Hersteller von Schallschutzsystemen eine Nachschallberechnung vorgenommen. Ziel war es herauszufinden, welche Art von Schallschutzsystem die erforderlichen Toleranzwerte gemäß DIN 18041 einhalten können. Als Alternative zur fast vollflächig verlegten Akustikdecke, wäre der Einbau von Deckensegel prinzipiell möglich. Diese sind preislich günstiger, jedoch weißen sie eine geringere Schallminderung auf. Grundsätzlich gilt: Die Nachhallzeit sollte möglichst kurz sein, da sich Menschen aufgrund psychologischer Aspekte in bedämpften Räumen deutlich wohler füllen, als in unbedämpften Räumen und sich in diesen grundsätzlich auch leiser verhalten. Die Nachhallmessung hat ergeben, dass die Toleranzwerte nur durch eine Akustikdecke erreicht werden können, weshalb die Variante mit Deckensegel nicht weiterverfolgt wurde.

Der zum Teil in einigen Räumen vorhandene Stuck bleibt beim Einbau einer Akustikdecke weiterhin sichtbar, da ein entsprechender Abstand zum Stuck eingehalten wird. Die Arbeiten sollten vorzugsweise in der Sommerschließzeit des Kindergartens erfolgen.

Das wirtschaftliche Angebot hat die Firma ATR Stuck aus Schömberg mit 11.819,73 Euro abgegeben (s. Anlage 1 - nichtöffentlich). Die Maßnahme muss über den Nachtragshaushalt finanziert werden.

Beschluss:

Die Arbeiten werden an die Firma ATR Stuck für 11.819,73 Euro (brutto) vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 22 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Ausschreibung der Schreinerarbeiten beim Neubau Kinderbildungszentrum Steinegg

2024/118

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.06.2024 einer Verlängerung des Ausschreibungszeitraums der Schreinerarbeiten zugestimmt. Dem Architektenbüro Abraham ist bei der erneuten Überarbeitung der Leistungspositionen und vertieftem Abgleich mit den Herstellern eine Diskrepanz im Leistungsverzeichnis aufgefallen. Die ausgeschriebenen Produkte und Festlegungen in den Ausstattungen würden, nach derzeitiger Marktlage, zu einer erheblichen Überschreitung des Kostenansatzes führen. Daher wird es notwendig, wesentliche Änderungen der Leistungsbeschreibung in den Titeln 1 und 2 vorzunehmen. Aus diesem Grund sollte die Ausschreibung nach §17 Abs.1 Nr.2 VOB/A aufgehoben und die Schreinerarbeiten mit einem überarbeiteten Leistungsverzeichnis erneut ausgeschrieben werden.

Die Vergabe der Schreinerarbeiten erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024. Laut Bauzeitenplan entstehen hierdurch keine Nachteile bzw. zeitliche Verzögerungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der Ausschreibung für die Schreinerarbeiten zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg

2024/124

A) Die PV-Anlage für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 25.06.2024 lagen insgesamt zwei Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Fachplanungsbüro EBI Eberle ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage 1 – Vergabevorschlag PV-Anlage). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma TL Team Solar aus Eisingen für 33.477,08 Euro abgegeben. In der Kostenberechnung Stand Juli 2023 wurde für die Maßnahme 38.488,72 Euro veranschlagt. Somit unterschreitet das günstigste Angebot die Kostenberechnung um 5.011,64 Euro (- 13,02 %).

B) Die Hublifte für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 25.06.2024 lagen insgesamt zwei Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Fachplanungsbüro EBI Eberle ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage 2 – Vergabevorschlag Hublifte). Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 31.927,70 Euro. Jedoch wurde anstatt eines elektrischen Spindelhubantriebs ein hydraulischer Antrieb angeboten. Diese Antriebsvariante benötigt einen zusätzlichen Schaltschrank, welcher in der Planung nicht berücksichtigt ist und die ohnehin bereits beengten Platzverhältnisse weiter verschärft. Zusätzlich ist das hydraulische System mit einem höheren Wartungsaufwand verbunden und könnte im Fehlerfall Öl verlieren, weshalb eine zusätzliche Auffangwanne ausgebildet werden müsste. Somit wurde das angebotene Produkt nicht als gleichwertige Alternative gewertet und der Bieter wurde ausgeschlossen. Der zweitplatzierte Bieter hat ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von 46.969,30 Euro abgegeben. Damit liegt dieser ca. 47,1 % über dem erstplatzierten Bieter bzw. 57,25 % über der Kostenberechnung. Die resultierende Preisdifferenz ist durch die gestiegenen Material-/Lohnkosten nicht zu erklären, weshalb die Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Unwirtschaftlichkeit empfohlen wird.

C) Die Bodenbelagsarbeiten für den Neubau des Kinderbildungszentrums Steinegg wurden erneut öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 27.06.2024 lagen insgesamt neun Angebote vor. Das Angebot Nr. 1 entspricht nicht den Bestimmungen nach §16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A und musste vor Prüfung ausgeschlossen werden. Innerhalb der sachlichen und rechnerischen Prüfung mussten Angebot Nr. 2, Angebot Nr. 5 und Angebot Nr. 8 ausgeschlossen werden. Die Begründung des Architektenbüros Abraham hierzu befindet sich in der nö Anlage 3 – Anlage zum Vergabevorschlag Bodenbelagsarbeiten. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Architektenbüro Abraham ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage 4 – Vergabevorschlag Bodenbelagsarbeiten). Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Böhmler GmbH aus Korntal-Münchingen für 32.135,77 Euro abgegeben. In der Kostenberechnung (Stand: Juni 2024) wurde für die Maßnahme 55.812,07 Euro veranschlagt. Somit unterschreitet das günstigste Angebot die Kostenberechnung um 22.676,30 Euro (- 41,63 %).

Beschluss:

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat

A) die PV-Anlage an die Firma TL Team Solar GmbH aus Eisingen für 33.488,72 Euro zu vergeben.

B) die Ausschreibung der Hublifte aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.

C) die Bodenbelagsarbeiten an die Firma Böhmler GmbH aus Korntal-Münchingen für 32.135,77 Euro zu vergeben.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 23 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragsvereinbarung für die Zimmerer- und Holzbauarbeiten beim Neubau Kinderbildungszentrum Steinegg

2024/131

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 30. April 2024 über den Nachtrag innerhalb der aktualisierten Kostenberechnung durch das Architektenbüro Abraham informiert. Für die durchgeführten Nachtragsarbeiten durch das Unternehmen Luginsland sind Kosten in Höhe von 31.158,26 Euro angefallen (nö Anlage 1 – Nachtragsforderung Nr. 01 Fa. Luginsland – Zimmerer- und Holzbauarbeiten).

Die Gründe für den Nachtrag werden im angehängten Dokument durch das Architektenbüro Abraham (nö Anlage 2 – Nachtragsbegründung Zimmerer- und Holzbauarbeiten) erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der beigefügten Nachtragsvereinbarung Nr. 01 Zimmerer- und Holzbauarbeiten nachträglich zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 23 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragsvereinbarung für die Erd- und Rohbauarbeiten beim Neubau Kinderbildungszentrum Steinegg

2024/119

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 30. April 2024 über den o. g. Nachtrag innerhalb der aktualisierten Kostenberechnung durch das Architektenbüro Abraham informiert. Für die durchgeführten Nachtragsarbeiten durch das Unternehmen Gottlob Brodbeck sind Kosten in Höhe von 68.645,70 Euro angefallen (nö Anlage 1 - Nachtragsforderung Nr. 01 Fa. Brodbeck - Erd- und Rohbauarbeiten).

Die Gründe für den Nachtrag wurden im angehängten Dokument durch das Architektenbüro Abraham (nö Anlage 2 - Nachtragsbegründung Erd- und Rohbauarbeiten) erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der o. g. Nachtragsvereinbarung Nr. 01 Erd- und Rohbauarbeiten nachträglich zu.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


15. Beratung und Beschlussfassung über den Bau einer Ringwasserleitung für Lösch- und Trinkwasserzwecke der Verbandsschule/Kinderbildungszentrum und den Anschluss an die Verbandsleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden

2024/127

Die vorhandene Löschwasserleitung (siehe hellblaue Leitung in Anlage 1) zum bestehenden Hydranten mit Standort Lehrerparkplatz ist eine Stichleitung vom öffentlichen Trinkwassernetz und entsprechend der Trinkwasser-Verordnung nicht zulässig. Diese Stichleitung wird nicht durchströmt und es kann dadurch zu einer Verkeimung des Wassers kommen, die sich bis in das Trinkwassernetz der Gemeinde zurückbilden könnte. Um dies zu verhindern, wurde die Stichleitung in der Vergangenheit regelmäßig gespült.

Durch den Neubau einer Ringleitung in DN 100 für Löschwasserzwecke inklusive zwei Überflur-Löschhydranten für alle dort befindlichen Gebäude sowie ein Anschluss für Trinkwasserzwecke des Kinderbildungszentrums (siehe rote Leitung in Anlage 1) könnten die Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung zukünftig eingehalten werden.

Der Anschluss der Ringleitung würde im Bereich der L 573 erfolgen (s. roter Pfeil in Anlage 1). Da sich dieser Teil der Wasserleitung jedoch im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeindenbefindet, muss ein Abschnitt der Fallleitung von ca. 280 m (s. gelbe Markierung in Anlage 2) vom derzeitigen Übergabeschacht des Ortsnetzes in der Uhlandstraße bis zum neuen Anschlusspunkt im Bereich der neuen Feuerwehrzufahrt dauerhaft in das Ortsnetz der Gemeinde Neuhausen übergehen.

Beschluss:

Die erforderliche Ringleitung wird gebaut und im o. g. Bereich der L 573 an die Fallleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung der Gebietsgemeinden angeschlossen. Hierzu wird der o. g. Leitungsabschnitt in das Ortsnetz der Gemeinde Neuhausen übernommen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung

2024/102

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Gemeindekämmerer Ralf Hildinger. Dieser erläutert die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung. In der Gemeinderatssitzung am 7. Juli 2020 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Kinderbetreuungsgebühren zum Kindergartenjahr 2021/2022 auf die von den Kirchen und kommunalen Landesverbänden empfohlenen Gebührensätze (Kostendeckungsgrad 20 %) anzuheben und diese jährlich entsprechend fortzuschreiben.

Dieser Grundsatzbeschluss wurde auf Antrag des Elternbeirats am 27. Juli 2021 dahingehend geändert, dass die geplante Gebührenerhöhung in drei Stufen (25 %, 35 % und 40 %) vorgenommen wurde. Zum Kindergartenjahr 2023/2024 trat die letzte Stufe in Kraft. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 würden nun zum ersten Mal die von Kirchen und kommunalen Landesverbänden empfohlenen Gebührensätze zur Anwendung kommen.

Ein Vergleich mit den Kinderbetreuungsgebühren von benachbarten Gemeinden zeigt, dass die aktuellen Gebührensätze überwiegend zu den geringsten gehören.

Die Verwaltung schlägt abweichend vom o. g. Grundsatzbeschluss vor, für das Kindergartenjahr 2024/2025 die von Kirchen und kommunalen Landesverbänden empfohlenen Gebührensätze für das Kindergartenjahr 2023/2024 festzulegen, damit die Erhöhung moderater ausfällt.

Im Rahmen der Jugend-, Schul- und Sozialausschusssitzung am 9. Juli 2024 wurde dies vorberaten und dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, dieser Vorgehensweise zuzustimmen und die Kinderbetreuungsgebührensatzung wie vorgelegt zu beschließen.

Aus der Mitte des Gremiums wird zudem vorgeschlagen, auf der Website der Gemeinde Neuhausen in der Rubrik Kindertageseinrichtungen & Info auf den in § 90 Abs. 4 SGB VIII geregelten Rechtsanspruch hinzuweisen. Nach dieser Vorschrift werden Teilnahmebeiträge für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Vorsitzende sagt zu, einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

Im Gremium wird kontrovers über die Gebührenerhöhung diskutiert. Es wird einerseits die Auffassung vertreten, dass nach Berücksichtigung der Erhöhung die Gebühren immer noch geringer sind als die Empfehlungen des Gemeindetags. Zudem wird zu bedenken gegeben, dass die Gemeinde in den letzten Jahren immens in die Kinderbetreuung investiert hat. Im Gegenzug wird der Antrag gestellt, die Gebühren lediglich um vier Prozent zu erhöhen. Zunächst stimmt der Gemeinderat über diesen Antrag ab. Die Beschlussfassung erfolgt mit neun Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen, weshalb der Antrag, die Gebühren um lediglich vier Prozent zu erhöhen abgelehnt ist.

Beschluss:

Sodann beschließt der Gemeinderat die von der Verwaltung ausgearbeitete und vorliegende Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung.


17. Beratung und Beschlussfassung über Vorlagen des Schulverbandes

2024/128

Als Anlage sind die Vorlagen 2024/21/SV – 2024/24/SV für die nächste Sitzung des Schulverbandes beigefügt. Für den weiteren Fortgang der Arbeiten ist eine vorherige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Neuhausen und im Gemeinderat Tiefenbronn erforderlich.

17.1 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Lieferung- und Dienstleistungen zur WLAN-Installation beim Neubau der GMS und der Erweiterung Mensa/Kernzeitbetreuung

2024/21/SV

Die Gemeindeverwaltungen Neuhausen und Tiefenbronn haben der Vergabe der Lieferung und Installation der aktiven WLAN-Komponenten an die Firma Kalisch Systems zugestimmt. Dabei werden die aktiven WLAN-Komponenten (Switche, Access Points, Basisstationen etc.) im Bestandsbau installiert. Um die Arbeiten im derzeitigen Schuljahr abzuschließen, werden die umfangreichen Arbeiten im August durchgeführt.

Im Neubau der GMS und der Erweiterung der Mensa bzw. Kernzeitbetreuung sind Netzwerkkabel zum WLAN-Ausbau verlegt worden. Um die Neubauten mit aktiven WLAN-Komponenten auszustatten, sind Lieferungs- und Installationsleistungen notwendig. Von der Firma Kalisch Systems werden die Lieferung- und Installationsleistungen für 4.585,07 Euro (nö Anlage - Angebot Installation WLAN im Neubau der GMS und der Erweiterung der Mensa bzw. Kernzeitbetreuung) angeboten.

Vom Fachplaner der Lieferung- und Installationsleistungen des WLANs im Bestandsbau wird das Angebot als marktüblich betrachtet und er empfiehlt die Vergabe an die Firma Kalisch Systems. Dadurch können weitere Fachplanungsleistungen vermieden werden und die Synergieeffekte zwischen der Installation im Bestandsbau und Neubau sichergestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat der Vergabe der o. g. Liefer- und Installationsleistungen an die Firma Kalisch Systeme für 4.585,07 Euro zu. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diese Vergabe in der kommenden Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


17.2 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Ausschreibung der Schlosserarbeiten (Außenanlage) vom 23.04.2024 beim Neubau der GMS und der Erweiterung Mensa/ Kernzeitbetreuung

2024/22/SV

Der Gemeinderat Tiefenbronn hat sich in der Sitzung am 17.05.2024 gegen die Vergabe der Schlosserarbeiten (Außenanlage) ausgesprochen. Dies wurde mit der Überschreitung der kalkulierten Kosten (Stand: 4. Quartal 2021) um knapp 37 % begründet.

Die Schlosserarbeiten wurden daraufhin mit Submissionstermin am 04.07.2024 erneut öffentlich ausgeschrieben.

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat der Aufhebung der o. g. Ausschreibung nachträglich zu und beauftragt die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen dies in der kommenden Verbandsversammlung ebenfalls zu tun.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


17.3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Brandschutzkonzepte der Grundschule, GMS und Sporthalle

2024/23/SV

Am 11.12.2023 wurde eine durch den Enzkreis veranlasste Brandverhütungsschau (nö Anlage 1 -Niederschrift Brandverhütungsschau vom 28.11.2023) in der Verbandsschule im Biet durchgeführt. Dabei wurden einige brandschutzrelevante Mängel aufgezeigt und beanstandet. Um die vorliegenden Mängel schnellstmöglich zu beheben, wurde das Ingenieurbüro Harrer im März 2024 mit einer Bewertung der Niederschrift hinsichtlich Handlungsbedarfes bzw. Abwehr ungerechtfertigter Forderungen sowie allg. Beratung beauftragt. Die Überprüfung bzw. Beratung bzgl. des Ergebnisses der Brandverhütungsschau der notwendigen brandschutzrelevanten Maßnahmen sind nun abgeschlossen.

Das Ingenieurbüro Harrer hat sich bereits tief in die Angelegenheit eingearbeitet und speziell bei der GMS sind die brandschutztechnischen Anforderungen komplex. Um zu wirtschaftlichen Ergebnissen zu kommen, ist der Einsatz eines kundigen Fachbüros unumgänglich. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Architektenbüro Morlock ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage 2 – Vergabevorschlag Erstellung Brandschutzkonzepte). Durch Nachverhandlungen konnte bei den vorliegenden Angeboten ein Nachlass von 5 % erwirkt werden.

Die Erstellung der Brandschutzkonzepte wird wie folgt angeboten:

  • 12.435,50 Euro für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Grundschule (nö Anlage 3 - Angebot Ing.büro Harrer_Grundschule)
  • 19.557,65 Euro für die Erstellung Brandschutzkonzeptes der GMS (nö Anlage 4 - Angebot Ing.büro Harrer_Gemeinschaftsschule)
  • 3.391,50 Euro für die Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Sporthalle (nö Anlage 5 - Angebot Ing.büro Harrer_Sporthalle)

Dem Architektenbüro Morlock ist der zuständige Mitarbeiter des Ingenieurbüros Harrer als geeigneter Brandschutzsachverständiger bekannt.

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat der Vergabe der o. g. Planungsleistungen für die Brandschutzkonzepte für insgesamt 35.384,65 Euro an das Ingenieurbüro Harrer zu und beauftragt die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen diese Vergaben in der kommenden Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


17.4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Schlosserarbeiten (Außenanlage) für das BV Neubau Mensa/Kernzeitbetreuung und die Erweiterung der Gemeinschaftsschule

2024/24/SV

Die Schlosserarbeiten für das BV Neubau Mensa/Kernzeitbetreuung und die Erweiterung der Gemeinschaftsschule wurde öffentlich ausgeschrieben. Die Schlosserarbeiten (Außenanlage) wurden an insgesamt drei Terminen ausgeschrieben. Zuerst im Gesamtpaket der Außenanlagen mit einer Angebotssumme von 146.412,52 Euro. Bei der zweiten beschränkten Ausschreibung lag die Angebotssumme bei 37.325,52 Euro. Zum Submissionstermin der dritten Ausschreibung, die öffentlich erfolgte, lagen insgesamt zwei Angebote vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung durch das Architektenbüro Morlock ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag (nö Anlage - Vergabevorschlag Schlosserarbeiten (Außenanlage).

Die Kalkulation mit Stand 4. Quartal 2021 lag bei 27.283,00 Euro. Unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen von 23 %, innerhalb der vergangenen zweieinhalb Jahren, ergibt sich ein kalkulierter Preis für die Schlosserarbeiten (Außenanlage) von 33.558,09 Euro. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Metallbau Ulrich Keller aus Eisingen für 37.325,52 Euro abgegeben. Somit übersteigt das Angebot – unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen – die Preiskalkulation um 3.767,43 Euro (+ 11,2 %). Dem Architektenbüro Morlock ist die Firma Metallbau Ulrich Keller aus Eisingen als sehr zuverlässiger Anbieter bekannt.

Beschlussvorschlag:

Ohne weitere Beratung stimmt der Gemeinderat der Vergabe der Schlosserarbeiten an die Firma Metallbau Ulrich Keller für 37.325,52 Euro zu. Die gemeindlichen Verbandsvertreter/innen werden beauftragt, diese Vergabe in der nächsten Verbandsversammlung nachträglich zu genehmigen.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

18. Finanzzwischenbericht zum 30.06.2024

2024/135

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Gemeindekämmerer Ralf Hildinger. Er berichtet, dass sich nach dem Haushaltsvollzug im ersten Halbjahr die in der Anlage aufgeführten Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan abzeichnen.

Nach derzeitigem Stand verschlechtert sich im Ergebnishaushalt das ordentliche Ergebnis um 1.127.000 Euro auf -1.383.325Euro. Die Erträge liegen aktuell um 1.297.000 EURO unter den Planansätzen. Das hängt vor allem mit geringeren Gewerbesteuererträgen zusammen (-1.300.000 EURO). Bei den Aufwendungen wird aufgrund zeitweise nicht besetzter Stellen und einer niedrigeren Gewerbesteuerumlage mit Einsparungen von 170.000 EURO gerechnet.

Im Finanzhaushalt zeichnet sich statt der geplanten Erhöhung des Finanzierungsmittelbestandes um 423.915 Euro nun ein Rückgang um 2.722.085Euro ab (-3.146.000 EURO). Die geplanten Einzahlungen aus Bauplatzverkäufen wurden bisher noch nicht erreicht (-3.113.000 EURO). Mehrauszahlungen fielen für den Umbau der Wohnungen im Kindergarten Hamberg (+19.000 EURO) und für die Buswendeplatte in der Brunnenstraße (+13.000 EURO) an.

Zudem wurden vom Gemeinderat im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Vorhaben beschlossen, die noch nicht im Haushaltsplan enthalten sind.

Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, im Hinblick auf das Zwischenergebnis, den Haushaltsplan noch besser im Blick zu behalten und dies nicht komplett dem Finanzausschuss zu überlassen. Er sei schließlich das wichtigste Steuerungselement eines Gemeinderates.

Es wird nachgefragt, ob und in welchem Umfang die Gemeinde Neuhausen mit Abweichungen aus den Ergebnissen der Zensus-Erhebungen zu rechnen hat. Die Vorsitzende teilt hierzu mit, dass es auch in der Gemeinde Neuhausen massive Abweichungen gibt und im Rahmen der Zensus-Erhebungen 186 Einwohner/innen weniger ermittelt wurden. Diese massive Abweichung zur Einwohnermeldestatistik ist aus ihrer Sicht unerklärlich und wird sich in den nächsten Jahren ebenfalls nachteilig auf den Gemeindehaushalt auswirken.

Das Gremium nimmt den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis.


19. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Neuhausen e. V., auf Gewährung eines Zuschusses für die Katastrophenschutzübung in der Monbachhalle

2024/120

Am 18. Mai 2024 hat das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Neuhausen e. V. in der Monbachhalle die Katastrophenschutzübung durchgeführt. In der E-Mail vom 1. Juni 2024 (vgl. Anlage 1) hat der Verein die Gemeinde um Erlass der Hallenmiete einschließlich der Nebenkosten (408,91 Euro) für diese Veranstaltung gebeten. Der Gebührenbescheid und die „Anlage zum Zuschussantrag bei der Gemeinde Neuhausen“ sind beigefügt (vgl. Anlage 2 und 3 nicht öffentlich).

Im Antrag wurde insbesondere das öffentliche Interesse an dieser Katastrophenschutzübung dargelegt. Die Erkenntnisse der Großübung stellt Herr Haug, Bereitschaftsleiter des DRK, in der Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 vor. Diese werden auch in ein Notfallkonzept einfließen, welches der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Gewährung einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 400 Euro vor. Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, den Betrag auf 410,00 Euro aufzurunden.

Beschluss:

Sodann beschließt der Gemeinderat dem DRK Ortsverein Neuhausen e. V. für die Durchführung der Katastrophenschutzübung in der Monbachhalle eine einmalige Zuwendung in Höhe von 410 Euro zu gewähren.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


20. Beratung und Beschlussfassung über die Förderung der Sanierung des Dollbrunnens der Waldgenossenschaft Hamberg

2024/121

Der Dollbrunnen, auch Fliegerbrunnen genannt, wurde früher als Trinkwasserspeicher genutzt. Danach wurde er ein Ausflugsziel, welches in der Vergangenheit aber immer mehr an Bedeutung verlor und zu zerfallen drohte. Um diesen Zustand zu ändern, bildete sich 2024 eine Bürgerinitiative, die aus den Brunnengeistern Schellbronn, dem Schwarzwaldverein Würmtal und der Waldgenossenschaft Hamberg bestand.

Die Ausgestaltung der Anlage übernahm die ökumenische Jugend im Biet im Rahmen einer 72-Stunden-Aktion vom 18. bis 21. April 2024. Um diese tolle Aktion zu unterstützen, sicherte die Gemeinde Neuhausen eine Kostenbeteiligung in Höhe von 530,00 EUR zu. Bei der Endabrechnung ergab sich nun ein höherer Rechnungsbetrag als ursprünglich geplant. Die Verwaltung schlägt vor, dass die noch fehlenden 168,03 Euro (s. Anlage 2, nicht öffentlich) ebenfalls von der Gemeinde übernommen werden.

Beschluss:

Der Restbetrag in Höhe von 168,03 Euro wird ebenfalls von der Gemeinde übernommen, sodass die Sanierung des Dollbrunnens mit insgesamt 698,08 Euro unterstützt wird.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

21. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

2024/133

Nach § 78 Abs. 4 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen zu beschließen. Folgende Spenden wurden der Gemeinde Neuhausen zugewendet:

Datum

Spender

Betrag

Spendenart

Verwendungszweck

Hinweis auf Geschäftsbeziehung

06.05.2024

Annette Schmid

20,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

06.05.2024

Sparkasse Pforzheim-Calw

500,00 Euro

Geldspende

Jubiläum 50 Jahre Kindergarten Schellbronn

Hausbank

07.05.2024

M&M Gartenbau und Erdbau GmbH

50,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

10.05.2024

Holzhauer GmbH

50,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

13.05.2024

Volksbank pur eG

500,00 Euro

Geldspende

Kinderferienprogramm

Hausbank

13.05.2024

Volksbank pur eG

500,00 Euro

Geldspende

Spielgerät Kindergarten Schellbronn

Hausbank

16.05.2024

Friseur Formositas/ Sonja Wehner

50,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

23.05.2024

Enno Thum Elektrotechnik

50,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

03.06.2024

Reisebüro Andrea Korz

150,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

13.06.2024

Malerwerkstätte Erhard

100,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

13.06.2024

Salon Kristof/ Neuhausen

50,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

13.06.2024

Physiotherapie Köpfle

40,00 Euro

Geldspende

Sommerfest Kindergarten Hamberg

keine

18.07.2024

Präventionsverein „Sicheres Pforzheim -Sicherer Enzkreis

3.000,00 Euro

Geldspende

Verkehrssicherheitskampagne „Neuhausen gibt Acht“

keine

16.07.2024

Firma Bornbaum

4.040,40 Euro

Geldspende

Spielecke Kinderbildungszentrum Steinegg

keine

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der vorstehend aufgeführten Spenden zu und bedankt sich hierfür recht herzlich.

Beratungsergebnis:

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

22. Verschiedenes

22.1 Erneuerung der Wasserleitungen: In der Sitzung des Gemeinderates am 4. Juni 2024 wurde aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, ob im Zuge der Erneuerung der Wasserleitungen in der Finken- und Vogelsangstraße in Steinegg und in der Wendelin- und Rheinstraße in Neuhausen aufgrund des schlechten Gesamtzustands der komplette Straßenbelag und die Gehwege neu gemacht werden können und KIRN Ingenieure beauftragt die Mehrkosten hierfür zu ermitteln. Aufgrund dessen fand nach der letzten Gemeinderatssitzung ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Ingenieurbüro KIRN und der Gemeindeverwaltung zur Zustandsbewertung der Wendelin- und Rheinstraße sowie der Finken- und Vogelsangstraße statt. Darauf aufbauend wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

Finken- und Vogelsangstraße: Diese beiden Straßen befinden sich nach den durchgeführten Baumaßnahmen samt Gehwegen in einem sehr schlechten Zustand, weshalb sowohl die Erneuerung des kompletten Straßenbelags als auch der Gehwege vorgeschlagen wird. Die Gehwege sollten aus Sicht der Verwaltung künftig bei allen Baumaßnahmen gepflastert werden, da kaputte Pflastersteine leichter ersetzt und bei Baumaßnahmen ohne optische Verschlechterung entnommen und wiedereingesetzt werden können. Die Mehrkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 140.000 Euro (brutto). Die Vorsitzende bittet den Gemeinderat um Zustimmung, alles Erforderliche in die Wege leiten zu können. Sollte alles planmäßig laufen, könnte die Baumaßnahme dennoch bis Ende August abgeschlossen werden. Dies ergibt sich jedoch erst im Laufe der Woche. Das Gremium stimmt dieser Vorgehensweise zu. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Wendelin- und Rheinstraße: In diesen beiden Straßen sind die Arbeiten zwischenzeitlich so weit fortgeschritten bzw. in der Wendelinstraße bereits fertiggestellt, dass sich hier – auch bei sofortigem Einschreiten nach der letzten Gemeinderatssitzung – keine Synergieeffekte mehr ergeben hätten. Zudem ist der Gesamtzustand dieser beiden Straßen und der Gehwege wesentlich besser als in den beiden Straßen in Steinegg. Die zusätzlichen Mehrkosten würden sich für diese beiden Straßen auf ca. 190.000 Euro (brutto) belaufen, weshalb sowohl das Ingenieurbüro als auch die Verwaltung empfehlen, die Maßnahme – insbesondere auch in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage – wie geplant zu beenden. Das Gremium stimmt zu, dass die Maßnahme wie geplant abgeschlossen wird und lediglich die Wasserleitungen erneuert werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

22.2 Aufdimensionierung des Kanals an der Engstelle Pforzheimer Straße/Schulstraße: Die Entscheidung über die Aufdimensionierung des Kanals an der Engstelle der Pforzheimer Straße und der Schulstraße analog zum Regenwasserkanal in der Lehninger Straße wurde in der Gemeinderatssitzung am 4. Juni 2024 vertagt und an KIRN Ingenieure die Bitte ausgesprochen, zu prüfen, mit welchen Mehrkosten eine maximale Aufdimensionierung an der o. g. Engstelle verbunden ist. Im Gremium bestand Einigkeit darüber, dass hier definitiv das Maximum verlegt werden sollte, sofern die Kosten hierfür in Relation stehen. Die nochmalige Prüfung durch das Ingenieurbüro hat ergeben, dass maximal eine Aufdimensionierung des Kanals auf DN 900 mit einem GFK-Rohr erfolgen kann. Die Mehrkosten hierfür würden nochmals 125.000 Euro (brutto) für den Bereich zwischen dem Neubaugebiet Falter und der Kreuzung Lehninger Straße / Pforzheimer Straße bzw. rund 305.000 Euro (brutto) für die gesamte Länge des Kanals der äußeren Erschließung (inklusive der in der Sitzung am 4. Juni 2024 bereits genannten 180.000,00 Euro (brutto) für die Aufdimensionierung in der Lehninger Straße) betragen. Die Thematik wurde auch bereits im Bauausschuss beraten und stieß auf entsprechende Zustimmung. Die Vorsitzende empfiehlt, diesen Weg – trotz der enormen Mehrkosten – nun auch so einzuschlagen und damit gleichzeitig auch etwas für den Hochwasserschutz zu tun. Das Gremium stimmt der vorstehend genannten Vorgehensweise und den damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von 305.000 Euro (brutto) zu. Die Beschlussfassung erfolgt mit 23 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Neuhausen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
01.08.2024
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